Veröffentlicht als:
- Kurzergebnis
- wa-ID
- wa-2028728
- Tag der Veröffentlichung
- 16.03.2020
- Aktualisiert am
- 07.08.2020
- Online-Verfahren
- Teilnahme über www.wettbewerbe-aktuell.de
- Verfahrensart
- Offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EWG
- Teilnehmer
- Landschaftsarchitekt*innen
- Beteiligung
- 23 Arbeiten
- Auslober
-
Land Berlin, vertreten durch das
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin
Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung und Umwelt
Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz - Koordination
-
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Referat II D, Berlin
STERN Gesellschaft der behutsamen Stadterneuerung mbH, Berlin
wa wettbewerbe aktuell, Freiburg i.Br. - Abgabetermin
- 15.06.2020 14:00
- Preisgerichtssitzung
- 23.07.2020
- Ausstellung
- vsl. 09.-23.09.2020
Verfahrensart
Offener Realisierungswettbewerb mit Ideenteil gemäß der Vergabeordnung (VgV 2016) und § 3 der Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013)
Wettbewerbsaufgabe
Der Franz-Neumann-Platz in Berlin-Reinickendorf entstand durch städtebauliche Neuordnung infolge von Kriegsschäden und Abrissen nach dem Zweiten Weltkrieg. Nach Veränderung der Verkehrsführung der Residenzstraße erhielt der Platz in den 1980er Jahren seine heutige Gestaltung.
Ziel ist es, einen atmosphärischen, lebendigen, zukunftsfähigen und charakterstarken Stadtraum zu schaffen, der multifunktionale Nutzungsansprüche weitestgehend konfliktfrei bedienen, aber auch mit den Herausforderungen des Klima- und Lärmimmissionsschutzes umgehen kann. Die Transparenz und Öffnung des Platzes sowie die Anbindung an die Residenzstraße und den nahegelegenen Freiraum am Schäfersee sollen deutlich erhöht werden.
Im Rahmen des Wettbewerbs soll ein Standort für eine Pavillonbebauung, die unterschiedliche Nutzungen aufnehmen könnte, in den Entwurf integriert werden.
Für den Realisierungsteil ist ein Kostenrahmen von rund 1,13 Mio. Euro vorgesehen.
Die Realisierung soll in Abschnitten ab 2021 beginnen.
Fachpreisrichter*innen
Miller Stevens, Stadtplaner, Berlin (Vorsitzender)
Sofia Petersson, Landschaftsarchitektin, Berlin
Dr. Constanze Petrow, Landschaftsarchitektin, Geisenheim
Paul Giencke, Landschaftsarchitekt, Berlin
Lioba Lissner, Landschaftsarchitektin, Berlin
Sachpreisrichter*innen
Dr. Sandra Obermeyer, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Stadterneuerung, soziale Stadt
Klaus Wichert, Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Freiraumplanung und Stadtgrün
Rüdiger Zech, Bezirksamt Reinickendorf von Berlin, Straßen- und Grünflächenamt
Sabine Antony, Gebietsgremium Aktives Zentrum Residenzstraße
Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt dem Auslober einstimmig, die mit dem 1. Preis ausgezeichnete Wettbewerbsarbeit 1209 der weiteren Bearbeitung der Planungsaufgabe mit dem Ziel der Realisierung zugrunde zu legen.
Offener Realisierungswettbewerb mit Ideenteil gemäß der Vergabeordnung (VgV 2016) und § 3 der Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013)
Wettbewerbsaufgabe
Der Franz-Neumann-Platz in Berlin-Reinickendorf entstand durch städtebauliche Neuordnung infolge von Kriegsschäden und Abrissen nach dem Zweiten Weltkrieg. Nach Veränderung der Verkehrsführung der Residenzstraße erhielt der Platz in den 1980er Jahren seine heutige Gestaltung.
Ziel ist es, einen atmosphärischen, lebendigen, zukunftsfähigen und charakterstarken Stadtraum zu schaffen, der multifunktionale Nutzungsansprüche weitestgehend konfliktfrei bedienen, aber auch mit den Herausforderungen des Klima- und Lärmimmissionsschutzes umgehen kann. Die Transparenz und Öffnung des Platzes sowie die Anbindung an die Residenzstraße und den nahegelegenen Freiraum am Schäfersee sollen deutlich erhöht werden.
Im Rahmen des Wettbewerbs soll ein Standort für eine Pavillonbebauung, die unterschiedliche Nutzungen aufnehmen könnte, in den Entwurf integriert werden.
Für den Realisierungsteil ist ein Kostenrahmen von rund 1,13 Mio. Euro vorgesehen.
Die Realisierung soll in Abschnitten ab 2021 beginnen.
Fachpreisrichter*innen
Miller Stevens, Stadtplaner, Berlin (Vorsitzender)
Sofia Petersson, Landschaftsarchitektin, Berlin
Dr. Constanze Petrow, Landschaftsarchitektin, Geisenheim
Paul Giencke, Landschaftsarchitekt, Berlin
Lioba Lissner, Landschaftsarchitektin, Berlin
Sachpreisrichter*innen
Dr. Sandra Obermeyer, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Stadterneuerung, soziale Stadt
Klaus Wichert, Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Freiraumplanung und Stadtgrün
Rüdiger Zech, Bezirksamt Reinickendorf von Berlin, Straßen- und Grünflächenamt
Sabine Antony, Gebietsgremium Aktives Zentrum Residenzstraße
Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt dem Auslober einstimmig, die mit dem 1. Preis ausgezeichnete Wettbewerbsarbeit 1209 der weiteren Bearbeitung der Planungsaufgabe mit dem Ziel der Realisierung zugrunde zu legen.
20/04/2020 S77 Dienstleistungen - Ergänzende Angaben - Offenes Verfahren
Deutschland-Berlin: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
2020/S 077-182715
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2020/S 053-126739) Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Reinickendorf von Berlin, Straßen- und Grünflächenamt
Postanschrift: Eichborndamm 215
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300
Postleitzahl: D-13437
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz
E-Mail: antonia.stock@reinickendorf.berlin.de
Telefon: +49 3090294-3012
Fax: +49 3090294-3423Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.berlin.de/ba-reinickendorf
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Umgestaltung des Franz-Neumann-Platzes
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71222000
II.1.3) Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4) Kurze Beschreibung:
Der Franz-Neumann-Platz in Berlin-Reinickendorf entstand durch städtebauliche Neuordnung infolge von Kriegsschäden und Abrissen nach dem Zweiten Weltkrieg. Nach Veränderung der Verkehrsführung der Residenzstraße erhielt der Platz in den 1980er Jahren seine heutige Gestaltung und seinen Namen nach dem ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten und Vorsitzenden der Berliner Arbeiterwohlfahrt aus Berlin.
Der Franz-Neumann-Platz übernimmt eine stadträumlich wichtige Funktion als öffentlicher Raum und Verkehrsknotenpunkt innerhalb des Quartiers. Er bildet das südliche Entrée des Ortsteilzentrums Residenzstraße, welches durch das Städtebauförderprogramm Aktive Zentren mit zahlreichen Maßnahmen in seinem Image und seiner Funktion in den nächsten Jahren verbessert und gestärkt werden soll.
Der heutige Franz-Neumann-Platz wird seiner Aufgabe als südliches Entrée der Geschäftsstraße nicht gerecht. Er weist erhebliche gestalterische und funktionale Mängel auf. Die umgebenden Straßen und der Fluglärm durch den nahegelegenen Flughafen Tegel führen zu einer erhöhten Lärmimmission und mindern die Aufenthaltsqualität maßgeblich. Die Gestaltung des Platzes ist insgesamt veraltet und führt zu einem Defizit an Qualität und nicht zuletzt zu fehlender Transparenz und Orientierung. Die ansässige Drogen- und Alkoholszene sorgt bei anderen Nutzergruppen für Unsicherheitsempfinden und einem Gefühl fehlender sozialer Kontrolle.
Dem Wettbewerb war die Erarbeitung eines Rahmenkonzepts für die zentralen Grün- und Freiflächen im gesamten Fördergebiet Aktives Zentrum Residenzstraße vorgeschaltet.
Ziel des Planungswettbewerbs ist es, einen atmosphärischen, lebendigen, zukunftsfähigen und charakterstarken Stadtraum zu schaffen, der multifunktionale Nutzungsansprüche konfliktfrei bedienen, aber auch mit den Herausforderungen des Klima- und Lärmimmissionsschutzes umgehen kann. Die Transparenz und Öffnung des Platzes sowie die Anbindung an die Residenzstraße und den nahegelegenen Freiraum am Schäfersee sollen deutlich erhöht werden. Es wird eine Abwägung hinsichtlich der vorhandenen Nutzungsangebote, neuer Nutzungsmöglichkeiten und einer aufenthaltsorientierten Gestaltungssprache erwartet. Im Rahmen des Wettbewerbs soll ein Standort für eine Pavillonbebauung, die unterschiedliche Nutzungen (Kultur, Gastronomie, Soziales etc.) aufnehmen könnte, in den Entwurf integriert werden. Ebenso sind Anforderungen an die Barrierefreiheit und die Einbindung unterschiedlicher Mobilitätsangebote zu betrachten.
Art des Verfahrens
Der Wettbewerb wird als offener Realisierungswettbewerb mit Ideenteil für Landschaftsarchitekten/innen gemäß der Vergabeordnung (VgV 2016) und § 3 der Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) durchgeführt. Eine Beteiligung von Stadtplanern und Architekten als Sonderfachleute ist möglich. Die Zusammenarbeit mit Verkehrsplanern wird empfohlen. Das gesamte Verfahren ist bis zum Abschluss anonym.
Für den Realisierungsteil ist beabsichtigt, mindestens die Leistungsphasen 2, 3 und 5 (4 soweit erforderlich) gemäß § 39 HOAI (2013) zu beauftragen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Die Beauftragung der jeweils nächsten Stufe kann nur beim Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen erfolgen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht.
Im Regelfall wird der Auftraggeber nur mit dem ersten Preisträger über die Auftragsvergabe verhandeln.
Ein Verhandlungsverfahren im Anschluss an den Wettbewerb mit allen Preisträgern wird nur durchgeführt, wenn der Auftraggeber vom Votum des Preisgerichts abweicht.
Landschaftsarchitekten/innen, die nicht Mitglieder der Berliner Architektenkammer sind, werden gemäß § 6 Bau- und Architektenkammergesetz verpflichtet, sich bei Auftragserteilung im Verzeichnis auswärtiger Architekten der Architektenkammer Berlin eintragen zu lassen. Bei Bedarf wird die Hinzuziehung eines Kontaktlandschaftsarchitekturbüros empfohlen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/04/2020
VI.6) Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 053-126739
Abschnitt VII: Änderungen
VII.1) Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2) In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: I.3)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Kommunikation
Anstatt:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
E-Mail: sylvie.pfeifer@stern-berlin.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
E-Mail: sylvie.pfeifer@stern-berlin.de
muss es heißen:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
E-Mail: pfeifer.sylvie@stern-berlin.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
E-Mail: pfeifer.sylvie@stern-berlin.de
Abschnitt Nummer: IV.2.2)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Anstatt:
Tag: 18/05/2020
Ortszeit: 14:00
muss es heißen:
Tag: 15/06/2020
Ortszeit: 14:00
VII.2) Weitere zusätzliche Informationen:
Wichtiger Hinweis zur Zeitplanänderung:
Vor dem Hintergrund der Einschränkungen durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionen des neuartigen Corona-Virus wird den Entwurfsverfassern mehr Zeit zur Bearbeitung der Wettbewerbsbeiträge eingeräumt. Der Abgabetermin der Wettbewerbsbeiträge wird auf den 15.6.2020, 14.00 Uhr verschoben. Für weitere Informationen zum Zeitplan ist bitte wie bisher der Teilnehmerbereich unter www.wettbewerbeaktuell.de/onlineverfahren/ov/302 zu beachten.
Wichtiger Hinweis zum Preisgericht:
Bitte beachten Sie das Rückfragenprotokoll.
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16/03/2020 S53 Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Offenes Verfahren
Deutschland-Berlin: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
2020/S 053-126739
Wettbewerbsbekanntmachung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Reinickendorf von Berlin, Straßen- und Grünflächenamt
Postanschrift: Eichborndamm 215
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300
Postleitzahl: 13437
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz
E-Mail: antonia.stock@reinickendorf.berlin.de
Telefon: +49 3090294-3012
Fax: +49 3090294-3423Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.berlin.de/ba-reinickendorf
I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.wettbewerbe-aktuell.de/onlineverfahren/ov/302
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: S. T. E. R. N. Gesellschaft der behutsamen Stadterneuerung mbH
Postanschrift: Straßburger Straße 55
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300
Postleitzahl: 10405
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Sylvie Pfeifer
E-Mail: pfeifer.sylvie@stern-berlin.de
Telefon: +49 3044363641
Fax: +49 3044363717Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stern-berlin.com/
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
Offizielle Bezeichnung: S. T. E. R. N. Gesellschaft der behutsamen Stadterneuerung mbH
Postanschrift: Straßburger Straße 55
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10405
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Sylvie Pfeifer
Telefon: +49 3044363641
E-Mail: pfeifer.sylvie@stern-berlin.de
Fax: +49 3044363717
NUTS-Code: DE300
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stern-berlin.com/
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Umgestaltung des Franz-Neumann-Platzes
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71222000
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Der Franz-Neumann-Platz in Berlin-Reinickendorf entstand durch städtebauliche Neuordnung infolge von Kriegsschäden und Abrissen nach dem Zweiten Weltkrieg. Nach Veränderung der Verkehrsführung der Residenzstraße erhielt der Platz in den 1980er Jahren seine heutige Gestaltung und seinen Namen nach dem ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten und Vorsitzenden der Berliner Arbeiterwohlfahrt aus Berlin.
Der Franz-Neumann-Platz übernimmt eine stadträumlich wichtige Funktion als öffentlicher Raum und Verkehrsknotenpunkt innerhalb des Quartiers. Er bildet das südliche Entrée des Ortsteilzentrums Residenzstraße, welches durch das Städtebauförderprogramm Aktive Zentren mit zahlreichen Maßnahmen in seinem Image und seiner Funktion in den nächsten Jahren verbessert und gestärkt werden soll.
Der heutige Franz-Neumann-Platz wird seiner Aufgabe als südliches Entrée der Geschäftsstraße nicht gerecht. Er weist erhebliche gestalterische und funktionale Mängel auf. Die umgebenden Straßen und der Fluglärm durch den nahegelegenen Flughafen Tegel führen zu einer erhöhten Lärmimmission und mindern die Aufenthaltsqualität maßgeblich. Die Gestaltung des Platzes ist insgesamt veraltet und führt zu einem Defizit an Qualität und nicht zuletzt zu fehlender Transparenz und Orientierung. Die ansässige Drogen- und Alkoholszene sorgt bei anderen Nutzergruppen für Unsicherheitsempfinden und einem Gefühl fehlender sozialer Kontrolle.
Dem Wettbewerb war die Erarbeitung eines Rahmenkonzepts für die zentralen Grün- und Freiflächen im gesamten Fördergebiet Aktives Zentrum Residenzstraße vorgeschaltet.
Ziel des Planungswettbewerbs ist es, einen atmosphärischen, lebendigen, zukunftsfähigen und charakterstarken Stadtraum zu schaffen, der multifunktionale Nutzungsansprüche konfliktfrei bedienen, aber auch mit den Herausforderungen des Klima- und Lärmimmissionsschutzes umgehen kann. Die Transparenz und Öffnung des Platzes sowie die Anbindung an die Residenzstraße und den nahegelegenen Freiraum am Schäfersee sollen deutlich erhöht werden. Es wird eine Abwägung hinsichtlich der vorhandenen Nutzungsangebote, neuer Nutzungsmöglichkeiten und einer aufenthaltsorientierten Gestaltungssprache erwartet. Im Rahmen des Wettbewerbs soll ein Standort für eine Pavillonbebauung, die unterschiedliche Nutzungen (Kultur, Gastronomie, Soziales etc.) aufnehmen könnte, in den Entwurf integriert werden. Ebenso sind Anforderungen an die Barrierefreiheit und die Einbindung unterschiedlicher Mobilitätsangebote zu betrachten.
Art des Verfahrens
Der Wettbewerb wird als offener Realisierungswettbewerb mit Ideenteil für Landschaftsarchitekten/innen gemäß der Vergabeordnung (VgV 2016) und § 3 der Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) durchgeführt. Eine Beteiligung von Stadtplanern und Architekten als Sonderfachleute ist möglich. Die Zusammenarbeit mit Verkehrsplanern wird empfohlen. Das gesamte Verfahren ist bis zum Abschluss anonym.
Für den Realisierungsteil ist beabsichtigt, mindestens die Leistungsphasen 2, 3 und 5 (4 soweit erforderlich) gemäß § 39 HOAI (2013) zu beauftragen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Die Beauftragung der jeweils nächsten Stufe kann nur beim Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen erfolgen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht.
Im Regelfall wird der Auftraggeber nur mit dem ersten Preisträger über die Auftragsvergabe verhandeln.
Ein Verhandlungsverfahren im Anschluss an den Wettbewerb mit allen Preisträgern wird nur durchgeführt, wenn der Auftraggeber vom Votum des Preisgerichts abweicht.
Landschaftsarchitekten/innen, die nicht Mitglieder der Berliner Architektenkammer sind, werden gemäß § 6 Bau- und Architektenkammergesetz verpflichtet, sich bei Auftragserteilung im Verzeichnis auswärtiger Architekten der Architektenkammer Berlin eintragen zu lassen. Bei Bedarf wird die Hinzuziehung eines Kontaktlandschaftsarchitekturbüros empfohlen.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Landschaftsarchitekten/innen, geforderte Berufsqualifikation gemäß § 75 (1), (3) VgV 2016.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Offen
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Konzept, Gestaltung, Nutzungen, Realisierbarkeit, Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit
Die Listung stellt keine Rangfolge dar.
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 18/05/2020
Ortszeit: 14:00
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Die Wettbewerbssumme (RPW 2013 § 7 Absatz 2) ist auf der Basis des § 39 HOAI 2013 (für den Realisierungsteil) sowie auf der Basis des Merkblatts Arbeitshilfe Städtebaulicher Entwurf der Architektenkammer Baden-Württemberg, Stand 1.10.2013 (für den Ideenteil) ermittelt.
Für Preise stehen insgesamt 30 300 EUR zur Verfügung:
1. Preis 15 100 EUR;
2. Preis 9 100 EUR;
3. Preis 6 100 EUR.
Die Preise und Anerkennungen werden nach Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt. Das Preisgericht kann einstimmig eine andere Verteilung beschließen oder Preisgruppen bilden.
Die Mehrwertsteuer von derzeit 19 % ist in den genannten Beträgen nicht enthalten und wird den inländischen Teilnehmern zusätzlich ausgezahlt.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
siehe Auslobung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
:
A) zu I.3
Die Wettbewerbsbekanntmachung sowie die Auslobung stehen unter dem in Ziffer I.3 genannten Link zur Verfügung. Wenn Sie sich für eine Teilnahme am Vergabeverfahren entscheiden, besuchen Sie bitte den Teilnehmerbereich unter: www.wettbewerbe-aktuell.de/onlineverfahren/ov/302
Bitte melden Sie sich an, um im Rahmen der Wettbewerbskommunikation sowie dem Rückfragenforum inklusive Rückfragenbeantwortung teilnehmen zu können. Deshalb wird vom Auslober im Laufe des Bearbeitungszeitraumes eine selbstständige und regelmäßige Beachtung des Teilnehmerbereiches empfohlen.
Nach vollständiger Anmeldung werden den Teilnehmern individuelle Zugangsdaten an die zuvor anzugebende E-Mail-Adresse zugesandt. Mit den Zugangsdaten ist der Teilnehmerbereich bei wettbewerbe aktuell zu erreichen.
B) Es werden von den Preisträgern gemäß § 80 Abs. 1 i. V. m. § 70 Abs. 2 VgV folgende Unterlagen verlangt:
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB oder – bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe – Eigenerklärung zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB;
C) Zu III.2.1
Teilnahmeberechtigt sind gemäß § 4 (1) RPW 2013 Landschaftsarchitekten/innen im Sinne von Ziffer 1 bis 3:
1. Natürliche Personen, die freiberuflich tätig sind und die am Tage der Auslobung gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat der Person die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung als Landschaftsarchitekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise als Architekt oder Ingenieur verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG vom 7.9.2005 des Europäischen Parlaments und des Rates, zuletzt geändert durch die Richtlinie2013/55/EU, gewährleistet ist.
2. Juristische Personen, zu deren satzungsmäßigem Geschäftszweck die der Wettbewerbsaufgabe entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, sofern der zu benennende bevollmächtigte Vertreter und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
3. Bietergemeinschaften aus natürlichen Personen und/oder juristischen Personen, sofern jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Anforderungen nach Ziffer 1 oder 2 erfüllt.
Ausdrücklich ausgeschlossen von der Teilnahme sind jene Personen, die unter die Teilnahmehindernisse laut § 4 (2) RPW 2013 fallen.
Die Teilnahmeberechtigung ist durch die Teilnehmenden eigenverantwortlich zu prüfen.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613Internet-Adresse: www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Ort: Berlin
Land: Deutschland
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/03/2020
Deutschland-Berlin: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
2020/S 077-182715
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2020/S 053-126739) Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Reinickendorf von Berlin, Straßen- und Grünflächenamt
Postanschrift: Eichborndamm 215
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300
Postleitzahl: D-13437
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz
E-Mail: antonia.stock@reinickendorf.berlin.de
Telefon: +49 3090294-3012
Fax: +49 3090294-3423Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.berlin.de/ba-reinickendorf
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Umgestaltung des Franz-Neumann-Platzes
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71222000
II.1.3) Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4) Kurze Beschreibung:
Der Franz-Neumann-Platz in Berlin-Reinickendorf entstand durch städtebauliche Neuordnung infolge von Kriegsschäden und Abrissen nach dem Zweiten Weltkrieg. Nach Veränderung der Verkehrsführung der Residenzstraße erhielt der Platz in den 1980er Jahren seine heutige Gestaltung und seinen Namen nach dem ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten und Vorsitzenden der Berliner Arbeiterwohlfahrt aus Berlin.
Der Franz-Neumann-Platz übernimmt eine stadträumlich wichtige Funktion als öffentlicher Raum und Verkehrsknotenpunkt innerhalb des Quartiers. Er bildet das südliche Entrée des Ortsteilzentrums Residenzstraße, welches durch das Städtebauförderprogramm Aktive Zentren mit zahlreichen Maßnahmen in seinem Image und seiner Funktion in den nächsten Jahren verbessert und gestärkt werden soll.
Der heutige Franz-Neumann-Platz wird seiner Aufgabe als südliches Entrée der Geschäftsstraße nicht gerecht. Er weist erhebliche gestalterische und funktionale Mängel auf. Die umgebenden Straßen und der Fluglärm durch den nahegelegenen Flughafen Tegel führen zu einer erhöhten Lärmimmission und mindern die Aufenthaltsqualität maßgeblich. Die Gestaltung des Platzes ist insgesamt veraltet und führt zu einem Defizit an Qualität und nicht zuletzt zu fehlender Transparenz und Orientierung. Die ansässige Drogen- und Alkoholszene sorgt bei anderen Nutzergruppen für Unsicherheitsempfinden und einem Gefühl fehlender sozialer Kontrolle.
Dem Wettbewerb war die Erarbeitung eines Rahmenkonzepts für die zentralen Grün- und Freiflächen im gesamten Fördergebiet Aktives Zentrum Residenzstraße vorgeschaltet.
Ziel des Planungswettbewerbs ist es, einen atmosphärischen, lebendigen, zukunftsfähigen und charakterstarken Stadtraum zu schaffen, der multifunktionale Nutzungsansprüche konfliktfrei bedienen, aber auch mit den Herausforderungen des Klima- und Lärmimmissionsschutzes umgehen kann. Die Transparenz und Öffnung des Platzes sowie die Anbindung an die Residenzstraße und den nahegelegenen Freiraum am Schäfersee sollen deutlich erhöht werden. Es wird eine Abwägung hinsichtlich der vorhandenen Nutzungsangebote, neuer Nutzungsmöglichkeiten und einer aufenthaltsorientierten Gestaltungssprache erwartet. Im Rahmen des Wettbewerbs soll ein Standort für eine Pavillonbebauung, die unterschiedliche Nutzungen (Kultur, Gastronomie, Soziales etc.) aufnehmen könnte, in den Entwurf integriert werden. Ebenso sind Anforderungen an die Barrierefreiheit und die Einbindung unterschiedlicher Mobilitätsangebote zu betrachten.
Art des Verfahrens
Der Wettbewerb wird als offener Realisierungswettbewerb mit Ideenteil für Landschaftsarchitekten/innen gemäß der Vergabeordnung (VgV 2016) und § 3 der Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) durchgeführt. Eine Beteiligung von Stadtplanern und Architekten als Sonderfachleute ist möglich. Die Zusammenarbeit mit Verkehrsplanern wird empfohlen. Das gesamte Verfahren ist bis zum Abschluss anonym.
Für den Realisierungsteil ist beabsichtigt, mindestens die Leistungsphasen 2, 3 und 5 (4 soweit erforderlich) gemäß § 39 HOAI (2013) zu beauftragen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Die Beauftragung der jeweils nächsten Stufe kann nur beim Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen erfolgen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht.
Im Regelfall wird der Auftraggeber nur mit dem ersten Preisträger über die Auftragsvergabe verhandeln.
Ein Verhandlungsverfahren im Anschluss an den Wettbewerb mit allen Preisträgern wird nur durchgeführt, wenn der Auftraggeber vom Votum des Preisgerichts abweicht.
Landschaftsarchitekten/innen, die nicht Mitglieder der Berliner Architektenkammer sind, werden gemäß § 6 Bau- und Architektenkammergesetz verpflichtet, sich bei Auftragserteilung im Verzeichnis auswärtiger Architekten der Architektenkammer Berlin eintragen zu lassen. Bei Bedarf wird die Hinzuziehung eines Kontaktlandschaftsarchitekturbüros empfohlen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/04/2020
VI.6) Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 053-126739
Abschnitt VII: Änderungen
VII.1) Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2) In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: I.3)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Kommunikation
Anstatt:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
E-Mail: sylvie.pfeifer@stern-berlin.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
E-Mail: sylvie.pfeifer@stern-berlin.de
muss es heißen:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
E-Mail: pfeifer.sylvie@stern-berlin.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
E-Mail: pfeifer.sylvie@stern-berlin.de
Abschnitt Nummer: IV.2.2)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Anstatt:
Tag: 18/05/2020
Ortszeit: 14:00
muss es heißen:
Tag: 15/06/2020
Ortszeit: 14:00
VII.2) Weitere zusätzliche Informationen:
Wichtiger Hinweis zur Zeitplanänderung:
Vor dem Hintergrund der Einschränkungen durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionen des neuartigen Corona-Virus wird den Entwurfsverfassern mehr Zeit zur Bearbeitung der Wettbewerbsbeiträge eingeräumt. Der Abgabetermin der Wettbewerbsbeiträge wird auf den 15.6.2020, 14.00 Uhr verschoben. Für weitere Informationen zum Zeitplan ist bitte wie bisher der Teilnehmerbereich unter www.wettbewerbeaktuell.de/onlineverfahren/ov/302 zu beachten.
Wichtiger Hinweis zum Preisgericht:
Bitte beachten Sie das Rückfragenprotokoll.
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16/03/2020 S53 Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Offenes Verfahren
Deutschland-Berlin: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
2020/S 053-126739
Wettbewerbsbekanntmachung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Reinickendorf von Berlin, Straßen- und Grünflächenamt
Postanschrift: Eichborndamm 215
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300
Postleitzahl: 13437
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz
E-Mail: antonia.stock@reinickendorf.berlin.de
Telefon: +49 3090294-3012
Fax: +49 3090294-3423Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.berlin.de/ba-reinickendorf
I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.wettbewerbe-aktuell.de/onlineverfahren/ov/302
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: S. T. E. R. N. Gesellschaft der behutsamen Stadterneuerung mbH
Postanschrift: Straßburger Straße 55
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300
Postleitzahl: 10405
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Sylvie Pfeifer
E-Mail: pfeifer.sylvie@stern-berlin.de
Telefon: +49 3044363641
Fax: +49 3044363717Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stern-berlin.com/
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
Offizielle Bezeichnung: S. T. E. R. N. Gesellschaft der behutsamen Stadterneuerung mbH
Postanschrift: Straßburger Straße 55
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10405
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Sylvie Pfeifer
Telefon: +49 3044363641
E-Mail: pfeifer.sylvie@stern-berlin.de
Fax: +49 3044363717
NUTS-Code: DE300
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stern-berlin.com/
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Umgestaltung des Franz-Neumann-Platzes
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71222000
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Der Franz-Neumann-Platz in Berlin-Reinickendorf entstand durch städtebauliche Neuordnung infolge von Kriegsschäden und Abrissen nach dem Zweiten Weltkrieg. Nach Veränderung der Verkehrsführung der Residenzstraße erhielt der Platz in den 1980er Jahren seine heutige Gestaltung und seinen Namen nach dem ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten und Vorsitzenden der Berliner Arbeiterwohlfahrt aus Berlin.
Der Franz-Neumann-Platz übernimmt eine stadträumlich wichtige Funktion als öffentlicher Raum und Verkehrsknotenpunkt innerhalb des Quartiers. Er bildet das südliche Entrée des Ortsteilzentrums Residenzstraße, welches durch das Städtebauförderprogramm Aktive Zentren mit zahlreichen Maßnahmen in seinem Image und seiner Funktion in den nächsten Jahren verbessert und gestärkt werden soll.
Der heutige Franz-Neumann-Platz wird seiner Aufgabe als südliches Entrée der Geschäftsstraße nicht gerecht. Er weist erhebliche gestalterische und funktionale Mängel auf. Die umgebenden Straßen und der Fluglärm durch den nahegelegenen Flughafen Tegel führen zu einer erhöhten Lärmimmission und mindern die Aufenthaltsqualität maßgeblich. Die Gestaltung des Platzes ist insgesamt veraltet und führt zu einem Defizit an Qualität und nicht zuletzt zu fehlender Transparenz und Orientierung. Die ansässige Drogen- und Alkoholszene sorgt bei anderen Nutzergruppen für Unsicherheitsempfinden und einem Gefühl fehlender sozialer Kontrolle.
Dem Wettbewerb war die Erarbeitung eines Rahmenkonzepts für die zentralen Grün- und Freiflächen im gesamten Fördergebiet Aktives Zentrum Residenzstraße vorgeschaltet.
Ziel des Planungswettbewerbs ist es, einen atmosphärischen, lebendigen, zukunftsfähigen und charakterstarken Stadtraum zu schaffen, der multifunktionale Nutzungsansprüche konfliktfrei bedienen, aber auch mit den Herausforderungen des Klima- und Lärmimmissionsschutzes umgehen kann. Die Transparenz und Öffnung des Platzes sowie die Anbindung an die Residenzstraße und den nahegelegenen Freiraum am Schäfersee sollen deutlich erhöht werden. Es wird eine Abwägung hinsichtlich der vorhandenen Nutzungsangebote, neuer Nutzungsmöglichkeiten und einer aufenthaltsorientierten Gestaltungssprache erwartet. Im Rahmen des Wettbewerbs soll ein Standort für eine Pavillonbebauung, die unterschiedliche Nutzungen (Kultur, Gastronomie, Soziales etc.) aufnehmen könnte, in den Entwurf integriert werden. Ebenso sind Anforderungen an die Barrierefreiheit und die Einbindung unterschiedlicher Mobilitätsangebote zu betrachten.
Art des Verfahrens
Der Wettbewerb wird als offener Realisierungswettbewerb mit Ideenteil für Landschaftsarchitekten/innen gemäß der Vergabeordnung (VgV 2016) und § 3 der Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) durchgeführt. Eine Beteiligung von Stadtplanern und Architekten als Sonderfachleute ist möglich. Die Zusammenarbeit mit Verkehrsplanern wird empfohlen. Das gesamte Verfahren ist bis zum Abschluss anonym.
Für den Realisierungsteil ist beabsichtigt, mindestens die Leistungsphasen 2, 3 und 5 (4 soweit erforderlich) gemäß § 39 HOAI (2013) zu beauftragen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Die Beauftragung der jeweils nächsten Stufe kann nur beim Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen erfolgen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht.
Im Regelfall wird der Auftraggeber nur mit dem ersten Preisträger über die Auftragsvergabe verhandeln.
Ein Verhandlungsverfahren im Anschluss an den Wettbewerb mit allen Preisträgern wird nur durchgeführt, wenn der Auftraggeber vom Votum des Preisgerichts abweicht.
Landschaftsarchitekten/innen, die nicht Mitglieder der Berliner Architektenkammer sind, werden gemäß § 6 Bau- und Architektenkammergesetz verpflichtet, sich bei Auftragserteilung im Verzeichnis auswärtiger Architekten der Architektenkammer Berlin eintragen zu lassen. Bei Bedarf wird die Hinzuziehung eines Kontaktlandschaftsarchitekturbüros empfohlen.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Landschaftsarchitekten/innen, geforderte Berufsqualifikation gemäß § 75 (1), (3) VgV 2016.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Offen
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Konzept, Gestaltung, Nutzungen, Realisierbarkeit, Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit
Die Listung stellt keine Rangfolge dar.
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 18/05/2020
Ortszeit: 14:00
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Die Wettbewerbssumme (RPW 2013 § 7 Absatz 2) ist auf der Basis des § 39 HOAI 2013 (für den Realisierungsteil) sowie auf der Basis des Merkblatts Arbeitshilfe Städtebaulicher Entwurf der Architektenkammer Baden-Württemberg, Stand 1.10.2013 (für den Ideenteil) ermittelt.
Für Preise stehen insgesamt 30 300 EUR zur Verfügung:
1. Preis 15 100 EUR;
2. Preis 9 100 EUR;
3. Preis 6 100 EUR.
Die Preise und Anerkennungen werden nach Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt. Das Preisgericht kann einstimmig eine andere Verteilung beschließen oder Preisgruppen bilden.
Die Mehrwertsteuer von derzeit 19 % ist in den genannten Beträgen nicht enthalten und wird den inländischen Teilnehmern zusätzlich ausgezahlt.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
siehe Auslobung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
:
A) zu I.3
Die Wettbewerbsbekanntmachung sowie die Auslobung stehen unter dem in Ziffer I.3 genannten Link zur Verfügung. Wenn Sie sich für eine Teilnahme am Vergabeverfahren entscheiden, besuchen Sie bitte den Teilnehmerbereich unter: www.wettbewerbe-aktuell.de/onlineverfahren/ov/302
Bitte melden Sie sich an, um im Rahmen der Wettbewerbskommunikation sowie dem Rückfragenforum inklusive Rückfragenbeantwortung teilnehmen zu können. Deshalb wird vom Auslober im Laufe des Bearbeitungszeitraumes eine selbstständige und regelmäßige Beachtung des Teilnehmerbereiches empfohlen.
Nach vollständiger Anmeldung werden den Teilnehmern individuelle Zugangsdaten an die zuvor anzugebende E-Mail-Adresse zugesandt. Mit den Zugangsdaten ist der Teilnehmerbereich bei wettbewerbe aktuell zu erreichen.
B) Es werden von den Preisträgern gemäß § 80 Abs. 1 i. V. m. § 70 Abs. 2 VgV folgende Unterlagen verlangt:
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB oder – bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe – Eigenerklärung zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB;
C) Zu III.2.1
Teilnahmeberechtigt sind gemäß § 4 (1) RPW 2013 Landschaftsarchitekten/innen im Sinne von Ziffer 1 bis 3:
1. Natürliche Personen, die freiberuflich tätig sind und die am Tage der Auslobung gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat der Person die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung als Landschaftsarchitekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise als Architekt oder Ingenieur verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG vom 7.9.2005 des Europäischen Parlaments und des Rates, zuletzt geändert durch die Richtlinie2013/55/EU, gewährleistet ist.
2. Juristische Personen, zu deren satzungsmäßigem Geschäftszweck die der Wettbewerbsaufgabe entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, sofern der zu benennende bevollmächtigte Vertreter und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
3. Bietergemeinschaften aus natürlichen Personen und/oder juristischen Personen, sofern jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Anforderungen nach Ziffer 1 oder 2 erfüllt.
Ausdrücklich ausgeschlossen von der Teilnahme sind jene Personen, die unter die Teilnahmehindernisse laut § 4 (2) RPW 2013 fallen.
Die Teilnahmeberechtigung ist durch die Teilnehmenden eigenverantwortlich zu prüfen.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613Internet-Adresse: www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Ort: Berlin
Land: Deutschland
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/03/2020