- wa-ID
- wa-2036509
- Tag der Veröffentlichung
- 04.07.2023
- Aktualisiert am
- 22.04.2024
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EU / Schweiz
- Teilnehmer
- Architekt*innen mit Landschaftsarchitekt*innen
- Beteiligung
- 12 Arbeiten
- Auslober
-
Comunited dals Vischins da Samedan
Bürgergemeinde Samedan - Koordination
- Bosch & Heim Architekten AG, Chur
- Bewerbungsschluss
- 16.08.2023
- Abgabetermin Pläne
- 15.12.2023
- Abgabetermin Modell
- 19.01.2024
- Preisgerichtssitzung
- 24.02.2024
Verfahrensart
Projektwettbewerb im selektiven Verfahren gemäss Ordnung für Architektur- und Ingenieurwettbewerbe SIA 142, Ausgabe 2009
Wettbewerbsaufgabe
Das Oberengadin, insbesondere auch die Gemeinde Samedan, erfreuen sich in letzter Zeit einer guten wirtschaftlichen Entwicklung. Damit entstehen neue Arbeitsplätze, was unmittelbar auch zu einem erhöhten Wohnbedarf führt. Die fortschreitende Digitalisierung bietet zudem die Möglichkeiten und Chancen für das Arbeiten im Engadin (Homeoffice). Diese Entwicklungen führen, unter Berücksichtigung der zusätzlichen Verknappung von Wohnraum durch das Zweitwohnungsgesetz sowie durch das Raumplanungsgesetz, zu einer entsprechend erhöhten Nachfrage nach Wohnraum für die einheimische Bevölkerung. Es ist heute für Ortsansässige kaum mehr möglich, zahlbare Mietwohnungen in der Region Oberengadin zu finden. Dies führt zu einer Verdrängung des Wohnens in entferntere Orte mit unabsehbaren Konsequenzen für die dörflichen Gemeinschaften.
Die Bürgergemeinde Samedan verfügt in Promulins über eine grössere Landreserve und möchte auf diesem Grundstück einen Beitrag gegen die aktuelle Entwicklung leisten und bezahlbaren Wohnraum für die ortsansässige Bevölkerung schaffen. Ein entsprechender Antrag des Bürgerrates mit Botschaft für den Projektierungskredit wurde im Dezember 2022 von der Bürgerversammlung ohne Gegenstimmen gutgeheissen.
Mit der Durchführung des Projektwettbewerbes und anschliessender Erarbeitung eines Quartierplans will die Bürgergemeinde insbesondere die folgenden Ziele erreichen:
- Schaffung der Voraussetzungen dafür, dass für die einheimische Bevölkerung bezahlbarer und den konkreten Bedürfnissen entsprechender Wohnraum geschaffen werden kann;
- Sicherstellen einer durchmischten Wohnnutzung, d.h. Wohnen für alle Generationen mit Berücksichtigung unterschiedlicher Wohnformen;
- Schaffung attraktiver Aussenräume für Spielplätze, Aufenthaltsplätze, Bewegung im Winter und im Sommer.
- Sicherstellen, dass die Überbauung etappierbar ist und damit der Wohnraum entsprechend der Nachfrage geschaffen werden kann;
Als Trägerschaft für die Realisierung und den Betrieb der Wohnüberbauung soll eine Genossenschaft gegründet werden. Damit könnte die Bürgergemeinde sicherstellen, dass die Wohnüberbauung im Besitz der Bürgergemeinde verbleiben kann und dass langfristig preisgünstige Wohnungsmieten (Stichwort Kostenmiete) angeboten werden können.
Fachpreisrichter*innen
Pascale Guignard, Architektin (Vorsitz)
Lorenz Eugster, Landschaftsarchitekt
Urs Primas, Architekt
Tanja Reimer, Architektin
Rainer Weitschies, Architekt (Ersatz)
Sachpreisrichter*innen
Dumeng Clavuot, Bürgermeister Samedan
Gian Andrea Duttweiler, Bürgerrat Samedan
Claudia Nievergelt Giston, Bürgerrätin Samedan
Corado Vondrasek, Bürgerrat Samedan (Ersatz)
Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht beantragt einstimmig den Projektvorschlag mit dem Kennwort «Palü» zur Weiterbearbeitung.
Bei der Weiterbearbeitung sind die Bemerkungen des Berichtes zu berücksichtigen.
Projektwettbewerb im selektiven Verfahren gemäss Ordnung für Architektur- und Ingenieurwettbewerbe SIA 142, Ausgabe 2009
Wettbewerbsaufgabe
Das Oberengadin, insbesondere auch die Gemeinde Samedan, erfreuen sich in letzter Zeit einer guten wirtschaftlichen Entwicklung. Damit entstehen neue Arbeitsplätze, was unmittelbar auch zu einem erhöhten Wohnbedarf führt. Die fortschreitende Digitalisierung bietet zudem die Möglichkeiten und Chancen für das Arbeiten im Engadin (Homeoffice). Diese Entwicklungen führen, unter Berücksichtigung der zusätzlichen Verknappung von Wohnraum durch das Zweitwohnungsgesetz sowie durch das Raumplanungsgesetz, zu einer entsprechend erhöhten Nachfrage nach Wohnraum für die einheimische Bevölkerung. Es ist heute für Ortsansässige kaum mehr möglich, zahlbare Mietwohnungen in der Region Oberengadin zu finden. Dies führt zu einer Verdrängung des Wohnens in entferntere Orte mit unabsehbaren Konsequenzen für die dörflichen Gemeinschaften.
Die Bürgergemeinde Samedan verfügt in Promulins über eine grössere Landreserve und möchte auf diesem Grundstück einen Beitrag gegen die aktuelle Entwicklung leisten und bezahlbaren Wohnraum für die ortsansässige Bevölkerung schaffen. Ein entsprechender Antrag des Bürgerrates mit Botschaft für den Projektierungskredit wurde im Dezember 2022 von der Bürgerversammlung ohne Gegenstimmen gutgeheissen.
Mit der Durchführung des Projektwettbewerbes und anschliessender Erarbeitung eines Quartierplans will die Bürgergemeinde insbesondere die folgenden Ziele erreichen:
- Schaffung der Voraussetzungen dafür, dass für die einheimische Bevölkerung bezahlbarer und den konkreten Bedürfnissen entsprechender Wohnraum geschaffen werden kann;
- Sicherstellen einer durchmischten Wohnnutzung, d.h. Wohnen für alle Generationen mit Berücksichtigung unterschiedlicher Wohnformen;
- Schaffung attraktiver Aussenräume für Spielplätze, Aufenthaltsplätze, Bewegung im Winter und im Sommer.
- Sicherstellen, dass die Überbauung etappierbar ist und damit der Wohnraum entsprechend der Nachfrage geschaffen werden kann;
Als Trägerschaft für die Realisierung und den Betrieb der Wohnüberbauung soll eine Genossenschaft gegründet werden. Damit könnte die Bürgergemeinde sicherstellen, dass die Wohnüberbauung im Besitz der Bürgergemeinde verbleiben kann und dass langfristig preisgünstige Wohnungsmieten (Stichwort Kostenmiete) angeboten werden können.
Fachpreisrichter*innen
Pascale Guignard, Architektin (Vorsitz)
Lorenz Eugster, Landschaftsarchitekt
Urs Primas, Architekt
Tanja Reimer, Architektin
Rainer Weitschies, Architekt (Ersatz)
Sachpreisrichter*innen
Dumeng Clavuot, Bürgermeister Samedan
Gian Andrea Duttweiler, Bürgerrat Samedan
Claudia Nievergelt Giston, Bürgerrätin Samedan
Corado Vondrasek, Bürgerrat Samedan (Ersatz)
Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht beantragt einstimmig den Projektvorschlag mit dem Kennwort «Palü» zur Weiterbearbeitung.
Bei der Weiterbearbeitung sind die Bemerkungen des Berichtes zu berücksichtigen.
Wettbewerb
Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt GR 29.06.2023
Publikationsdatum Simap: 29.06.2023
1. Auftraggeber
1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers
Bedarfsstelle/Vergabestelle: Comunited dals Vischins da Samedan - Bürgergemeinde Samedan
Beschaffungsstelle/Organisator: Bosch & Heim Architekten AG, zu Hdn. von Gian Carlo Bosch, Wiesentalstrasse 7, 7000 Chur, Schweiz, Telefon: 0813549950, E-Mail: mail@boschheimarchitekten.ch
1.2 Teilnahmeanträge sind an folgende Adresse zu schicken
Bosch & Heim Architekten AG, zu Hdn. von Gian Carlo Bosch, Wiesentalstrasse 7, 7000 Chur, Schweiz, Telefon: 0813549950, E-Mail: mail@boschheimarchitekten.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen
04.10.2023
Bemerkungen: Gilt für die Phase 2 (Projektwettbewerb)
1.4 Schlusstermin für die Einreichung der Teilnahmeanträge
Datum: 16.08.2023 Uhrzeit: 17:00
Spezifische Fristen und Formvorschriften : Die Offerten sind mit der Post aufzugeben. Angebote ohne Stempel einer schweizerischen Poststelle oder mit unvollständig ausgefüllten oder abgeänderten Formularen sowie Eingaben ohne die verlangten Beilagen oder ohne den verlangten Vermerk (Ziff. 2.2 Projekttitel des Wettbewerbes) auf dem Eingabekuvert sind ungültig.
1.5 Typ des Wettbewerbs
Projektwettbewerb
1.6 Art des Auftraggebers
Gemeinde/Stadt
1.7 Verfahrensart
Selektives Verfahren
1.8 Staatsvertragsbereich
Ja
2. Wettbewerbsobjekt
2.1 Art der Wettbewerbsleistung
Architekturleistung
2.2 Projekttitel des Wettbewerbes
Wohnsiedlung Promulins, Samedan
2.4 Gemeinschaftsvokabular
CPV: 71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2.5 Projektbeschrieb
Anlass - bezahlbarer Wohnraum für Ortsansässige
Das Oberengadin, insbesondere auch die Gemeinde Samedan, erfreuen sich in letzter Zeit einer guten wirtschaftlichen Entwicklung. Damit entstehen neue Arbeitsplätze, was unmittelbar auch zu einem erhöhten Wohnbedarf führt. Die fortschreitende Digitalisierung bietet zudem die Möglichkeiten und Chancen für das Arbeiten im Engadin (Homeoffice). Diese Entwicklungen führen, unter Berücksichtigung der zusätzlichen Verknappung von Wohnraum durch das Zweitwohnungsgesetz sowie durch das Raumplanungsgesetz, zu einer entsprechend erhöhten Nachfrage nach Wohnraum für die einheimische Bevölkerung. Es ist heute für Ortsansässige kaum mehr möglich, zahlbare Mietwohnungen in der Region Oberengadin zu finden. Dies führt zu einer Verdrängung des Wohnens in entferntere Orte mit unabsehbaren Konsequenzen für die dörflichen Gemeinschaften.
Die Bürgergemeinde Samedan verfügt in Promulins über eine grössere Landreserve und möchte auf diesem Grundstück einen Beitrag gegen die aktuelle Entwicklung leisten und bezahlbaren Wohnraum für die ortsansässige Bevölkerung schaffen. Ein entsprechender Antrag des Bürgerrates mit Botschaft für den Projektierungskredit wurde im Dezember 2022 von der Bürgerversammlung ohne Gegenstimmen gutgeheissen.
Mit der Durchführung des Projektwettbewerbes und anschliessender Erarbeitung eines Quartierplans will die Bürgergemeinde insbesondere die folgenden Ziele erreichen:
-Schaffung der Voraussetzungen dafür, dass für die einheimische Bevölkerung bezahlbarer und den konkreten Bedürfnissen entsprechender Wohnraum geschaffen werden kann;
-Sicherstellen einer durchmischten Wohnnutzung, d.h. Wohnen für alle Generationen mit Berücksichtigung unterschiedlicher Wohnformen;
-Schaffung attraktiver Aussenräume für Spielplätze, Aufenthaltsplätze, Bewegung im Winter und im Sommer.
-Sicherstellen, dass die Überbauung etappierbar ist und damit der Wohnraum entsprechend der Nachfrage geschaffen werden kann;
Als Trägerschaft für die Realisierung und den Betrieb der Wohnüberbauung soll eine Genossenschaft gegründet werden. Damit könnte die Bürgergemeinde sicherstellen, dass die Wohnüberbauung im Besitz der Bürgergemeinde verbleiben kann und dass langfristig preisgünstige Wohnungsmieten (Stichwort Kostenmiete) angeboten werden können.
2.6 Realisierungsort
Samedan
2.7 Aufteilung in Lose?
Nein
2.8 Werden Varianten zugelassen?
Nein
2.9 Werden Teilangebote zugelassen?
Nein
2.10 Realisierungstermin
Beginn 18.09.2023 und Ende 15.12.2023
Bemerkungen: Bearbeitungsdauer des Projektwettbewerbes
3. Bedingungen
3.1 Generelle Teilnahmebedingungen
gemöss Wettbewerbsprogramm
3.7 Eignungskriterien
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.8 Geforderte Nachweise
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9 Entscheidkriterien
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.10 Bedingungen für den Erhalt der Teilnahmeunterlagen
Kosten: Keine
3.11 Anzahl max. zugelassener Teilnehmer
12
Bemerkungen: Es ist beabsichtigt ein Teilnehmerfeld von ca. 12 Teams zu selektionieren.
3.12 Vorgesehener Termin für die Bestimmung der ausgewählten Teilnehmer
25.08.2023
3.13 Vorgesehene Frist für die Einreichung des Angebotes
15.12.2023
3.14 Sprachen
Sprachen für Teilnahmeanträge: Deutsch
Sprache des Verfahrens: Deutsch
3.15 Gültigkeit des Angebotes
6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.16 Bezugsquelle für Teilnahmeunterlagen zur Präqualifikation
unter www.simap.ch
Teilnahmeunterlagen für die Präqualifikation sind verfügbar ab: 29.06.2023 bis 16.08.2023
Sprache der Teilnahmeunterlagen: Deutsch
Weitere Informationen zum Bezug der Teilnahmeunterlagen : Ausgabe der Unterlagen für Phase 2 voraussichtlich bis 18. September 2023
4. Andere Informationen
4.1 Namen der Mitglieder und der Ersatzleute der Jury sowie allfälliger Experten
Preisgericht
Sachpreisrichter:innen
Dumeng Clavuot, Bürgermeister Samedan
Gian Andrea Duttweiler, Bürgerrat Samedan
Claudia Nievergelt Giston, Bürgerrätin Samedan
Corado Vondrasek, Bürgerrat Samedan (Ersatz)
Fachpreisrichter:innen
Lorenz Eugster, Landschaftsarchitekt
Pascale Guignard, Architektin (Vorsitz)
Urs Primas, Architekt
Tanja Reimer, Architektin
Rainer Weitschies, Architekt (Ersatz)
Expert:innen
Gian Peder Niggli, Gemeindepräsident Samedan
Weitere Expert:innen können je nach Bedarf im Verlaufe des Verfahrens nachnominiert werden.
Wettbewerbsorganisation
Gian Carlo Bosch, Architekt
4.2 Ist der Entscheid der Jury verbindlich?
Ja
4.3 Gesamtpreissumme
CHF 170'000
4.4 Besteht ein Anspruch auf feste Entschädigung?
Ja
Betrag: 8'000.00
4.5 Anonymität
Ja, für die Phase 2 (Projektwettbewerb)
4.6 Art und Umfang der gemäss Wettbewerbsprogramm zu vergebenden weiteren planerischen Aufträge oder Zuschläge
Es ist grundsätzlich vorgesehen, die Verfasser:innen (Team Architektur und Landschaftsarchitektur) des zur Realisierung kommenden Vorschlags mit der weiteren Bearbeitung von 100% der Grundleistungen gemäss SIA 102, Ausgabe 2020 und SIA 105, Ausgabe Ausgabe 2020 zu beauftragen.
Gute Kenntnisse der örtlichen Begebenheiten, sowie die Präsenz der Bauleitung vor Ort sind massgebliche Faktoren für die Beurteilung der Qualifikation des Planerteams während der Baurealisationsphase. Die Ausloberin behält sich soweit zweckmässig und begründet vor, Leistungsanteile im Zusammenhang mit der Kostenberechnung, Ausschreibung und Ausführung an Dritte zu vergeben. Die Beauftragung des Siegerteams mit min. 58.5% der Grundleistungen gemäss SIA 102, Ausgabe 2020, resp. 69% der Grundleistungen gemäss SIA 105, Ausgabe 2020 ist garantiert.
Bei ungenügenden Kapazitäten des beauftragten Büros für die Gewährleistung einer erfolgreichen Planung und Ausführung kann die Ausloberin auch weitere Leistungsanteile anderweitig vergeben, bzw. die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft verlangen.
Aufgrund des grossen Bauvolumens und des grossen zeitlichen Planungshorizontes wird die Auftraggeberin die Realisierung etappieren. Den Verfasser:innen des Siegerprojektes wird die Realisation der ersten Etappe im Umfang von ca 50% der Gesamtprojektes zugesichert. Die Realisierung der zweiten Etappe kann nicht garantiert werden.
4.7 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören
Sind nicht zugelassen.
4.8 Besondere Bedingungen des Wettbewerbsverfahrens
Grundlage für die Ausschreibung sind das GATT/WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen, die Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen
(IVöB; BR 803.510), das Submissionsgesetz des Kantons Graubünden (SubG; BR 803.300) sowie die dazugehörige Submissionsverordnung (SubV; BR 803.310), die Ordnung SIA 142, Ausgabe 2009.
4.9 Zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieterinnen
Teilnahmeberechtigt sind Teams mit Fachleuten aus den Fachbereichen Architektur und Landschaftsarchitektur mit Wohn- oder Geschäftssitz in der Schweiz und in Ländern, die das GATT/WTO-Übereinkommen unterzeichnet haben. Stichtag für die Erfüllung der Bedingungen ist das Einreichungsdatum für die Phase 1 (Präqualifikation).
Die von den Bewerber:innen zu erbringenden Angaben sind im Dokument B1 Bewerbungsformular Präqualifikation enthalten. Die formellen Angaben sind durch die Bewerber selbst zu deklarieren. Falsche oder irreführende Angaben sind ein Ausschlussgrund während des Verfahrens oder für spätere vertragliche Vereinbarungen.
Nicht teilnahmeberechtigt ist, wer bei der Auftraggeberin, einem Mitglied des Preisgerichts oder einem im Wettbewerbsprogramm aufgeführten Experten angestellt, nahe verwandt ist oder in einem beruflichen Abhängigkeits- oder Zusammengehörigkeitsverhältnis steht. An dieser Stelle wird ausdrücklich auf die präzisierenden und weitergehenden Ausführungen in der Wegleitung der SIA-Kommission «Befangenheit und Ausstandsgründe (SIA-Wegleitung 142i-202d, Ausgabe 2013) verwiesen. Es ist die Pflicht der Teilnehmenden, bei nicht zulässigen Verbindungen zur Auftraggeberin oder zu Mitgliedern des Preisgerichts oder Experten auf eine Teilnahme zu verzichten. Bei Zuwiderhandlung erfolgt der Ausschluss vom Verfahren.
4.10 Sonstige Angaben
Auskunftstelle:
(allgemeine Auskünfte zu simap unter www.simap.ch in der Rubrik Support)
4.11 Offizielles Publikationsorgan
www.simap.ch
4.12 Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Ausschreibung kann innert 20 Tagen seit Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden, Obere Plessurstrasse 1, 7000 Chur, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren sowie deren Begründung mit Angabe der Beweismittel zu enthalten.
Unterlagen: www.simap.ch (ID 260516
Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt GR 29.06.2023
Publikationsdatum Simap: 29.06.2023
1. Auftraggeber
1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers
Bedarfsstelle/Vergabestelle: Comunited dals Vischins da Samedan - Bürgergemeinde Samedan
Beschaffungsstelle/Organisator: Bosch & Heim Architekten AG, zu Hdn. von Gian Carlo Bosch, Wiesentalstrasse 7, 7000 Chur, Schweiz, Telefon: 0813549950, E-Mail: mail@boschheimarchitekten.ch
1.2 Teilnahmeanträge sind an folgende Adresse zu schicken
Bosch & Heim Architekten AG, zu Hdn. von Gian Carlo Bosch, Wiesentalstrasse 7, 7000 Chur, Schweiz, Telefon: 0813549950, E-Mail: mail@boschheimarchitekten.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen
04.10.2023
Bemerkungen: Gilt für die Phase 2 (Projektwettbewerb)
1.4 Schlusstermin für die Einreichung der Teilnahmeanträge
Datum: 16.08.2023 Uhrzeit: 17:00
Spezifische Fristen und Formvorschriften : Die Offerten sind mit der Post aufzugeben. Angebote ohne Stempel einer schweizerischen Poststelle oder mit unvollständig ausgefüllten oder abgeänderten Formularen sowie Eingaben ohne die verlangten Beilagen oder ohne den verlangten Vermerk (Ziff. 2.2 Projekttitel des Wettbewerbes) auf dem Eingabekuvert sind ungültig.
1.5 Typ des Wettbewerbs
Projektwettbewerb
1.6 Art des Auftraggebers
Gemeinde/Stadt
1.7 Verfahrensart
Selektives Verfahren
1.8 Staatsvertragsbereich
Ja
2. Wettbewerbsobjekt
2.1 Art der Wettbewerbsleistung
Architekturleistung
2.2 Projekttitel des Wettbewerbes
Wohnsiedlung Promulins, Samedan
2.4 Gemeinschaftsvokabular
CPV: 71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2.5 Projektbeschrieb
Anlass - bezahlbarer Wohnraum für Ortsansässige
Das Oberengadin, insbesondere auch die Gemeinde Samedan, erfreuen sich in letzter Zeit einer guten wirtschaftlichen Entwicklung. Damit entstehen neue Arbeitsplätze, was unmittelbar auch zu einem erhöhten Wohnbedarf führt. Die fortschreitende Digitalisierung bietet zudem die Möglichkeiten und Chancen für das Arbeiten im Engadin (Homeoffice). Diese Entwicklungen führen, unter Berücksichtigung der zusätzlichen Verknappung von Wohnraum durch das Zweitwohnungsgesetz sowie durch das Raumplanungsgesetz, zu einer entsprechend erhöhten Nachfrage nach Wohnraum für die einheimische Bevölkerung. Es ist heute für Ortsansässige kaum mehr möglich, zahlbare Mietwohnungen in der Region Oberengadin zu finden. Dies führt zu einer Verdrängung des Wohnens in entferntere Orte mit unabsehbaren Konsequenzen für die dörflichen Gemeinschaften.
Die Bürgergemeinde Samedan verfügt in Promulins über eine grössere Landreserve und möchte auf diesem Grundstück einen Beitrag gegen die aktuelle Entwicklung leisten und bezahlbaren Wohnraum für die ortsansässige Bevölkerung schaffen. Ein entsprechender Antrag des Bürgerrates mit Botschaft für den Projektierungskredit wurde im Dezember 2022 von der Bürgerversammlung ohne Gegenstimmen gutgeheissen.
Mit der Durchführung des Projektwettbewerbes und anschliessender Erarbeitung eines Quartierplans will die Bürgergemeinde insbesondere die folgenden Ziele erreichen:
-Schaffung der Voraussetzungen dafür, dass für die einheimische Bevölkerung bezahlbarer und den konkreten Bedürfnissen entsprechender Wohnraum geschaffen werden kann;
-Sicherstellen einer durchmischten Wohnnutzung, d.h. Wohnen für alle Generationen mit Berücksichtigung unterschiedlicher Wohnformen;
-Schaffung attraktiver Aussenräume für Spielplätze, Aufenthaltsplätze, Bewegung im Winter und im Sommer.
-Sicherstellen, dass die Überbauung etappierbar ist und damit der Wohnraum entsprechend der Nachfrage geschaffen werden kann;
Als Trägerschaft für die Realisierung und den Betrieb der Wohnüberbauung soll eine Genossenschaft gegründet werden. Damit könnte die Bürgergemeinde sicherstellen, dass die Wohnüberbauung im Besitz der Bürgergemeinde verbleiben kann und dass langfristig preisgünstige Wohnungsmieten (Stichwort Kostenmiete) angeboten werden können.
2.6 Realisierungsort
Samedan
2.7 Aufteilung in Lose?
Nein
2.8 Werden Varianten zugelassen?
Nein
2.9 Werden Teilangebote zugelassen?
Nein
2.10 Realisierungstermin
Beginn 18.09.2023 und Ende 15.12.2023
Bemerkungen: Bearbeitungsdauer des Projektwettbewerbes
3. Bedingungen
3.1 Generelle Teilnahmebedingungen
gemöss Wettbewerbsprogramm
3.7 Eignungskriterien
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.8 Geforderte Nachweise
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9 Entscheidkriterien
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.10 Bedingungen für den Erhalt der Teilnahmeunterlagen
Kosten: Keine
3.11 Anzahl max. zugelassener Teilnehmer
12
Bemerkungen: Es ist beabsichtigt ein Teilnehmerfeld von ca. 12 Teams zu selektionieren.
3.12 Vorgesehener Termin für die Bestimmung der ausgewählten Teilnehmer
25.08.2023
3.13 Vorgesehene Frist für die Einreichung des Angebotes
15.12.2023
3.14 Sprachen
Sprachen für Teilnahmeanträge: Deutsch
Sprache des Verfahrens: Deutsch
3.15 Gültigkeit des Angebotes
6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.16 Bezugsquelle für Teilnahmeunterlagen zur Präqualifikation
unter www.simap.ch
Teilnahmeunterlagen für die Präqualifikation sind verfügbar ab: 29.06.2023 bis 16.08.2023
Sprache der Teilnahmeunterlagen: Deutsch
Weitere Informationen zum Bezug der Teilnahmeunterlagen : Ausgabe der Unterlagen für Phase 2 voraussichtlich bis 18. September 2023
4. Andere Informationen
4.1 Namen der Mitglieder und der Ersatzleute der Jury sowie allfälliger Experten
Preisgericht
Sachpreisrichter:innen
Dumeng Clavuot, Bürgermeister Samedan
Gian Andrea Duttweiler, Bürgerrat Samedan
Claudia Nievergelt Giston, Bürgerrätin Samedan
Corado Vondrasek, Bürgerrat Samedan (Ersatz)
Fachpreisrichter:innen
Lorenz Eugster, Landschaftsarchitekt
Pascale Guignard, Architektin (Vorsitz)
Urs Primas, Architekt
Tanja Reimer, Architektin
Rainer Weitschies, Architekt (Ersatz)
Expert:innen
Gian Peder Niggli, Gemeindepräsident Samedan
Weitere Expert:innen können je nach Bedarf im Verlaufe des Verfahrens nachnominiert werden.
Wettbewerbsorganisation
Gian Carlo Bosch, Architekt
4.2 Ist der Entscheid der Jury verbindlich?
Ja
4.3 Gesamtpreissumme
CHF 170'000
4.4 Besteht ein Anspruch auf feste Entschädigung?
Ja
Betrag: 8'000.00
4.5 Anonymität
Ja, für die Phase 2 (Projektwettbewerb)
4.6 Art und Umfang der gemäss Wettbewerbsprogramm zu vergebenden weiteren planerischen Aufträge oder Zuschläge
Es ist grundsätzlich vorgesehen, die Verfasser:innen (Team Architektur und Landschaftsarchitektur) des zur Realisierung kommenden Vorschlags mit der weiteren Bearbeitung von 100% der Grundleistungen gemäss SIA 102, Ausgabe 2020 und SIA 105, Ausgabe Ausgabe 2020 zu beauftragen.
Gute Kenntnisse der örtlichen Begebenheiten, sowie die Präsenz der Bauleitung vor Ort sind massgebliche Faktoren für die Beurteilung der Qualifikation des Planerteams während der Baurealisationsphase. Die Ausloberin behält sich soweit zweckmässig und begründet vor, Leistungsanteile im Zusammenhang mit der Kostenberechnung, Ausschreibung und Ausführung an Dritte zu vergeben. Die Beauftragung des Siegerteams mit min. 58.5% der Grundleistungen gemäss SIA 102, Ausgabe 2020, resp. 69% der Grundleistungen gemäss SIA 105, Ausgabe 2020 ist garantiert.
Bei ungenügenden Kapazitäten des beauftragten Büros für die Gewährleistung einer erfolgreichen Planung und Ausführung kann die Ausloberin auch weitere Leistungsanteile anderweitig vergeben, bzw. die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft verlangen.
Aufgrund des grossen Bauvolumens und des grossen zeitlichen Planungshorizontes wird die Auftraggeberin die Realisierung etappieren. Den Verfasser:innen des Siegerprojektes wird die Realisation der ersten Etappe im Umfang von ca 50% der Gesamtprojektes zugesichert. Die Realisierung der zweiten Etappe kann nicht garantiert werden.
4.7 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören
Sind nicht zugelassen.
4.8 Besondere Bedingungen des Wettbewerbsverfahrens
Grundlage für die Ausschreibung sind das GATT/WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen, die Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen
(IVöB; BR 803.510), das Submissionsgesetz des Kantons Graubünden (SubG; BR 803.300) sowie die dazugehörige Submissionsverordnung (SubV; BR 803.310), die Ordnung SIA 142, Ausgabe 2009.
4.9 Zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieterinnen
Teilnahmeberechtigt sind Teams mit Fachleuten aus den Fachbereichen Architektur und Landschaftsarchitektur mit Wohn- oder Geschäftssitz in der Schweiz und in Ländern, die das GATT/WTO-Übereinkommen unterzeichnet haben. Stichtag für die Erfüllung der Bedingungen ist das Einreichungsdatum für die Phase 1 (Präqualifikation).
Die von den Bewerber:innen zu erbringenden Angaben sind im Dokument B1 Bewerbungsformular Präqualifikation enthalten. Die formellen Angaben sind durch die Bewerber selbst zu deklarieren. Falsche oder irreführende Angaben sind ein Ausschlussgrund während des Verfahrens oder für spätere vertragliche Vereinbarungen.
Nicht teilnahmeberechtigt ist, wer bei der Auftraggeberin, einem Mitglied des Preisgerichts oder einem im Wettbewerbsprogramm aufgeführten Experten angestellt, nahe verwandt ist oder in einem beruflichen Abhängigkeits- oder Zusammengehörigkeitsverhältnis steht. An dieser Stelle wird ausdrücklich auf die präzisierenden und weitergehenden Ausführungen in der Wegleitung der SIA-Kommission «Befangenheit und Ausstandsgründe (SIA-Wegleitung 142i-202d, Ausgabe 2013) verwiesen. Es ist die Pflicht der Teilnehmenden, bei nicht zulässigen Verbindungen zur Auftraggeberin oder zu Mitgliedern des Preisgerichts oder Experten auf eine Teilnahme zu verzichten. Bei Zuwiderhandlung erfolgt der Ausschluss vom Verfahren.
4.10 Sonstige Angaben
Auskunftstelle:
(allgemeine Auskünfte zu simap unter www.simap.ch in der Rubrik Support)
4.11 Offizielles Publikationsorgan
www.simap.ch
4.12 Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Ausschreibung kann innert 20 Tagen seit Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden, Obere Plessurstrasse 1, 7000 Chur, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren sowie deren Begründung mit Angabe der Beweismittel zu enthalten.
Unterlagen: www.simap.ch (ID 260516