Veröffentlicht als:
- Kurzergebnis
- wa-ID
- wa-2011696
- Tag der Veröffentlichung
- 04.04.2011
- Aktualisiert am
- 12.09.2011
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Beteiligung
- 16 Arbeiten
- Auslober
-
GEWOFAG Holding GmbH
GWG Städtische Wohnungsgesellschaft München GmbH - Koordination
- Landherr und Wehrhahn Architektenpartnerschaft mbB, München
- Bewerbungsschluss
- 04.04.2011
- Abgabetermin Pläne
- 28.06.2011
- Preisgerichtssitzung
- 14.07.2011
Verfahrensart
nicht offener Realisierungswettbewerb
Wettbewerbsaufgabe
Die GEWOFAG Grundstücksgesellschaft mbH beabsichtigt, im Baugebiet WA 2 am Ackermannbogen in München insgesamt ca. 60 Mietwohnungen eine Gaststätte, einen Bewohnertreff und eine Tiefgarage zu errichten. Die GWG Städtische Wohnungsgesellschaft mbH beabsichtigt, im östlichen Bauraum des WA1 insgesamt ca. 53 Mietwohnungen mit Tiefgarage, einen Supermarkt mit ca. 1 200 m² GF und eine Parkgarage mit ca. 30 Stellplätzen zu errichten. Die Mietwohnungen werden in unterschiedlichen Programmen öffentlich gefördert.
Die beiden Gesellschaften loben gemeinsam einen Realisierungs-wettbewerb nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2008) aus. Sie erwarten vom Wettbewerb eine optimale Lösung der Planungsaufgabe.
Die Auslober werden soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einen oder mehrere Preisträger mit den Planungsleistungen nach HOAI § 33 (Gebäude) und nach HOAI § 38 (Freianlagen) beauftragen. Es ist beabsichtigt, jeweils mindestens die Leistungsphasen 2-4 zu beauftragen. In diesem Fall wird durch angemessene weitere Beauftragung sicher gestellt, dass die Qualität des Wettbewerbsentwurfs realisiert wird. Darüberhinaus behalten sich die Auslober vor, weitere Leistungsphasen und - soweit notwendig - besondere Leistungen zu beauftragen. Im Falle einer weiteren Beauftragung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Nach dem Wettbewerb führen die beiden Auslober gemeinsam oder unabhängig voneinander Auftragsverhandlungen mit allen Preisträgern durch. Vertragsgrundlage für die Beauftragung werden die der Auslobung beigelegten Vertragsmuster der Auftraggeber. Die Anerkennung der wesentlichen Vertragsinhalte ist Bedingung für die Beauftragung. Honorare und Vergütungen ermitteln sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
nicht offener Realisierungswettbewerb
Wettbewerbsaufgabe
Die GEWOFAG Grundstücksgesellschaft mbH beabsichtigt, im Baugebiet WA 2 am Ackermannbogen in München insgesamt ca. 60 Mietwohnungen eine Gaststätte, einen Bewohnertreff und eine Tiefgarage zu errichten. Die GWG Städtische Wohnungsgesellschaft mbH beabsichtigt, im östlichen Bauraum des WA1 insgesamt ca. 53 Mietwohnungen mit Tiefgarage, einen Supermarkt mit ca. 1 200 m² GF und eine Parkgarage mit ca. 30 Stellplätzen zu errichten. Die Mietwohnungen werden in unterschiedlichen Programmen öffentlich gefördert.
Die beiden Gesellschaften loben gemeinsam einen Realisierungs-wettbewerb nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2008) aus. Sie erwarten vom Wettbewerb eine optimale Lösung der Planungsaufgabe.
Die Auslober werden soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einen oder mehrere Preisträger mit den Planungsleistungen nach HOAI § 33 (Gebäude) und nach HOAI § 38 (Freianlagen) beauftragen. Es ist beabsichtigt, jeweils mindestens die Leistungsphasen 2-4 zu beauftragen. In diesem Fall wird durch angemessene weitere Beauftragung sicher gestellt, dass die Qualität des Wettbewerbsentwurfs realisiert wird. Darüberhinaus behalten sich die Auslober vor, weitere Leistungsphasen und - soweit notwendig - besondere Leistungen zu beauftragen. Im Falle einer weiteren Beauftragung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Nach dem Wettbewerb führen die beiden Auslober gemeinsam oder unabhängig voneinander Auftragsverhandlungen mit allen Preisträgern durch. Vertragsgrundlage für die Beauftragung werden die der Auslobung beigelegten Vertragsmuster der Auftraggeber. Die Anerkennung der wesentlichen Vertragsinhalte ist Bedingung für die Beauftragung. Honorare und Vergütungen ermitteln sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.