- wa-ID
- wa-2032229
- Tag der Veröffentlichung
- 09.11.2020
- Aktualisiert am
- 29.07.2021
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EU /EWR
- Teilnehmer
- Architekt*innen und Stadtplaner*innen. Landschaftsarchitekt*innen sind gemeinsam mit Architekt*innen und Stadtplaner*innen teilnahmeberechtigt. Im Hinblick auf die Bedeutung der Freiraumplanung ist zwingend ein Landschaftsarchitekt einzubeziehen
- Beteiligung
- 15 Arbeiten
- Auslober
-
Landkreis Ravensburg
Eigenbetrieb IKP - Koordination
- Drees & Sommer Projektmanagement und bautechnische Beratung GmbH, Stuttgart
- Bewerbungsschluss
- 05.05.2021
- Abgabetermin Pläne
- 05.05.2021 23:59
- Abgabetermin Modell
- 20.05.2021 23:59
- Preisgerichtssitzung
- 16.06.2021
- 2. Preisgerichtssitzung
- 17.06.2021
Verfahrensart
Nicht offener Wettbewerb nach der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW) mit vorgeschaltetem Präqualifikationsverfahren und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren nach VgV
Wettbewerbsaufgabe
Der Wettbewerbsgegenstand im Realisierungsteil umfasst die detaillierte Ausarbeitung der Umsetzung des ersten Bauabschnitts des Neubaus der Landkreisverwaltung.
Für den Ideenteil ist der Wettbewerbsgegenstand die städtebauliche Planung des Plangebiets der Zentralisierung der Landkreisverwaltung (Standort Kreishaus II, Gartenstraße 107, Ravensburg) und die Neustrukturierung des Schulquartiers der Gewerblichen und Beruflichen Schulen Ravensburg (St.-Martinus-Straße 77 bzw. Gartenstraße 128 in Ravensburg).
Der Ideenteil setzt sich aus den folgenden drei Teilbereichen zusammen:
Teil I – Gesamtentwicklung Übergeordnet
Im Rahmen des Wettbewerbs ist ein städtebaulicher Entwurf für den definierten Abgrenzungsbereich des Ideenteils unter Berücksichtigung der übergeordneten Projektziele und Rahmenbedingungen zu erarbeiten.
Teil II – Neustrukturierung Schulquartier Ravensburg
Auf dem Schulareal befinden sich die Gewerbliche Schule Ravensburg (Gartenstraße 128, 88212 Ravensburg) und das Berufliche Schulzentrum Ravensburg (St.-Martinus-Straße 77, 88212 Ravensburg), mit den jeweils eigenständigen Schulen Edith-Stein-Schule und Humpis-Schule. Der Landkreis Ravensburg strebt die Neustrukturierung des Schulquartiers im nördlichen Bereich der Stadt Ravensburg an. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie zur zukünftigen Entwicklung wurden verschiedene Varianten für die Weiterentwicklung des Schulareals geprüft. Das Ergebnis der Studie zeigte auf, dass unterschiedliche Sanierungs-, Umbau- und Neubaumaßnahmen für einen Großteil der Bauteile der einzelnen Schulen erforderlich werden.
Unter anderem soll für die Edith-Stein-Schule ein Neubau realisiert werden. Somit kann für die Entwicklung der Humpis-Schule im Beruflichen Schulzentrum mehr Platz zur Verfügung gestellt werden. Für den Neubau der Edith-Stein-Schule steht das Grundstück an der Schützenstraße 106 in direkter Verbindung mit dem Areal der Verwaltung zur Verfügung.
Die Gewerbliche Schule soll auf dem bisherigen Schulareal eine Neustrukturierung der Bauteile und Fachbereiche erfahren, mit dem Ziel einer funktionalen und zukunftsorientierten Schulform gerecht zu werden.
Teil III – Zentralisierung der Landkreisverwaltung
Derzeit ist am Standort des Kreishaus II nur ein Teil der Landkreisverwaltung für den Bereich Ravensburg und Weingarten untergebracht. Durch die geplante Zentralisierung soll an diesem Standort die Zusammenführung aller Standorte in Ravensburg und Weingarten mit einer BGF von insgesamt 36.000 m² umgesetzt werden. Auch für die Bestandsgebäude der Verwaltung haben umfassende Untersuchungen des Bestands aufgezeigt, dass Neubau-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen erforderlich werden.
Der Zentralisierungsprozess ist bereits angestoßen und gliedert sich wie folgt:
– 1. Etappierungsabschnitt – Aktuell: Ca. 8.000 m² BGF oberirdisch und 1.600 m² BGF unterirdisch entfallen auf Bestandsgebäude, die im Ideen- und Realisierungsteil zu integrieren sind. Die Bestandsbauteile B/C und E werden im Rahmen einer vorgezogenen Sanierung bereits außerhalb der Wettbewerbsaufgabe modernisiert.
– 2. Etappierungsabschnitt – Gegenstand des Wettbewerbs: Ca. 12.000 m² BGF oberirdisch und 2.600 m² BGF unterirdisch entfallen auf den ersten großen Neubauteil. Dieser soll im Rahmen des Realisierungsteils bearbeitet werden. Geplante Umsetzung 2021 bis 2026
– 3. Etappierungsabschnitt – Ausblick: Ca. 10.000 m² BGF oberirdisch und 1.600 m² BGF unterirdisch stellen den weiteren Ausblick der Standortentwicklung dar und sind Bestandteil des Ideenwettbewerbs.
Fachpreisrichter*innen
Prof. Jörg Aldinger, Aldinger Architekten Planungsgesellschaft mbH, Architekt (Vorsitzender)
Dirk Bastin, Stadt Ravensburg, Bürgermeister Dezernat III (Bau- und Umweltverwaltung), Stadtplaner
Dipl.-Ing. Kai Bierich, studio bierich freie architekten bda, Architekt
Dipl.-Ing. Volker Biermann, HPP Architekten GmbH, Architekt
Prof. Cornelia Bott, Planungsgruppe Landschaft und Raum, Landschaftsplaner
Dipl.-Ing. Gabriele D´Inka, D´Inka Scheible Hoffmann Lewald Architekten Partnerschaft mbB, Architektin
Prof. Martin Feketics, LEHENdrei | Architektur Stadtplanung Freie Architek-ten und Stadtplaner, Stadtplaner
Dipl.-Ing. Karl Haag, Wick + Partner Stadtplaner Architekten, Architekt und Stadtplaner
Prof. Mathias Hähnig, Hähnig | Gemmeke Architekten BDA Partnerschaft mbB, Architekt
Christian Herrling, Stadt Ravensburg, Amtsleiter Stadtplanungsamt, Archi-tekt und Stadtplaner
Dipl.-Ing. Thorsten Kock, Bez+Kock Architekten, Architekt
Dipl.-Ing. (FH) Gerd Krummlauf, KRUMMLAUF TESKE HAPPOLD Architekten-gesellschaft mbH, Architekt
Dipl.-Ing. Ulrich Schwille, Schwille Architektenpartnerschaft mbB, Architekt
Dipl.-Ing. (FH) Johann Senner, Planstatt Senner, Landschaftsplaner
Dipl.-Ing. (FH) Margit Sigg, Landkreis Ravensburg Eigenbetrieb IKP, Projekt-gruppe PG 05, Architektin
Prof. Christina Simon-Philipp, Professorin/Studiendekanin Architektur und Gestaltung/Städtebau und Stadtplanung/Leiterin ZNS, Architektin und Stadtplanerin
Dipl.-Ing. (FH) Frieder Wurm, Wurm sicher gut bauen, Architekt
Sachpreisrichter*innen
Franz Baur, Landkreis Ravensburg Eigenbetrieb IKP
Hubert Meßmer, Landkreis Ravensburg Eigenbetrieb IKP
Landrat Harald Sievers, Landratsamt Ravensburg
Ursula Rückgauer, Landkreis Ravensburg
Josef Forderer
Dr. Daniel Rapp
Volker Restle
Peter Smigoc
Oliver Spieß
Ozan Önder
Gerhard Lang
Roswitha Pohnert
Empfehlung des Preisgerichts für den Realisierungsteil
Das Preisgericht empfiehlt der Ausloberin einstimmig, bei Realisierung des Vorhabens die Verfasser*innen des mit dem 1. Preis ausgezeichneten Entwurfs mit der weiteren Planung zu beauftragen, vorbehaltlich des Ergebnisses aus der letzten Stufe im Verfahren (Verhandlungsverfahren).
Empfehlung des Preisgerichts für den Ideenteil
Das Preisgericht empfiehlt der Ausloberin aus den Preisträgern die besten Einzellösungen zur weiteren Bearbeitung weiterzuverfolgen.
Nicht offener Wettbewerb nach der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW) mit vorgeschaltetem Präqualifikationsverfahren und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren nach VgV
Wettbewerbsaufgabe
Der Wettbewerbsgegenstand im Realisierungsteil umfasst die detaillierte Ausarbeitung der Umsetzung des ersten Bauabschnitts des Neubaus der Landkreisverwaltung.
Für den Ideenteil ist der Wettbewerbsgegenstand die städtebauliche Planung des Plangebiets der Zentralisierung der Landkreisverwaltung (Standort Kreishaus II, Gartenstraße 107, Ravensburg) und die Neustrukturierung des Schulquartiers der Gewerblichen und Beruflichen Schulen Ravensburg (St.-Martinus-Straße 77 bzw. Gartenstraße 128 in Ravensburg).
Der Ideenteil setzt sich aus den folgenden drei Teilbereichen zusammen:
Teil I – Gesamtentwicklung Übergeordnet
Im Rahmen des Wettbewerbs ist ein städtebaulicher Entwurf für den definierten Abgrenzungsbereich des Ideenteils unter Berücksichtigung der übergeordneten Projektziele und Rahmenbedingungen zu erarbeiten.
Teil II – Neustrukturierung Schulquartier Ravensburg
Auf dem Schulareal befinden sich die Gewerbliche Schule Ravensburg (Gartenstraße 128, 88212 Ravensburg) und das Berufliche Schulzentrum Ravensburg (St.-Martinus-Straße 77, 88212 Ravensburg), mit den jeweils eigenständigen Schulen Edith-Stein-Schule und Humpis-Schule. Der Landkreis Ravensburg strebt die Neustrukturierung des Schulquartiers im nördlichen Bereich der Stadt Ravensburg an. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie zur zukünftigen Entwicklung wurden verschiedene Varianten für die Weiterentwicklung des Schulareals geprüft. Das Ergebnis der Studie zeigte auf, dass unterschiedliche Sanierungs-, Umbau- und Neubaumaßnahmen für einen Großteil der Bauteile der einzelnen Schulen erforderlich werden.
Unter anderem soll für die Edith-Stein-Schule ein Neubau realisiert werden. Somit kann für die Entwicklung der Humpis-Schule im Beruflichen Schulzentrum mehr Platz zur Verfügung gestellt werden. Für den Neubau der Edith-Stein-Schule steht das Grundstück an der Schützenstraße 106 in direkter Verbindung mit dem Areal der Verwaltung zur Verfügung.
Die Gewerbliche Schule soll auf dem bisherigen Schulareal eine Neustrukturierung der Bauteile und Fachbereiche erfahren, mit dem Ziel einer funktionalen und zukunftsorientierten Schulform gerecht zu werden.
Teil III – Zentralisierung der Landkreisverwaltung
Derzeit ist am Standort des Kreishaus II nur ein Teil der Landkreisverwaltung für den Bereich Ravensburg und Weingarten untergebracht. Durch die geplante Zentralisierung soll an diesem Standort die Zusammenführung aller Standorte in Ravensburg und Weingarten mit einer BGF von insgesamt 36.000 m² umgesetzt werden. Auch für die Bestandsgebäude der Verwaltung haben umfassende Untersuchungen des Bestands aufgezeigt, dass Neubau-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen erforderlich werden.
Der Zentralisierungsprozess ist bereits angestoßen und gliedert sich wie folgt:
– 1. Etappierungsabschnitt – Aktuell: Ca. 8.000 m² BGF oberirdisch und 1.600 m² BGF unterirdisch entfallen auf Bestandsgebäude, die im Ideen- und Realisierungsteil zu integrieren sind. Die Bestandsbauteile B/C und E werden im Rahmen einer vorgezogenen Sanierung bereits außerhalb der Wettbewerbsaufgabe modernisiert.
– 2. Etappierungsabschnitt – Gegenstand des Wettbewerbs: Ca. 12.000 m² BGF oberirdisch und 2.600 m² BGF unterirdisch entfallen auf den ersten großen Neubauteil. Dieser soll im Rahmen des Realisierungsteils bearbeitet werden. Geplante Umsetzung 2021 bis 2026
– 3. Etappierungsabschnitt – Ausblick: Ca. 10.000 m² BGF oberirdisch und 1.600 m² BGF unterirdisch stellen den weiteren Ausblick der Standortentwicklung dar und sind Bestandteil des Ideenwettbewerbs.
Fachpreisrichter*innen
Prof. Jörg Aldinger, Aldinger Architekten Planungsgesellschaft mbH, Architekt (Vorsitzender)
Dirk Bastin, Stadt Ravensburg, Bürgermeister Dezernat III (Bau- und Umweltverwaltung), Stadtplaner
Dipl.-Ing. Kai Bierich, studio bierich freie architekten bda, Architekt
Dipl.-Ing. Volker Biermann, HPP Architekten GmbH, Architekt
Prof. Cornelia Bott, Planungsgruppe Landschaft und Raum, Landschaftsplaner
Dipl.-Ing. Gabriele D´Inka, D´Inka Scheible Hoffmann Lewald Architekten Partnerschaft mbB, Architektin
Prof. Martin Feketics, LEHENdrei | Architektur Stadtplanung Freie Architek-ten und Stadtplaner, Stadtplaner
Dipl.-Ing. Karl Haag, Wick + Partner Stadtplaner Architekten, Architekt und Stadtplaner
Prof. Mathias Hähnig, Hähnig | Gemmeke Architekten BDA Partnerschaft mbB, Architekt
Christian Herrling, Stadt Ravensburg, Amtsleiter Stadtplanungsamt, Archi-tekt und Stadtplaner
Dipl.-Ing. Thorsten Kock, Bez+Kock Architekten, Architekt
Dipl.-Ing. (FH) Gerd Krummlauf, KRUMMLAUF TESKE HAPPOLD Architekten-gesellschaft mbH, Architekt
Dipl.-Ing. Ulrich Schwille, Schwille Architektenpartnerschaft mbB, Architekt
Dipl.-Ing. (FH) Johann Senner, Planstatt Senner, Landschaftsplaner
Dipl.-Ing. (FH) Margit Sigg, Landkreis Ravensburg Eigenbetrieb IKP, Projekt-gruppe PG 05, Architektin
Prof. Christina Simon-Philipp, Professorin/Studiendekanin Architektur und Gestaltung/Städtebau und Stadtplanung/Leiterin ZNS, Architektin und Stadtplanerin
Dipl.-Ing. (FH) Frieder Wurm, Wurm sicher gut bauen, Architekt
Sachpreisrichter*innen
Franz Baur, Landkreis Ravensburg Eigenbetrieb IKP
Hubert Meßmer, Landkreis Ravensburg Eigenbetrieb IKP
Landrat Harald Sievers, Landratsamt Ravensburg
Ursula Rückgauer, Landkreis Ravensburg
Josef Forderer
Dr. Daniel Rapp
Volker Restle
Peter Smigoc
Oliver Spieß
Ozan Önder
Gerhard Lang
Roswitha Pohnert
Empfehlung des Preisgerichts für den Realisierungsteil
Das Preisgericht empfiehlt der Ausloberin einstimmig, bei Realisierung des Vorhabens die Verfasser*innen des mit dem 1. Preis ausgezeichneten Entwurfs mit der weiteren Planung zu beauftragen, vorbehaltlich des Ergebnisses aus der letzten Stufe im Verfahren (Verhandlungsverfahren).
Empfehlung des Preisgerichts für den Ideenteil
Das Preisgericht empfiehlt der Ausloberin aus den Preisträgern die besten Einzellösungen zur weiteren Bearbeitung weiterzuverfolgen.
09/11/2020 S218
Deutschland-Wangen im Allgäu: Dienstleistungen von Architekturbüros
2020/S 218-536021
Wettbewerbsbekanntmachung
Rechtsgrundlage:Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Ravensburg — Eigenbetrieb IKP
Postanschrift: Am Engelberg 33 b
Ort: Wangen im Allgäu
NUTS-Code: DE148 Ravensburg
Postleitzahl: 88239
Land: Deutschland
E-Mail: margit.sigg@eigenbetrieb-ikp.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rv.de/
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1744f112b31-2694f5d2327ae313
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: Drees & Sommer GmbH
Postanschrift: Obere Waldplätze 13
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70569
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kristine Cosic
E-Mail: kristine.cosic@dreso.com
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dreso.com/
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.tender24.de
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Realisierungswettbewerb Neubau 1. Bauabschnitt Landkreisverwaltung Ravensburg/Zentralisierung Landkreisverwaltung — Objektplanung | Ideentwettbewerb Schul- und Verwaltungsquartier Ravensburg
Referenznummer der Bekanntmachung: DRESO_S-2020-0091
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Der Landkreis Ravensburg lobt einen Ideen- und Realisierungswettbewerb aus, um so bestmögliche Ergebnisse für Städtebau und Hochbau für die geplante Zentralisierung der Landkreisverwaltung und Schulentwicklung 2020 bis 2040 zu erzielen. Im Vordergrund steht dabei, die städtebaulichen Konzepte und Ideen für eine zukunftsfähige Weiterentwicklung des Gebietes zu entwickeln.
Der Wettbewerbsgegenstand im Ideenteil ist die städtebauliche Planung des Plangebiets der Zentralisierung der Landkreisverwaltung (Standort Kreishaus II, Gartenstraße 107, Ravensburg) und die Neustrukturierung des Schulquartiers der gewerblichen und beruflichen Schulen Ravensburg (St.-MartinusStraße 77 bzw. Gartenstraße 128 in Ravensburg), das in Summe ca. 17 ha beträgt [Ideenteil]. Der Wettbewerbsgegenstand im Realisierungsteil ist die detaillierter Ausarbeitung der Umsetzung des 1. Bauabschnitts des Neubaus der Landkreisverwaltung [Realisierungsteil].
Der Realisierungsteil beinhaltet eine Erweiterung der Verwaltungsflächen auf dem Areal des Kreishauses II, Gartenstraße 107, in unmittelbarer Nachbarschaft zum bestehenden Haupthaus um ca. 12 000 m2BGF. Ziel ist künftig die Funktionsbereiche in Hinblick auf Arbeitsabläufe und Synergien optimal räumlich zu gliedern und zusammenzuführen. Dabei sind die Bestandsbauten auf dem Gelände, die nicht Bestandteil des Realisierungsteils sind, sinnvoll zu integrieren, sodass ein gesamtheitliches Konzept entsteht.
Nach erster Grobschätzung geht der Bauherr für den im Realisierungsteil geplanten Neubau für den 1. Bauabschnitt für die KG 300+400 von ca. 30 Mio. EUR netto (Anrechenbare Herstellkosten Objektplanung ca. 29,9 Mio. EUR netto) aus.
Der Auslober wird, soweit und sobald die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts, einem der Preisträger des Realisierungsteils die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs für den Realisierungsteil notwendigen weiteren Planungsleistungen (stufenweise, mindestens Leistungsphasen 2 bis 5) nach HOAI übertragen, wobei nach der Leistungsphase 3 ein Beschluss zur Realisierung des Projekts im Kreistag gefasst werden muss. Für den Ideenteil besteht kein Auftragsversprechen.
Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf Realisierung besteht. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Teilnehmers bis zur Höhe der Preissumme nicht erneut vergütet, wenn der Entwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt werden kann. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor die Bauleitung regional einzufordern.
Die Objektplanungsleistungen werden im europaweiten, dreistufigen Verhandlungsverfahren nach VgV ausgeschrieben:
— Stufe 1: Präqualifikationsverfahren mit Auswahl von 20 Teilnehmer für die Teilnahme an Stufe 2 und davon 7 vom Auslober gesetzten Büros,
— Stufe 2: Architektenwettbewerb mit 20 Teilnehmern nach RPW mit Idee- und Realisierungsteil,
— Stufe 3: Verhandlungsverfahren Realisierungsteil (voraussichtlich 5 Teilnehmer/Preisträger).
Die Auslobung wird den Teilnehmern der Stufe 2 des Verfahrens voraussichtlich im Februar 2021 zur Verfügung gestellt. Der Sieger des 3-stufigen Verfahrens wird am Ende der Stufe 3 festgestellt.
Der Bauherr beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Kriterien Stufe 1 (Präqualifikation)
I Ausschlusskriterien:
— Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrages gem. § 57 Abs. 1 und 3 VgV,
— Vollständigkeit des Teilnahmeantrages,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben), bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach §125 GWB,
— Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt gem. § 73 Abs. 3 VgV,
— Eigenerklärung, dass Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist,
— Eigenerklärung, dass als Berufsqualifikation der Beruf des Architekten und Stadtplaners vorliegt gem. § 75 Abs. 1 VgV,
— Berufshaftpflichtversicherung, bzw. Bestätigung der Berufshaftpflichtversicherung für den Auftragsfall (Personenschäden mind. 2,0 Mio. EUR, sonstige Schäden 1,5 Mio. EUR) gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV.
II Auswahlkriterien:
— Jährliches Mittel der Beschäftigten und Anzahl der Führungskräfte in den letzten 3 Geschäftsjahren gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV (Mindestpunktzahl ab 6 Personen, Höchstpunktzahl ab 10 Personen); 20 %.
— Durchschnittlicher Gesamtjahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahren gem. § 45 Abs. 4 VgV (Mindestpunktzahl ab 300 000,00 EUR, Höchstpunktzahl ab 500 000,00 EUR); 20 %.
— Referenzliste Hochbau: Vorlage einer Referenzliste der geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge gem. §§ 46 Abs. 3 Nr. 1, 75 Abs. 5 VgV; 40 %.
Die volle Punktzahl kann bei Einreichung von 2 Referenzen erreicht werden.
Eine Referenz ist geeignet/vergleichbar, wenn nachfolgend aufgeführte Mindestanforderungen erfüllt sind:
— Objektplanungsleistungen gem. § 34 HOAI, LPH 2 bis 8 vollständig erbracht;
— Mindesthonorarzone III oder höher;
— Projektfertigstellung/Inbetriebnahme innerhalb der letzten 10 Jahre (nach 1.1.2010).
Zusätzlich zu den Mindestanforderungen können zusätzliche Punkte erreicht werden für:
Angaben zur Höhe der anrechenbaren Herstellkosten gem. § 33 HOAI (Mindestpunktzahl ab einer Höhe der anrechenbaren Herstellkosten von 8 Mio. EUR netto, Höchstpunktzahl ab einer Höhe von 20 Mio. EUR netto);
Datum der Projektfertigstellung/Inbetriebnahme (Mindestpunktzahl bei einer Inbetriebnahme am oder nach 1.1.2011, Höchstpunktzahl bei einer Inbetriebnahme am oder nach 1.1.2017).
— Referenzliste Städtebau: Vorlage einer Referenzliste der geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge gem. §§ 46 Abs. 3 Nr. 1, 75 Abs. 5 VgV; 20 %
Die volle Punktzahl kann bei Einreichung von 2 Referenzen erreicht werden.
Eine Referenz ist geeignet/vergleichbar, wenn nachfolgend aufgeführte Mindestanforderungen erfüllt sind:
Vergleichbares Referenzprojekt zur ausgeschriebenen städtebaulichen Planungsleistung;
Vollständige Erbringung der Leistung innerhalb der letzten 10 Jahre (nach 1.1.2010);
Realisierung oder Wettbewerbserfolg (Preis oder Anerkennung/Ankauf).
Zusätzlich zu den Mindestanforderungen können zusätzliche Punkte erreicht werden für:
Berücksichtigung von offiziellen Nachhaltigkeitskriterien (z. B. UN-SDGs, LEED, BREEAM oder regionale Stndards).
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates als Berufsqualifikation den Beruf des Architekten und Stadtplaners führen dürfen. Landschaftsarchitekten sind gemeinsam mit Architekten und Stadtplanern teilnahmeberechtigt.
Ferner ist in Hinblick auf die Bedeutung der Freiraumplanung zwingend ein Landschaftsarchitekt beim Wettbewerbsverfahren einzubeziehen. Die Landschaftsarchitekten sind nach Nominierung der Teilnehmer nach Stufe 1 (Präqualifikationsverfahren) von diesen zu benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 20
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
AllesWirdGut Architektur ZT GmbH Wien München
Auer Weber Assoziierte GmbH & becker + haindl architekten stadtplaner
BFK GmbH + Co. KG & ZOLL Architekten Stadtplaner GmbH
Braunger Wörtz Architekten & Schirmer Architekten + Stadtplaner
JAUSS & GAUPP Freie Architekten BDA & Ochs Schmidhuber Architekten
pp a|s Pesch Partner Architekten Stadtplaner GmbH & Romanowski-Architekten
Wiel Arets Architects (WAA)
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Die Bewertungskriterien für die Stufe 2 (Architektenwettbewerb) und Stufe 3 (Verhandlungsverfahrens) werden bereits mit der Stufe 1 mitgeteilt.
Diese werden neben des Teilnahmeantrages für die Stufe 1 auf der Bieterplattform Tender24 zur Verfügung gestellt.
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 07/12/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Die Wettbewerbssumme von in Summe 271 000,00 EUR netto inklusive Nebenkosten, zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer setzt sich wie folgt zusammen:
I Ideenteil/Städtebaulicher Entwurf:
— 1. Preis: 40 800 EUR netto,
— 2. Preis: 25 500 EUR netto,
— 3. Preis: 15 300 EUR netto,
— Anerkennungen in Summe: 20 400 EUR netto.
II Realisierungsteil/Hochbau:
— 1. Preis: 42 250 EUR netto,
— 2. Preis: 33 800 EUR netto,
— 3. Preis: 25 350 EUR netto,
— 4. Preis: 20 280 EUR netto,
— 5. Preis: 13 420 EUR netto,
— Anerkennungen in Summe: 33 900 EUR netto.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
Siehe IV.3.1).
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
Herr Prof. Jörg Aldinger, Aldinger Architekten Planungsgesellschaft mbH, Architektur
Herr Dirk Bastin, Stadt Ravensburg, Bürgermeister Dezernat III (Bau- und Umweltverwaltung), Stadtplanung
Herr Dipl.-Ing. Kai Bierich, studio bierich freie architekten bda, Architektur
Herr Dipl.-Ing. Volker Biermann, HPP Architekten GmbH, Architektur
Frau Prof. Cornelia Bott, Planungsgruppe Landschaft und Raum, Landsachaftsplanung
Frau Dipl.-Ing. Gabriele D'Inka, D'Inka Scheible Hoffmann Lewald Architekten Partnerschaft mbB, Architektur
Herr Prof. Martin Feketics, LEHENdrei|Architektur Stadtplanung Freie Architekten und Stadtplaner, Stadtplanung
Herr Dipl.-Ing. Karl Haag, Wick + Partner Stadtplaner Architekten, Architektur, Stadtplanung
Herr Prof. Mathias Hähnig, Hähnig | Gemmeke Architekten BDA Partnerschaft mbB, Architektur
Herr Christian Herrling, Stadt Ravensburg, Amtsleiter Stadtplanungsamt, Architektur, Stadtplanung
Herr Dipl.-Ing. Thorsten Kock, Bez+Kock Architekten, Architektur
Herr Dip.-Ing. (FH) Gerd Krummlauf, Krummlauf TESKE HAPPOLD Architektengesellschaft mbH, Architektur
Herr Dipl.-Ing. Ulrich Schwille, Schwille Architektenpartnerschaft mbB, Architektur
Herr Dipl.-Ing. (FH) Johann Senner, Planstatt Senner, Landsachaftsplanung
Frau Dipl.-Ing. (FH) Margit Sigg, Landkreis Ravensburg Eigenbetrieb IKP, Architektur
Frau Prof. Dr.-Ing. Christina Simon-Philipp, Professorin Architektur und Gestaltung/ Städtebau und Stadtplanung, Architektur, Stadtplanung
Herr Dipl. Ing. (FH) Frieder Wurm, Wurm sicher gut bauen, Architektur
Herr Franz Baur, Landkreis Ravensburg Eigenbetrieb IKP
Herr Hubert Meßmer, Landkreis Ravensburg Eigenbetrieb IKP
Herr Landrat Harald Sievers, Landratsamt Ravensburg
Herr Josef Forderer, Fraktion CDU
Herr Dr. Daniel Rapp, Fraktion CDU
Herr Volker Restle, Fraktion CDU
Herr Peter Smigoc, Fraktion FW
Herr Oliver Spieß, Fraktion FW
Herr Ozan Önder, Fraktion Grüne
Herr Roland Zintl, Fraktion Grüne
Herr Gerhard Lang, Fraktion SPD
Herr Siegfried Scharpf, Fraktion ÖDP
Herr Dr. Roland Dieterich, Fraktion FDP
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
:
Bietergemeinschaften/Eignungsleihe/Unterauftragsvergabe:
— Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1 der Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist.
— Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk-bwl.de
Telefon: +49 7219260
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer, die unter VI.4.1 angegeben ist, gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtige Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften Bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/11/2020