- Dokumentation des Wettbewerbs
Veröffentlicht als:
- Kurzergebnis
- wa-ID
- wa-2035407
- Tag der Veröffentlichung
- 23.12.2022
- Aktualisiert am
- 28.08.2023
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EU /EWR
- Teilnehmer
- Verkehrsplaner*innen mit Landschaftsarchitekt* innen, eine Zusammenarbeit mit Architekt*innen und Stadtplaner*innen wird empfohlen.
- Beteiligung
- 12 Arbeiten
- Auslober
- Stadt Frankfurt am Main
- Koordination
-
BSMF Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung mbH, Frankfurt am Main
Onlinekoordination
wa wettbewerbe aktuell, Freiburg i.Br. - Bewerbungsschluss
- 13.02.2023 23:59
- Abgabetermin
- 22.05.2023
- Preisgerichtssitzung
- 07.07.2023
- Ausstellung
- 10.08.-20.09.2023
Nicht offener Realisierungswettbewerb mit Ideenteil mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren
Wettbewerbsaufgabe
Im Beschluss zur Fahrradstadt Frankfurt wurde deutlich beschrieben, dass der Schweizer Platz sowie die Schweizer Straße zugunsten des Radverkehrs umgestaltet werden sollen. Die Schweizer Straße ist allerdings mehr als eine Radverkehrsachse, sie bildet mit ihrem zahlreichen Einzelhandel, Gastronomie und sonstigen Dienstleistungen das Stadtteilzentrum Sachsenhausens. Mit ihrem Alleencharakter, guter ÖPNV-Anbindung und dem Schweizer Platz wird sie als Treffpunkt für den Frankfurter Süden und weit darüber hinaus genutzt und geschätzt. Um alle unterschiedlichen Nutzungsanforderungen zu berücksichtigen ist Kreativität angesagt, der Handlungsspielraum gleichwohl jedoch begrenzt. Grenzen setzen hierbei der Querschnitt, erhaltenswerte Baumreihen, verschiedene Gastronomieflächen, die Straßenbahngleise und nicht zuletzt der Fuß-, Rad-, Liefer- und Kfz-Verkehr.
Fachpreisrichter*innen
Dipl.-Ing. Burkhard Horn, Verkehrsplaner, Berlin (Vorsitz)
Dipl.-Ing. Chris Adami, Verkehrsplaner, Jena
Dipl.-Ing. Sonja Moers, Architektin und Stadtplanerin, Frankfurt am Main
Prof. Dr. Constanze Petrow, Landschaftsarchitektin, Geisenheim
Sachpreisrichter*innen
Stefan Majer, Dezernent für Mobilität und Gesundheit, Frankfurt am Main
Dipl.-Ing. Michaela Kraft, Amtsleitung Amt für Straßenbau und Erschließung, Frankfurt am Main
Martin Hunscher, Leiter Stadtplanungsamt, Frankfurt am Main
Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt dem Auslober, die Entwürfe der Preisträger überarbeiten zu lassen.
Ausstellung
Eine Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten findet im Zeitraum vom 10.08.2023 bis
zum 20.09.2023 im Atrium des Planungsdezernates der Stadt Frankfurt statt.
Planungsdezernat
Atrium
Kurt-Schumacher-Straße 10
60311
Frankfurt am Main
Deutschland-Frankfurt am Main: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2022/S 248-723031
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 25
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr van Keulen
E-Mail: leon.vankeulen@stadt-frankfurt.de
Telefon: +49 6921239716
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.frankfurt.de/service-und-rathaus/verwaltung/aemter-und-institutionen/amt-fuer-strassenbau-und-erschliessung
Postanschrift: Uhlandstraße 11
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60314
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadtplanung
E-Mail: guthier@bsmf.de
Telefon: +49 6940587375
Fax: +49 6940587340
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bsmf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Realisierungswettbewerb mit Ideenteil (RPW 2013) „Umgestaltung Schweizer Platz / Schweizer Straße“ in Frankfurt am Main
„Ziel ist es, eine städtebaulich attraktive Lösung zu finden, die die unterschiedlichsten Nutzungsanforderungen betrachtet und hierbei vor allem die Situation für den Radverkehr und die Aufenthaltsqualität für alle Menschen deutlich verbessert (STVV: §4424/2019)“.
Im Beschluss zur Fahrradstadt Frankfurt wurde deutlich beschrieben, dass der Schweizer Platz sowie die Schweizer Straße zugunsten des Radverkehrs umgestaltet werden sollen. Die Schweizer Straße ist allerdings mehr als eine Radverkehrsachse, sie bildet mit ihrem zahlreichen Einzelhandel, Gastronomie und sonstigen Dienstleistungen das Stadtteilzentrum Sachsenhausens.
Mit ihrem Alleencharakter, guter ÖPNV-Anbindung und dem Schweizer Platz wird sie als Treffpunkt für den Frankfurter Süden und weit darüber hinaus genutzt und geschätzt. Diese Qualitäten sollen nicht nur erhalten, sondern verstärkt werden.
Um einerseits dem Beschluss zur „Fahrradstadt“ gerecht zu werden und andererseits die unterschiedlichen Nutzungsanforderungen weiterhin zu berücksichtigen, ist Kreativität angesagt, der Handlungsspielraum gleichwohl jedoch begrenzt. Grenzen setzen hierbei der Querschnitt, erhaltenswerte Baumreihen, verschiedene Gastronomieflächen, die Straßenbahngleise und nicht zuletzt der der Fuß-, Rad-, Liefer- und Kfz-Verkehr.
Somit gilt es unter Beachtung der vorlaufend erarbeiteten Machbarkeitsstudie sowie der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung Lösungen zu finden, die im Rahmen des Möglichen sind und die Anregungen aus dem Beteiligungsprozess aufnehmen. Dies soll zu einer gestalterischen und funktionalen Aufwertung des Straßenraums entsprechend der eingangs genannten Zielsetzung führen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eine Bewerbung ist nur über die Vergabeplattform möglich. Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt.
Bei einer Bewerbung als Bewerbergemeinschaft ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Ausnahme bilden die Referenzen (gelten in Summe für die Bewerbergemeinschaft). Den Unterlagen ist eine Bewerbergemeinschaftserklärung beizufügen.
Entsprechendes gilt im Falle der Bewerbung mit Nachunternehmern. Auch in diesem Falle sind die wesentlichen Informationen zum Nachunternehmer mitzuteilen. Soweit darüber hinaus beabsichtigt ist, sich zum Nachweis der Eignung auf die Kapazitäten eines Nachunternehmers zu stützen (sog. Eignungsleihe), ist außerdem ein Nachweis beizufügen aus dem hervorgeht, dass die Kapazitäten des Nachunternehmers im Falle der Zuschlagserteilung auch tatsächlich zur Verfügung stehen (z. B. Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers).
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt aufgrund von formalen Anforderungen (A) und von fachlichen Anforderungen (B) unter Einreichung der geforderten Referenzprojekte.
Zulassungsbereich:
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen.
Erklärungen/Angaben zum Zwecke der Auswahl:
Vom Bewerber/Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft sind im Teilnahmeantrag folgende Angaben zu machen und Eigenerklärungen einzureichen:
A. Formale Anforderungen
• Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen
• Erklärung, dass er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren nicht:
o gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
o gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
o gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder
o gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist
• Erklärung, dass kein Interessenkonflikt nach § 6 VgV besteht
• Erklärung, dass kein Ausschlussgrund nach § 79 Abs. 2 VgV/ kein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW vorliegt.
B. Fachliche Anforderungen:
• Nachweis über berufliche Qualifikation als Verkehrsplaner/in. Nachweis über berufliche Qualifikation als Landschaftsarchitekt/in und Erlaubnis der Berufsausübung durch beigefügte Kopie der Eintragungsurkunde in die Architektenkammer.
• Erklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 4,0 Mio. € für Personenschäden und mindestens 4,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) oder Erklärung, dass eine entsprechende Berufshaft-pflichtversicherung mit vorstehenden Deckungssummen im Auftragsfalle abgeschlossen werden kann und wird.
• Erklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit: Mindestumsatz i.H.v. durchschnittlich 1 Mio. € (netto) in den letzten drei Geschäftsjahren (2021, 2020, 2019).
• Angaben zu geforderten Referenzprojekten, gem. der nachstehenden Beschreibung in der Eingabemaske der Vergabeplattform mit Angaben zu Projektbezeichnung, Auftraggeber, Zeitpunkt der Fertigstellung, bearbeitete Leistungsphasen, Projektgröße/Baukosten.
• Nachweis eines realisierten Projektes vergleichbarer Komplexität aus dem Bereich Verkehrsanlagen (vgl. mit mind. Honorarzone IV) innerhalb der letzten 10 Jahre (Dezember 2012 - Dezember 2022) mit einer Größe von mindestens 1,0 Mio. € netto für die Kostengruppen 300 + 400 + 500 bei dem seitens des Bewerbers jeweils mindestens die Leistungsphasen 2 – 5 erbracht wurden. Zu dem Referenzobjekt sind die im Bewerbungsbogen angeführten Angaben (insb. Projektbezeichnung, Auftraggeber, Zeitpunkt der Fertigstellung, bearbeitete Leistungsphasen, Baukosten) zu machen.
Nachweis eines realisierten Projektes vergleichbarer Komplexität aus dem Bereich Freianlagen (vgl. mit mind. Honorarzone IV) innerhalb der letzten 10 Jahre (Dezember 2012 – Dezember 2022) mit einer Größe von mindestens 250.000 € netto für Kostengruppe 300 + 400 + 500, bei denen seitens des Bewerbers jeweils mindestens die Leistungsphasen 2 – 5 erbracht wurden. Zu dem Referenzobjekt sind die im Bewerbungsbogen angeführten Angaben (insb. Projektbezeichnung, Auftraggeber, Zeitpunkt der Fertigstellung, bearbeitete Leistungsphasen, Baukosten) zu machen.
Je Referenzprojekt sind max. 2 DIN A3 einzureichen.
• Sollten die Bewerber das geforderte Referenzprojekt verantwortlich in anderen Büros erbracht haben, ist hierfür eine Bestätigung des für das Referenzprojekt beauftragten Büros erforderlich. Aus der Bestätigung muss hervorgehen, ob eine verantwortliche Tätigkeit (z.B. Projektleiter) des benannten Referenzprojektes erbracht worden ist.
Etwaige eingereichte Referenzen gelten im Rahmen einer Bewerbergemeinschaft in Summe.
Auswahl bis zu 15 Teilnehmer:
Der Auftraggeber lädt aus den unter Berücksichtigung der Formerfordernisse und § 4 VgV zugelassenen Bewerbern insgesamt bis zu 15 Teilnehmer sowie ggf. drei Nachrücker ein, die sich aufgrund der geforderten Nachweise anhand der vorstehenden Auswahlkriterien qualifiziert haben. Im Rahmen eines Auswahlgremiums werden bis zu 15 Teilnehmer ausgewählt.
Teilnahmeberechtigt sind nur die ausgewählten Büros.
Bewerber, die nach vorstehenden Kriterien ausgewählt worden sind, erhalten bis zum 22.02.2023 eine schriftliche Einladung zur Wettbewerbsteilnahme.
Teilnahmeberechtigt sind Kooperationen aus Verkehrsplaner/innen und Landschaftsarchitekt/innen. Eine Zusammenarbeit mit Architekt/innen und Stadtplaner/innen wird empfohlen.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, welche die in der Auslobung geforderten fachlichen Anforderungen sowie die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
- Erklärung der Berechtigung zur Führung der in III.2.1 geforderten Berufsbezeichnung. Sofern in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt ist, so erfüllt die Anforderungen, wer über ein Diplomprüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung über die Richtlinie 2013/55/EU (Berufsqualifikationsrichtlinie) gewährleistet ist
- Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2013/55/EG zu tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbs-leistung verantwortlich ist.
Abschnitt IV: Verfahren
• Städtebauliche und freiraumplanerische Einbindung
• Verkehrliche Konzeption und Funktionalität
• Gestalterische Konzeption und räumliche Qualität
• Nachhaltigkeit und Klimaneutralität
• Barrierefreiheit
Wettbewerbssumme insgesamt: 91.150,00 €
1. Preis: 36.460,00 €
2. Preis: 27.345,00 €
3. Preis: 18.230,00 €
Anerkennung: 9.115,00 €
Die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19% ist in den genannten Beträgen nicht enthalten. Bei der Auszahlung an ausländische Preisträger wird die Mehrwertsteuer von dem Auslober in Deutschland abgeführt, bei in Deutschland ansässigen Preisträgern zusätzlich ausgezahlt.
/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auslober wird gemäß § 8 Abs. 2 RPW 2013 unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einen der Preisträger mit der Bearbeitung weiterer Planungsleistungen gem. § 47 LPH 2 bis zur abgeschlossenen LPH 5 HOAI, gem. § 39 LPH 2 bis zur abgeschlossenen LPH 5 HOAI beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht.
Hierzu wird im Anschluss an die Preisgerichtssitzung gem. § 9 Abs. 1 RPW 2013 / § 14 (4) Nr. 8 VgV ein Verhandlungsverfahren mit den Preisträgern durchgeführt. Die Wettbewerbsteilnehmer verpflichten sich im Falle einer Beauftragung durch den Auslober, die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen.
1. Die Vergabeunterlagen einschließlich der Zuschlagskriterien werden den Preisträgern mit Einladung zum Verhandlungsverfahren bekannt gegeben.
2. Der Auslober behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot gem. § 17 Abs. 11 VgV vor. Ebenfalls hält sich der Auslober eine bauabschnittsweise Realisierung sowie eine stufenweise Beauftragung der Planungsleistungen vor.
3. Vorgesehene weitere Termine:
Versand der Wettbewerbsunterlagen 10.03.2023
Rückfragenkolloquium 23.03.2023
Abgabe Wettbewerbsarbeit 18.05.2023
Preisgerichtssitzung 07.07.2023
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: Vergabekammer@rpda.hessen.de
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
Postanschrift: Bierstädter Straße 2
Ort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65189
Land: Deutschland
1) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden;
2) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden;
3) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden;
4) Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Hessen unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen;
5) Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Postanschrift: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64268
Land: Deutschland
E-Mail: Vergabekammer@rpda.hessen.de
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 6151125816