Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YZ5H6G4 Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Wettbewerbssumme für Preise insgesamt 130.000 Euro Folgende Preisgelder sind vorgesehen: 1. Preis: 52.000 Euro 2. Preis: 32.500 Euro 3. Preis: 19.500 Euro 2 Anerkennungen à: 13.000 Euro Eine Änderung der Anzahl und der Höhe der Preisgelder ist unter Ausschöpfung der gesamten Wettbewerbssumme bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichts möglich. ------- Das Preisgericht wird nach RPW 2013 besetzt. Sachpreisrichter*innen: - Wilfried Berndt, stv. Vorsitzender des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses (CDU), Eschweiler - Klaus Fehr, Vorsitzender des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses (SPD), Eschweiler - Heinz-Theo Frings, Vorsitzender des Schulausschusses (CDU), Eschweiler - Hermann Gödde, Technischer Beigeordneter der Stadt Eschweiler - Nadine Leonhardt, Bürgermeisterin der Stadt Eschweiler Fachpreisrichter*innen: - Rebekka Junge, Landschaftsarchitektin, Bochum - Juliane Kopperschmidt, Architektin und Landschaftsarchitektin, Dortmund - Gert Lorber, Architekt und Stadtplaner, Köln - Barbara Pampe, Architektin, Montag Stiftung, Bonn - Prof. Dr. Andreas Uffelmann, Architekt, Hannover - Rolf Westerheide, Architekt und Stadtplaner, Aachen Zudem werden ausreichend Stellvertreter*innen benannt. Die Zusammensetzung des Preisgerichts ist nicht endgültig. Der Auslober kann die Zusammensetzung ändern und einzelne Personen hinzufügen. --------- Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen, ohne dass die Reihenfolge zugleich eine Gewichtung darstellt: - Städtebauliche Qualität - Freiraumplanerische Qualität - Architektur- und Gestaltqualität - Funktionalität - Realisierbarkeit und Wirtschaftlichkeit in Bau und Betrieb - Nachhaltigkeit --------- Zu den Angaben unter IV.3.3 und IV.3.4 wird klarstellend darauf hingewiesen, dass das Preisgericht eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe gemäß § 8 (2) RPW 2013 gibt. Die Stadt Eschweiler wird unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einen der Preisträger*innen, in der Regel den Gewinner, mit der weiteren Bearbeitung gemäß RPW 2013 beauftragen. Die Auftragsvergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren nach dem Wettbewerb (§ 14 (4) 8. VgV), an dem die Preisträger*innen beteiligt werden. Die Stadt Eschweiler behält sich vor, Verhandlungen zunächst nur mit dem 1. Preisträger bzw. der 1 Preisträgerin zu führen. Erst wenn diese Verhandlungen scheitern, wird mit allen weiteren Preisträger*innen verhandelt. Der Auftraggeber behält sich vor: - etwaige Verhandlungsgespräche auch digital zu führen, - den Zuschlag auch auf ein Erstangebot oder auf ein weiteres Angebot zu erteilen, sofern die Vertragsbedingungen akzeptiert werden. --------- Zuschlagskriterien im VgV-Verfahren: Das Wettbewerbsergebnis fließt mit mindestens 50 % in das Verhandlungsverfahren ein. Die verbleibenden Prozente werden aus den nachfolgenden Auftragskriterien Arbeitsweise und Projektentwicklung, fachliche Qualifikation, Honorarforderung, Baukosten und Umgang mit den Empfehlungen aus dem Preisgerichtsprotokoll ermittelt. Folgende Bewertung des Wettbewerbsergebnisses ist vorgesehen: - Der 1. Preis wird mit 150 Punkten bewertet. - Der 2. Preis wird mit 100 Punkten bewertet. - Der 3. Preis wird mit 50 Punkten bewertet. Insgesamt lassen sich im Verhandlungsverfahren 300 Punkte erzielen. Beauftragt werden, sofern und soweit kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht und das Vorhaben ganz oder teilweise vor dem Hintergrund einer gesicherten Finanzierung realisiert wird, die stufenweisen Planungsleistungen mind. bis zur abgeschlossenen LPH 5 gem. §§ 34 und 39 HOAI. Die Honorarermittlung erfolgt für - die Objektplanung Gebäude gemäß §§ 33 - 37 und Anlage 10 der HOAI 2021- Honorarzone III - die Freianlagen gemäß §§ 38 - 39 und Anlage 11 der HOAI 2021- Honorarzone IV Die weitere Beauftragung der Leistungsphasen 6 bis 9 §§ 34 und 39 HOAI, erfolgt als optionale Beauftragung in noch von der Auftraggeberin festzulegenden Stufen. Ein Anspruch auf die Beauftragung sämtlicher Leistungsphasen besteht nicht. Im Falle einer weiteren Beauftragung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen bis zur Höhe der Preissumme nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in wesentlichen Teilen unverändert einer weiteren Beauftragung zugrunde gelegt werden kann. --- Die Wettbewerbsteilnehmenden verpflichten sich, im Falle einer Beauftragung durch die Ausloberin, die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen. ------- Fragen während der Bewerbungsphase sind ausschließlich über das Kommunikationstool der bekanntgegebenen Vergabeplattform zu stellen. Die während der Bewerbungsphase eingegangenen Fragen und deren Beantwortung werden in anonymisierter Form auf der Vergabeplattform veröffentlicht. Ein Versand der Fragen und Antworten während der Bewerbungsphase per E-Mail erfolgt nicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich auf der Vergabeplattform über eingegangene Bewerberfragen und deren Beantwortung zu informieren. Bewerberfragen müssen bis spätestens 10.01.2024, 12:00 Uhr eingegangen sein. Fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonische, schriftliche oder Anfragen per E-Mail werden nicht beantwortet. --- Folgender Zeitplan ist aktuell vorgesehen: Ausgabe der Auslobung: Ende Februar 2024 Einführungskolloquium: Mitte März 2024 Abgabe der Wettbewerbsunterlagen und Modelle: Ende Mai 2024 Preisgericht: Anfang Juli 2024 (vor den Sommerferien) --- ACHTUNG: Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei geforderter elektronischer Abgabe in Textform die Angebote/Anträge ausschließlich über das Bietertool auf dem Vergabemarktplatz einzureichen sind! Rückfragen werden für alle Bewerber*innen bzw. Bieter über den Kommunikationsraum im Vergabemarktplatz "Deutsches Vergabeportal" beantwortet. Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen. --- Weitere Hinweise sind dem Bewerbungsformular zu entnehmen. Die Weitergabe der Ausschreibungsunterlagen an Dritte sowie die gewerbliche Nutzung der Ausschreibungsunterlagen sind nicht gestattet. Für den Teilnahmeantrag ist der vorgegebene Bewerberbogen zu verwenden. Bei fremdsprachigen Dokumenten ist zusätzlich eine Übersetzung in die Verfahrenssprache (deutsch) beizufügen. Eine Eigenübersetzung ist ausreichend. Eine Erstattung für die Erstellung des Teilnahmeantrags findet nicht statt.