- wa-ID
- wa-2034517
- Tag der Veröffentlichung
- 15.07.2022
- Aktualisiert am
- 09.03.2023
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EU /EWR
- Teilnehmer
- Interdisziplinäre Bewerber*innen oder Bewerbergemeinschaften aus Stadtplaner*in und Landschaftsarchitekt*in oder Architekt*in und Landschaftsarchitekt*in oder Architekt*in und Landschaftsarchitekt*in und Stadtplaner*in
- Beteiligung
- 9 Arbeiten
- Auslober
- Stadt Göttingen
- Koordination
- konsalt GmbH, Hamburg
- Bewerbungsschluss
- 15.08.2022 23:59
- Abgabetermin Pläne
- 15.12.2022
- Abgabetermin Modell
- 22.12.2022
- Preisgerichtssitzung
- 21.02.2023
Nicht offener städtebaulich-landschaftsplanerischer Wettbewerb mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gem. RPW 2013
Wettbewerbsaufgabe
Die Stadt Göttingen plant die Entwicklung eines neuen Wohnbauquartiers am westlichen Rand der Kernstadt, im Ortsteil Grone.
Das Entwicklungsgebiet Lange Rekesweg umfasst ca. 7,5 ha Fläche, bestehend aus Grünland, Freizeitgärten und einem Reiterhof. Das Gebiet wurde im Wohnbaulandkonzept 2030 als geeignete und vergleichsweise kurzfristig zu erschließende Fläche für den Wohnungsbau in einem Umfang von max. 300 Wohneinheiten identifiziert.
Die Fläche wurde 2017 als Wohnbaufläche mit anteiliger Grünfläche in den Flächennutzungsplan der Stadt Göttingen aufgenommen und bildet einen wichtigen Baustein zur Deckung des Wohnbauflächenbedarfs und der Wohnungsnachfrage in Göttingen. Das Gebiet soll im Sinne des aktuellen Klimaplans 2030 ein klimaschonendes und nachhaltiges Wohnquartier werden. Große Bedeutung für das Stadtklima einerseits und für die Identität und Gestaltung des neuen Baugebietes andererseits kommt insbesondere der im Wettbewerbsgebiet gelegenen und von Bebauung freizuhaltenden Kaltluftschneise zu.
Ziel des Wettbewerbsverfahrens ist es, einen städtebaulichen Entwurf zu erhalten, der die Basis für die Ausarbeitung des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Grone Nr. 42 Lange Rekesweg bildet. Das Quartier soll aus vergleichsweise flächensparende Baustrukturen bestehen und das Wohnangebot des bestehenden Stadtteils durch neue Wohnformen ergänzen. Langfristig sollen die im Entwicklungsgebiet Lange Rekesweg entstehenden Baugrundstücke auf dem Wege der Konzeptvergabe vergeben werden, um ein kleinteiliges, vielfältiges, lebendiges Stück Stadt wachsen zu lassen. Die Grundlagen hierfür sollen bereits im Wettbewerb gelegt werden.
Fachpreisrichter*innen
Susanne Wartzeck, Sturm und Wartzeck Architekten, Innenarchitekten BDA (Vorsitz)
Frithjof Look, Stadtbaurat und Dezernent für Planen, Bauen und Umwelt der Stadt Göttingen
Ingo Kanehl, ASTOC Architects and Planners
Sandra Morese, Ackers Morese Städtebau
Ute Hertling, Hahn Hertling von Hantelmann Landschaftsarchitekten
Friedhelm Terfrüchte, dtp Landschaftsarchitekten
Norbert Post, post welters + partner Architekten & Stadtplaner BDA
Franziska Schadzek, nsp schonhoff schadzek depenbrock landschaftsarchitekten stadtplaner
Sachpreisrichter*innen
Petra Broistedt, Oberbürgermeisterin Stadt Göttingen
Birgit Sterr, Ortsbürgermeisterin Grone
Claudia Leuner-Haverich, Städtische Wohnungsbau GmbH, Göttingen
Rolf Becker, Ratsherr Stadt Göttingen
Sylvia Binkenstein, Ratsfrau Stadt Göttingen
Dr. Ehsan Kangarani, Ratsherr Stadt Göttingen
Jost Leßmann, Ortsratsmitglied Grone
Empfehlung des Preisgerichts
Die Jury empfiehlt der Ausloberin einstimmig den erstplatzierten Beitrag mit der Tarnzahl 1167 zur weiteren Bearbeitung und Realisierung.
Deutschland-Göttingen: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
2022/S 135-386554
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Hiroshimaplatz 1-4
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37083
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Fachbereich Planung, Bauordnung und Vermessung
E-Mail: planung@goettingen.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.goettingen.de
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
E-Mail: wettbewerb@konsalt.de
Telefon: +49 403575270
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.konsalt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Städtebaulich-landschaftsplanerischer Wettbewerb Göttingen Lange Rekesweg
Die Stadt Göttingen plant die Entwicklung eines neuen Wohnbauquartiers am westlichen Rand der Kernstadt, im Ortsteil Grone.
Das Entwicklungsgebiet Lange Rekesweg umfasst ca. 7,5 ha Fläche, bestehend aus Grünland, Freizeitgärten und einem Reiterhof. Das Gebiet wurde im "Wohnbaulandkonzept 2030" als geeignete und vergleichsweise kurzfristig zu erschließende Fläche für den Wohnungsbau in einem Umfang von max. 300 Wohneinheiten identifiziert.
Die Fläche wurde 2017 als Wohnbaufläche mit anteiliger Grünfläche in den Flächennutzungsplan der Stadt Göttingen aufgenommen und bildet einen wichtigen Baustein zur Deckung des Wohnbauflächenbedarfs und der Wohnungsnachfrage in Göttingen. Das Gebiet soll im Sinne des aktuellen Klimaplans 2030 ein klimaschonendes und nachhaltiges Wohnquartier werden. Große Bedeutung für das Stadtklima einerseits und für die Identität und Gestaltung des neuen Baugebietes andererseits kommt insbesondere der im Wettbewerbsgebiet gelegenen und von Bebauung freizuhaltenden Kaltluftschneise zu.
Ziel des Wettbewerbsverfahrens ist es, einen städtebaulichen Entwurf zu erhalten, der die Basis für die Ausarbeitung des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Grone Nr. 42 "Lange Rekesweg" bildet. Das Quartier soll aus vergleichsweise flächensparende Baustrukturen bestehen und das Wohnangebot des bestehenden Stadtteils durch neue Wohnformen ergänzen. Langfristig sollen die im Entwicklungsgebiet Lange Rekesweg entstehenden Baugrundstücke auf dem Wege der Konzeptvergabe vergeben werden, um ein kleinteiliges, vielfältiges, lebendiges Stück Stadt wachsen zu lassen. Die Grundlagen hierfür sollen bereits im Wettbewerb gelegt werden.
Das Verfahren wird als Planungswettbewerb (§ 52 UVgO) mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Der Wettbewerb ist nach RPW 2013 als nichtoffener, einphasiger städtebaulicher Wettbewerb für bis zu 15 Teilnehmende ausgelobt. Von den 15 Teilnehmenden wurden drei, die die Mindestanforderungen erfüllen, von der Ausloberin zur Teilnahme eingeladen. Das Verfahren ist anonym.
Die Veröffentlichung der Auslobung ist für Ende September 2022 geplant. Abgabe der Entwürfe ist ca. Mitte Dezember 2022.
Bei entsprechender Eignung stellt die Ausloberin den Verfasser*innen des städtebaulichen Entwurfs die Ausarbeitung des B-Plans in Aussicht.
Des Weiteren ist vorgesehen, die Teilnehmer*innen der mit Preisen ausgezeichneten Beiträge bei weiteren, das Plangebiet Lange Rekesweg betreffenden Verfahren zu berücksichtigen (z.B. Einladung zu hochbaulichen oder freiraumplanerischen Wettbewerben).
Die Stadt Göttingen lässt sich in der operativen Umsetzung durch das Wettbewerbsbüro konsalt Gesellschaft für Stadt- und Regionalanalysen und Projektentwicklung mbH unterstützen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Alle Bewerber*innen, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht elektronisch eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Referenzprojekte zugelassen. Die Auftraggeberin wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber*innen sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerber*innen, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Mindestanforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zum weiteren Verfahren auffordert.
Erfüllen mehrere Bewerber*innen gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Auftraggeberin vor, die Teilnehmer*innen unter den verbliebenen Bewerber*innen zu losen.
Mindestanforderung an die Referenzprojekte in der Teilnahmephase:
- Plangebietsgröße: Mindestanforderung 5 ha
- Anzahl Wohneinheiten: Mindestanforderung 200 Wohneinheiten
- Bei dem Projekt handelt es sich um eine Maßnahme, die einen städtebaulichen Entwurf beinhaltet.
Zur Teilnahme am Bewerbungsverfahren werden interdisziplinäre Bewerber*innen oder interdisziplinäre Bewerbergemeinschaften bzw. Bewerber*innen mit Nachunternehmer zugelassen, die die fachlichen Voraussetzungen erfüllen. Fachliche Voraussetzungen sind die Berechtigungen zur Führung der folgenden Berufsbezeichnungen gemäß Rechtsvorschrift des Herkunftsstaates:
- Stadtplaner*in und Landschaftsarchitekt*in oder
- Architekt*in und Landschaftsarchitekt*in oder
- Architekt*in und Landschaftsarchitekt*in und Stadtplaner*in
Abschnitt IV: Verfahren
Beurteilungskriterien für die Entwürfe des Planungswettbewerbs:
- Städtebauliche und landschaftsplanerische Leitidee
- Einbindung in den stadträumlichen, landschaftlichen und stadtfunktionalen Kontext
- Raumbildung, Orientierung, Identität
- Berücksichtigung der nachbarschaftlichen Bezüge
- Qualität des Erschließungskonzeptes
- ökologische und klimarelevante Qualitäten, Regenwassermanagement
- Nutzungsmöglichkeiten und Gestaltung der Freiflächen
- Entwicklung und Funktionsfähigkeit von Teilbereichen
- Flexibilität und Realisierbarkeit
- Qualität im Hinblick auf die Erfüllung der weiteren in der Auslobung beschriebenen Ziele
Die genannte Reihenfolge stellt keine Gewichtung dar. Das Preisgericht kann die einzelnen Kriterien gewichten.
Es sind Preisgelder und Anerkennungen in Höhe von 35.000 Euro (netto) vorgesehen.
Aufteilung:
1. Preis: 13.000 Euro
2. Preis: 10.000 Euro
3. Preis: 6.000 Euro
Für Anerkennungen sind weitere 6.000 Euro vorgesehen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es erfolgt kein Versand der Unterlagen per Post oder E-Mail.
Ein Hinweis auf bereitgestellte Fragen und Antworten per E-Mail erfolgt nur dann automatisch aus der elektronischen Vergabe, sofern Sie als Bewerber*in im Portal registriert sind und als solcher angemeldet auf die Bekanntmachung zugegriffen haben.
Für die geforderten Angaben sind der Bewerberbogen und dessen Vordrucke auszufüllen.
Verzeichnis aller vom Bewerber / der Bewerberin bzw. von der Bewerbergemeinschaft eingereichten Erklärungen, Nachweise und sonstiger Unterlagen. Nachweise und Erklärungen sind Bestandteil des Teilnahmeantrags.
- Erklärung Bewerbergemeinschaft oder Unternehmen mit Nachunternehmer (Vordruck)
- Liste der Referenzprojekte (Vordruck)
- Präsentation der Referenzprojekte (eigene Anlage)
- Nachweis über die Führung der Berufsbezeichnungen (Stadtplaner *in / Architekt*in / Landschaftsarchitekt*in), z.B. Nachweis der Mitgliedschaft in der Architektenkammer, durch Kopie (eigene Anlage)
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung durch Kopie (eigene Anlage)
Der Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung muss aktuell gültig und nicht älter als 12 Monate sein. Mehrfachbeteiligungen in personell identischer Form werden nicht zugelassen. Die Bewerbungsfrist ist zwingend einzuhalten. Die geforderten Unterlagen sind bei Unterauftragenehmern und Bietergemeinschaften für alle Mitglieder vorzulegen, die Aufteilung ist anzugeben. Ausländische Bewerber*innen können an der Stelle der geforderten Nachweise auch vergleichbare Nachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn die nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind in Übersetzung vorzulegen.
Die Bewerbung ist in Textform gem. § 126 b BGB zu unterschreiben. Etwaige Unterschriftserfordernisse von weiteren Bieter*innen einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmen sind auf den entsprechenden Formularen im Original zu unterzeichnen und als gescannte Anlage einzureichen. Insoweit werden gescannte Unterschriften zugelassen. Die Auftraggeberin behält sich vor, weitere Angaben zu fordern. Nachforderungen in der Bewerbungsphase, die nicht fristgerecht eingehen, führen zum Ausschluss am weiteren Verfahren.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YK8R85W
Ort: entfällt
Land: Deutschland
Ort: entfällt
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftragswert für
das Vergabeverfahren liegt nach der Auftragswertschätzung deutlich unterhalb der EU- Schwellenwerte. Die EU-weite Bekanntmachung erfolgt daher freiwillig; das GWB- Vergaberecht ist nicht anwendbar. Die Möglichkeit eines Nachprüfungsverfahrens bei der Vergabekammer ist daher nicht eröffnet.