- Dokumentation des realisierten Projekts:
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Veröffentlicht als:
- Kurzergebnis
- Weiterverfolgt
- wa-ID
- wa-2022843
- Tag der Veröffentlichung
- 26.01.2018
- Aktualisiert am
- 31.01.2024
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EWG
- Teilnehmer
- Architekten
- Beteiligung
- 18 Arbeiten
- Bewerbungsschluss
- 19.02.2018
- Abgabetermin Pläne
- 25.05.2018
- Abgabetermin Modell
- 04.06.2018
- Preisgerichtssitzung
- 27.06.2018
Verfahrensart
Einphasiger, nichtoffener Realisierungswettbewerb mit nachgeschaltetem VgV-Verfahren
Wettbewerbsaufgabe
Gegenstand des Wettbewerbes ist der Entwurf eines Forschungsbaus zur Unterbringung des Zentrums für Philologie und Digitalität (ZPD) einschließlich der Positionierung weiterer Baukörper auf dem Baufeld „Geisteswissenschaften“ auf dem Campus Hubland Nord.
Mit dem Neubau des ZPD sollen zwei übergeordnete Ziele erreicht werden:
Das ZPD stellt den Auftakt der Bebauung des Baufeldes Geisteswissenschaften auf dem neuen Campus Hubland Nord dar und soll dort Maßstäbe für städtebauliche und architektonische Qualität definieren. Neben dieser Außenwirkung wird an die innenräumliche Konzeption, die die Umsetzung von Interdisziplinarität in sämtlichen Strukturen beinhaltet, ein hoher Anspruch gestellt.
Ausstellung
Die Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten findet vom 02. bis 06. Juli 2018 statt,
am Campus Hubland Nord, Verfügungsgebäude Emil-Fischer-Straße 70, Raum 107.
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag 16.00 – 19.00 Uhr
und Freitag 13.00 – 16.00 Uhr
Einphasiger, nichtoffener Realisierungswettbewerb mit nachgeschaltetem VgV-Verfahren
Wettbewerbsaufgabe
Gegenstand des Wettbewerbes ist der Entwurf eines Forschungsbaus zur Unterbringung des Zentrums für Philologie und Digitalität (ZPD) einschließlich der Positionierung weiterer Baukörper auf dem Baufeld „Geisteswissenschaften“ auf dem Campus Hubland Nord.
Mit dem Neubau des ZPD sollen zwei übergeordnete Ziele erreicht werden:
Das ZPD stellt den Auftakt der Bebauung des Baufeldes Geisteswissenschaften auf dem neuen Campus Hubland Nord dar und soll dort Maßstäbe für städtebauliche und architektonische Qualität definieren. Neben dieser Außenwirkung wird an die innenräumliche Konzeption, die die Umsetzung von Interdisziplinarität in sämtlichen Strukturen beinhaltet, ein hoher Anspruch gestellt.
Ausstellung
Die Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten findet vom 02. bis 06. Juli 2018 statt,
am Campus Hubland Nord, Verfügungsgebäude Emil-Fischer-Straße 70, Raum 107.
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag 16.00 – 19.00 Uhr
und Freitag 13.00 – 16.00 Uhr
20/01/2018 S14 - - Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren
Deutschland-Würzburg: Dienstleistungen von Architekturbüros
2018/S 014-029263
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Staatliches Bauamt Würzburg
Weißenburgstr. 6
Würzburg
97082
Deutschland
Telefon: +49 93139200
E-Mail: vergabe@stbawue.bayern.de
Fax: +49 9313922755
NUTS-Code: DE263
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stbawue.bayern.de
I.2) Gemeinsame Beschaffung
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.stbawue.bayern.de/wir_ueber_uns/vgvverfahren_wettbewerbe.php
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Hochbau
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Nicht offener einphasiger Realisierungswettbewerb nach RPW2013(OBB 1.10.2013) für Neubau Zentrum für Philologie und Digitalität (ZPD) MNR 15170E2601
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71200000
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand des Wettbewerbs ist der Neubau des Zentrums für Philologie und Digitalität (ZPD) für die Julius-Maximilians-Universität Würzburg (JMU) auf dem Campus Hubland Nord MNR..15170 E 2601. Es handelt sich um einen Forschungsbau gem. § 91 b Abs. 1 Nr. 3 GG. Entsprechend den einschlägigen Festlegungen muss der Forschungsbau innerhalb der laufenden Förderperiode 2018-2022 bis Dezember 2022 abgerechnet werden. Die streng gedeckelten Gesamtbaukosten betragen 14, 292 000 000 EUR. Hierfür wird ein einphasiger nicht offener Realisierungswettbewerb mit nachgeschaltetem VgV-Verfahren, nach RPW 2013 i.V.m. der Bekanntmachung der OBB vom 1.10.20 durchgeführt. Das ZPD soll einen international ausstrahlenden Reflexions- und Kollaborationsraum schaffen, der philologische Methoden mit informatischen Verfahren und Erschließungs- und Analysetechniken der Digital Humanities zusammenführt. Die Belegschaft umfasst ca. 100 Personen. (weitere Beschreibung siehe Anlage 1). Außerdem soll ein Gesamtkonzept für das Baufeld Geisteswissenschaften mit der Positionierung des ZPD und weiterer Baukörper erarbeitet werden. Nutzungsbereiche (gesamt ca. 2761 m2 NF 1-6). Lehr- und Forschungsbetrieb: — Digital Lab, — Bürobereiche, — Bibliothek. Für die Öffentlichkeit zugängliche Flächen: — Seminar- und Veranstaltungsbereich. Teilnahmeberechtigt sind alle interessierten Fachleute, die folgende Teilnahmebedingungen erfüllen: siehe III.2.1. Teilnahmeberechtigung bei Bewerbergemeinschaften: Von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind grundsätzlich eigenständige Nachweise einzureichen. Die fachliche Anforderung (Referenzprojekt) kann auch gemeinsam nachgewiesen werden. Bewerbergemeinschaften haben eine von den Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Formblatt III.9 VHF Bayern) abzugeben. — in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Fall der Angebotsbearbeitung erklärt ist, — In der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, — Und ausgeführt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften wird insbesondere im Hinblick auf die Berücksichtigung von Berufsanfängern und kleineren Büros hingewiesen. Vor der Bekanntgabe der Wettbewerbsergebnisse wird die Teilnahmeberechtigung durch Anforderung von Nachweisen geprüft. In einem Auswahlverfahren nach § 71 Abs. 3 VgV i.V.m. § 3 Abs. 3 RPW 2013 (Teilnahmewettbewerb) werden die Teilnehmer des Wettbewerbs ermittelt. Diese müssen die vorgegebenen Auswahlkriterien (sh. III.1.10) erfüllen. Übersteigt die nach Auswahl verbleibende Bewerberanzahl die nach IV.1.2) zugelassene Höchstzahl der Teilnehmer, entscheidet gemäß § 3 Abs. 3 RPW das Los. Nur die im Auswahlverfahren ausgewählten Teilnehmer erhalten die Auslobungsunterlagen. Der Auslober wird unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichts nach Abschluss der Realisierungswettbewerbs ein anschließendes Verhandlungsverfahren mit den Preisträgern durchführen, gem. RPW 2013 (OBB 1.10.2013) § 8 Abs.2. In Anschluss an den Wettbewerb beabsichtigt der Ausrichter stufenweise Leistungen der LPh2-9 gem. HOAI Teil 3 Abschnitt 1 an einen der Preisträger zu vergeben. Vertragsgrundlage wird das Vertragsmuster des VHF Bayern Abschnitt VII (www.stmi.bayern.de/buw/bauthemen/vergabeundvetragswesen/freiberufliche Dienstleistungen/index.php) mit den zugehörigen allgemeinen Vertragsbestimmungen. Beauftragt wird zunächst nur die Leistungsstufe 1; dies umfasst die Leistungsphasen 2-4 gem. HOAI 2013. Der Ausrichter beabsichtigt, die weiteren Leistungsstufen 2-5 (LPh5-9) gemäß den Vertragsmustern stufenweise abzurufen. Vorbehaltlich der Genehmig der HU-Bau besteht Anspruch auf die Beauftragung der Leistungsstufe 2 (LPh5). Darüber hinaus besteht kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsstufen.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer: Zulassungsbereich: Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA). Der jeweils aktuelle Stand der Mitgliedsstaaten ist einsehbar unter: www.wto.org/english/tratop e/gproc e/memobs e. html. Erklärungen/Angaben zum Zwecke der Auswahl: Vom Bewerber/Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft sind im Teilnahmeantrag folgende Angaben zu machen und Eigenerklärungen einzureichen: 1.Ausschlussgründe/ Interessenkonflikt: — Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen, — Erklärung, dass er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren nicht, — gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder, — gem. § 21 Abs. 1 Arbeitsnehmerentsendegesetz oder, — gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder, — gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei. Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße. Von mehr als 2500 EUR belegt worden ist. — Erklärung, dass kein Interessenkonflikt nach § 6 VgV besteht, — Erklärung, dass kein Ausschlussgrund nach § 79 Abs. 2 VgV/ kein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW vorliegt. 2.Angaben zu einem besonderen Berufsstand — Erklärung der Berechtigung zur Führung der in III.2.1 geforderten Berufsbezeichnung. Sofern in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt ist, so erfüllt die Anforderungen, wer über ein Diplomprüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung über die Richtlinie 2005/36/EG (EU Berufsqualifikationsrichtlinie, geändert durch Richtlinie 2013/55/EU) gewährleistet ist, — Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber und verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates des Zulassungsbereichs tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann, a/ wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen Oder. b/ wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) angezeigt haben. Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. 3.Fachliche Anforderungen: Referenzprojekte Siehe auch Anlage Ergänzung zur Bekanntmachung. Auswahlverfahren:Die Referenzprojekte werden anhand der folgenden Kriterien bewertet. (siehe Anl. 2.Wertungsmatrix mit An. 3 Erläuterungen zu den Wertungskriterien). Bewerbergemeinschaften: Von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind grundsätzlich eigenständige Erklärungen und -soweit gefordert- Nachweise einzureichen. Die fachliche Anforderung (Referenzprojekt/e) kann auch gemeinsam nachgewiesen werden.Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Formblatt III.9 VHF Bayern) abzugeben. — in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Fall der Angebotsbearbeitung erklärt ist, — in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, — und ausgeführt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften wird insbesondere im Hinblick auf die Berücksichtigung von Berufsanfängern und kleineren Büros hingewiesen. Teilnahmeberechtigung: Siehe auch Anlage Ergänzung zur Bekanntmachung.
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben: Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der Bekanntmachung nach den Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt/-in“ gem. Art.2 BauKaG berechtigt sind. Weiteres sh. unter III.1.10 und VI.3.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Mindestzahl: 7
Höchstzahl: 20
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte: Die Kriterien des Preisgerichts zur Beurteilung der im Wettbewerb eingereichten Entwürfe nach § 72 Abs. 2 VgV werden wie nachfolgend gelistet festgelegt, wobei die Reihenfolge keine Rangfolge darstellt. Erläuterungen zu diesen Kriterien finden sich in den Auslobungsunterlagen. — Vollständigkeit und Einhaltung der Vorgaben, — Städtebau, — Gestaltung, — Funktionalität, — Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit, — Energie- und Gebäudetechnik.
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 19/02/2018
Ortszeit: 12:00
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Wettbewerbssumme insgesamt 65 000 EUR (netto): 1. Preis 26 000 EUR, 2. Preis 19 500 EUR, 3.Preis 13 000 EUR, Anerkennungen 6 500 EUR Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen. Sofern der Teilnehmer in Deutschland für die Leistungen aus dem Wettbewerb Umsatzsteuer abführt, wird diese zusätzlich zu den Preisen und Anerkennungen erstattet. Im Auftragsfall erfolgt eine Verrechnung des Preisgeldes mit dem Honorar nach HOAI für die erbrachten Leitungen (§8 Abs. 2 RPW 2013). Das Preisgeld wird bei der Leistungsphase 2 in Abzug gebracht.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer: Kosten für die Bewerbung und Bearbeitung werden nicht erstattet.
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: nein
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
Fachpreisrichter:
Prof. Dipl. Ing. Architekt Hans-Peter Hebensperger-Hüther, H2R Architekten, München
Dipl. Ing. Architekt Michael Hetterich, Hetterich Architekten, Würzburg
LBD Dipl. Ing. Architekt Gero Hoffmann, Oberste Baubehörde München
LBD Dipl. Ing. Architekt Peter Mack, Staatliches Bauamt Würzburg
Prof. Dipl. Ing. Architektin Dorothea Voitländer, deffner voitländer architekten, Dachau
Ständig anwesender stellvertretender Fachpreisrichter
Dipl. Ing. (FH) Architekt Claus Arnold, claus arnold architekten, Würzburg
Sachpreisrichter
Stadtbaurat Prof. Dipl. Ing. Christian Baumgart, Stadt Würzburg
ORRin Patricia Huth, Staatsministerium Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Dr. Uwe Klug, Kanzler der Universität Würzburg
Prof. Dr. Ulrich Konrad, Universität Würzburg
Ständig anwesender stellvertretender Sachpreisrichter
Prof. Dr. Andreas Hotho, Universität Würzburg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
: Mehrfachbeteiligungen: Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft im Wettbewerb sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Weitere Vorgaben zur Bewerbung: Teilnahmeantrag: Der Teilnahmeantrag und alle weiteren Unterlagen für die Bewerbung können bei der Kontaktstelle gem. I.1) angefordert werden oder unter der unter I.3) genannten Internetadresse heruntergeladen werden. Die Erklärungen und -soweit gefordert- Nachweise zu den Auswahlkriterien sind unterschrieben zusammen mit den Bewerbungsunterlagen (Teilnahmeantrag) im verschlossenen Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung beim Ausrichter (sh. unter I.1) auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Wird dabei die gesetzte Frist nicht gewahrt oder ist die Schriftform (Unterschrift) nicht eingehalten, wird der betroffene Teilnehmer im Verfahren nicht berücksichtigt. Fehlende Unterlagen werden nicht nachgefordert. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Anspruch auf Kostenerstattung im Teilnahmewettbewerb besteht nicht. Eignungskriterien im Sinne des § 70 Abs. 2 VgV für den nachfolgenden Planungsauftrag siehe Anlage 4. Zuschlagskriterien gemäß § 58 VgV siehe Anlage 5. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen (§ 17 Abs. 11 VgV). Zu IV.3.3 Folgeaufträge und IV.3.4 Entscheidung des Preisgerichts: In Abweichung zu §8 Abs.2 RPW gilt gemäß der Bekanntmachung der OBB vom 1.10.2013 zur RPW 2013: Bei der Umsetzung des Projekts ist einer der Preisträger unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichts mit den weiteren Planungsleistungen zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Unteraufträge / Eignungsleihe. Sollten die Eignungskriterien vom Preisträger nicht selbst erfüllt werden können, kann die fehlende Eignung durch Eignungsleihe nach § 47 VgV nachgewiesen werden. Auf diese Möglichkeit wird insbesondere im Hinblick auf die Berücksichtigung von Berufsanfängern und kleineren Büros hingewiesen. Ist die Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge / Eignungsleihe) beabsichtigt, so sind die hierfür vorgesehenen Leistungen / Kapazitäten sowie die vorgesehenen anderen Unternehmen durch Angabe deren Namen mit Kontaktdaten und des gesetzlichen Vertreters zu benennen (Formblatt III.7. VHF Bayern). Auch ist nachzuweisen, dass die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und dass diese Unternehmen geeignet sind. (Verpflichtungserklärung mit Formblatt III.8 VHF Bayern). Diese Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden, müssen gemeinsam für die Auftragsausführung haften; diese Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung III.8 des VHF abzugeben.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Nordbayern, Regierung von Mittelfranken
Postfach 606
Ansbach
91511
Deutschland
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Staatliches Bauamt Würzburg
Weißenburgstraße 6
Würzburg
97082
Deutschland
Telefon: +49 93139200
E-Mail: vergabe@stbawue.bayern.de
Fax: +49 9313922755Internet-Adresse:www.stbawue.bayern.de
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/01/2018
Deutschland-Würzburg: Dienstleistungen von Architekturbüros
2018/S 014-029263
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Staatliches Bauamt Würzburg
Weißenburgstr. 6
Würzburg
97082
Deutschland
Telefon: +49 93139200
E-Mail: vergabe@stbawue.bayern.de
Fax: +49 9313922755
NUTS-Code: DE263
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stbawue.bayern.de
I.2) Gemeinsame Beschaffung
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.stbawue.bayern.de/wir_ueber_uns/vgvverfahren_wettbewerbe.php
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Hochbau
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Nicht offener einphasiger Realisierungswettbewerb nach RPW2013(OBB 1.10.2013) für Neubau Zentrum für Philologie und Digitalität (ZPD) MNR 15170E2601
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71200000
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand des Wettbewerbs ist der Neubau des Zentrums für Philologie und Digitalität (ZPD) für die Julius-Maximilians-Universität Würzburg (JMU) auf dem Campus Hubland Nord MNR..15170 E 2601. Es handelt sich um einen Forschungsbau gem. § 91 b Abs. 1 Nr. 3 GG. Entsprechend den einschlägigen Festlegungen muss der Forschungsbau innerhalb der laufenden Förderperiode 2018-2022 bis Dezember 2022 abgerechnet werden. Die streng gedeckelten Gesamtbaukosten betragen 14, 292 000 000 EUR. Hierfür wird ein einphasiger nicht offener Realisierungswettbewerb mit nachgeschaltetem VgV-Verfahren, nach RPW 2013 i.V.m. der Bekanntmachung der OBB vom 1.10.20 durchgeführt. Das ZPD soll einen international ausstrahlenden Reflexions- und Kollaborationsraum schaffen, der philologische Methoden mit informatischen Verfahren und Erschließungs- und Analysetechniken der Digital Humanities zusammenführt. Die Belegschaft umfasst ca. 100 Personen. (weitere Beschreibung siehe Anlage 1). Außerdem soll ein Gesamtkonzept für das Baufeld Geisteswissenschaften mit der Positionierung des ZPD und weiterer Baukörper erarbeitet werden. Nutzungsbereiche (gesamt ca. 2761 m2 NF 1-6). Lehr- und Forschungsbetrieb: — Digital Lab, — Bürobereiche, — Bibliothek. Für die Öffentlichkeit zugängliche Flächen: — Seminar- und Veranstaltungsbereich. Teilnahmeberechtigt sind alle interessierten Fachleute, die folgende Teilnahmebedingungen erfüllen: siehe III.2.1. Teilnahmeberechtigung bei Bewerbergemeinschaften: Von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind grundsätzlich eigenständige Nachweise einzureichen. Die fachliche Anforderung (Referenzprojekt) kann auch gemeinsam nachgewiesen werden. Bewerbergemeinschaften haben eine von den Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Formblatt III.9 VHF Bayern) abzugeben. — in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Fall der Angebotsbearbeitung erklärt ist, — In der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, — Und ausgeführt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften wird insbesondere im Hinblick auf die Berücksichtigung von Berufsanfängern und kleineren Büros hingewiesen. Vor der Bekanntgabe der Wettbewerbsergebnisse wird die Teilnahmeberechtigung durch Anforderung von Nachweisen geprüft. In einem Auswahlverfahren nach § 71 Abs. 3 VgV i.V.m. § 3 Abs. 3 RPW 2013 (Teilnahmewettbewerb) werden die Teilnehmer des Wettbewerbs ermittelt. Diese müssen die vorgegebenen Auswahlkriterien (sh. III.1.10) erfüllen. Übersteigt die nach Auswahl verbleibende Bewerberanzahl die nach IV.1.2) zugelassene Höchstzahl der Teilnehmer, entscheidet gemäß § 3 Abs. 3 RPW das Los. Nur die im Auswahlverfahren ausgewählten Teilnehmer erhalten die Auslobungsunterlagen. Der Auslober wird unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichts nach Abschluss der Realisierungswettbewerbs ein anschließendes Verhandlungsverfahren mit den Preisträgern durchführen, gem. RPW 2013 (OBB 1.10.2013) § 8 Abs.2. In Anschluss an den Wettbewerb beabsichtigt der Ausrichter stufenweise Leistungen der LPh2-9 gem. HOAI Teil 3 Abschnitt 1 an einen der Preisträger zu vergeben. Vertragsgrundlage wird das Vertragsmuster des VHF Bayern Abschnitt VII (www.stmi.bayern.de/buw/bauthemen/vergabeundvetragswesen/freiberufliche Dienstleistungen/index.php) mit den zugehörigen allgemeinen Vertragsbestimmungen. Beauftragt wird zunächst nur die Leistungsstufe 1; dies umfasst die Leistungsphasen 2-4 gem. HOAI 2013. Der Ausrichter beabsichtigt, die weiteren Leistungsstufen 2-5 (LPh5-9) gemäß den Vertragsmustern stufenweise abzurufen. Vorbehaltlich der Genehmig der HU-Bau besteht Anspruch auf die Beauftragung der Leistungsstufe 2 (LPh5). Darüber hinaus besteht kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsstufen.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer: Zulassungsbereich: Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA). Der jeweils aktuelle Stand der Mitgliedsstaaten ist einsehbar unter: www.wto.org/english/tratop e/gproc e/memobs e. html. Erklärungen/Angaben zum Zwecke der Auswahl: Vom Bewerber/Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft sind im Teilnahmeantrag folgende Angaben zu machen und Eigenerklärungen einzureichen: 1.Ausschlussgründe/ Interessenkonflikt: — Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen, — Erklärung, dass er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren nicht, — gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder, — gem. § 21 Abs. 1 Arbeitsnehmerentsendegesetz oder, — gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder, — gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei. Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße. Von mehr als 2500 EUR belegt worden ist. — Erklärung, dass kein Interessenkonflikt nach § 6 VgV besteht, — Erklärung, dass kein Ausschlussgrund nach § 79 Abs. 2 VgV/ kein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW vorliegt. 2.Angaben zu einem besonderen Berufsstand — Erklärung der Berechtigung zur Führung der in III.2.1 geforderten Berufsbezeichnung. Sofern in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt ist, so erfüllt die Anforderungen, wer über ein Diplomprüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung über die Richtlinie 2005/36/EG (EU Berufsqualifikationsrichtlinie, geändert durch Richtlinie 2013/55/EU) gewährleistet ist, — Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber und verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates des Zulassungsbereichs tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann, a/ wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen Oder. b/ wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) angezeigt haben. Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. 3.Fachliche Anforderungen: Referenzprojekte Siehe auch Anlage Ergänzung zur Bekanntmachung. Auswahlverfahren:Die Referenzprojekte werden anhand der folgenden Kriterien bewertet. (siehe Anl. 2.Wertungsmatrix mit An. 3 Erläuterungen zu den Wertungskriterien). Bewerbergemeinschaften: Von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind grundsätzlich eigenständige Erklärungen und -soweit gefordert- Nachweise einzureichen. Die fachliche Anforderung (Referenzprojekt/e) kann auch gemeinsam nachgewiesen werden.Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Formblatt III.9 VHF Bayern) abzugeben. — in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Fall der Angebotsbearbeitung erklärt ist, — in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, — und ausgeführt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften wird insbesondere im Hinblick auf die Berücksichtigung von Berufsanfängern und kleineren Büros hingewiesen. Teilnahmeberechtigung: Siehe auch Anlage Ergänzung zur Bekanntmachung.
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben: Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der Bekanntmachung nach den Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt/-in“ gem. Art.2 BauKaG berechtigt sind. Weiteres sh. unter III.1.10 und VI.3.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Mindestzahl: 7
Höchstzahl: 20
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte: Die Kriterien des Preisgerichts zur Beurteilung der im Wettbewerb eingereichten Entwürfe nach § 72 Abs. 2 VgV werden wie nachfolgend gelistet festgelegt, wobei die Reihenfolge keine Rangfolge darstellt. Erläuterungen zu diesen Kriterien finden sich in den Auslobungsunterlagen. — Vollständigkeit und Einhaltung der Vorgaben, — Städtebau, — Gestaltung, — Funktionalität, — Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit, — Energie- und Gebäudetechnik.
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 19/02/2018
Ortszeit: 12:00
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Wettbewerbssumme insgesamt 65 000 EUR (netto): 1. Preis 26 000 EUR, 2. Preis 19 500 EUR, 3.Preis 13 000 EUR, Anerkennungen 6 500 EUR Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen. Sofern der Teilnehmer in Deutschland für die Leistungen aus dem Wettbewerb Umsatzsteuer abführt, wird diese zusätzlich zu den Preisen und Anerkennungen erstattet. Im Auftragsfall erfolgt eine Verrechnung des Preisgeldes mit dem Honorar nach HOAI für die erbrachten Leitungen (§8 Abs. 2 RPW 2013). Das Preisgeld wird bei der Leistungsphase 2 in Abzug gebracht.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer: Kosten für die Bewerbung und Bearbeitung werden nicht erstattet.
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: nein
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
Fachpreisrichter:
Prof. Dipl. Ing. Architekt Hans-Peter Hebensperger-Hüther, H2R Architekten, München
Dipl. Ing. Architekt Michael Hetterich, Hetterich Architekten, Würzburg
LBD Dipl. Ing. Architekt Gero Hoffmann, Oberste Baubehörde München
LBD Dipl. Ing. Architekt Peter Mack, Staatliches Bauamt Würzburg
Prof. Dipl. Ing. Architektin Dorothea Voitländer, deffner voitländer architekten, Dachau
Ständig anwesender stellvertretender Fachpreisrichter
Dipl. Ing. (FH) Architekt Claus Arnold, claus arnold architekten, Würzburg
Sachpreisrichter
Stadtbaurat Prof. Dipl. Ing. Christian Baumgart, Stadt Würzburg
ORRin Patricia Huth, Staatsministerium Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Dr. Uwe Klug, Kanzler der Universität Würzburg
Prof. Dr. Ulrich Konrad, Universität Würzburg
Ständig anwesender stellvertretender Sachpreisrichter
Prof. Dr. Andreas Hotho, Universität Würzburg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
: Mehrfachbeteiligungen: Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft im Wettbewerb sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Weitere Vorgaben zur Bewerbung: Teilnahmeantrag: Der Teilnahmeantrag und alle weiteren Unterlagen für die Bewerbung können bei der Kontaktstelle gem. I.1) angefordert werden oder unter der unter I.3) genannten Internetadresse heruntergeladen werden. Die Erklärungen und -soweit gefordert- Nachweise zu den Auswahlkriterien sind unterschrieben zusammen mit den Bewerbungsunterlagen (Teilnahmeantrag) im verschlossenen Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung beim Ausrichter (sh. unter I.1) auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Wird dabei die gesetzte Frist nicht gewahrt oder ist die Schriftform (Unterschrift) nicht eingehalten, wird der betroffene Teilnehmer im Verfahren nicht berücksichtigt. Fehlende Unterlagen werden nicht nachgefordert. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Anspruch auf Kostenerstattung im Teilnahmewettbewerb besteht nicht. Eignungskriterien im Sinne des § 70 Abs. 2 VgV für den nachfolgenden Planungsauftrag siehe Anlage 4. Zuschlagskriterien gemäß § 58 VgV siehe Anlage 5. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen (§ 17 Abs. 11 VgV). Zu IV.3.3 Folgeaufträge und IV.3.4 Entscheidung des Preisgerichts: In Abweichung zu §8 Abs.2 RPW gilt gemäß der Bekanntmachung der OBB vom 1.10.2013 zur RPW 2013: Bei der Umsetzung des Projekts ist einer der Preisträger unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichts mit den weiteren Planungsleistungen zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Unteraufträge / Eignungsleihe. Sollten die Eignungskriterien vom Preisträger nicht selbst erfüllt werden können, kann die fehlende Eignung durch Eignungsleihe nach § 47 VgV nachgewiesen werden. Auf diese Möglichkeit wird insbesondere im Hinblick auf die Berücksichtigung von Berufsanfängern und kleineren Büros hingewiesen. Ist die Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge / Eignungsleihe) beabsichtigt, so sind die hierfür vorgesehenen Leistungen / Kapazitäten sowie die vorgesehenen anderen Unternehmen durch Angabe deren Namen mit Kontaktdaten und des gesetzlichen Vertreters zu benennen (Formblatt III.7. VHF Bayern). Auch ist nachzuweisen, dass die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und dass diese Unternehmen geeignet sind. (Verpflichtungserklärung mit Formblatt III.8 VHF Bayern). Diese Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden, müssen gemeinsam für die Auftragsausführung haften; diese Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung III.8 des VHF abzugeben.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Nordbayern, Regierung von Mittelfranken
Postfach 606
Ansbach
91511
Deutschland
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Staatliches Bauamt Würzburg
Weißenburgstraße 6
Würzburg
97082
Deutschland
Telefon: +49 93139200
E-Mail: vergabe@stbawue.bayern.de
Fax: +49 9313922755Internet-Adresse:www.stbawue.bayern.de
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/01/2018