- wa-ID
- wa-2032874
- Tag der Veröffentlichung
- 11.11.2021
- Aktualisiert am
- 10.06.2022
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EU /EWR
- Teilnehmer
- Stadtplaner*innen und Teams aus Architekt*innen und Stadtplaner*innen
- Beteiligung
- 6 Arbeiten
- Auslober
- Stadt Ahaus
- Koordination
- post welters + partner mbB Architekten & Stadtplaner BDA/SRL, Dortmund
- Bewerbungsschluss
- 07.12.2021 16:00
- Abgabetermin Pläne
- 13.04.2022
- Abgabetermin Modell
- 27.04.2022
- Preisgerichtssitzung
- 19.05.2022
Verfahrensart
Begrenzter, einphasiger städtebaulicher Wettbewerb gemäß der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013)
Wettbewerbsaufgabe
Die Stadt Ahaus plant die Umnutzung des Areals am Dorfplatz im Ortsteil Alstätte in ein Nahversorgungszentrum, um die heute existierende städtebauliche und funktionale Lücke zwischen dem Ortskern (nordöstlich des Standortes) und dem Nahversorgungszentrum Haaksbergener Straße/ Thieweg zu schließen. Es bietet sich die Chance, die Nahversorgungsfunktion des Ortskerns und damit den zentralen Versorgungsbereich wiederherzustellen und die Nahversorgung für den Ortsteil Alstätte dauerhaft zu sichern.
Das Plangebiet wird begrenzt von den Straßen Kirchstraße, Haaksbergener Straße und Thieweg sowie im Norden von den Grundstücken privater Wohneigentümer. In dem Areal befinden sich neben einem Edeka-Markt als Lebensmittelvollsortimenter mit ca. 780 qm Verkaufsfläche (VK) und einem Aldi-Markt als Lebensmitteldiscounter mit einer VK von ca. 600 qm auch eine KiK-Filiale (ca. 220 qm VK) und ein italienisches Restaurant, der Pizzeria Mama Livia. Zudem steht auf dem Plangebiet ein älteres Einfamilienhaus, das zuletzt als Flüchtlingsunterkunft genutzt wurde. Etwa die Hälfte des Areals – ca. die heutige Freifläche im Osten bzw. Nordosten – befindet sich im Eigentum der Stadt, die anderen 50 % – insbesondere die Immobilien – liegen in der Hand verschiedener Privateigentümer.
Im Rahmen vorangegangener Planungsschritte entwickelten sowohl die Stadt Ahaus als auch die ansässigen Immobilieneigentümer in Zusammenarbeit mit verschiedenen Architekturbüros zwei verschiedene Konzeptvarianten.
Letztlich wurden beide Konzepte durch das Büro Junker + Kruse aus Dortmund hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Ziele und Grundsätze des städtischen Einzelhandelskonzeptes (EHK 2016) sowie die einzelhandels- relevanten Ziele der Raumordnung im Landesentwicklungsplan NRW (LEP NRW) beleuchtet und bewertet. Das Ergebnis dieser Untersuchung zeigt, dass sich die Erweiterungsabsichten der Marktbetreiber nur in einem »zentralen Versorgungsbereich« realisieren lassen. Dieser lasse sich nur herstellen, sofern die städtebaulichen Erfordernisse erfüllt werden, um das neue Einzelhandelszentrum an den Ortskern anzubinden.
Da die bisher vorliegenden Konzeptvarianten aus unterschiedlichen Gründen politisch noch nicht überzeugen konnten, hat der Rat der Stadt Ahaus beschlossen, einen städtebaulichen Wettbewerb auszuloben.
Fachpreisrichter*innen
Heiner Farwick, Architekt und Stadtplaner, Ahaus
Franz-Jörg Feja, Architekt und Stadtplaner, Recklinghausen
Judith Kusch, Architektin und Stadtplanerin, Köln
Prof. Hildegard Schröteler-von Brandt, Stadtplanerin, Aachen
Prof. Oskar Spital-Frenking, Architekt und Stadtplaner, Lüdinghausen/ Dortmund
Sachpreisrichter*innen
Bernhard Hackfort, Ortsvorsteher Alstätte
Heinrich Holters, Heimatverein Alstätte
Werner Terhaar, Schützenverein Alstätte
Karola Voß, Bürgermeisterin der Stadt Ahaus
Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt der Ausloberin, das Konzept des 1. Preises als Grundlage für die weiteren Planungen auszuwählen und die Verfasser der mit dem 1. Preis ausgezeichneten Arbeit mit weiteren Leistungen zu beauftragen. Dabei sollten die im Beurteilungstext aufgeführten Kritikpunkte Berücksichtigung finden.
Begrenzter, einphasiger städtebaulicher Wettbewerb gemäß der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013)
Wettbewerbsaufgabe
Die Stadt Ahaus plant die Umnutzung des Areals am Dorfplatz im Ortsteil Alstätte in ein Nahversorgungszentrum, um die heute existierende städtebauliche und funktionale Lücke zwischen dem Ortskern (nordöstlich des Standortes) und dem Nahversorgungszentrum Haaksbergener Straße/ Thieweg zu schließen. Es bietet sich die Chance, die Nahversorgungsfunktion des Ortskerns und damit den zentralen Versorgungsbereich wiederherzustellen und die Nahversorgung für den Ortsteil Alstätte dauerhaft zu sichern.
Das Plangebiet wird begrenzt von den Straßen Kirchstraße, Haaksbergener Straße und Thieweg sowie im Norden von den Grundstücken privater Wohneigentümer. In dem Areal befinden sich neben einem Edeka-Markt als Lebensmittelvollsortimenter mit ca. 780 qm Verkaufsfläche (VK) und einem Aldi-Markt als Lebensmitteldiscounter mit einer VK von ca. 600 qm auch eine KiK-Filiale (ca. 220 qm VK) und ein italienisches Restaurant, der Pizzeria Mama Livia. Zudem steht auf dem Plangebiet ein älteres Einfamilienhaus, das zuletzt als Flüchtlingsunterkunft genutzt wurde. Etwa die Hälfte des Areals – ca. die heutige Freifläche im Osten bzw. Nordosten – befindet sich im Eigentum der Stadt, die anderen 50 % – insbesondere die Immobilien – liegen in der Hand verschiedener Privateigentümer.
Im Rahmen vorangegangener Planungsschritte entwickelten sowohl die Stadt Ahaus als auch die ansässigen Immobilieneigentümer in Zusammenarbeit mit verschiedenen Architekturbüros zwei verschiedene Konzeptvarianten.
Letztlich wurden beide Konzepte durch das Büro Junker + Kruse aus Dortmund hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Ziele und Grundsätze des städtischen Einzelhandelskonzeptes (EHK 2016) sowie die einzelhandels- relevanten Ziele der Raumordnung im Landesentwicklungsplan NRW (LEP NRW) beleuchtet und bewertet. Das Ergebnis dieser Untersuchung zeigt, dass sich die Erweiterungsabsichten der Marktbetreiber nur in einem »zentralen Versorgungsbereich« realisieren lassen. Dieser lasse sich nur herstellen, sofern die städtebaulichen Erfordernisse erfüllt werden, um das neue Einzelhandelszentrum an den Ortskern anzubinden.
Da die bisher vorliegenden Konzeptvarianten aus unterschiedlichen Gründen politisch noch nicht überzeugen konnten, hat der Rat der Stadt Ahaus beschlossen, einen städtebaulichen Wettbewerb auszuloben.
Fachpreisrichter*innen
Heiner Farwick, Architekt und Stadtplaner, Ahaus
Franz-Jörg Feja, Architekt und Stadtplaner, Recklinghausen
Judith Kusch, Architektin und Stadtplanerin, Köln
Prof. Hildegard Schröteler-von Brandt, Stadtplanerin, Aachen
Prof. Oskar Spital-Frenking, Architekt und Stadtplaner, Lüdinghausen/ Dortmund
Sachpreisrichter*innen
Bernhard Hackfort, Ortsvorsteher Alstätte
Heinrich Holters, Heimatverein Alstätte
Werner Terhaar, Schützenverein Alstätte
Karola Voß, Bürgermeisterin der Stadt Ahaus
Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt der Ausloberin, das Konzept des 1. Preises als Grundlage für die weiteren Planungen auszuwählen und die Verfasser der mit dem 1. Preis ausgezeichneten Arbeit mit weiteren Leistungen zu beauftragen. Dabei sollten die im Beurteilungstext aufgeführten Kritikpunkte Berücksichtigung finden.
Bewerbungsaufruf zum städtebaulichen Wettbewerb gemäß RPW 2013
»Neuordnung des Dorfplatzes im Ortsteil Alstätte« in Ahaus
I) Ausloberin und Wettbewerbsbetreuung
Der Wettbewerb wird durch ausgelobt durch die
Stadt Ahaus
Rathausplatz 1
48638 Ahaus
Ansprechpartnerinnen: Ingrid Overkamp, Kathrin Böwing
Tel.: 0 25 61 - 72 - 4 31 (Overkamp), - 4 32 (Böwing)
E-Mail: i.overkamp[at]ahaus.de, k.boewing[at]ahaus.de
Web: www.stadt-ahaus.de
Die Organisation und Betreuung des Wettbewerbes erfolgen durch:
post welters + partner mbB
Architekten & Stadtplaner BDA/SRL
Arndtstraße 37
44135 Dortmund
Ansprechpartnerinnen: Ellen Wiewelhove, Nadine Bergmann
Tel.: 02 31 – 47 73 48 - 60
E-Mail: info[at]post-welters.de
Web: www.post-welters.de
II) Wettbewerbsgegenstand
Die Stadt Ahaus plant die Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbes für die Neuordnung des Dorfplatzes im Ortsteil Alstätte.
Die Neuordnung des Dorfplatzes in Verbindung mit dem Dorfplatzumfeld eröffnet die Möglichkeit, die heute existierende städtebauliche und funktionale Lücke zwischen dem Ortskern (nordöstlich des Standortes) und dem Nahversorgungszentrum Haaksbergener Straße/Thieweg (direkt südwestlich an den Dorfplatz angrenzend) zu schließen. Es bietet sich die Chance, die Nahversorgungsfunktion des Ortskerns und damit den zentralen Versorgungsbereich wiederherzustellen und die Nahversorgung für den Ortsteil Alstätte dauerhaft zu sichern.
Das Plangebiet wird begrenzt von den Straßen Kirchstraße, Haaksbergener Straße und Thieweg sowie im Norden von den Grundstücken privater Wohneigentümer. In dem Areal befinden sich neben einem Edeka-Markt als Lebensmittelvollsortimenter mit ca. 780 qm Verkaufsfläche (VK) und einem Aldi-Markt als Lebensmitteldiscounter mit einer VK von ca. 600 qm auch eine KiK-Filiale (ca. 220 qm VK) und ein italienisches Restaurant, der Pizzeria Mama Livia. Zudem steht auf dem Plangebiet ein älteres Einfamilienhaus, das zuletzt als Flüchtlingsunterkunft genutzt wurde. Etwa die Hälfte des Areals – ca. die heutige Freifläche im Osten bzw. Nordosten – befindet sich im Eigentum der Stadt, die anderen 50 % – insbesondere die Immobilien – liegen in der Hand verschiedener Privateigentümer.
III) Wettbewerbsart und Teilnehmende
Der Wettbewerb wird als nichtoffener, einphasiger, anonymer, städtebaulicher Wettbewerb ausgelobt, die Wettbewerbssprache ist Deutsch. Der Durchführung des Wettbewerbes liegt die Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) zugrunde. Der Wettbewerb richtet sich an Stadtplaner*innen und/oder Architekt*innen. Für Architekt*innen ist die Teilnahme nur in Kooperation mit einem/einer Stadtplaner*in möglich, dies kann auch ein/ eine angestellte/r Mitarbeiter*in sein. Zur Teilnahmeberechtigung der entwurfsverfassenden Person ist die Kammereintragung (Architekt*in, Stadtplaner*in) nachzuweisen (vgl. Kapitel IV).
Die Gesamtzahl der teilnehmenden Büros wird auf acht bis zehn beschränkt. Davon werden folgende drei Büros direkt zur Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert (Anfrage zur Teilnahme läuft derzeit):
• Pfeiffer-Ellermann-Preckel, Architektur und Stadtplanung, Münster
• REICHER HAASE ASSOZIIERTE, Architektur und Stadtplanung, Aachen
• bob-architektur, Robert Wetzels, Köln
Die weiteren sieben teilnehmenden Büros werden durch ein vorgeschaltetes Bewerbungsverfahren ermittelt. Wenn mehr als sieben Bewerbungen eingehen, die die in Kapitel IV genannten Kriterien erfüllen, wählt die Ausloberin durch Losentscheidung die für die Teilnahme am Wettbewerb zugelassenen Bewerber*innen aus. Teilnahmevoraussetzung ist die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Stadtplaner*in bzw. Architekten*in.
(Wer am Tage der Auslobung bei einem teilnehmenden Büro angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter*in an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften sowie freie Mitarbeiter*innen, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.)
IV) Bewerbung
Das notwendige Bewerbungsformular steht ab 11. November 2021 uneingeschränkt und gebührenfrei zur Verfügung unter: www.post-welters.de -> Wettbewerbsmanagement -> Aktuell laufende Verfahren.
Das Bewerbungsformular ist ausgefüllt inklusive der notwendigen Anlagen als verbindliche Bewerbung ausschließlich per E-Mail mit der Betreffzeile »Bewerbung, Neuordnung des Dorfplatzes im Ortsteil Alstätte in Ahaus« bis spätestens 07. Dezember 2021 bis 16:00 Uhr zu richten an das Büro post welters + partner mbB, Architekten & Stadtplaner BDA/SRL, Arndtstraße 37, 44135 Dortmund, info@pos-welters.de. (Für den fristgerechten Eingang der Bewerbung ist der/die Bewerber*in verantwortlich. Später eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Es ist ausschließlich das zur Verfügung gestellte Bewerbungsformular zu verwenden.)
Bewerbende müssen mit ihrem Teilnahmeantrag die folgenden Angaben/ Erklärungen/ Nachweise vorlegen:
• Vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Bewerbungsformblatt einschließlich der geforderten Anlagen
• Befähigungsnachweis des/ der vorgesehenen Entwurfsverfassers*in (Kammereintragung als Stadtplaner*in bzw. Architekt*in)
Die Ausloberin behält sich vor, fehlende Unterlagen/Informationen innerhalb einer bestimmten Frist nachzufordern. Werden die nachgeforderten Unterlagen/Informationen etc. sodann nicht fristgerecht vorgelegt, führt dies zum Ausschluss. Sollten mehr Bewerber als vorgesehen die Bewerbungsanforderungen erfüllen, so wird die Entscheidung per Los getroffen. Alle Bewerber*innen können das Ergebnis der Auslosung ab dem 22. Dezember 2021 auf der Homepage des Büros post welters + partner mbB (www.post-welters.de) einsehen. Die ausgelosten Bewerber*innen erhalten eine Benachrichtigung über ihre Wettbewerbsteilnahme. Am 02. Januar 2022 werden voraussichtlich die Auslobungsunterlagen an alle Wettbewerbsteilnehmenden verschickt.
V) Preisgericht
Das Preisgericht wird nach den Regeln der RPW 2013 voraussichtlich wie folgt besetzt werden (jeweils in alphabetischer Sortierung).
Stimmberechtigte Mitglieder:
Sachpreisrichter*innen:
• Bernhard Hackfort, Ortsvorsteher Alstätte (CDU)
• Thomas Vortkamp, Vorsitz des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planen und Bauen (CDU)
• Karola Voß, Bürgermeisterin der Stadt Ahaus
• Jürgen van Weyck, Gewerbeverein Alstätte
Fachpreisrichter*innen:
• Heiner Farwick, Architekt und Stadtplaner, Ahaus
• Thomas Hammwöhner, Stadtplaner, Technischer Beigeordneter der Stadt Ahaus
• Judith Kusch, Architektin und Stadtplanerin, Köln
• Prof. Hildegard Schröteler-von Brandt, Stadtplanerin, Aachen
• Prof. Oscar Spital-Frenking, Architekt und Stadtplaner, Lüdinghausen/ Dortmund
Stellvertretende Mitglieder:
Sachpreisrichter*innen:
• Hans-Georg Althoff, Erster Beigeordneter, Stadt Ahaus
• Heinrich Holters, Heimatverein Alstätte
• Werner Terhaar, Schützenverein Alstätte
Fachpreisrichter*innen:
• Daniel Bläser, Stadtplaner, Dortmund
• Franz-Jörg Feja, Architekt und Stadtplaner, Recklinghausen
• Prof. Peter Jahnen, Architekt und Stadtplaner, Aachen
Sachverständige Beratung des Preisgerichtes (ohne Stimmrecht):
• Andreas Feldmann, SPD
• Walter Fleige, Leitung FB Stadtplanung, Stadt Ahaus
• Hermann-Josef Haveloh, WGW
• Carsten Heidkamp, WLA
• Robert Kyek, Bündnis 90/Die Grünen
• Manfred Wigger, UWG
• NN, Vertretung der Eigentümer (wird noch benannt werden)
Vorprüfung (ohne Stimmrecht):
• Kathrin Böwing, Stadtplanungsamt, Stadt Ahaus
• Nadine Bergmann, B.Sc. Architektur und Städtebau, post welters + partner, Dortmund
• Ingrid Overkamp, Stadtplanungsamt, Stadt Ahaus
• Prof. Hartmut Welters, Architekt und Stadtplaner, post welters + partner, Dortmund
• Ellen Wiewelhove, Architektin, post welters + partner, Dortmund
Beteiligte der sachverständigen Beratung und der Vorprüfung können jederzeit nachnominiert bzw. zusätzlich hinzugezogen werden.
VI) Wettbewerbssumme
Es steht eine Wettbewerbssumme in Höhe von 40.000 Euro zur Verfügung (einschl. Mehrwertsteuer und Nebenkosten). Folgende Verteilung ist vorgesehen:
1. Preis: 16.000 Euro
2. Preis: 10.000 Euro
3. Preis: 6.000 Euro
2 Anerkennungen, Summe: 8.000 Euro
Das Preisgericht kann einstimmig unter Beibehaltung der Gesamtsumme eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme beschließen.
VII) Weitere Bearbeitung
Die Ausloberin wird unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichtes einen/eine der Preisträger* innen mit weiteren Planungsleistungen gem. RPW § 8, Abs. 2 beauftragen (mind. die städtebauliche Rahmenplanung), sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht.
Im Falle einer weiteren Beauftragung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des/der beauftragten Preisträgers*in bis zur Höhe des zuerkannten Preisgeldes (einschl. einer eventuellen Aufwandsentschädigung) nicht erneut vergütet., wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Die Wettbewerbsteilnehmenden verpflichten sich, im Falle einer Beauftragung durch die Ausloberin, die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen.
VIII) Voraussichtliche Termine
Bewerbungsaufruf: 11.11.2021
Ende der Bewerbungsfrist: 07.12.2021, 16 Uhr
Auswahl/ Auslosung der Teilnehmenden: 22.12.2021
Preisgerichtsvorbesprechung: 07.01.2022
Versand der Auslobung: 02.02.2022
Schriftliche Rückfragen bis: 09.02.2022
Einführungskolloquium: 16.02.2022
Abgabe der Planunterlagen: 13.04.2022
Abgabe der Modelle: 27.04.2022
Preisgerichtssitzung: 19.05.2022