- Dokumentation des Wettbewerbs
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Veröffentlicht als:
- Kurzergebnis
- wa-ID
- wa-2026606
- Tag der Veröffentlichung
- 17.05.2019
- Aktualisiert am
- 20.01.2020
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Teilnehmer
- Landschaftsarchitekt*innen sowie Stadtplaner*innen in Bietergemeinschaften mit Landschaftsarchitekten*innen
- Beteiligung
- 10 Arbeiten
- Auslober
- Stadt Goslar
- Koordination
- Ackers Partner Städtebau, Braunschweig
- Bewerbungsschluss
- 07.06.2019
- Abgabetermin Pläne
- 20.09.2019
- Abgabetermin Modell
- 27.09.2019
- Preisgerichtssitzung
- 07.11.2019
- Ausstellung
- ab 16.01.2020
Verfahrensart
Nicht offener Wettbewerb mit vorgeschaltetem EWR-offenen Bewerbungsverfahren mit 10 Teilnehmer*innen
Wettbewerbsaufgabe
Die Stadt Goslar beabsichtigt die Entwicklung des Umfelds der Kaiserpfalz mit der ehemaligen Bundesgrenzschutzkaserne und weiteren Bereichen. Der Entwicklungsbereich befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem der wichtigsten historischen Gebäude der Stadt, der ehemaligen Kaiserlichen Pfalz. Gleichzeitig ist er Bestandteil der Altstadt von Goslar, die insgesamt von der UNESCO als Weltkulturerbe anerkannt worden ist. Das Areal besitzt somit eine sehr hohe kulturelle und touristische Wertigkeit.
Der Entwicklungsbereich ist heute außerdem geprägt durch die ehemalige Nutzung als Bundesgrenzschutzkaserne mit ihrer in den 1960er Jahren entstandenen, zeittypischen Architektur. Im Norden des Entwicklungsbereichs befindet sich auf dem ehemaligen Gelände der Stiftskirche St. Simon und Judas (heute: Domplatz), direkt gegenüber der Kaiserpfalz, ein Parkplatz für Pkw und Busse. Der Domplatz stellt mit seiner derzeitigen Nutzung als Parkplatz das Dreh- und Angelkreuz der touristischen Verkehre innerhalb der Goslarer Innenstadt dar.
Die Kirche ist 1836 abgebrochen worden, umfangreiche Reste der Fundamente und wohl auch Teile des aufgehenden Mauerwerks werden nach den Ergebnissen früherer Sondierungsgrabungen vermutet. Erhalten ist von der Stiftskirche nur die stadtzugewandte Eingangshalle.
Künftige Elemente des Kaiserpfalzquartiers sind ein Hotel, eine Spielstätte mit multifunktionalen Bestandteilen (Veranstaltungshalle), eine Tiefgarage sowie die Umgestaltung des Domplatzes. Hierzu wurde durch den Investor, die TesCom GmbH&Ko.KG ein Architekturwettbewerb für die Veranstaltungshalle, das Hotel sowie die Tiefgarage ausgelobt. Die Ergebnisse liegen vor und nun lobt die Stadt Goslar den Freiraumwettbewerb für die Umgestaltung des Domplatzes zum sogenannten Stiftsgarten aus. Die Berücksichtigung der herausragenden stadt- und kulturgeschichtlichen Bedeutung der Kaiserpfalz und der Altstadt Goslar als UNESCO Weltkulturerbe stellt in diesem Zusammenhang eine besondere Aufgabe dar.
Ein elementarer Bestandteil für die Umgestaltung des Domplatzes ist die Verlagerung des ruhenden Individualverkehrs in die auf dem südlich angrenzenden Gelände geplante Tiefgarage für Personenkraftwagen sowie ein attraktiver Ersatz für die Bus-Stellplätze anderorts.
Die Stadt Goslar plant durch die Neugestaltung des heutigen Domplatzes eine gestalterische Verbesserung und funktionale Aufwertung der urbanen Freiräume des Kaiserpfalzquartiers.
Hier vor allem:
- Das UNESCO-Weltkulturerbe Kaiserpfalz sollen sichtbarer und erlebbarer in der öffentlichen Wahrnehmung werden.
- Die Geschichte bzw. die mittelalterlichen Strukturen sollen erlebbar werden.
- Bisher unterbrochene Wegebeziehungen sollen erneuert werden bzw. eine vielfältige Integration in den Stadtraum gewährleistet werden.
- Die Aufenthaltsqualität soll erhöht werden.
Fachpreisrichter*innen/Jury
Axel Lohrer, München (Vors.)
Barbara Hutter, Berlin
Prof. Heinz Nagler, Brandenburg. TU Cottbus
Marion Siegmeier, Stadt Goslar
Sachpreisrichter*in
Dr. Oliver Junk, Oberbürgermeister Stadt Goslar
Ralph Bogisch, Vorsitzender Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Stadtentwicklung und Lebensraum im Welterbe
Anke Tessner-Schreyeck, Inhaberin TesCom GmbH & Co. KG
Preisgerichtsempfehlung
Das Preisgericht empfiehlt der Ausloberin einstimmig, den 1. Preisträger mit der weiteren Bearbeitung zu beauftragen.
Dabei sind die in der schriftlich verfassten Beurteilung genannten Kritikpunkte und Anregungen zu berücksichtigen.
Insbesondere sind folgende Punkte weiter zu entwickeln:
1. Stärkere Durchlässigkeit bzw. Öffnung des Areals zum Hohen Weg und zum Kulturmarktplatz
2. Durchgang in den neuen Landschaftsraum durch die Domvorhalle
Ausstellung
Die Ausstellung der Arbeiten wird am 16.01.2020 um 19.00 Uhr im
Goslarer Museum, Königstraße 1 in Goslar in einer öffentlichen
Veranstaltung eröffnet.
Nicht offener Wettbewerb mit vorgeschaltetem EWR-offenen Bewerbungsverfahren mit 10 Teilnehmer*innen
Wettbewerbsaufgabe
Die Stadt Goslar beabsichtigt die Entwicklung des Umfelds der Kaiserpfalz mit der ehemaligen Bundesgrenzschutzkaserne und weiteren Bereichen. Der Entwicklungsbereich befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem der wichtigsten historischen Gebäude der Stadt, der ehemaligen Kaiserlichen Pfalz. Gleichzeitig ist er Bestandteil der Altstadt von Goslar, die insgesamt von der UNESCO als Weltkulturerbe anerkannt worden ist. Das Areal besitzt somit eine sehr hohe kulturelle und touristische Wertigkeit.
Der Entwicklungsbereich ist heute außerdem geprägt durch die ehemalige Nutzung als Bundesgrenzschutzkaserne mit ihrer in den 1960er Jahren entstandenen, zeittypischen Architektur. Im Norden des Entwicklungsbereichs befindet sich auf dem ehemaligen Gelände der Stiftskirche St. Simon und Judas (heute: Domplatz), direkt gegenüber der Kaiserpfalz, ein Parkplatz für Pkw und Busse. Der Domplatz stellt mit seiner derzeitigen Nutzung als Parkplatz das Dreh- und Angelkreuz der touristischen Verkehre innerhalb der Goslarer Innenstadt dar.
Die Kirche ist 1836 abgebrochen worden, umfangreiche Reste der Fundamente und wohl auch Teile des aufgehenden Mauerwerks werden nach den Ergebnissen früherer Sondierungsgrabungen vermutet. Erhalten ist von der Stiftskirche nur die stadtzugewandte Eingangshalle.
Künftige Elemente des Kaiserpfalzquartiers sind ein Hotel, eine Spielstätte mit multifunktionalen Bestandteilen (Veranstaltungshalle), eine Tiefgarage sowie die Umgestaltung des Domplatzes. Hierzu wurde durch den Investor, die TesCom GmbH&Ko.KG ein Architekturwettbewerb für die Veranstaltungshalle, das Hotel sowie die Tiefgarage ausgelobt. Die Ergebnisse liegen vor und nun lobt die Stadt Goslar den Freiraumwettbewerb für die Umgestaltung des Domplatzes zum sogenannten Stiftsgarten aus. Die Berücksichtigung der herausragenden stadt- und kulturgeschichtlichen Bedeutung der Kaiserpfalz und der Altstadt Goslar als UNESCO Weltkulturerbe stellt in diesem Zusammenhang eine besondere Aufgabe dar.
Ein elementarer Bestandteil für die Umgestaltung des Domplatzes ist die Verlagerung des ruhenden Individualverkehrs in die auf dem südlich angrenzenden Gelände geplante Tiefgarage für Personenkraftwagen sowie ein attraktiver Ersatz für die Bus-Stellplätze anderorts.
Die Stadt Goslar plant durch die Neugestaltung des heutigen Domplatzes eine gestalterische Verbesserung und funktionale Aufwertung der urbanen Freiräume des Kaiserpfalzquartiers.
Hier vor allem:
- Das UNESCO-Weltkulturerbe Kaiserpfalz sollen sichtbarer und erlebbarer in der öffentlichen Wahrnehmung werden.
- Die Geschichte bzw. die mittelalterlichen Strukturen sollen erlebbar werden.
- Bisher unterbrochene Wegebeziehungen sollen erneuert werden bzw. eine vielfältige Integration in den Stadtraum gewährleistet werden.
- Die Aufenthaltsqualität soll erhöht werden.
Fachpreisrichter*innen/Jury
Axel Lohrer, München (Vors.)
Barbara Hutter, Berlin
Prof. Heinz Nagler, Brandenburg. TU Cottbus
Marion Siegmeier, Stadt Goslar
Sachpreisrichter*in
Dr. Oliver Junk, Oberbürgermeister Stadt Goslar
Ralph Bogisch, Vorsitzender Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Stadtentwicklung und Lebensraum im Welterbe
Anke Tessner-Schreyeck, Inhaberin TesCom GmbH & Co. KG
Preisgerichtsempfehlung
Das Preisgericht empfiehlt der Ausloberin einstimmig, den 1. Preisträger mit der weiteren Bearbeitung zu beauftragen.
Dabei sind die in der schriftlich verfassten Beurteilung genannten Kritikpunkte und Anregungen zu berücksichtigen.
Insbesondere sind folgende Punkte weiter zu entwickeln:
1. Stärkere Durchlässigkeit bzw. Öffnung des Areals zum Hohen Weg und zum Kulturmarktplatz
2. Durchgang in den neuen Landschaftsraum durch die Domvorhalle
Ausstellung
Die Ausstellung der Arbeiten wird am 16.01.2020 um 19.00 Uhr im
Goslarer Museum, Königstraße 1 in Goslar in einer öffentlichen
Veranstaltung eröffnet.
Ausloberin
Stadt Goslar
Oberbürgermeister Dr. Oliver Junk Postfach 34 52
38634 Goslar
Ansprechpartnerin:
Rosemarie Walter
Fachbereich 1 | Fachdienstleitung Wirtschaftsförderung und Strategische Entwicklung
Tel +49 (0)5321 704-343
Fax +49 (0)5321 704-1343
E-Mail rosemarie.walter@goslar.de
Wettbewerbsbetreuung
ACKERS PARTNER STÄDTEBAU Adolfstraße 15
38102 Braunschweig
Ansprechpartnerin:
Sandra Morese
Tel 0531 - 79 99 77 1
Fax 0531 - 79 99 77 1
E-Mail morese@ackerspartner.de
Aufgabe
Die Stadt Goslar beabsichtigt die Entwicklung des Umfelds der Kaiserpfalz mit der ehemaligen Bundesgrenzschutzkaserne und weiteren Bereichen. Der Entwicklungsbereich befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem der wichtigsten historischen Gebäude der Stadt, der ehemaligen Kaiserlichen Pfalz. Gleichzeitig ist er Bestandteil der Altstadt von Goslar, die insgesamt von der UNESCO als Weltkulturerbe anerkannt worden ist. Das Areal besitzt somit eine sehr hohe kulturelle und touristische Wertigkeit.
Der Entwicklungsbereich ist heute außerdem geprägt durch die ehemalige Nutzung als Bundesgrenzschutzkaserne mit ihrer in den 1960er Jahren entstandenen, zeittypischen Architektur. Im Norden des Entwicklungsbereichs befindet sich auf dem ehemaligen Gelände der Stiftskirche St. Simon und Judas (heute: Domplatz), direkt gegenüber der Kaiserpfalz, ein Parkplatz für Pkw und Busse. Der Domplatz stellt mit seiner derzeitigen Nutzung als Parkplatz das Dreh- und Angelkreuz der touristischen Verkehre innerhalb der Goslarer Innenstadt dar.
Die Kirche ist 1836 abgebrochen worden, umfangreiche Reste der Fundamente und wohl auch Teile des aufgehenden Mauerwerks werden nach den Ergebnissen früherer Sondierungsgrabungen vermutet. Erhalten ist von der Stiftskirche nur die stadtzugewandte Eingangshalle.
Künftige Elemente des Kaiserpfalzquartiers sind ein Hotel, eine Spielstätte mit multifunktionalen Bestandteilen (Veranstaltungshalle), eine Tiefgarage sowie die Umgestaltung des Domplatzes. Hierzu wurde durch den Investor, die TesCom GmbH&Ko.KG ein Architekturwettbewerb für die Veranstaltungshalle, das Hotel sowie die Tiefgarage ausgelobt. Die Ergebnisse liegen vor und nun lobt die Stadt Goslar den Freiraumwettbewerb für die Umgestaltung des Domplatzes zum sogenannten Stiftsgarten aus. Die Berücksichtigung der herausragenden stadt- und kulturgeschichtlichen Bedeutung der Kaiserpfalz und der Altstadt Goslar als UNESCO Weltkulturerbe stellt in diesem Zusammenhang eine besondere Aufgabe dar.
Ein elementarer Bestandteil für die Umgestaltung des Domplatzes ist die Verlagerung des ruhenden Individualverkehrs in die auf dem südlich angrenzenden Gelände geplante Tiefgarage für Personenkraftwagen sowie ein attraktiver Ersatz für die Bus-Stellplätze anderorts.
Die Stadt Goslar plant durch die Neugestaltung des heutigen Domplatzes eine gestalterische Verbesserung und funktionale Aufwertung der urbanen Freiräume des Kaiserpfalzquartiers.
Hier vor allem:
▪ Das UNESCO-Weltkulturerbe Kaiserpfalz sollen sichtbarer und erlebbarer in der öffentlichen Wahrnehmung werden.
▪ Die Geschichte bzw. die mittelalterlichen Strukturen sollen erlebbar werden.
▪ Bisher unterbrochene Wegebeziehungen sollen erneuert werden bzw. eine vielfältige Integration in den Stadtraum gewährleistet werden.
▪ Die Aufenthaltsqualität soll erhöht werden.
Wettbewerbsart
Nichtoffener Wettbewerb gemäß RPW 2013 mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren zur Auswahl von 6 Teilnehmen und mit 6 zusätzlichen namentlichen Einladungen (Reg.-Nr. 214-32-19/20).
Zulassungsbereich
EWR-Staaten sowie Mitgliedsstaaten des WTO-Dienstleistungsabkommens
Teilnahmeberechtigung
Natürliche Personen, die am Tage der Auslobung
▪ zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt berechtigt sind und Mitglied einer Architektenkammer in Deutschland sind oder
▪ zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates berechtigt und im Zulassungsbereich ansässig sind; ist die Berufsbezeichnung dort gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EU-Richtlinie.
Juristische Personen, die am Tage der Auslobung:
▪ ihren Geschäftssitz im Zulassungsbereich haben und
▪ einen satzungsgemäßen Geschäftszweck haben, zu dem der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören und
▪ einen bevollmächtigten Vertreter der Gesellschaft und einen Verfasser der Wettbewerbsarbeit haben, die die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt sind, erfüllen.
Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein, es ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Mitglieder von Bietergemeinschaften sowie Mitarbeiter, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
Stadtplaner sind in Bietergemeinschaften mit Landschaftsarchitekten teilnahmeberechtigt. Die Teilnahmebedingungen für Stadtplaner gelten sinngemäß.
Die Hinzuziehung weiterer Fachplaner (z.B. Lichtplaner) ist gestattet. Sie unterliegt nicht den v. g. Teilnahmebedingungen.
Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung sorgfältig zu prüfen. Seine Teilnahme erfolgt in eigener Verantwortung. Bei Zweifeln über die Teilnahmeberechtigung wird eine Rücksprache bei der Architektenkammer empfohlen.
Bewerbungen
Auswahl der Teilnehmer, Auswahlkriterien:
Die Bewerber haben nachzuweisen, dass sie einen Garten oder Platz vergleichbarer Größe und Art als Landschaftsarchitekt verantwortlich geplant haben (min. Leistungsphasen 2-5 § 34 HOAI). Sofern mehr Bewerber diese Kriterien erfüllen als Teilnehmer vorgesehen sind, erfolgt eine Auswahl durch Losziehung unter Aufsicht eines Notars.
Bewerbungsunterlagen
1. Nachweis der Führung der Berufsbezeichnung (durch Kopie der letzten Beitragsrechnung oder eine Bescheinigung der jeweiligen Kammer, die nicht älter als 1 Jahr ist)
2. Versicherung, dass sich kein weiteres Mitglied der Bürogemeinschaft (Partner oder Mitarbeiter) bewirbt, und dass der Bewerber akzeptiert, dass Verstöße hiergegen zum nachträglichen Ausschluss des Bewerbers und ggf. seiner Arbeit führen
3. Nachweis der Planung eines Gartens oder Platzes (min. Leistungsphasen 2-5) mit einem Bauvolumen von mindestens € 1 Mio.
Einlieferung der Bewerbungsunterlagen
Die Bewerbungsunterlagen sind bis zum 7. Juni 2019 bei dem betreuenden Büro Ackers Partner Städtebau, Adolfstraße 15 in 38102 Braunschweig einzureichen. Bis zu diesem Termin müssen die Planunterlagen bei der Einlieferungsadresse eingegangen sein! Es gilt hier nicht der Poststempel!
Beurteilungskriterien
Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen:
▪ Leistungs- und Programmerfüllung
▪ Freiraumqualität / öffentlicher Raum
▪ Einbindung in den historischen Kontext
▪ Denkmalpflegerischer Ansatz
▪ Funktionalität
▪ Materialität / Nutzbarkeit
▪ Wirtschaftlichkeit im Sinne von Angemessenheit / Maßstäblichkeit
Gebäudetyp
Platz / Garten
Art der Leistung
Objektplanung Freianlage
Sprache
Deutsch
Preisgelder
Es werden insgesamt 34.500 € Netto ausgelobt.
1. Preis
2. Preis
3. Preis Anerkennungen
14.000 € 8.500 € 5.000 € 7.000 €
Sachpreisrichter
(1) Oberbürgermeister Dr. Oliver Junk
(2) Ralph Bogisch, Vorsitzender Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Stadtentwicklung und Lebensraum im Welterbe
(3) Hans-Joachim Tessner, Inhaber TesCom GmbH & Co. KG
Stellvertretende Sachpreisrichter
(1) Burkhard Siebert, Erster Stadtrat
(2) Annett Eine, stellvertretende Vorsitzende Ausschuss für Wirt- schaftsförderung, Stadtentwicklung und Lebensraum im Welterbe
(3) Anke Tessner-Schreyek, Inhaberin TesCom GmbH & Co. KG
Fachpreisrichter
(1) Axel Lohrer, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner lohrer.hochrein, landschaftsarchitekten und stadtplaner gmbh, München
(2) Barbara Hutter, Freischaffende Garten- und Landschaftsarchitek- tin, hutterreimann Landschaftsarchitektur GmbH, Berlin
(3) Prof. Heinz Nagler, Architekt und Stadtplaner
Brandenburgische Technische Universität, Lehrstuhl Städtebau und Entwerfen / Büro NAGLER & DIECK, Architekten und Stadtplaner, Cottbus
(4) Marion Siegmeier, Fachbereichsleiterin FB 3
Stellvertretende Fachpreisrichter
(1) Dipl.-Ing. Diana Doering
lohrer.hochrein, landschaftsarchitekten und stadtplaner gmbh, Büroleitung Magdeburg
(2) Susanne Friedburg, MA(Hons) Land Arch., friedburg&Co.
Gesellschaft für Landschaftsarchitektur mbH, Berlin
(3) Dipl. Ing. Christoph Dieck
Brandenburgische Technische Universität, Mitarbeiter am Lehrstuhl Städtebau und Entwerfen / Büro NAGLER & DIECK, Architekten und Stadtplaner, Cottbus
(4) Lars Michel, Stadt Goslar, Fachdienst Stadtplanung
Gesetzte Teilnehmer
Folgende 6 Planungsbüros wurden von der Stadt Goslar zur Teilnahme eingeladen. Sie erfüllen die o.g. Kriterien:
1. Glück, Landschaftsarchitektur GmbH, Stuttgart
2. Levin Monsingny, Landschaftsarchitekten mbH, Berlin
3. nsp christoph schonhoff, landschaftsarchitekten stadtplaner, Hannover
4. Rainer Schmidt Landschaftsarchitekten GmbH, München
5. Topotek 1, Landschaftsarchitekten mbH, Berlin
6. WES LandschaftsArchitektur, Hamburg
Umfang der weiteren Bearbeitung
Die Ausloberin erklärt, dass sie dem ersten Preisträger die weitere Bearbeitung der Aufgabe, zumindest die Leistungsphasen 1-5, §§ 38/39 HOAI übertragen wird,
▪ sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht, insbesondere
▪ soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrundeliegende Aufgabe realisiert werden soll,
▪ soweit mindestens einer der teilnahmeberechtigten Wettbewerbsteilnehmer, dessen Wettbewerbsarbeit mit einem Preis ausgezeichnet wurde, eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleistet.
Darüber hinaus behält sich die Ausloberin vor, weitere Leistungsphasen und - soweit notwendig - besondere Leistungen zu beauftragen.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Die Anrechnung des zuerkannten Preises auf das Honorar im Falle der weiteren Bearbeitung regelt sich nach § 8 Abs. 2 RPW. Werden nur Teilabschnitte aus- geführt, so erfolgt die Anrechnung in angemessenem Verhältnis.
Vor einer Beauftragung mit diesem Leistungsumfang wird die Ausloberin den Preisträger mit einer Kostenschätzung beauftragen, um sicherzustellen, dass die Wettbewerbsarbeit des Teilnehmers, der mit den Planungsleistungen beauftragt werden soll, innerhalb des Kostenrahmens realisiert werden kann.
Termine
Öffentliche Bekanntmachung Fr, 17. Mai 2019
Einsendeschluss für Bewerbungen Fr, 07. Juni 2019
Information der gelosten Teilnehmer Fr, 14. Juni 2019
Versand der Wettbewerbsunterlagen Mo, 24. Juni 2019
Einsendeschluss schriftliche Rückfragen Mo, 08. Juli 2019
Kolloquium Mi, 24. Juli 2019
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten Fr, 20. September 2019
Abgabe Modell Fr, 27. September 2019
Preisgericht Do, 07. November 2019
Stadt Goslar
Oberbürgermeister Dr. Oliver Junk Postfach 34 52
38634 Goslar
Ansprechpartnerin:
Rosemarie Walter
Fachbereich 1 | Fachdienstleitung Wirtschaftsförderung und Strategische Entwicklung
Tel +49 (0)5321 704-343
Fax +49 (0)5321 704-1343
E-Mail rosemarie.walter@goslar.de
Wettbewerbsbetreuung
ACKERS PARTNER STÄDTEBAU Adolfstraße 15
38102 Braunschweig
Ansprechpartnerin:
Sandra Morese
Tel 0531 - 79 99 77 1
Fax 0531 - 79 99 77 1
E-Mail morese@ackerspartner.de
Aufgabe
Die Stadt Goslar beabsichtigt die Entwicklung des Umfelds der Kaiserpfalz mit der ehemaligen Bundesgrenzschutzkaserne und weiteren Bereichen. Der Entwicklungsbereich befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem der wichtigsten historischen Gebäude der Stadt, der ehemaligen Kaiserlichen Pfalz. Gleichzeitig ist er Bestandteil der Altstadt von Goslar, die insgesamt von der UNESCO als Weltkulturerbe anerkannt worden ist. Das Areal besitzt somit eine sehr hohe kulturelle und touristische Wertigkeit.
Der Entwicklungsbereich ist heute außerdem geprägt durch die ehemalige Nutzung als Bundesgrenzschutzkaserne mit ihrer in den 1960er Jahren entstandenen, zeittypischen Architektur. Im Norden des Entwicklungsbereichs befindet sich auf dem ehemaligen Gelände der Stiftskirche St. Simon und Judas (heute: Domplatz), direkt gegenüber der Kaiserpfalz, ein Parkplatz für Pkw und Busse. Der Domplatz stellt mit seiner derzeitigen Nutzung als Parkplatz das Dreh- und Angelkreuz der touristischen Verkehre innerhalb der Goslarer Innenstadt dar.
Die Kirche ist 1836 abgebrochen worden, umfangreiche Reste der Fundamente und wohl auch Teile des aufgehenden Mauerwerks werden nach den Ergebnissen früherer Sondierungsgrabungen vermutet. Erhalten ist von der Stiftskirche nur die stadtzugewandte Eingangshalle.
Künftige Elemente des Kaiserpfalzquartiers sind ein Hotel, eine Spielstätte mit multifunktionalen Bestandteilen (Veranstaltungshalle), eine Tiefgarage sowie die Umgestaltung des Domplatzes. Hierzu wurde durch den Investor, die TesCom GmbH&Ko.KG ein Architekturwettbewerb für die Veranstaltungshalle, das Hotel sowie die Tiefgarage ausgelobt. Die Ergebnisse liegen vor und nun lobt die Stadt Goslar den Freiraumwettbewerb für die Umgestaltung des Domplatzes zum sogenannten Stiftsgarten aus. Die Berücksichtigung der herausragenden stadt- und kulturgeschichtlichen Bedeutung der Kaiserpfalz und der Altstadt Goslar als UNESCO Weltkulturerbe stellt in diesem Zusammenhang eine besondere Aufgabe dar.
Ein elementarer Bestandteil für die Umgestaltung des Domplatzes ist die Verlagerung des ruhenden Individualverkehrs in die auf dem südlich angrenzenden Gelände geplante Tiefgarage für Personenkraftwagen sowie ein attraktiver Ersatz für die Bus-Stellplätze anderorts.
Die Stadt Goslar plant durch die Neugestaltung des heutigen Domplatzes eine gestalterische Verbesserung und funktionale Aufwertung der urbanen Freiräume des Kaiserpfalzquartiers.
Hier vor allem:
▪ Das UNESCO-Weltkulturerbe Kaiserpfalz sollen sichtbarer und erlebbarer in der öffentlichen Wahrnehmung werden.
▪ Die Geschichte bzw. die mittelalterlichen Strukturen sollen erlebbar werden.
▪ Bisher unterbrochene Wegebeziehungen sollen erneuert werden bzw. eine vielfältige Integration in den Stadtraum gewährleistet werden.
▪ Die Aufenthaltsqualität soll erhöht werden.
Wettbewerbsart
Nichtoffener Wettbewerb gemäß RPW 2013 mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren zur Auswahl von 6 Teilnehmen und mit 6 zusätzlichen namentlichen Einladungen (Reg.-Nr. 214-32-19/20).
Zulassungsbereich
EWR-Staaten sowie Mitgliedsstaaten des WTO-Dienstleistungsabkommens
Teilnahmeberechtigung
Natürliche Personen, die am Tage der Auslobung
▪ zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt berechtigt sind und Mitglied einer Architektenkammer in Deutschland sind oder
▪ zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates berechtigt und im Zulassungsbereich ansässig sind; ist die Berufsbezeichnung dort gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EU-Richtlinie.
Juristische Personen, die am Tage der Auslobung:
▪ ihren Geschäftssitz im Zulassungsbereich haben und
▪ einen satzungsgemäßen Geschäftszweck haben, zu dem der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören und
▪ einen bevollmächtigten Vertreter der Gesellschaft und einen Verfasser der Wettbewerbsarbeit haben, die die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt sind, erfüllen.
Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein, es ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Mitglieder von Bietergemeinschaften sowie Mitarbeiter, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
Stadtplaner sind in Bietergemeinschaften mit Landschaftsarchitekten teilnahmeberechtigt. Die Teilnahmebedingungen für Stadtplaner gelten sinngemäß.
Die Hinzuziehung weiterer Fachplaner (z.B. Lichtplaner) ist gestattet. Sie unterliegt nicht den v. g. Teilnahmebedingungen.
Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung sorgfältig zu prüfen. Seine Teilnahme erfolgt in eigener Verantwortung. Bei Zweifeln über die Teilnahmeberechtigung wird eine Rücksprache bei der Architektenkammer empfohlen.
Bewerbungen
Auswahl der Teilnehmer, Auswahlkriterien:
Die Bewerber haben nachzuweisen, dass sie einen Garten oder Platz vergleichbarer Größe und Art als Landschaftsarchitekt verantwortlich geplant haben (min. Leistungsphasen 2-5 § 34 HOAI). Sofern mehr Bewerber diese Kriterien erfüllen als Teilnehmer vorgesehen sind, erfolgt eine Auswahl durch Losziehung unter Aufsicht eines Notars.
Bewerbungsunterlagen
1. Nachweis der Führung der Berufsbezeichnung (durch Kopie der letzten Beitragsrechnung oder eine Bescheinigung der jeweiligen Kammer, die nicht älter als 1 Jahr ist)
2. Versicherung, dass sich kein weiteres Mitglied der Bürogemeinschaft (Partner oder Mitarbeiter) bewirbt, und dass der Bewerber akzeptiert, dass Verstöße hiergegen zum nachträglichen Ausschluss des Bewerbers und ggf. seiner Arbeit führen
3. Nachweis der Planung eines Gartens oder Platzes (min. Leistungsphasen 2-5) mit einem Bauvolumen von mindestens € 1 Mio.
Einlieferung der Bewerbungsunterlagen
Die Bewerbungsunterlagen sind bis zum 7. Juni 2019 bei dem betreuenden Büro Ackers Partner Städtebau, Adolfstraße 15 in 38102 Braunschweig einzureichen. Bis zu diesem Termin müssen die Planunterlagen bei der Einlieferungsadresse eingegangen sein! Es gilt hier nicht der Poststempel!
Beurteilungskriterien
Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen:
▪ Leistungs- und Programmerfüllung
▪ Freiraumqualität / öffentlicher Raum
▪ Einbindung in den historischen Kontext
▪ Denkmalpflegerischer Ansatz
▪ Funktionalität
▪ Materialität / Nutzbarkeit
▪ Wirtschaftlichkeit im Sinne von Angemessenheit / Maßstäblichkeit
Gebäudetyp
Platz / Garten
Art der Leistung
Objektplanung Freianlage
Sprache
Deutsch
Preisgelder
Es werden insgesamt 34.500 € Netto ausgelobt.
1. Preis
2. Preis
3. Preis Anerkennungen
14.000 € 8.500 € 5.000 € 7.000 €
Sachpreisrichter
(1) Oberbürgermeister Dr. Oliver Junk
(2) Ralph Bogisch, Vorsitzender Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Stadtentwicklung und Lebensraum im Welterbe
(3) Hans-Joachim Tessner, Inhaber TesCom GmbH & Co. KG
Stellvertretende Sachpreisrichter
(1) Burkhard Siebert, Erster Stadtrat
(2) Annett Eine, stellvertretende Vorsitzende Ausschuss für Wirt- schaftsförderung, Stadtentwicklung und Lebensraum im Welterbe
(3) Anke Tessner-Schreyek, Inhaberin TesCom GmbH & Co. KG
Fachpreisrichter
(1) Axel Lohrer, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner lohrer.hochrein, landschaftsarchitekten und stadtplaner gmbh, München
(2) Barbara Hutter, Freischaffende Garten- und Landschaftsarchitek- tin, hutterreimann Landschaftsarchitektur GmbH, Berlin
(3) Prof. Heinz Nagler, Architekt und Stadtplaner
Brandenburgische Technische Universität, Lehrstuhl Städtebau und Entwerfen / Büro NAGLER & DIECK, Architekten und Stadtplaner, Cottbus
(4) Marion Siegmeier, Fachbereichsleiterin FB 3
Stellvertretende Fachpreisrichter
(1) Dipl.-Ing. Diana Doering
lohrer.hochrein, landschaftsarchitekten und stadtplaner gmbh, Büroleitung Magdeburg
(2) Susanne Friedburg, MA(Hons) Land Arch., friedburg&Co.
Gesellschaft für Landschaftsarchitektur mbH, Berlin
(3) Dipl. Ing. Christoph Dieck
Brandenburgische Technische Universität, Mitarbeiter am Lehrstuhl Städtebau und Entwerfen / Büro NAGLER & DIECK, Architekten und Stadtplaner, Cottbus
(4) Lars Michel, Stadt Goslar, Fachdienst Stadtplanung
Gesetzte Teilnehmer
Folgende 6 Planungsbüros wurden von der Stadt Goslar zur Teilnahme eingeladen. Sie erfüllen die o.g. Kriterien:
1. Glück, Landschaftsarchitektur GmbH, Stuttgart
2. Levin Monsingny, Landschaftsarchitekten mbH, Berlin
3. nsp christoph schonhoff, landschaftsarchitekten stadtplaner, Hannover
4. Rainer Schmidt Landschaftsarchitekten GmbH, München
5. Topotek 1, Landschaftsarchitekten mbH, Berlin
6. WES LandschaftsArchitektur, Hamburg
Umfang der weiteren Bearbeitung
Die Ausloberin erklärt, dass sie dem ersten Preisträger die weitere Bearbeitung der Aufgabe, zumindest die Leistungsphasen 1-5, §§ 38/39 HOAI übertragen wird,
▪ sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht, insbesondere
▪ soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrundeliegende Aufgabe realisiert werden soll,
▪ soweit mindestens einer der teilnahmeberechtigten Wettbewerbsteilnehmer, dessen Wettbewerbsarbeit mit einem Preis ausgezeichnet wurde, eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleistet.
Darüber hinaus behält sich die Ausloberin vor, weitere Leistungsphasen und - soweit notwendig - besondere Leistungen zu beauftragen.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Die Anrechnung des zuerkannten Preises auf das Honorar im Falle der weiteren Bearbeitung regelt sich nach § 8 Abs. 2 RPW. Werden nur Teilabschnitte aus- geführt, so erfolgt die Anrechnung in angemessenem Verhältnis.
Vor einer Beauftragung mit diesem Leistungsumfang wird die Ausloberin den Preisträger mit einer Kostenschätzung beauftragen, um sicherzustellen, dass die Wettbewerbsarbeit des Teilnehmers, der mit den Planungsleistungen beauftragt werden soll, innerhalb des Kostenrahmens realisiert werden kann.
Termine
Öffentliche Bekanntmachung Fr, 17. Mai 2019
Einsendeschluss für Bewerbungen Fr, 07. Juni 2019
Information der gelosten Teilnehmer Fr, 14. Juni 2019
Versand der Wettbewerbsunterlagen Mo, 24. Juni 2019
Einsendeschluss schriftliche Rückfragen Mo, 08. Juli 2019
Kolloquium Mi, 24. Juli 2019
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten Fr, 20. September 2019
Abgabe Modell Fr, 27. September 2019
Preisgericht Do, 07. November 2019