- Dokumentation des Wettbewerbs
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Veröffentlicht als:
- Dokumentation
- wa-ID
- wa-2026760
- Tag der Veröffentlichung
- 11.06.2019
- Aktualisiert am
- 20.02.2020
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EU /EWR
- Teilnehmer
- Freischaffende, angestellte und beamtete Architekt*innen
- Beteiligung
- 15 Arbeiten
- Auslober
-
Oberbergischer Kreis
Amt für Immobilienwirtschaft - Koordination
- assmann GmbH, Dortmund
- Bewerbungsschluss
- 08.07.2019 12:00
- Abgabetermin Pläne
- 29.10.2019
- Abgabetermin Modell
- 13.11.2019
- Preisgerichtssitzung
- 17.01.2020
- Ausstellung
- 23.01.-07.02.2020
Verfahrensart
Nicht offener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem EWR-offenen Bewerbungsverfahren zur Auswahl von 20 Teilnehmer*innen sowie 5 Zuladungen und mit anschliessendem Verhandlungsverfahren
Wettbewerbsaufgabe
Die Verwaltung des Oberbergischen Kreises mit ca. 1.400 Mitarbeiter*innen hat ihren Hauptsitz an der Moltkestraße in Gummersbach. Auf dem Grundstück sind zahlreiche Dienststellen der Verwaltung untergebracht, jedoch zersplittert auf etliche Gebäude.
Der Oberbergische Kreis plant nun seine Verwaltungseinheiten im Bereich Moltkestraße/Am Wiedenhof zu zentralisieren. Dafür sind räumliche Unterbringungsmöglichkeiten für 426 zeitgemäße Verwaltungsarbeitsplätze sowie Sitzungs- und Sozialräume mit einer Programmfläche von rd. 9.200 m2 (und einer BGF von ca. 17.000 m2) zu schaffen.
Ebenfalls ist die Einrichtung einer Kindertagesstätte mit einer Fläche für einen Außenbereich Teil der Aufgabe, genauso wie die Unterbringung des ruhenden Verkehrs und die schematische Aufteilung der freibleibenden Flächen.
Gewünscht wird eine Fortentwicklung des Ensembles in einer zeitgemäßen, ästhetisch anspruchsvollen Architektur mit deutlicher individueller Adresshaftigkeit. Jedoch sollen sich neue Baukörper in das vorhandene inhomogene städtebauliche Umfeld gestalterisch einfügen und dieses positiv ergänzen. Kurzen Wegen und klaren Orientierungsmöglichkeiten für eine optimale Besucherführung innerhalb der Gebäude als auch auf dem Grundstück wird ein hoher Wert beigemessen.
Weitestgehende Barrierefreiheit wird dabei vorausgesetzt. Ebenso wird vorausgesetzt, dass im Hinblick auf Klimaneutralität und Ökologie der aktuelle Stand der Technik eingehalten wird.
Es werden Entwürfe erwartet, die einer Betrachtung unter wirtschaftlichen Aspekten in besonderem Maße standhalten.
Neben der hochbaulichen Aufgabe ist eine städtebaulich sinnvolle Gesamtanlage zu schaffen, die sich in das vorhandene inhomogene städtebauliche Umfeld gestalterisch einfügt und dieses positiv ergänzt. Städtebaulich sinnvoll soll auch eine Erweiterung von ca. 4.000 m2 BGF angeordnet werden.
Competition assignment
The administration of the district of Oberberg with 1.400 employees is located in various buildings. The administrative units shall be centralized at Moltkestraße/Am Wiedenhof. On 9.200 m2 (GFA 17.000 m2) 426 contemporary administrative workplaces shall be developed.
A daycare centre with an outside area shall be planned and the stationary traffic and the division of the free spaces. The ensemble shall be further developed in a contemporary, aesthetically demanding architecture and shall blend in with the existing inhomogeneous urban environment and complement it positively. The buildings shall be barrier-free and provide short routes and clear orientation and focus on climateneutrality and ecology, considering economic aspects as well. In terms of urban planning there shall be an extension of 4.000 m2 GFA.
Fachpreisrichter*innen/Jury
Prof. Christa Reicher, Aachen/Dortmund (Vors.)
Heiner Farwick, Ahaus
Franz-Jörg Feja, Recklinghausen
Martin Halfmann, Köln
Prof. Ulrike Lauber, München/Berlin
Sachpreisrichter*innen
Jochen Hagt, Landrat, Oberbergischer Kreis
Reinhold Müller, Bauausschuss,
Oberbergischer Kreis
Ralf Oettershagen, Oberbergischer Kreis
Michael Stefer, Oberbergischer Kreis
Preisgerichtsempfehlung
Die Vorsitzende erläutert, dass anschließend ein Verhandlungsverfahren mit allen Preisträger*innen durchgeführt wird. Vorbehaltlich dieses Verfahrens wird einstimmig empfohlen, die Arbeit des 1. Preises zu einer weiteren Bearbeitung zu beauftragen.
Ausstellung
Die Ausstellung aller eingereichten Arbeiten findet
vom 23.01. – 07.02.2020 im Foyer des Kreishauses
des Oberbergischen Kreises (Moltkestr. 42 in
Gummersbach) statt.
Die Öffnungszeiten der Ausstellung sind:
Montag – Mittwoch: 08:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 17:30 Uhr
Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr
Samstag: 11:00 – 14:00 Uhr
Nicht offener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem EWR-offenen Bewerbungsverfahren zur Auswahl von 20 Teilnehmer*innen sowie 5 Zuladungen und mit anschliessendem Verhandlungsverfahren
Wettbewerbsaufgabe
Die Verwaltung des Oberbergischen Kreises mit ca. 1.400 Mitarbeiter*innen hat ihren Hauptsitz an der Moltkestraße in Gummersbach. Auf dem Grundstück sind zahlreiche Dienststellen der Verwaltung untergebracht, jedoch zersplittert auf etliche Gebäude.
Der Oberbergische Kreis plant nun seine Verwaltungseinheiten im Bereich Moltkestraße/Am Wiedenhof zu zentralisieren. Dafür sind räumliche Unterbringungsmöglichkeiten für 426 zeitgemäße Verwaltungsarbeitsplätze sowie Sitzungs- und Sozialräume mit einer Programmfläche von rd. 9.200 m2 (und einer BGF von ca. 17.000 m2) zu schaffen.
Ebenfalls ist die Einrichtung einer Kindertagesstätte mit einer Fläche für einen Außenbereich Teil der Aufgabe, genauso wie die Unterbringung des ruhenden Verkehrs und die schematische Aufteilung der freibleibenden Flächen.
Gewünscht wird eine Fortentwicklung des Ensembles in einer zeitgemäßen, ästhetisch anspruchsvollen Architektur mit deutlicher individueller Adresshaftigkeit. Jedoch sollen sich neue Baukörper in das vorhandene inhomogene städtebauliche Umfeld gestalterisch einfügen und dieses positiv ergänzen. Kurzen Wegen und klaren Orientierungsmöglichkeiten für eine optimale Besucherführung innerhalb der Gebäude als auch auf dem Grundstück wird ein hoher Wert beigemessen.
Weitestgehende Barrierefreiheit wird dabei vorausgesetzt. Ebenso wird vorausgesetzt, dass im Hinblick auf Klimaneutralität und Ökologie der aktuelle Stand der Technik eingehalten wird.
Es werden Entwürfe erwartet, die einer Betrachtung unter wirtschaftlichen Aspekten in besonderem Maße standhalten.
Neben der hochbaulichen Aufgabe ist eine städtebaulich sinnvolle Gesamtanlage zu schaffen, die sich in das vorhandene inhomogene städtebauliche Umfeld gestalterisch einfügt und dieses positiv ergänzt. Städtebaulich sinnvoll soll auch eine Erweiterung von ca. 4.000 m2 BGF angeordnet werden.
Competition assignment
The administration of the district of Oberberg with 1.400 employees is located in various buildings. The administrative units shall be centralized at Moltkestraße/Am Wiedenhof. On 9.200 m2 (GFA 17.000 m2) 426 contemporary administrative workplaces shall be developed.
A daycare centre with an outside area shall be planned and the stationary traffic and the division of the free spaces. The ensemble shall be further developed in a contemporary, aesthetically demanding architecture and shall blend in with the existing inhomogeneous urban environment and complement it positively. The buildings shall be barrier-free and provide short routes and clear orientation and focus on climateneutrality and ecology, considering economic aspects as well. In terms of urban planning there shall be an extension of 4.000 m2 GFA.
Fachpreisrichter*innen/Jury
Prof. Christa Reicher, Aachen/Dortmund (Vors.)
Heiner Farwick, Ahaus
Franz-Jörg Feja, Recklinghausen
Martin Halfmann, Köln
Prof. Ulrike Lauber, München/Berlin
Sachpreisrichter*innen
Jochen Hagt, Landrat, Oberbergischer Kreis
Reinhold Müller, Bauausschuss,
Oberbergischer Kreis
Ralf Oettershagen, Oberbergischer Kreis
Michael Stefer, Oberbergischer Kreis
Preisgerichtsempfehlung
Die Vorsitzende erläutert, dass anschließend ein Verhandlungsverfahren mit allen Preisträger*innen durchgeführt wird. Vorbehaltlich dieses Verfahrens wird einstimmig empfohlen, die Arbeit des 1. Preises zu einer weiteren Bearbeitung zu beauftragen.
Ausstellung
Die Ausstellung aller eingereichten Arbeiten findet
vom 23.01. – 07.02.2020 im Foyer des Kreishauses
des Oberbergischen Kreises (Moltkestr. 42 in
Gummersbach) statt.
Die Öffnungszeiten der Ausstellung sind:
Montag – Mittwoch: 08:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 17:30 Uhr
Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr
Samstag: 11:00 – 14:00 Uhr
10/06/2019 S110 - - Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren
Deutschland-Gummersbach: Dienstleistungen von Architekturbüros
2019/S 110-269855
Wettbewerbsbekanntmachung
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Oberbergischer Kreis, Der Landrat
Moltkestraße 42
Gummersbach
51643
Deutschland
Kontaktstelle(n): Gabriele Keil-Riegert
E-Mail: gabriele.keil-riegert@obk.de
NUTS-Code: DEA2A
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.obk.de
I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y43Y2P6/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
assmann GmbH
Baroper Straße 237
Dortmund
44227
Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Christine Dern
Telefon: +49 231-75445-333
E-Mail: dern@assmanngruppe.com
NUTS-Code: DEA52
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.assmanngruppe.com
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y43Y2P6
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Nichtoffener Realisierungswettbewerb „Verdichtung des Kreishausareals“ in Gummersbach nach §§ 69 ff, 78 ff VgV und RPW 2013
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71200000
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Die Kreisverwaltung des Oberbergischen Kreises ist aktuell in einer Vielzahl von Gebäuden im gesamten Stadtgebiet von Gummersbach untergebracht. Neben dem Hauptverwaltungsstandort „Kreishausareal“ in der Moltkestraße ist das Verwaltungspersonal nicht nur in Immobilien, die sich im Eigentum des Kreises befinden, sondern auch in angemieteten Gebäuden und Räumlichkeiten verortet.
Der Oberbergische Kreis beabsichtigt, ein realisierbares Konzept zu entwickeln, das die Unterbringung des Verwaltungspersonals zukunftsgerichtet, flächenwirtschaftlich und in Einklang mit den diversen baulichen, technischen und funktionalen Anforderungen gewährleistet. Dies soll in Form einer Zentralisierung der Verwaltungsfunktionen am Standort Moltkestraße erfolgen. Das Raumprogramm hierzu umfasst ca. 9 200 m2 Nutzfläche.
Das Wettbewerbsgebiet liegt zentral in der Stadt Gummersbach. Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein Wettbewerb mit 25 Teilnehmern nach §§ 69 ff, §§ 78 ff VgV und RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV vorgesehen. Der Wettbewerb richtet sich an Architekten.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Die Auswahl der 25 Teilnehmer erfolgt nach Überprüfung der Auswahlkriterien für den Wettbewerb durch den Auslober. Das genaue Verfahren ist in dieser Ziffer sowie im Bewerbermemorandum beschrieben, welches auf der Vergabeplattform zur Verfügung steht.
Zwingende Teilnahmevoraussetzung ist, dass innerhalb der Bewerbungsfrist ein formell ordnungsgemäßer Teilnahmeantrag für den Wettbewerb eingereicht wird. Maßgeblich hierfür ist der rechtzeitige Eingang des Teilnahmeantrags auf der Vergabeplattform im Bereich „Teilnahmeantrag“.
Für den Teilnahmeantrag ist zwingend das auf der Vergabeplattform zur Verfügung stehende Bewerbungsformular für die Teilnahme am Wettbewerb zu verwenden.
Der Teilnahmeantrag muss folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten:
— Name des Bewerbers (Büroname); bei Bewerbergemeinschaften: Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft,
— Kontaktdaten des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft,
— Bestätigung, dass der Bewerber im Falle seiner Auslosung am Wettbewerb teilnehmen wird,
— Bestätigung, dass sich kein anderes Mitglied der Bürogemeinschaft bewirbt,
— Eigenerklärung zur Anmeldung bei einer Berufsgenossenschaft,
— Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Architekt“,
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123-124 GWB und zum Nichtvorliegen eines Teilnahmehindernisses nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 (für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft bzw. Nachunternehmer),
— Nennung der natürlichen Person, die den Teilnahmeantrag ausgefüllt hat,
— Eine Nennung von Referenzen ist für den Teilnahmeantrag zum Wettbewerb nicht notwendig! Teilnahmeanträge sind auf der Vergabeplattform in Textform hochzuladen. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich.
Auswahlkriterien für die Teilnahme am Wettbewerb sind:
1. Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ für den bevollmächtigten Vertreter des Bewerbers und den vorgesehenen Entwurfsverfasser;
2. Nichtvorliegen zwingender Ausschlussgründe nach § 123 GWB;
3. Nichtvorliegen eines Teilnahmehindernisses nach § 4 Abs. 2 RPW 2013;
4. Kein Ausschluss nach § 124 GWB (Ermessen des Auslobers);
5. Zwischen den Bewerbern, die einen frist- und formgerechten Teilnahmeantrag abgegeben haben, und die die vorstehenden Ziffern 1 bis 3 erfüllen, entscheidet das Losverfahren.
Unter den eingegangenen Teilnahmeanträgen erfolgt anhand der vorgenannten Auswahlkriterien eine Auswahl von 20 Wettbewerbsteilnehmern sowie 5 weiteren Bewerbern als potentiellen Nachrückern nach folgendem Verfahren:
Alle Teilnahmeanträge werden formal geprüft. Fehlende Erklärungen und Nachweise werden unter Setzung einer kurzen Nachfrist vom Auftraggeber nachgefordert. Formal fehlerhafte oder trotz Nachforderung unvollständige Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen werden Teilnahmeanträge von Bewerbern, bei denen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder ein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB steht ein Ausschluss im Ermessen des Auslobers.
Aus den frist- und formgerecht eingegangenen Teilnahmeanträgen werden 20 Bewerber durch Losverfahren für die Wettbewerbsteilnahme sowie 5 weitere Bewerber als potentielle Nachrücker ausgelost und unverzüglich benachrichtigt. Ausgeschlossene sowie nicht geloste Bewerber werden ebenfalls zeitnah benachrichtigt. Fünf weitere Bewerber sind bereits gesetzt worden.
Die Zulassung der Bewerbung gilt nur für den Planungswettbewerb selbst, d.h. eine Eignungsprüfung mit Blick auf den im Anschluss an den Wettbewerb ggf. zu vergebenden Planungsauftrag findet erst im Rahmen des dann nachfolgenden Verhandlungsverfahrens mit den Preisträgern statt (vgl. Ziffer VI.3, Nr. 3).
Weitere Informationen sind dem Bewerbermemorandum zu entnehmen.
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Architekt (vgl. Bewerbermemorandum)
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 25
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
hmp Architekten Allnoch und Hütt GmbH, Köln
gpac Gerd Priebe Architects & Consultants, Dresden
RKW Architektur +, Düsseldorf
oxen architekten, Köln
Pannhausen + Lindener Architekten GmbH, Köln
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Die eingereichten Arbeiten werden anhand folgender Kriterien beurteilt, wobei die Reihenfolge der Nennung keine Rangfolge zum Ausdruck bringt:
— Städtebauliche und architektonische Qualität,
— Raumprogramm und Funktionalität,
— Wirtschaftlichkeit (Bau- und Lebenszykluskosten).
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 08/07/2019
Ortszeit: 12:00
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 13/08/2019
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Für Preise und Anerkennungen stellt der Auslober als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 210 000 EUR inkl. MwSt. zu Verfügung.
Die Aufteilung der Preise ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis: 84 000 EUR
2. Preis: 52 500 EUR
3. Preis: 31 500 EUR
2 Anerkennungen à: 21 000 EUR
Eine Änderung der Anzahl und Höhe der Preise sowie der Teilung der Gesamtsumme auf Preise und Anerkennungen ist unter Ausschöpfung der gesamten Summe bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichtes möglich.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: nein
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
Jochen Hagt, Landrat, Oberbergischer Kreis
Reinhold Müller, Vorsitzender des Bauausschusses, Vertreter der FDP/FWO/DU-Fraktion, Oberbergischer Kreis
Ralf Oettershagen, SPD-Fraktion, Oberbergischer Kreis
Michael Stefer, CDU-Fraktion, Oberbergischer Kreis
Heiner Farwick, Architekt und Stadtplaner, Ahaus
Franz-Jörg Feja, Architekt und Stadtplaner, Recklinghausen
Prof. Ulrike Lauber, Architektin, München/Berlin
Martin Halfmann, Architekt, Köln
Prof. Christa Reicher, Architektin und Stadtplanerin, Aachen/Dortmund
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
:
1. Weitere Informationen sind dem Bewerbermemorandum zu entnehmen.
2. Sämtliche Kommunikation im Bewerbungsverfahren für die Teilnahme am Wettbewerb, insbesondere das Einreichen etwaiger Fragen durch die Bewerber und die Beantwortung dieser Fragen durch den Auslober, findet ausschließlich über die Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal (vgl. Ziffer I.3), dort über die Funktion „Kommunikation“ statt. Telefonisch oder per E-Mail gestellte Fragen werden nicht beantwortet.
3. Die Entscheidung über die Realisierung des Projektes „Verdichtung des Kreishausareals / Zentralisierung der Kreisverwaltung“ und die Beauftragung trifft der Kreistag des Oberbergischen Kreises. Der Oberbergische Kreis behält sich vor, nach Abschluss des Wettbewerbs darüber zu entscheiden, ob er das Projekt „Verdichtung des Kreishausareals / Zentralisierung der Kreisverwaltung“ realisiert oder nicht. Der Oberbergische Kreis behält sich weiterhin vor, dass diese Entscheidung über das Ob der Realisierung entweder durch den amtierenden Kreistag oder erst durch den neuen Kreistag getroffen wird, der sich im Herbst 2020 konstituiert.
4. Nach Abschluss des Planungswettbewerbs wird der Oberbergische Kreis im Falle einer positiven Entscheidung für die Realisierung des Projekts „Verdichtung des Kreishausareals / Zentralisierung der Kreisverwaltung“ ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV mit den Preisträgern des Wettbewerbs durchführen. Der Oberbergische Kreis wird die Preisträger dann zur Teilnahme an den Verhandlungen auffordern und gemäß § 80 Abs. 1 VgV die Vorlage der zum Nachweis der Eignung zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren und zur Ausführung des Planungsauftrags erforderlichen Unterlagen verlangen. Gemäß § 70 Abs. 2 VgV bereits jetzt bekannt gemachte Eignungsnachweise und Eignungskriterien für das spätere Verhandlungsverfahren sind die Folgenden:
a) Eignungsnachweise:
Aa) Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“;
Bb) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender Ausschlussgründe nach § 123 GWB;
cc) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen fakultativer Ausschlussgründe nach § 124 GWB;
Dd) Eigenerklärung, dass der Bieter / die Bietergemeinschaft über eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung (Personen-, Sach-, Vermögensschäden jeweils 5 Mio. EUR, 2-fach maximiert) verfügt bzw. diese im Auftragsfall abschließen wird;
Ee) Referenzen des Bieters / der Bietergemeinschaft über in den letzten 5 Jahren (Stichtag für die Übergabe an den Bauherrn: 1.1.2014 bis zum Tag des Preisgerichts) erbrachte Planungsleistungen, die mit den zu vergebenden Planungsleistungen vergleichbar sind.
b) Eignungskriterien:
Referenzen des Bieters / der Bietergemeinschaft über in den letzten 5 Jahren (Stichtag für die Übergabe an den Bauherrn: 1.1.2014 bis zum Tag des Preisgerichts) erbrachten Planungsleistungen, die mit den zu vergebenden Planungsleistungen vergleichbar sind. Mindestanforderungen, ohne die die Eignung nicht bejaht werden kann, sind:
Aa) Mindestens eine Referenz Objektplanung (mindestens 8 000 m2 BGF, mindestens Leistungsphasen 2 bis 5) nach § 34 HOAI;
Bb) Mindestens eine Referenz Objektplanung (mindestens Honorarzone IV, mindestens Leistungsphasen 2 bis 5) nach § 34 HOAI.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln
Zeughausstraße 2-10
Köln
50667
Deutschland
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln
Zeughausstraße 2-10
Köln
50667
Deutschland
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
06/06/2019
Deutschland-Gummersbach: Dienstleistungen von Architekturbüros
2019/S 110-269855
Wettbewerbsbekanntmachung
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Oberbergischer Kreis, Der Landrat
Moltkestraße 42
Gummersbach
51643
Deutschland
Kontaktstelle(n): Gabriele Keil-Riegert
E-Mail: gabriele.keil-riegert@obk.de
NUTS-Code: DEA2A
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.obk.de
I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y43Y2P6/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
assmann GmbH
Baroper Straße 237
Dortmund
44227
Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Christine Dern
Telefon: +49 231-75445-333
E-Mail: dern@assmanngruppe.com
NUTS-Code: DEA52
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.assmanngruppe.com
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y43Y2P6
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Nichtoffener Realisierungswettbewerb „Verdichtung des Kreishausareals“ in Gummersbach nach §§ 69 ff, 78 ff VgV und RPW 2013
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71200000
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Die Kreisverwaltung des Oberbergischen Kreises ist aktuell in einer Vielzahl von Gebäuden im gesamten Stadtgebiet von Gummersbach untergebracht. Neben dem Hauptverwaltungsstandort „Kreishausareal“ in der Moltkestraße ist das Verwaltungspersonal nicht nur in Immobilien, die sich im Eigentum des Kreises befinden, sondern auch in angemieteten Gebäuden und Räumlichkeiten verortet.
Der Oberbergische Kreis beabsichtigt, ein realisierbares Konzept zu entwickeln, das die Unterbringung des Verwaltungspersonals zukunftsgerichtet, flächenwirtschaftlich und in Einklang mit den diversen baulichen, technischen und funktionalen Anforderungen gewährleistet. Dies soll in Form einer Zentralisierung der Verwaltungsfunktionen am Standort Moltkestraße erfolgen. Das Raumprogramm hierzu umfasst ca. 9 200 m2 Nutzfläche.
Das Wettbewerbsgebiet liegt zentral in der Stadt Gummersbach. Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein Wettbewerb mit 25 Teilnehmern nach §§ 69 ff, §§ 78 ff VgV und RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV vorgesehen. Der Wettbewerb richtet sich an Architekten.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Die Auswahl der 25 Teilnehmer erfolgt nach Überprüfung der Auswahlkriterien für den Wettbewerb durch den Auslober. Das genaue Verfahren ist in dieser Ziffer sowie im Bewerbermemorandum beschrieben, welches auf der Vergabeplattform zur Verfügung steht.
Zwingende Teilnahmevoraussetzung ist, dass innerhalb der Bewerbungsfrist ein formell ordnungsgemäßer Teilnahmeantrag für den Wettbewerb eingereicht wird. Maßgeblich hierfür ist der rechtzeitige Eingang des Teilnahmeantrags auf der Vergabeplattform im Bereich „Teilnahmeantrag“.
Für den Teilnahmeantrag ist zwingend das auf der Vergabeplattform zur Verfügung stehende Bewerbungsformular für die Teilnahme am Wettbewerb zu verwenden.
Der Teilnahmeantrag muss folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten:
— Name des Bewerbers (Büroname); bei Bewerbergemeinschaften: Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft,
— Kontaktdaten des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft,
— Bestätigung, dass der Bewerber im Falle seiner Auslosung am Wettbewerb teilnehmen wird,
— Bestätigung, dass sich kein anderes Mitglied der Bürogemeinschaft bewirbt,
— Eigenerklärung zur Anmeldung bei einer Berufsgenossenschaft,
— Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Architekt“,
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123-124 GWB und zum Nichtvorliegen eines Teilnahmehindernisses nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 (für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft bzw. Nachunternehmer),
— Nennung der natürlichen Person, die den Teilnahmeantrag ausgefüllt hat,
— Eine Nennung von Referenzen ist für den Teilnahmeantrag zum Wettbewerb nicht notwendig! Teilnahmeanträge sind auf der Vergabeplattform in Textform hochzuladen. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich.
Auswahlkriterien für die Teilnahme am Wettbewerb sind:
1. Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ für den bevollmächtigten Vertreter des Bewerbers und den vorgesehenen Entwurfsverfasser;
2. Nichtvorliegen zwingender Ausschlussgründe nach § 123 GWB;
3. Nichtvorliegen eines Teilnahmehindernisses nach § 4 Abs. 2 RPW 2013;
4. Kein Ausschluss nach § 124 GWB (Ermessen des Auslobers);
5. Zwischen den Bewerbern, die einen frist- und formgerechten Teilnahmeantrag abgegeben haben, und die die vorstehenden Ziffern 1 bis 3 erfüllen, entscheidet das Losverfahren.
Unter den eingegangenen Teilnahmeanträgen erfolgt anhand der vorgenannten Auswahlkriterien eine Auswahl von 20 Wettbewerbsteilnehmern sowie 5 weiteren Bewerbern als potentiellen Nachrückern nach folgendem Verfahren:
Alle Teilnahmeanträge werden formal geprüft. Fehlende Erklärungen und Nachweise werden unter Setzung einer kurzen Nachfrist vom Auftraggeber nachgefordert. Formal fehlerhafte oder trotz Nachforderung unvollständige Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen werden Teilnahmeanträge von Bewerbern, bei denen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder ein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB steht ein Ausschluss im Ermessen des Auslobers.
Aus den frist- und formgerecht eingegangenen Teilnahmeanträgen werden 20 Bewerber durch Losverfahren für die Wettbewerbsteilnahme sowie 5 weitere Bewerber als potentielle Nachrücker ausgelost und unverzüglich benachrichtigt. Ausgeschlossene sowie nicht geloste Bewerber werden ebenfalls zeitnah benachrichtigt. Fünf weitere Bewerber sind bereits gesetzt worden.
Die Zulassung der Bewerbung gilt nur für den Planungswettbewerb selbst, d.h. eine Eignungsprüfung mit Blick auf den im Anschluss an den Wettbewerb ggf. zu vergebenden Planungsauftrag findet erst im Rahmen des dann nachfolgenden Verhandlungsverfahrens mit den Preisträgern statt (vgl. Ziffer VI.3, Nr. 3).
Weitere Informationen sind dem Bewerbermemorandum zu entnehmen.
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Architekt (vgl. Bewerbermemorandum)
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 25
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
hmp Architekten Allnoch und Hütt GmbH, Köln
gpac Gerd Priebe Architects & Consultants, Dresden
RKW Architektur +, Düsseldorf
oxen architekten, Köln
Pannhausen + Lindener Architekten GmbH, Köln
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Die eingereichten Arbeiten werden anhand folgender Kriterien beurteilt, wobei die Reihenfolge der Nennung keine Rangfolge zum Ausdruck bringt:
— Städtebauliche und architektonische Qualität,
— Raumprogramm und Funktionalität,
— Wirtschaftlichkeit (Bau- und Lebenszykluskosten).
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 08/07/2019
Ortszeit: 12:00
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 13/08/2019
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Für Preise und Anerkennungen stellt der Auslober als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 210 000 EUR inkl. MwSt. zu Verfügung.
Die Aufteilung der Preise ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis: 84 000 EUR
2. Preis: 52 500 EUR
3. Preis: 31 500 EUR
2 Anerkennungen à: 21 000 EUR
Eine Änderung der Anzahl und Höhe der Preise sowie der Teilung der Gesamtsumme auf Preise und Anerkennungen ist unter Ausschöpfung der gesamten Summe bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichtes möglich.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: nein
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
Jochen Hagt, Landrat, Oberbergischer Kreis
Reinhold Müller, Vorsitzender des Bauausschusses, Vertreter der FDP/FWO/DU-Fraktion, Oberbergischer Kreis
Ralf Oettershagen, SPD-Fraktion, Oberbergischer Kreis
Michael Stefer, CDU-Fraktion, Oberbergischer Kreis
Heiner Farwick, Architekt und Stadtplaner, Ahaus
Franz-Jörg Feja, Architekt und Stadtplaner, Recklinghausen
Prof. Ulrike Lauber, Architektin, München/Berlin
Martin Halfmann, Architekt, Köln
Prof. Christa Reicher, Architektin und Stadtplanerin, Aachen/Dortmund
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
:
1. Weitere Informationen sind dem Bewerbermemorandum zu entnehmen.
2. Sämtliche Kommunikation im Bewerbungsverfahren für die Teilnahme am Wettbewerb, insbesondere das Einreichen etwaiger Fragen durch die Bewerber und die Beantwortung dieser Fragen durch den Auslober, findet ausschließlich über die Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal (vgl. Ziffer I.3), dort über die Funktion „Kommunikation“ statt. Telefonisch oder per E-Mail gestellte Fragen werden nicht beantwortet.
3. Die Entscheidung über die Realisierung des Projektes „Verdichtung des Kreishausareals / Zentralisierung der Kreisverwaltung“ und die Beauftragung trifft der Kreistag des Oberbergischen Kreises. Der Oberbergische Kreis behält sich vor, nach Abschluss des Wettbewerbs darüber zu entscheiden, ob er das Projekt „Verdichtung des Kreishausareals / Zentralisierung der Kreisverwaltung“ realisiert oder nicht. Der Oberbergische Kreis behält sich weiterhin vor, dass diese Entscheidung über das Ob der Realisierung entweder durch den amtierenden Kreistag oder erst durch den neuen Kreistag getroffen wird, der sich im Herbst 2020 konstituiert.
4. Nach Abschluss des Planungswettbewerbs wird der Oberbergische Kreis im Falle einer positiven Entscheidung für die Realisierung des Projekts „Verdichtung des Kreishausareals / Zentralisierung der Kreisverwaltung“ ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV mit den Preisträgern des Wettbewerbs durchführen. Der Oberbergische Kreis wird die Preisträger dann zur Teilnahme an den Verhandlungen auffordern und gemäß § 80 Abs. 1 VgV die Vorlage der zum Nachweis der Eignung zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren und zur Ausführung des Planungsauftrags erforderlichen Unterlagen verlangen. Gemäß § 70 Abs. 2 VgV bereits jetzt bekannt gemachte Eignungsnachweise und Eignungskriterien für das spätere Verhandlungsverfahren sind die Folgenden:
a) Eignungsnachweise:
Aa) Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“;
Bb) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender Ausschlussgründe nach § 123 GWB;
cc) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen fakultativer Ausschlussgründe nach § 124 GWB;
Dd) Eigenerklärung, dass der Bieter / die Bietergemeinschaft über eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung (Personen-, Sach-, Vermögensschäden jeweils 5 Mio. EUR, 2-fach maximiert) verfügt bzw. diese im Auftragsfall abschließen wird;
Ee) Referenzen des Bieters / der Bietergemeinschaft über in den letzten 5 Jahren (Stichtag für die Übergabe an den Bauherrn: 1.1.2014 bis zum Tag des Preisgerichts) erbrachte Planungsleistungen, die mit den zu vergebenden Planungsleistungen vergleichbar sind.
b) Eignungskriterien:
Referenzen des Bieters / der Bietergemeinschaft über in den letzten 5 Jahren (Stichtag für die Übergabe an den Bauherrn: 1.1.2014 bis zum Tag des Preisgerichts) erbrachten Planungsleistungen, die mit den zu vergebenden Planungsleistungen vergleichbar sind. Mindestanforderungen, ohne die die Eignung nicht bejaht werden kann, sind:
Aa) Mindestens eine Referenz Objektplanung (mindestens 8 000 m2 BGF, mindestens Leistungsphasen 2 bis 5) nach § 34 HOAI;
Bb) Mindestens eine Referenz Objektplanung (mindestens Honorarzone IV, mindestens Leistungsphasen 2 bis 5) nach § 34 HOAI.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln
Zeughausstraße 2-10
Köln
50667
Deutschland
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln
Zeughausstraße 2-10
Köln
50667
Deutschland
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
06/06/2019