- Dokumentation des Wettbewerbs
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Veröffentlicht als:
- Kurzergebnis
- wa-ID
- wa-2027280
- Tag der Veröffentlichung
- 13.08.2019
- Aktualisiert am
- 14.02.2020
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EWG
- Teilnehmer
- Architekt*innen in Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt*innen
- Beteiligung
- 12 Arbeiten
- Auslober
- Gemeinde Vaterstetten
- Koordination
- Landherr und Wehrhahn Architektenpartnerschaft mbB, München
- Bewerbungsschluss
- 10.09.2019
- Abgabetermin Pläne
- 13.12.2019
- Abgabetermin Modell
- 20.12.2019
- Preisgerichtssitzung
- 29.01.2020
Verfahrensart
Nicht offener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Auswahlverfahren (§ 3 Abs. 3 RPW)
Gesetzte Teilnehmer
Fink + Jocher Architekten, München
Beer Bembe Dellinger Architekten, Greifenberg
ARGE Franke Rössel Rieger Architekten, München mit Taub Architekten, München
ARGE Lang Hugger Rampp Architekten, München mit m3 Baumanagement, München
Anlass und Ziel
Mit dem „Kommunalen Wohnraumförderungsprogramm“ (KommWFP) und der einkommensorientierten Förderung (EOF) unterstützt der Freistaat Bayern, die Kommunen dabei, dringend benötigte Mietwohnungen für einkommensschwächere Haushalte zu planen und zu bauen. Die Gemeinde Vaterstetten liegt mit 23.386 Einwohnern (Stichtag 30.06.2018) im östlichen Großraum von München und gehört zum Landkreis Ebersberg.
Aufgrund der hohen Nachfrage nach bezahlbarem Mietwohnraum im Gemeindegebiet plant die Gemeinde Vaterstetten eine Umwandlung der noch nicht realisierten Gewerbeflächen im Bereich des Bebauungsplans Nr.169 „Vaterstetten West und Nordwest westlich Dorfstraße, südlich und nördlich Birkenweg“ in Wohnbauflächen. Das Wettbewerbsgrundstück liegt am Ortsrand im Anschluss an die weitgehend realisierte Neubebauung im Gebiet Vaterstetten Nordwest und soll diese in sinnvoller Weise ergänzen und fortführen.
Die Gemeinde beabsichtigt, den Wohnraum selbst als Bauherrin zu realisieren. Dabei soll dort ausschließlich bezahlbarer Wohnraum im Geschosswohnungsbau geschaffen werden, der einer geordneten städtebaulichen Entwicklung Rechnung trägt. Dabei sollen 30 % der Wohnungen im Rahmen der einkommensorientierten Förderung (EOF) und 70 % im Rahmen des Kommunalen Wohnbauförderprogramms umgesetzt werden.
Wunsch der Ausloberin ist es, diese künftige Nutzung in einer qualitätvollen Bebauung mit attraktiven Freiräumen und einer hohen Aufenthaltsqualität zu ermöglichen. Die Wohngebäude sollen dem Anspruch an ein wirtschaftliches Bauen unter Berücksichtigung energetischer Standards gerecht werden, langfristig nutzbar sein und dabei dennoch die Realisierung von bezahlbarem Mietwohnraum ermöglichen.
Wettbewerbsaufgabe
Gegenstand des Wettbewerbs ist die Gebäude- und Freianlagenplanung Wohnungsbau auf dem Wettbewerbsgrundstück mit den Flurnummern 2277/13, 18,19, 20, 21, 51, 52, 53 sowie 2328/ 11, 12, 13, 14 und 15 im Bereich des Bebauungsplans mit Grünordnung der Gemeinde Vaterstetten, Nr. 169, „Vaterstetten West und Nordwest westlich Dorfstraße, südlich und nördlich Birkenweg“.
Fachpreisrichter*in
Prof. Ulrich Holzscheiter, Architekt, München (Vorsitzender)
Rainer Hofmannn, Architekt, München
Roman Adrianowytsch, Architekt, Augsburg
Johann Spengler, Architekt, München
Ralf Schloemilch, Architekt, Gemeinde Vaterstetten
Franziska Felgentreu, Landschaftsarchitektin, München
Sachpreisrichter*in
Georg Reitsberger, 1. Bürgermeister, Vaterstetten
Leonhard Spitzauer, Gemeinderat, Vaterstetten
Maria Wirnitzer, Gemeinderat, Vaterstetten
Stefan Ruoff, Gemeinderat, Vaterstetten
Brigitte Littke, Bauamtsleiterin, Gemeinde Vaterstetten
Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt der Ausloberin einstimmig, dem Verfasser der mit dem 1. Preis ausgezeichneten Arbeit die weiteren Planungsleistungen zu übertragen. Bei der weiteren Bearbeitung sollen die im Protokoll festgehaltenen Anmerkungen des Preisgerichts berücksichtigt werden.
Ausstellung
Die Wettbewerbsarbeiten werden von Donnerstag, 13.02.2020 bis
einschließlich Donnerstag, 20.02.2020 öffentlich ausgestellt.
Ausstellungseröffnung ist am Donnerstag, den 13.02.2018 um 18.00 Uhr.
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 – 16.00 Uhr
Samstag: 11:00 - 15:00 Uhr
Sonntag: 11:00 - 14:00 Uhr
Ort:
Rathaus der Gemeinde Vaterstetten, Lichthof
Wendelsteinstr. 7, 85591 Vaterstetten
Nicht offener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Auswahlverfahren (§ 3 Abs. 3 RPW)
Gesetzte Teilnehmer
Fink + Jocher Architekten, München
Beer Bembe Dellinger Architekten, Greifenberg
ARGE Franke Rössel Rieger Architekten, München mit Taub Architekten, München
ARGE Lang Hugger Rampp Architekten, München mit m3 Baumanagement, München
Anlass und Ziel
Mit dem „Kommunalen Wohnraumförderungsprogramm“ (KommWFP) und der einkommensorientierten Förderung (EOF) unterstützt der Freistaat Bayern, die Kommunen dabei, dringend benötigte Mietwohnungen für einkommensschwächere Haushalte zu planen und zu bauen. Die Gemeinde Vaterstetten liegt mit 23.386 Einwohnern (Stichtag 30.06.2018) im östlichen Großraum von München und gehört zum Landkreis Ebersberg.
Aufgrund der hohen Nachfrage nach bezahlbarem Mietwohnraum im Gemeindegebiet plant die Gemeinde Vaterstetten eine Umwandlung der noch nicht realisierten Gewerbeflächen im Bereich des Bebauungsplans Nr.169 „Vaterstetten West und Nordwest westlich Dorfstraße, südlich und nördlich Birkenweg“ in Wohnbauflächen. Das Wettbewerbsgrundstück liegt am Ortsrand im Anschluss an die weitgehend realisierte Neubebauung im Gebiet Vaterstetten Nordwest und soll diese in sinnvoller Weise ergänzen und fortführen.
Die Gemeinde beabsichtigt, den Wohnraum selbst als Bauherrin zu realisieren. Dabei soll dort ausschließlich bezahlbarer Wohnraum im Geschosswohnungsbau geschaffen werden, der einer geordneten städtebaulichen Entwicklung Rechnung trägt. Dabei sollen 30 % der Wohnungen im Rahmen der einkommensorientierten Förderung (EOF) und 70 % im Rahmen des Kommunalen Wohnbauförderprogramms umgesetzt werden.
Wunsch der Ausloberin ist es, diese künftige Nutzung in einer qualitätvollen Bebauung mit attraktiven Freiräumen und einer hohen Aufenthaltsqualität zu ermöglichen. Die Wohngebäude sollen dem Anspruch an ein wirtschaftliches Bauen unter Berücksichtigung energetischer Standards gerecht werden, langfristig nutzbar sein und dabei dennoch die Realisierung von bezahlbarem Mietwohnraum ermöglichen.
Wettbewerbsaufgabe
Gegenstand des Wettbewerbs ist die Gebäude- und Freianlagenplanung Wohnungsbau auf dem Wettbewerbsgrundstück mit den Flurnummern 2277/13, 18,19, 20, 21, 51, 52, 53 sowie 2328/ 11, 12, 13, 14 und 15 im Bereich des Bebauungsplans mit Grünordnung der Gemeinde Vaterstetten, Nr. 169, „Vaterstetten West und Nordwest westlich Dorfstraße, südlich und nördlich Birkenweg“.
Fachpreisrichter*in
Prof. Ulrich Holzscheiter, Architekt, München (Vorsitzender)
Rainer Hofmannn, Architekt, München
Roman Adrianowytsch, Architekt, Augsburg
Johann Spengler, Architekt, München
Ralf Schloemilch, Architekt, Gemeinde Vaterstetten
Franziska Felgentreu, Landschaftsarchitektin, München
Sachpreisrichter*in
Georg Reitsberger, 1. Bürgermeister, Vaterstetten
Leonhard Spitzauer, Gemeinderat, Vaterstetten
Maria Wirnitzer, Gemeinderat, Vaterstetten
Stefan Ruoff, Gemeinderat, Vaterstetten
Brigitte Littke, Bauamtsleiterin, Gemeinde Vaterstetten
Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt der Ausloberin einstimmig, dem Verfasser der mit dem 1. Preis ausgezeichneten Arbeit die weiteren Planungsleistungen zu übertragen. Bei der weiteren Bearbeitung sollen die im Protokoll festgehaltenen Anmerkungen des Preisgerichts berücksichtigt werden.
Ausstellung
Die Wettbewerbsarbeiten werden von Donnerstag, 13.02.2020 bis
einschließlich Donnerstag, 20.02.2020 öffentlich ausgestellt.
Ausstellungseröffnung ist am Donnerstag, den 13.02.2018 um 18.00 Uhr.
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 – 16.00 Uhr
Samstag: 11:00 - 15:00 Uhr
Sonntag: 11:00 - 14:00 Uhr
Ort:
Rathaus der Gemeinde Vaterstetten, Lichthof
Wendelsteinstr. 7, 85591 Vaterstetten
13/08/2019 S155 - - Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren
Deutschland-Vaterstetten: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
2019/S 155-383506
Wettbewerbsbekanntmachung
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Gemeinde Vaterstetten, vertreten durch den 1. Bürgermeister, Herr Reitsberger
Wendelsteinstr. 7
Vaterstetten
85591
Deutschland
Kontaktstelle(n): Bauamt
Telefon: +49 8106383655
E-Mail: ralf.schloemilch@vaterstetten.de
NUTS-Code: DE217
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vaterstetten.de
I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.landherr-wehrhahn.de/wettbewerbsverfahren/
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Landherr und Wehrhahn Architektenpartnerschaft mbB
Karlstraße 55
München
80333
Deutschland
Telefon: +49 89189396711
E-Mail: hammerschall@landherr-wehrhahn.de
Fax: +49 89189396729
NUTS-Code: DE212
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landherr-wehrhahn.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
Gemeinde Vaterstetten
Wendelsteinstr. 7
Vaterstetten
85591
Deutschland
Kontaktstelle(n): Bauamt
E-Mail: Ralf.Schloemilch@vaterstetten.de
NUTS-Code: DE217
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vaterstetten.de
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Neubau Wohnbebauung Vaterstetten Nordwest
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71221000
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Aufgrund der hohen Nachfrage nach bezahlbarem Mietwohnraum im Gemeindegebiet plant die Gemeinde Vaterstetten eine Umwandlung der noch nicht realisierten Gewerbeflächen im Bereich des Bebauungsplans Nr.169 „Vaterstetten West und Nordwest westlich Dorfstraße, südlich und nördlich Birkenweg“ in Wohnbauflächen.
Das Wettbewerbsgrundstück liegt am Ortsrand im Anschluss an die weitgehend realisierte Neubebauung im Gebiet Vaterstetten Nordwest und soll diese in sinnvoller Weise ergänzen und fortführen. Die Gemeinde beabsichtigt, den Wohnraum selbst als Bauherrin zu realisieren. Dabei soll dort ausschließlich bezahlbarer Wohnraum im Geschosswohnungsbau geschaffen werden, der einer geordneten städtebaulichen Entwicklung Rechnung trägt.
Es sollen ca. 12 000 m2 Geschossfläche realisiert werden.
Dabei sollen 30 % der Wohnungen im Rahmen der einkommensorientierten Förderung (EOF) und 70 % im Rahmen des Kommunalen Wohnbauförderprogramms umgesetzt werden.
Auftragsgegenstand sind die Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude und Objektplanung Freianlagen gemäß HOAI Teil 3, Abschnitt 1 und 2, die Leistungsphasen 1-5. Die Beauftragung erfolgt in Bauabschnitten und stufenweise. Aus der stufenweisen Beauftragung kann ein Anspruch auf die Beauftragung weiterer Stufen nicht abgeleitet werden. Nach derzeitigem Kenntnisstand stuft die Ausloberin die Objektplanung Gebäude in die Honorarzone III ein sowie die Objektplanung Freianlagen in die Honorarzone III. Honorare und Vergütungen ermitteln sich nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Der Auslober beabsichtigt optional Planungsleistungen für die Leistungsphasen 6-9 zu vergeben. Ein Anspruch auf die Beauftragung dieser Leistungen besteht nicht.
Wird die Aufgabe realisiert, führt der Auslober nach Abschluss des Wettbewerbs ein Vergabeverfahren nach VgV mit allen Preisträgern durch. Der Auftrag kann nur an Preisträger vergeben werden, die die in der Bekanntmachung aufgeführten Eignungskriterien in Form von Mindestanforderungen erfüllen und gegen die keine Aussschlussgründe nach § 42 (1) und (2) VgV vorliegen.
Für den Wettbewerb sind folgende Termine vorgesehen: Versand der Unterlagen an die ausgewähltenTeilnehmer – Ende September 2019, Kolloquium – Ende Oktober 2019, Abgabe Wettbewerbsarbeiten – Mitte Dezember 2019
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Das Verfahren wird als kombinierter Wettbewerb für die Objektplanung Gebäude und Freianlagen nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) mit 16 Teilnehmern, von denen 4 gesetzt werden, durchgeführt. Gesetzte Teilnehmer müssen die an Bewerber gestellten Anforderungen und Kriterien ebenso erfüllen.
Bei Absage eines gesetzten Teilnehmers wird der freiwerdende Platz durch ein Büro aus den gewählten Nachrückern besetzt.
Zur Bewerbung zugelassen sind Einzelunternehmen oder Bewerbergemeinschaften. Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen. Natürliche Personen, juristische Personen und Bewerbergemeinschaften müssen im Teilnahmeantrag einen Projektverantwortlichen benennen, der nach Art. 1 Abs. 1, Art. 2 BauKaG befugt ist, die Berufsbezeichnung „Architekt“ zu tragen. Erst nach Abschluss des Auswahlverfahrens müssen die zum Wettbewerb zugelassenen Architekten einen Landschaftsarchitekten auswählen, mit dem sie für die Bearbeitung des Wettbewerbs zusammenarbeiten. Die Zusammenarbeit ist zwingend.
Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag die von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Anlage „Erklärung Bewerbergemeinschaft“) abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Bewerbergemeinschaften füllen einen gemeinsamen Teilnahmeantrag aus und legen ein gemeinsames Formblatt „Referenzen Objektplanung Gebäude mit Wertungsmatrix“ vor. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Die Bewerber / Teilnehmer haben die Teilnahmeberechtigung nach §§ 6, 79 Abs. 2 VgV (Vermeidung von Interessenkonflikten) und nach RPW 2013 § 4 Abs. 2 (Teilnahmehindernisse) eigenverantwortlich zu prüfen.
Zulassungsvoraussetzung der Bewerbungen:
Als Bewerbung ist der „Teilnahmeantrag“ und das ausgefüllte Formblatt „Referenzen Objektplanung Gebäude mit Wertungsmatrix“ vollständig ausgefüllt und unterschrieben in Papierform an die unter I.3) der Bekanntmachung genannte Kontaktstelle einzureichen. Formlose Bewerbungen und nicht rechtskräftig unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge und Anlagen führen zum Ausschluss der Bewerbung.
Auswahlkriterien in der Wertungsmatrix:
Angaben zur Matrix und der Gewichtung siehe Anlage zum Teilnahmeantrag „Referenzen Objektplanung Gebäude mit Wertungsmatrix. Zulassungsvoraussetzung ist der Nachweis eines in den Leistungsphasen 2-8 bearbeiteten Referenzprojekts der Objektplanung Gebäude vergleichbarer Anforderung mit Herstellungskosten (KGr. 300 + 400 nach DIN 276, netto) von mindestens 6 000 000,00 EUR sowie eines in den Leistungsphasen 2-5 bearbeiteten Referenzprojekts der Objektplanung Gebäude vergleichbarer Anforderung mit Herstellungskosten (KGr. 300 + 400 nach DIN 276, netto) von mindestens 3 000 000,00 EUR. Der Nachweis für das Referenzprojekt in den Leistungsphasen 2-8 kann auch durch mehrere Bauvorhaben mit Herstellungskosten von jeweils mindestens 6 000 000,00 EUR (für die Objektplanung Gebäude) erbracht werden, bei denen in Summe die Leistungsphasen 2-8 bearbeitet wurden. Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen die Projektbearbeitung der Leistungsphase 5 im Jahr 2009 oder später erfolgt ist und diese bis zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung abgeschlossen wurde; es werden nur Referenzen im Bereich Neubauten sowie Erweiterungen bestehender Gebäude gewertet. Die Urheberschaft muss den sich bewerbenden Personen zuzurechnen sein. Unter den zugelassenen Bewerbern / Bewerbergemeinschaften werden diejenigen 12 für die Teilnahme ausgewählt, die nach der Wertungsmatrix die meisten Punkte erreicht haben. Bei auswahlrelevantem Punktegleichstand erfolgt die Auswahl unter den punktgleichen Bewerbern durch Los.
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Architekt
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 16
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
ARGE Franke Rössel Rieger Architekten GbR, München mit Taub Architekten GbR, München
Fink + Jocher Architekten, München
Beer Bembé Dellinger GmbH, Greifenberg
ARGE Lang Hugger Rampp Architekten, München mit m3 Baumanagement, München
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
— Qualität der Gebäudefiguration und Raumfassung im Kontext der Umgebung,
— Qualität, Gestalt und Funktionalität der Bebauung,
— Qualität, Gestalt und Funktionalität der Grün- und Freiräume,
— Funktionalität der inneren und äußeren Erschließung,
— Wirtschaftlichkeit in Erstellung und Unterhalt,
— Nachhaltigkeit, Klimaschutz, Energieeffizienz, Umgang mit Ressourcen.
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 10/09/2019
Ortszeit: 14:00
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Es werden Preise und Anerkennungen vergeben. Die voraussichtliche Wettbewerbssumme beträgt 98 000 EUR zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
Sachpreisrichter
Georg Reitsberger, 1. Bürgermeister
NN, Gemeinderat CSU-Fraktion
Maria Wirnitzer, Gemeinerätin SPD-Fraktion
Stefan Ruoff, Gemeinderat
Brigitte Littke, Bauamtsleiterin
Stellvertretende Sachpreisrichter/innen
Roland Meier, Gemeinderat
Axel Weingärtner, Gemeinderat
Josef Mittermeier, Gemeinderat
NN, Gemeinderat CSU-Fraktion, Vaterstetten
Fachpreisrichter/innen
Prof. Ulrich Holzscheiter, Architekt und Stadtplaner
Rainer Hofmann, Architekt
Johann Spengler, Architekt
Roman Adrianowytsch, Architekt
Ralf Schloemilch, Architekt
Franziska Felgentreu, Landschaftsarchitektin
Stellvertretende Fachpreisrichter/innen
Katharina Koopmann von Weyarn, Architektin
Christoph von Oefele, Architekt
Maximilian Koeppel, Landschaftsarchitekt
Die Zusammensetzung des Preisgerichts ist nicht endgültig.
Die Ausloberin kann die Zusammensetzung ändern und einzelne Personen hinzufügen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
:
1) Angaben für die Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb – siehe III.1.10) sowie:
a) Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und/oder zum Verfahren sind per e-mail an die unter I.3) der Bekanntmachung genannte Kontaktstelle zu senden (hammerschall@landherr-wehrhahn.de). Fragen zum Teilnahmewettbewerb, die nicht 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Die Antworten auf Fragen von Bewerbern werden ausschließlich auf der unter Ziffer I.3) der Bekanntmachung genannten Internetseite eingestellt. Ebenso etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Internetseite selbst über Antworten auf Bewerberfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren.
2) Angaben zum Verhandlungsverfahren nach VgV (nach dem Wettbewerb)
Weitere Beauftragung und vertragliche Regelungen:
a) Der Auftraggeber wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einen der Preisträger mit den weiteren Planungsleistungen zu beauftragen. Er wird hierzu ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchführen.
b) Grundlage für die Beauftragung im Verhandlungsverfahren wird das Vertragsmuster des Auftraggebers.
Ausschlussgründe:
a) Voraussetzung für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren ist eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Diese Erklärung ist erst im Verhandlungsverfahren vorzulegen.
Weitere Eignungskriterien:
a) Nachweis zur beruflichen Befähigung des im Teilnahmeantrag genannten Projektverantwortlichen: Natürliche Personen, juristische Personen und Bewerbergemeinschaften müssen einen Projektverantwortlichen benennen, der zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ befugt ist. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2005/36/EG entspricht und im Auftragsfall die Vorgaben des Art. 2 BauKaG erfüllt.
b) Berufshaftpflichtversicherung: Nachzuweisen ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen von mindestens 3 000 000 EUR für Personenschäden und über 2 000 000 EUR für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Alternativ genügt die Vorlage einer Bestätigung eines entsprechenden Versicherungsunternehmens über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
Unteraufträge:
a) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er diese Unternehmen und die Leistungsteile, die vergeben werden sollen, zu benennen. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Nachunternehmen ist auf Anforderung einzureichen.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Maximilianstraße 39
München
80538
Deutschland
Telefon: +49 8921762411
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Fax: +49 8921762847Internet-Adresse: regierung.oberbayern.bayern.de
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass der geltend gemachte Vergabeverstoß spätestens 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Auslobungsunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Abgabe der Wettbewerbsarbeiten gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Gemeinde Vaterstetten
Wendelsteinstr. 7
Vaterstetten
85591
Deutschland
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/08/2019
Deutschland-Vaterstetten: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
2019/S 155-383506
Wettbewerbsbekanntmachung
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Gemeinde Vaterstetten, vertreten durch den 1. Bürgermeister, Herr Reitsberger
Wendelsteinstr. 7
Vaterstetten
85591
Deutschland
Kontaktstelle(n): Bauamt
Telefon: +49 8106383655
E-Mail: ralf.schloemilch@vaterstetten.de
NUTS-Code: DE217
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vaterstetten.de
I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.landherr-wehrhahn.de/wettbewerbsverfahren/
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Landherr und Wehrhahn Architektenpartnerschaft mbB
Karlstraße 55
München
80333
Deutschland
Telefon: +49 89189396711
E-Mail: hammerschall@landherr-wehrhahn.de
Fax: +49 89189396729
NUTS-Code: DE212
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landherr-wehrhahn.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
Gemeinde Vaterstetten
Wendelsteinstr. 7
Vaterstetten
85591
Deutschland
Kontaktstelle(n): Bauamt
E-Mail: Ralf.Schloemilch@vaterstetten.de
NUTS-Code: DE217
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vaterstetten.de
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Neubau Wohnbebauung Vaterstetten Nordwest
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71221000
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Aufgrund der hohen Nachfrage nach bezahlbarem Mietwohnraum im Gemeindegebiet plant die Gemeinde Vaterstetten eine Umwandlung der noch nicht realisierten Gewerbeflächen im Bereich des Bebauungsplans Nr.169 „Vaterstetten West und Nordwest westlich Dorfstraße, südlich und nördlich Birkenweg“ in Wohnbauflächen.
Das Wettbewerbsgrundstück liegt am Ortsrand im Anschluss an die weitgehend realisierte Neubebauung im Gebiet Vaterstetten Nordwest und soll diese in sinnvoller Weise ergänzen und fortführen. Die Gemeinde beabsichtigt, den Wohnraum selbst als Bauherrin zu realisieren. Dabei soll dort ausschließlich bezahlbarer Wohnraum im Geschosswohnungsbau geschaffen werden, der einer geordneten städtebaulichen Entwicklung Rechnung trägt.
Es sollen ca. 12 000 m2 Geschossfläche realisiert werden.
Dabei sollen 30 % der Wohnungen im Rahmen der einkommensorientierten Förderung (EOF) und 70 % im Rahmen des Kommunalen Wohnbauförderprogramms umgesetzt werden.
Auftragsgegenstand sind die Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude und Objektplanung Freianlagen gemäß HOAI Teil 3, Abschnitt 1 und 2, die Leistungsphasen 1-5. Die Beauftragung erfolgt in Bauabschnitten und stufenweise. Aus der stufenweisen Beauftragung kann ein Anspruch auf die Beauftragung weiterer Stufen nicht abgeleitet werden. Nach derzeitigem Kenntnisstand stuft die Ausloberin die Objektplanung Gebäude in die Honorarzone III ein sowie die Objektplanung Freianlagen in die Honorarzone III. Honorare und Vergütungen ermitteln sich nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Der Auslober beabsichtigt optional Planungsleistungen für die Leistungsphasen 6-9 zu vergeben. Ein Anspruch auf die Beauftragung dieser Leistungen besteht nicht.
Wird die Aufgabe realisiert, führt der Auslober nach Abschluss des Wettbewerbs ein Vergabeverfahren nach VgV mit allen Preisträgern durch. Der Auftrag kann nur an Preisträger vergeben werden, die die in der Bekanntmachung aufgeführten Eignungskriterien in Form von Mindestanforderungen erfüllen und gegen die keine Aussschlussgründe nach § 42 (1) und (2) VgV vorliegen.
Für den Wettbewerb sind folgende Termine vorgesehen: Versand der Unterlagen an die ausgewähltenTeilnehmer – Ende September 2019, Kolloquium – Ende Oktober 2019, Abgabe Wettbewerbsarbeiten – Mitte Dezember 2019
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Das Verfahren wird als kombinierter Wettbewerb für die Objektplanung Gebäude und Freianlagen nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) mit 16 Teilnehmern, von denen 4 gesetzt werden, durchgeführt. Gesetzte Teilnehmer müssen die an Bewerber gestellten Anforderungen und Kriterien ebenso erfüllen.
Bei Absage eines gesetzten Teilnehmers wird der freiwerdende Platz durch ein Büro aus den gewählten Nachrückern besetzt.
Zur Bewerbung zugelassen sind Einzelunternehmen oder Bewerbergemeinschaften. Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen. Natürliche Personen, juristische Personen und Bewerbergemeinschaften müssen im Teilnahmeantrag einen Projektverantwortlichen benennen, der nach Art. 1 Abs. 1, Art. 2 BauKaG befugt ist, die Berufsbezeichnung „Architekt“ zu tragen. Erst nach Abschluss des Auswahlverfahrens müssen die zum Wettbewerb zugelassenen Architekten einen Landschaftsarchitekten auswählen, mit dem sie für die Bearbeitung des Wettbewerbs zusammenarbeiten. Die Zusammenarbeit ist zwingend.
Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag die von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Anlage „Erklärung Bewerbergemeinschaft“) abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Bewerbergemeinschaften füllen einen gemeinsamen Teilnahmeantrag aus und legen ein gemeinsames Formblatt „Referenzen Objektplanung Gebäude mit Wertungsmatrix“ vor. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Die Bewerber / Teilnehmer haben die Teilnahmeberechtigung nach §§ 6, 79 Abs. 2 VgV (Vermeidung von Interessenkonflikten) und nach RPW 2013 § 4 Abs. 2 (Teilnahmehindernisse) eigenverantwortlich zu prüfen.
Zulassungsvoraussetzung der Bewerbungen:
Als Bewerbung ist der „Teilnahmeantrag“ und das ausgefüllte Formblatt „Referenzen Objektplanung Gebäude mit Wertungsmatrix“ vollständig ausgefüllt und unterschrieben in Papierform an die unter I.3) der Bekanntmachung genannte Kontaktstelle einzureichen. Formlose Bewerbungen und nicht rechtskräftig unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge und Anlagen führen zum Ausschluss der Bewerbung.
Auswahlkriterien in der Wertungsmatrix:
Angaben zur Matrix und der Gewichtung siehe Anlage zum Teilnahmeantrag „Referenzen Objektplanung Gebäude mit Wertungsmatrix. Zulassungsvoraussetzung ist der Nachweis eines in den Leistungsphasen 2-8 bearbeiteten Referenzprojekts der Objektplanung Gebäude vergleichbarer Anforderung mit Herstellungskosten (KGr. 300 + 400 nach DIN 276, netto) von mindestens 6 000 000,00 EUR sowie eines in den Leistungsphasen 2-5 bearbeiteten Referenzprojekts der Objektplanung Gebäude vergleichbarer Anforderung mit Herstellungskosten (KGr. 300 + 400 nach DIN 276, netto) von mindestens 3 000 000,00 EUR. Der Nachweis für das Referenzprojekt in den Leistungsphasen 2-8 kann auch durch mehrere Bauvorhaben mit Herstellungskosten von jeweils mindestens 6 000 000,00 EUR (für die Objektplanung Gebäude) erbracht werden, bei denen in Summe die Leistungsphasen 2-8 bearbeitet wurden. Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen die Projektbearbeitung der Leistungsphase 5 im Jahr 2009 oder später erfolgt ist und diese bis zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung abgeschlossen wurde; es werden nur Referenzen im Bereich Neubauten sowie Erweiterungen bestehender Gebäude gewertet. Die Urheberschaft muss den sich bewerbenden Personen zuzurechnen sein. Unter den zugelassenen Bewerbern / Bewerbergemeinschaften werden diejenigen 12 für die Teilnahme ausgewählt, die nach der Wertungsmatrix die meisten Punkte erreicht haben. Bei auswahlrelevantem Punktegleichstand erfolgt die Auswahl unter den punktgleichen Bewerbern durch Los.
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Architekt
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 16
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
ARGE Franke Rössel Rieger Architekten GbR, München mit Taub Architekten GbR, München
Fink + Jocher Architekten, München
Beer Bembé Dellinger GmbH, Greifenberg
ARGE Lang Hugger Rampp Architekten, München mit m3 Baumanagement, München
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
— Qualität der Gebäudefiguration und Raumfassung im Kontext der Umgebung,
— Qualität, Gestalt und Funktionalität der Bebauung,
— Qualität, Gestalt und Funktionalität der Grün- und Freiräume,
— Funktionalität der inneren und äußeren Erschließung,
— Wirtschaftlichkeit in Erstellung und Unterhalt,
— Nachhaltigkeit, Klimaschutz, Energieeffizienz, Umgang mit Ressourcen.
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 10/09/2019
Ortszeit: 14:00
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Es werden Preise und Anerkennungen vergeben. Die voraussichtliche Wettbewerbssumme beträgt 98 000 EUR zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
Sachpreisrichter
Georg Reitsberger, 1. Bürgermeister
NN, Gemeinderat CSU-Fraktion
Maria Wirnitzer, Gemeinerätin SPD-Fraktion
Stefan Ruoff, Gemeinderat
Brigitte Littke, Bauamtsleiterin
Stellvertretende Sachpreisrichter/innen
Roland Meier, Gemeinderat
Axel Weingärtner, Gemeinderat
Josef Mittermeier, Gemeinderat
NN, Gemeinderat CSU-Fraktion, Vaterstetten
Fachpreisrichter/innen
Prof. Ulrich Holzscheiter, Architekt und Stadtplaner
Rainer Hofmann, Architekt
Johann Spengler, Architekt
Roman Adrianowytsch, Architekt
Ralf Schloemilch, Architekt
Franziska Felgentreu, Landschaftsarchitektin
Stellvertretende Fachpreisrichter/innen
Katharina Koopmann von Weyarn, Architektin
Christoph von Oefele, Architekt
Maximilian Koeppel, Landschaftsarchitekt
Die Zusammensetzung des Preisgerichts ist nicht endgültig.
Die Ausloberin kann die Zusammensetzung ändern und einzelne Personen hinzufügen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
:
1) Angaben für die Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb – siehe III.1.10) sowie:
a) Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und/oder zum Verfahren sind per e-mail an die unter I.3) der Bekanntmachung genannte Kontaktstelle zu senden (hammerschall@landherr-wehrhahn.de). Fragen zum Teilnahmewettbewerb, die nicht 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Die Antworten auf Fragen von Bewerbern werden ausschließlich auf der unter Ziffer I.3) der Bekanntmachung genannten Internetseite eingestellt. Ebenso etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Internetseite selbst über Antworten auf Bewerberfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren.
2) Angaben zum Verhandlungsverfahren nach VgV (nach dem Wettbewerb)
Weitere Beauftragung und vertragliche Regelungen:
a) Der Auftraggeber wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einen der Preisträger mit den weiteren Planungsleistungen zu beauftragen. Er wird hierzu ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchführen.
b) Grundlage für die Beauftragung im Verhandlungsverfahren wird das Vertragsmuster des Auftraggebers.
Ausschlussgründe:
a) Voraussetzung für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren ist eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Diese Erklärung ist erst im Verhandlungsverfahren vorzulegen.
Weitere Eignungskriterien:
a) Nachweis zur beruflichen Befähigung des im Teilnahmeantrag genannten Projektverantwortlichen: Natürliche Personen, juristische Personen und Bewerbergemeinschaften müssen einen Projektverantwortlichen benennen, der zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ befugt ist. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2005/36/EG entspricht und im Auftragsfall die Vorgaben des Art. 2 BauKaG erfüllt.
b) Berufshaftpflichtversicherung: Nachzuweisen ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen von mindestens 3 000 000 EUR für Personenschäden und über 2 000 000 EUR für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Alternativ genügt die Vorlage einer Bestätigung eines entsprechenden Versicherungsunternehmens über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
Unteraufträge:
a) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er diese Unternehmen und die Leistungsteile, die vergeben werden sollen, zu benennen. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Nachunternehmen ist auf Anforderung einzureichen.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Maximilianstraße 39
München
80538
Deutschland
Telefon: +49 8921762411
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Fax: +49 8921762847Internet-Adresse: regierung.oberbayern.bayern.de
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass der geltend gemachte Vergabeverstoß spätestens 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Auslobungsunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Abgabe der Wettbewerbsarbeiten gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Gemeinde Vaterstetten
Wendelsteinstr. 7
Vaterstetten
85591
Deutschland
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/08/2019