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  • Umgestaltung Barbarossaplatz
  • Umgestaltung Barbarossaplatz
  • Umgestaltung Barbarossaplatz
  • 1. Preis / 1st Prize r+b landschaft s architektur rossa rossa-banthien Landschaftsarchitekten PartGmbB, Dresden
  • 2. Preis / 2nd Prize bbz landschaftsarchitekten berlin gmbh, Berlin
  • 3. Preis / 3rd Prize WES LandschaftsArchitektur PartG mbB Betz, Kaschke, Wehberg-Krafft, Rödding, Hamburg

Umgestaltung Barbarossaplatz , Berlin Tempelhof-Schöneberg/ Deutschland

Architektur Wettbewerbs-Ergebnis

wa-ID
wa-2038429
Tag der Veröffentlichung
16.08.2024
Aktualisiert am
03.01.2025
Verfahrensart
Offener Wettbewerb
Zulassungsbereich
EU /EWR
Beteiligung
21 Arbeiten
Auslober
Koordination
DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH, Bremen
Büro Berlin
Bewerbungsschluss
24.10.2024 14:00
Abgabetermin
24.10.2024 14:00
Preisgerichtssitzung
05.12.2024

Wie viele Buchstaben hat "wa"?

1. Preis / 1st Prize

r+b landschaft s architektur
rossa rossa-banthien Landschaftsarchitekten PartGmbB, Dresden
Sonja Rossa-Banthien
Mitarbeit: Adriana Kovacheva, Ania Dzikowska, Yannik Geldner
Zeichnerische Arbeiten RenderAtelier
Dimitri Klein
  • 1. Preis / 1st Prize r+b landschaft s architektur rossa rossa-banthien Landschaftsarchitekten PartGmbB, Dresden
  • 1. Preis / 1st Prize r+b landschaft s architektur rossa rossa-banthien Landschaftsarchitekten PartGmbB, Dresden
  • 1. Preis / 1st Prize r+b landschaft s architektur rossa rossa-banthien Landschaftsarchitekten PartGmbB, Dresden
  • 1. Preis / 1st Prize r+b landschaft s architektur rossa rossa-banthien Landschaftsarchitekten PartGmbB, Dresden
  • 1. Preis / 1st Prize r+b landschaft s architektur rossa rossa-banthien Landschaftsarchitekten PartGmbB, Dresden
  • 1. Preis / 1st Prize r+b landschaft s architektur rossa rossa-banthien Landschaftsarchitekten PartGmbB, Dresden
  • 1. Preis / 1st Prize r+b landschaft s architektur rossa rossa-banthien Landschaftsarchitekten PartGmbB, Dresden
  • 1. Preis / 1st Prize r+b landschaft s architektur rossa rossa-banthien Landschaftsarchitekten PartGmbB, Dresden

2. Preis / 2nd Prize

bbz landschaftsarchitekten berlin gmbh, Berlin
Timo Herrmann
Mitarbeit: Marc Leppin, Malte Stellmann, Luisa Richter,
Zoe Hochstein-Morran, Lea Warneke
  • 2. Preis / 2nd Prize bbz landschaftsarchitekten berlin gmbh, Berlin
  • 2. Preis / 2nd Prize bbz landschaftsarchitekten berlin gmbh, Berlin
  • 2. Preis / 2nd Prize bbz landschaftsarchitekten berlin gmbh, Berlin
  • 2. Preis / 2nd Prize bbz landschaftsarchitekten berlin gmbh, Berlin
  • 2. Preis / 2nd Prize bbz landschaftsarchitekten berlin gmbh, Berlin
  • 2. Preis / 2nd Prize bbz landschaftsarchitekten berlin gmbh, Berlin
  • 2. Preis / 2nd Prize bbz landschaftsarchitekten berlin gmbh, Berlin
  • 2. Preis / 2nd Prize bbz landschaftsarchitekten berlin gmbh, Berlin

3. Preis / 3rd Prize

WES LandschaftsArchitektur PartG mbB
Betz, Kaschke, Wehberg-Krafft, Rödding, Hamburg
Henrike Wehberg-Krafft
mit Hans-Hermann Krafft
Mitarbeit: Stefan S. Weber, Israt Nishat Jahan,
Aliaksandra Dalmatava, Zhiyuan Jiang
Fachplaner: Baumdienst Potsdam,
Tobias Zielisch
  • 3. Preis / 3rd Prize WES LandschaftsArchitektur PartG mbB Betz, Kaschke, Wehberg-Krafft, Rödding, Hamburg
  • 3. Preis / 3rd Prize WES LandschaftsArchitektur PartG mbB Betz, Kaschke, Wehberg-Krafft, Rödding, Hamburg
  • 3. Preis / 3rd Prize WES LandschaftsArchitektur PartG mbB Betz, Kaschke, Wehberg-Krafft, Rödding, Hamburg
  • 3. Preis / 3rd Prize WES LandschaftsArchitektur PartG mbB Betz, Kaschke, Wehberg-Krafft, Rödding, Hamburg
  • 3. Preis / 3rd Prize WES LandschaftsArchitektur PartG mbB Betz, Kaschke, Wehberg-Krafft, Rödding, Hamburg
  • 3. Preis / 3rd Prize WES LandschaftsArchitektur PartG mbB Betz, Kaschke, Wehberg-Krafft, Rödding, Hamburg
Verfahrensart
Offener, einphasiger, freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb

Wettbewerbsaufgabe
Der Barbarossaplatz liegt im Nordwesten des Ortsteils Schöneberg im Bezirk Tempelhof-Schöneberg. Im Wesentlichen ist der Wettbewerbsbereich sowie das umliegende Quartier durch Wohnen in überwiegend Gründerzeit- und Nachkriegsgebäuden bestimmt. Weiter liegen unmittelbar am Platz die Volkshochschule Tempelhof-Schöneberg und die Grundschule am Barbarossaplatz. Die städtebauliche Bedeutung nimmt der Barbarossaplatz durch seine teilweise denkmalgeschützte Bebauung, die sechs auf den Platz mündenden Straßen bzw. Grünverbindungen mit ihren bedeutenden Sichtachsen und vor allem grundsätzlich durch die Frei- und Grünflächen im Zentrum ein. Diese Frei- und Grünflächen auf dem Platz sind sowohl bezüglich ihrer Struktur / Qualität als auch bezüglich ihres allgemeinen Zustandes wenig attraktiv. Die flächenhafte Dominanz des motorisierten Verkehrs verhindert die Aneignung des öffentlichen Raumes durch die Bewohnerschaft nachhaltig. Weiter werden übergeordnete Radvorrangrouten durch die momentane Verkehrsführung auf dem Platz unterbrochen und das Wettbewerbsgebiet ist nicht barrierefrei gestaltet. In einem vorangegangenen Planungsschritt hat das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg zur Lösungsfindung die Machbarkeitsstudie „Umgestaltung des Barbarossaplatzes und umliegender Straßen mit Variantenuntersuchung“ erstellen lassen. Die Machbarkeitsstudie ist im Mai 2024 mit dem Abschlussbericht von den Planungsbüros TOPOS - Stadtplanung Landschaftsplanung Stadtforschung, Badensche Straße 29, 10715 Berlin; LK Argus Kassel GmbH, Querallee 36, 34119 Kassel; G.U.B. Ingenieur AG, Große Weinmeisterstraße 2, 14469 Potsdam vorgelegt worden. Die Machbarkeitsstudie ist wesentliche Grundlage der Auslobung und wird im Downloadbereich (siehe Anlage 05) zur Verfügung gestellt. Die Erarbeitung der Machbarkeitsstudie wurde durch eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung begleitet. Weiter wurden die Träger öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Nach politischem Beschluss durch den Verkehrsausschuss der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg am 11.07.2024 ist für die Bearbeitung im Wettbewerb die Variante 1 der Machbarkeitsstudie mit einer teilweisen Öffnung der Platzfläche für den MIV zugrunde zu legen (Vorgaben für die Bearbeitung im Wettbewerb siehe Teil 3 „Aufgabenstellung“ der Auslobung).
Das Projekt wird im Rahmen des Bundesprogramms Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel gefördert. Weiterhin handelt es sich um das bezirkliche Modellprojekt für den Fußverkehr nach § 58 Berliner Mobilitätsgesetz (MobG).

Fachpreisrichter*innen
Prof. Maren Brakebusch, Zürich|Potsdam (Vorsitz)
Dr. Carlo W. Becker, Berlin
Rita Mettler, Berlin
Prof. Dr. Stefan Bochnig, Höxter
Prof. Rainer Sachse, Düsseldorf

Sachpreisrichter*innen
Dr. Saskia Ellenbeck, Bezirksstadträtin
Jörn Oltmann, Bezirksbürgermeister Tempelhof-Schöneberg, Berlin
Dan Orbeck, Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Dr. Inga Bolik, Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)

Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt den/die erste Preisträger/in mit den weiteren Leistungen zu beauftragen.
492667-2024 - Wettbewerb See the notice on TED website
492667-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen – Offener einphasiger freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb | Umgestaltung Barbarossaplatz, Berlin Tempelhof-Schöneberg
OJ S 159/2024 16/08/2024
Wettbewerbsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Offener einphasiger freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb | Umgestaltung Barbarossaplatz, Berlin Tempelhof-Schöneberg
Beschreibung: Der Wettbewerb wird als offener Planungswettbewerb (nach §§ 78-80 Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) im einphasigen Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) für Landschaftsarchitekt:innen durchgeführt. Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren wird gemäß § 14 Abs. 4 Ziff. 8 VgV ein Verhandlungsverfahren durchgeführt. Mit der Erteilung der Registriernummer AKB-2024-04 der Architektenkammer Berlin wird bestätigt, dass die Auslobungsbedingungen der RPW 2013 entsprechen | Die Kommunikation im Wettbewerb erfolgt ausschließlich über https://dsk-wettbewerbe.de/barbarossaplatz | Der Wettbewerb richtet sich an Landschaftsarchitekt:innen | Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen: 14.08.2024 | Rückfragenkolloquium: 05.09.2024 | Abgabe: 24.10.2024 | Preisgerichtssitzung: 05.12.2024 | Ausstellungseröffnung: nachfolgend
Kennung des Verfahrens: ccfd17e0-5fb5-4b9a-9739-613b77fc8de8
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Barbarossaplatz  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10781
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Teilnahmeberechtigt sind in Anlehnung an § 4 (1) RPW 2013 Landschaftsarchitekt:innen im Sinne von Ziffer 1 bis 3: (1) Natürliche Personen, die freiberuflich tätig sind und am Tag der Bekanntmachung gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt:in berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Herkunftsland der Person die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung als Landschaftsarchitekt:in wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG vom 07.09.2005 des Europäischen Parlaments und des Rates, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU, gewährleistet ist. | (2) Juristische Personen, zu deren satzungsgemäßen Geschäftszweck die der Wettbewerbsaufgabe entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, sofern die Verfasser:in der Wettbewerbsarbeit, die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. | (3) Bewerbergemeinschaften aus natürlichen Personen und/oder juristischen Personen, sofern alle Mitglieder zusammen die Anforderungen nach Ziffer 1 und 2 erfüllen. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein. | Die Teilnahmeberechtigung ist von den Teilnehmenden eigenverantwortlich zu prüfen (§ 4 (1) RPW 2013). Bei Zweifeln über die Teilnahmeberechtigung wird eine Rücksprache mit der Architektenkammer empfohlen. Die Preisvergabe und weitere Beauftragung stehen unter dem Vorbehalt, dass die Teilnehmenden die Teilnahmeberechtigung erfüllen. Soweit ein Preisträger wegen mangelnder Teilnahmeberechtigung oder Verstoßes gegen Wettbewerbsregeln nicht berücksichtigt werden kann, rücken die übrigen Preisträger sowie sonstigen Teilnehmenden in der Rangfolge des Wettbewerbsergebnisses nach, soweit das Preisgericht ausweislich des Protokolls nichts anderes bestimmt hat (vgl. § 79 Abs. 5 VgV; § 8 Abs. 1 und 2 RPW 2013). Das Vorliegen der Teilnahmeberechtigung wird erst nach Abschluss des Wettbewerbs durch die auslobende Stelle überprüft. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vgv - Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge other - Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) other - Leitfaden zur Durchführung von Wettbewerben gemäß IV 104 der Allgemeinen Anweisung für Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (ABau Berlin, Dezember 2013)
Rechtsgrundlage: 
Richtlinie 2014/24/EU
VgV- Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge - Deutsch
RPW 2013-Richtlinie für Planungswettbewerbe - Deutsch
Leitfaden zur Durchführung von Wettbewerben gemäß IV 104 der Allgemeinen Anweisung für Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (ABau Berlin, Dezember 2013) - Deutsch
2.1.6.
Ausschlussgründe
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Von der Teilnahme ausgeschlossen sind jene Personen, die unter die Teilnahmehindernisse laut § 4 (2) RPW 2013 fallen wie Personen, die unmittelbar an der Vorbereitung und Erstellung der Auslobung oder Durchführung des Wettbewerbs beteiligt sind oder auf die Entscheidung des Preisgerichts Einfluss nehmen können. Gleiches gilt für Personen, die sich durch Angehörige oder ihnen wirtschaftlich verbundene Personen einen entsprechenden Vorteil oder Einfluss verschaffen können.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 bis 126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB).
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Offener, einphasiger, freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb I Umgestaltung Barbarossaplatz, Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Berlin
Beschreibung: Der Barbarossaplatz liegt im Nordwesten des Ortsteils Schöneberg im Bezirk Tempelhof-Schöneberg. Im Wesentlichen ist der Wettbewerbsbereich sowie das umliegende Quartier durch Wohnen in überwiegend Gründerzeit- und Nachkriegsgebäuden bestimmt. Weiter liegen unmittelbar am Platz die Volkshochschule Tempelhof-Schöneberg und die Grundschule am Barbarossaplatz. Die städtebauliche Bedeutung nimmt der Barbarossaplatz durch seine teilweise denkmalgeschützte Bebauung, die sechs auf den Platz mündenden Straßen bzw. Grünverbindungen mit ihren bedeutenden Sichtachsen und vor allem grundsätzlich durch die Frei- und Grünflächen im Zentrum ein. Diese Frei- und Grünflächen auf dem Platz sind sowohl bezüglich ihrer Struktur / Qualität als auch bezüglich ihres allgemeinen Zustandes wenig attraktiv. Die flächenhafte Dominanz des motorisierten Verkehrs verhindert die Aneignung des öffentlichen Raumes durch die Bewohnerschaft nachhaltig. Weiter werden übergeordnete Radvorrangrouten durch die momentane Verkehrsführung auf dem Platz unterbrochen und das Wettbewerbsgebiet ist nicht barrierefrei gestaltet. Die übergeordneten Ziele bei der Neugestaltung des Barbarossaplatzes lassen sich wie folgt zusammenfassen: Weitergehende Qualifizierung des Barbarossaplatzes als städtebaulich prägende, zusammenhängende Platzfläche mit hoher Aufenthalts- und Verweilqualität und Gestaltung eines multicodierten, grünen Stadtplatzes; Aufwertung und Vergrößerung der zentralen Grünfläche; Verbesserung der Erreichbarkeit, und Anbindung des vorhandenen Grünzugs Alice-Salomon-Park an die umgestalteten Platzflächen; Einbindung der geplanten Radvorrangroute in das Gestaltungs- und Entwurfskonzept; Etablierung eines sozialen Begegnungsortes für das Quartier mit generationsübergreifenden Aufenthaltsqualitäten für unterschiedliche Nutzer:innengruppen; Adressbildung und Bezugnahme der Platzgestaltung auf die angrenzenden Nutzungen;- Reduzierung des Anteils von Verkehrs- und Wegeflächen; Nutzung von Entsiegelungspotentialen; Ausgestaltung als Vorbildprojekt für klimawandelangepasste Platzgestaltung; Vorrang für den Umweltverbund durch Reduzierung der Flächen des KFZ-Verkehrs und Verbesserung der Bedingungen für Fuß- und Radverkehr; Abkopplung von der Mischwasserkanalisation und Nutzung des Regenwassers für die Hitze- und Dürrevorsorge. Für den Wettbewerbsbereich sind die Nettoherstellungskosten mit 2,5 Mio. € (KG 500) ermittelt worden. Die Realisierung soll in zwei Bauabschnitten erfolgen (1. Bauabschnitt: Platzfläche Barbarossaplatz / 2. Bauabschnitt auf den Platz mündende Straßenabschnitte). Das Projekt wird im Rahmen des Bundesprogramms Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel gefördert. Weiterhin handelt es sich um das bezirkliche Modellprojekt für den Fußverkehr nach § 58 Berliner Mobilitätsgesetz (MobG).
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Barbarossaplatz  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10781
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Die Ausloberin beabsichtigt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrundeliegende Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts den/die 1. Preisträger:in mindestens mit den Leistungsphasen 2-5 und optional und in Abschnitten (1. Bauabschnitt: Platzfläche Barbarossaplatz / 2. Bauabschnitt auf den Platz mündende Straßenabschnitte) und Stufen mit den Leistungsphasen 6 - 9 nach §§ 39 und 40 HOAI 2021 zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Die Teilbereiche des 2. Bauabschnitts können ausschließlich nach Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen (Förderprogramme) beauftragt werden. Sofern Teilleistungen gem. § 47 HOAI 2021 erforderlich sind, werden diese gesondert bzw. zusätzlich honoriert. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der jeweils nächsten Beauftragungsstufe besteht nicht. Im Falle einer weiteren Beauftragung werden im Rahmen des Verfahrens erbrachte Leistungen bis zur Höhe des Preisgeldes nicht neu vergütet, wenn der abgegebene Entwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird (RPW 2013 § 8 Absatz 2). Für die Teilnahme der Preisträger:innen am anschließenden Verhandlungsverfahren prüft der Auftraggeber das Vorliegen der Eignung anhand der bekanntgegebenen Eignungskriterien. Die Preisträger:innen müssen daher die geforderte Eignung anhand der benannten Eignungsnachweise belegen. Alle Erklärungen und Nachweise müssen erst zum Verhandlungsverfahren vorgelegt werden. Eignungsleihe nach § 47 VgV ist möglich. Für Nachunternehmer sind im Verhandlungsverfahren die Erklärungen und – bezogen auf den jeweiligen Leistungsanteil – die Eignungsnachweise sowie eine Verpflichtungserklärung vorzulegen. Mit der Teilnahme am Verhandlungsverfahren sind eine Eigenerklärung zur Eignung (ABau IV 124 F) und weitere Nachweise einzureichen. Sofern Bewerber:innen/Bietergemeinschaft und/oder Unterauftragnehmer:innen/Nachunternehmer:innen mit Eignungsleihe erforderlich sind, ist die Eigenerklärung zur Eignung (ABau IV 124 F) mehrfach auszufüllen, ggf. sind Erklärungen zur Unteraufträge und Eignungsleihe (ABau IV 125 EU F / Wirt-235), Verpflichtungserklärung von anderen Unternehmen (ABau IV 126 EU F / Wirt-236), Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (ABau IV 128 EU F / Wirt-238) einzureichen. Es bestehen darüber hinaus gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) – insbesondere hinsichtlich des Tarifentgelts (ABau IV 4020 F / Wirt-214), Frauenförderung (ABau IV 4021 F / Wirt-2141), Verhinderung von Benachteiligungen (ABau IV 4023 F / Wirt-2143), Umweltschutzanforderungen (ABau IV 404 F) und weitere Regelwerke und Vorschriften (ABau IV 405 F), die zu berücksichtigen sind (siehe Vergabeunterlagen). Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Auftrag erhalten soll, eine Abfrage im Wettbewerbsregister (Bundeskartellamt) durchführen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Befähigung zur Berufsausübung
Beschreibung: Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt:in“ für Projektbearbeiter:in Freianlagenplanung durch Bescheinigung der Architektenkammer (nicht älter als 6 Monate) oder für die Mitgliedstaaten der EU: Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung entsprechend der RL 2013/55/EU.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
 
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Umsätze der letzten drei Geschäftsjahre
Beschreibung: Angabe des Mindestjahresumsatzes netto in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Der durchschnittliche Jahresumsatz (netto) im Tätigkeitsbereich des Auftrags darf für Leistungen der Objektplaner*innen für Leistungen gemäß § 39 HOAI 2021 (Freianlagen) 250.000 € pro Jahr in den letzten 3 Jahre nicht unterschreiten. Kann der Preisträger die Leistungsfähigkeit nicht selbst nachweisen, kann er diese Anforderung auch über ein anderes Unternehmen/Büro erfüllen, wenn er dieses verbindlich als Nachunternehmer einbezieht.
 
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Berufshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Nachweis über das Bestehen einer aktuell gültigen Haftpflichtversicherung eines in der EU zugelassenen Versicherers mit einer Deckungssumme je Schadensereignis von mindestens 1,5 Mio. Euro für Personenschäden und mindestens 1,0 Mio. Euro für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden. Für den Fall, dass eine solche Versicherung in der Höhe nicht besteht, ist die Erklärung des Versicherers über den Abschluss einer solchen vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften muss von jedem Mitglied eine Versicherung zu den o. g. Bedingungen beziehungsweise eine Erklärung zum Abschluss einer solchen nachgewiesen werden. Der Nachweis von nur einem Mitglied genügt lediglich dann, wenn der Versicherungsschutz die Beteiligung an einer Bietergemeinschaft und die Versicherung aller weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft erfasst. Dies ist mit Abgabe der Eignungserklärung unaufgefordert nachzuweisen.
 
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Nachweis der verantwortlichen Objektplanung Freianlagen (ggf. anteilig Verkehrsanlagen) im eigenen Büro (mind. Leistungsphasen 2, 3 und 5 nach § 39 HOAI) von 1 Bauvorhaben einer öffentlichen Platzfläche mit Stadtplatzcharakter im urbanen Kontext. Mindestgröße 0,4 ha oder größer, der Honorarzone IV oder höher mit einem Baukostenvolumen von mindestens 1,5 Mio. € netto (in der Kostengruppe 500), letzte erbrachte Leistungsphase abgeschlossen nach dem 01.01.2014, mit Angabe des jeweiligen Auftraggebers. Hinweis: Als nachgewiesen gilt eine Referenz, wenn die Leistungsphase 5 bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Wettbewerbsverfahrens abgeschlossen ist. Kann der oder die Preisträger:in die Referenzen und die Leistungsfähigkeit nicht selbst nachweisen, kann diese Anforderung auch über ein anderes Unternehmen / Büro erfüllt werden, wenn dieses Büro verbindlich als Nachunternehmer einbezogen wird. Die Referenzen müssen dem Bieter oder Mitglied der Bietergemeinschaft oder im Falle der Eignungsleihe dem eingebundenen Unterauftragnehmer eindeutig zuzuordnen sein, d. h. die Planungsleistungen wurden eigenverantwortlich im betreffenden Büro erbracht. Bei Bewerber:innengemeinschaften ist es ausreichend, wenn die Referenz von einem ihrer Mitglieder stammt. Für Nachunternehmer sind im Verhandlungsverfahren die vorgenannten Erklärungen und – bezogen auf den jeweiligen Leistungsanteil – die Eignungsnachweise sowie eine Verpflichtungserklärung vorzulegen. Alle Erklärungen und Nachweise müssen erst zum Verhandlungsverfahren vorgelegt werden.
 
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Nachunternehmer
Beschreibung: Im Verhandlungsverfahren ist ein Nachunternehmer für Verkehrsanlagenplanungen zu benennen (Planung und Bau städtischer Straßen, Wege und Plätze mit vergleichbaren Planungsanforderungen).
 
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Ausschlussgründe
Beschreibung: Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) oder – bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe – Erklärung zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Lösung der konkreten Aufgabenstellung
BeschreibungWettbewerbsergebnis: 50 Prozent Gewichtung, 1. Preisträger*in 5 Punkte | 2. Preisträger*in 3 Punkte | 3. Preisträger*in 2 Punkte | Vergibt das Preisgericht mit der hierfür vorgeschriebenen Mehrheit weitere Preise, so wird der 4. Platz mit 0,5 Punkten bewertet.
 
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Honorarangebot
BeschreibungAngebot gemäß Leistungsverzeichnis: 20 Prozent Gewichtung.
 
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektteam
BeschreibungProjektteam: 15 Prozent Gewichtung.
 
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektumsetzung
BeschreibungProjektumsetzung: 15 Prozent Gewichtung.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://dsk-wettbewerbe.de/barbarossaplatz
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Wettbewerbsbedingungen: 
Die Entscheidung der Jury ist für den Erwerber bindend: ja
Mitglieder der Jury: Fachpreisrichter:in: Prof. Maren Brakebusch, Landschaftsarchitektin, Potsdam | Dr. Carlo W. Becker, Landschaftsarchitekt, Berlin | Prof. Dr. Stefan Bochnig, Landschaftsarchitekt, Höxter | Sofia Petersson, Landschaftsarchitektin, Berlin | Prof. Rainer Sachse, Landschaftsarchitekt, Düsseldorf
Mitglieder der Jury: Stellv. Fachpreisrichter:in: Prof. Dr. Constanze Petrow, Landschaftsarchitektin, Geisenheim | Rita Mettler, Landschaftsarchitektin, Berlin | Martin Rein-Cano, Landschaftsarhitekt, Berlin
Mitglieder der Jury: Sachpreisrichter:innen: Dr. Saskia Ellenbeck, Bezirksstadträtin Tempelhof-Schöneberg, Berlin | Jörn Oltmann, Bezirksbürgermeister Tempelhof-Schöneberg, Berlin | Dan Orbeck, Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Berlin | Dr. Inga Bolik, Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung, Berlin
Mitglieder der Jury: Stellv. Sachpreisrichter:innen: Esther Maase, Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, FB Grün, Berlin | Martin Hörig, Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, FB Leitung Straßen, Berlin
Preis: 
Wert des Preises: 22 600,00 EUR
Platzierung des Preisempfängers in der Rangliste: 1
Preis: 
Wert des Preises: 16 950,00 EUR
Platzierung des Preisempfängers in der Rangliste: 2
Preis: 
Wert des Preises: 11 300,00 EUR
Platzierung des Preisempfängers in der Rangliste: 3
Preis: 
Wert des Preises: 5 650,00 EUR
Platzierung des Preisempfängers in der Rangliste: 4
Zusätzliche Informationen: Die Wettbewerbssumme (§7 RPW 2013) ist auf der Basis der §§ 39 und 40 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2021) ermittelt worden. Für Preise und Anerkennungen stehen insgesamt 56.500,00 Euro zur Verfügung. Folgende Aufteilung der Wettbewerbssumme ist vorgesehen: 1. Preis mit 22.600,00 €, 2. Preis mit 16.950,00 Euro, 3. Preis mit 11.300,00 Euro und 1 Anerkennung mit 5.650,00 Euro. Die Preise werden nach Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt. Das Preisgericht kann einstimmig eine andere Verteilung der Preise und Anerkennungen beschließen oder Preisgruppen bilden. Die Umsatzsteuer von derzeit 19 % ist in den genannten Beträgen nicht enthalten und wird den inländischen Teilnehmenden zusätzlich ausgezahlt.
Jeder Dienstleistungsauftrag im Anschluss an den Wettbewerb wird an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://dsk-wettbewerbe.de/abgabe/
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 24/10/2024 14:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, fehlende Unterlagen für das Verhandlungsverfahren innerhalb einer festgesetzten Frist nachzufordern. Sollten die angeforderten Unterlagen oder Nachweise nicht rechtzeitig vorgelegt werden, kann dies zum Ausschluss führen. Diese Regelung gilt ausschließlich für die Unterlagen, die im Rahmen des Verhandlungsverfahrens benötigt werden. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 VgV). Für die Einreichung der Wettbewerbsarbeiten liegt es in der Verantwortung der Teilnehmenden sicherzustellen, dass alle geforderten Leistungen fristgerecht eingereicht werden. Eine Nachreichung ist in diesem Fall ausgeschlossen. Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Landes Berlin
Beschaffungsdienstleister: DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Registrierungsnummer: t:030902777532
Abteilung: Fachbereich Straßen
Postanschrift: John-F.-Kennedy-Platz 1  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Frau Maren Miehe
Telefon: 030 90277 7532
Rollen dieser Organisation: 
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH
Registrierungsnummer: DE 273 187 929
Abteilung: DLZ Wettbewerbe
Postanschrift: Am Tabakquartier 50, Büroloft 27-30  
Stadt: Bremen
Postleitzahl: 28197
Land, Gliederung (NUTS): Bremen, Kreisfreie Stadt (DE501)
Land: Deutschland
Kontaktperson: DSK GmbH
Rollen dieser Organisation: 
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation: 
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Schlichtungsstelle
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: a78feca6-f5ab-4532-b264-794ebf26c1c5 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Wettbewerbsbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 23
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 14/08/2024 11:34:16 (UTC)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 492667-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 159/2024
Datum der Veröffentlichung: 16/08/2024

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