Veröffentlicht als:
- Kurzergebnis
- wa-ID
- wa-2022827
- Tag der Veröffentlichung
- 25.01.2018
- Aktualisiert am
- 10.01.2018
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
Europäischer Wirtschaftsraum
- Auslober
- Stadt Oerlinghausen
- Koordination
- Drees & Huesmann PartGmbB Architekt Stadtplaner, Bielefeld
- Bewerbungsschluss
- 21.06.2017
- Abgabetermin
- 28.09.2017
- Preisgerichtssitzung
- 07.11.2017
Verfahrensart
Nicht offener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren mit 17 Teilnehmern
Wettbewerbsaufgabe
Die Stadt Oerlinghausen beabsichtigt, für die Grundschule Oerlinghausen Südstadt, die dem Grundschulverbund Oerlinghausen Südstadt Lipperreihe angehört, einen Neubau zu errichten.
In diesem Neubau soll eine zweizügige Grundschule, die Verwaltung, der OGS-Ganztagsbereich, sowie das Stadtteilzentrum untergebracht werden. Die Option der Dreizügigkeit ist Teil der Planungsaufgabe.
Der Neubau soll zwischen der jetzigen Grundschule, dem Kindergarten St. Michael und dem Heinrich-Drake-Platz geplant werden. Das bisherige Grundschulgebäude wird erst nach dem Bezug des Neubaus abgebrochen und die Gesamtfläche unter Berücksichtigung der notwendigen Schulhoffläche städtebaulich neu geordnet.
Das Gebäude soll heutigen Lernstandards entsprechen und Synergien zwischen der Grundschule und dem Ganztagsbereich schaffen, welcher sich momentan in der Hauptstelle der Grundschule Lipperreihe befindet. Heute werden in der Grundschule Südstadt die Grundschulkinder nur im Randstundenbereich betreut und werden für die Ganztagsbetreuung mit einem Schulbus in die 2,5 Kilometer entfernte Hauptstelle befördert.
Um den Schulstandort sowie die Stadtteilentwicklung zu stärken und beides zukunftsfähig zu machen, sollen alle notwendigen Bereiche unter einem Dach zusammengefasst werden.
Ziel des Wettbewerbs ist es, über alternative und optimierte Konzepte einen geeigneten Auftragsnehmer (Architekt/Architektin) für die weiteren Planungsleistungen zum Neubau der Grundschule Neustadt zu finden.
Nicht offener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren mit 17 Teilnehmern
Wettbewerbsaufgabe
Die Stadt Oerlinghausen beabsichtigt, für die Grundschule Oerlinghausen Südstadt, die dem Grundschulverbund Oerlinghausen Südstadt Lipperreihe angehört, einen Neubau zu errichten.
In diesem Neubau soll eine zweizügige Grundschule, die Verwaltung, der OGS-Ganztagsbereich, sowie das Stadtteilzentrum untergebracht werden. Die Option der Dreizügigkeit ist Teil der Planungsaufgabe.
Der Neubau soll zwischen der jetzigen Grundschule, dem Kindergarten St. Michael und dem Heinrich-Drake-Platz geplant werden. Das bisherige Grundschulgebäude wird erst nach dem Bezug des Neubaus abgebrochen und die Gesamtfläche unter Berücksichtigung der notwendigen Schulhoffläche städtebaulich neu geordnet.
Das Gebäude soll heutigen Lernstandards entsprechen und Synergien zwischen der Grundschule und dem Ganztagsbereich schaffen, welcher sich momentan in der Hauptstelle der Grundschule Lipperreihe befindet. Heute werden in der Grundschule Südstadt die Grundschulkinder nur im Randstundenbereich betreut und werden für die Ganztagsbetreuung mit einem Schulbus in die 2,5 Kilometer entfernte Hauptstelle befördert.
Um den Schulstandort sowie die Stadtteilentwicklung zu stärken und beides zukunftsfähig zu machen, sollen alle notwendigen Bereiche unter einem Dach zusammengefasst werden.
Ziel des Wettbewerbs ist es, über alternative und optimierte Konzepte einen geeigneten Auftragsnehmer (Architekt/Architektin) für die weiteren Planungsleistungen zum Neubau der Grundschule Neustadt zu finden.
Stadt Oerlinghausen - Realisierungswettbewerb
Neubau der zweizügigen Grundschule Oerlinghausen Südstadt mit Erweiterungsoption
Der Auslobung liegen die „Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2013“ zugrunde. Sie ist damit Bestandteil der Auslobung. Der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen hat die Auslobung vorgelegen, sie hat die Übereinstimmung mit der Richtlinie bestätigt und den Wettbewerb unter der Nummer W 44/17 registriert.
Bewerbungsfrist bis 21.06.2017
Der Auslober
Ausloberin ist die Stadt Oerlinghausen, vertreten durch den Bürgermeister Dirk Becker.
Das Wettbewerbsmanagement erfolgt durch das Büro
Drees & Huesmann . Planer, Vennhofallee 97, 33689 Bielefeld,
Telefon (05205) 7298 18 / Telefax (05205) 22679
gudrun.walter@dhp-sennestadt.de
Anlass und Ziel des Wettbewerbes
Die Stadt Oerlinghausen beabsichtigt, für die Grundschule Oerlinghausen Südstadt, die dem Grundschulverbund Oerlinghausen Südstadt Lipperreihe angehört, einen Neubau zu errichten.
In diesem Neubau soll eine zweizügige Grundschule, die Verwaltung, der OGS-Ganztagsbereich, sowie das Stadtteilzentrum untergebracht werden. Die Option der Dreizügigkeit ist Teil der Planungsaufgabe.
Der Neubau soll zwischen der jetzigen Grundschule, dem Kindergarten St. Michael und dem Heinrich-Drake-Platz geplant werden. Das bisherige Grundschulgebäude wird erst nach dem Bezug des Neubaus abgebrochen und die Gesamtfläche unter Berücksichtigung der notwendigen Schulhoffläche städtebaulich neu geordnet.
Das Gebäude soll heutigen Lernstandards entsprechen und Synergien zwischen der Grundschule und dem Ganztagsbereich schaffen, welcher sich momentan in der Hauptstelle der Grundschule Lipperreihe befindet. Heute werden in der Grundschule Südstadt die Grundschulkinder nur im Randstundenbereich betreut und werden für die Ganztagsbetreuung mit einem Schulbus in die 2,5 Kilometer entfernte Hauptstelle befördert.
Um den Schulstandort sowie die Stadtteilentwicklung zu stärken und beides zukunftsfähig zu machen, sollen alle notwendigen Bereiche unter einem Dach zusammengefasst werden.
Ziel des Wettbewerbs ist es, über alternative und optimierte Konzepte einen geeigneten Auftragsnehmer (Architekt/Architektin) für die weiteren Planungsleistungen zum Neubau der Grundschule Neustadt zu finden.
Anforderungen an die Wettbewerbsteilnahme
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der Auslobung:
• zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt berechtigt und Mitglied einer Architektenkammer in Deutschland sind;
• die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt nach § 2 BauKaG NW (auswärtiger Architekt) und Geschäftssitz / Wohnsitz in dem vom EWR-Abkommen erfassten Gebiet haben;
• zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates berechtigt und in einem der vorgenannten ausländischen Gebietsbereiche ansässig sind; ist die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EG-Richtlinie.
Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen, die am Tage der Auslobung folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:
• der Geschäftssitz befindet sich im Zulassungsbereich,
• zum satzungsgemäßen Geschäftszweck gehören der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen,
• der / die in der Gesellschaft tätigen Verfasser erfüllen die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt sind.
Wer am Tage der Auslobung bei einem Teilnehmer angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen.
Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein; dies gilt auch bei Beteiligung von freien Mitarbeitern.
Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften sowie freie Mitarbeiter, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
Verfahren zur Auswahl der Teilnehmer
Der Wettbewerb wird als nichtoffener Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren ausgelobt.
Der Wettbewerb wird in deutscher Sprache durchgeführt.
Von der Ausloberin wird eine Teilnehmerzahl von 20 angestrebt, davon werden 5 Büros gesetzt, 15 Teilnehmer werden durch ein anonymes Losverfahren ausgewählt.
Die Bekanntmachung des Wettbewerbes wird am 22.05.2017 auf elektronischem Wege an das Amt für öffentliche Bekanntmachung der EU versandt. Die Bewerbung um Teilnahme ist bis zum 21.06.2017 ausschließlich über die Homepage des Betreuungsbüros Drees & Huesmann . Planer möglich:
www.dhp-sennestadt.de/wettbewerbs-und-vergabewesen/news-service/bewerbung-zur-teilnahme.html
Zum Nachweis der Teilnahmeberechtigung sind zu nennen:
• Name des Bewerbers (bei Büropartnern reicht ein Name für die Bewerbung), bei Arbeitsgemeinschaften den Namen jedes Mitgliedes; die nachträgliche Bildung von Arbeitsgemeinschaften mit am Bewerbungsverfahren Beteiligten ist ausgeschlossen,
• Eintragungsdatum und Mitgliedsnummer der jeweiligen Kammer
• Angaben der Büroadresse inkl. Telefon / Fax / E-Mail.
Mit der Bewerbung versichert der Bewerber, dass sich kein weiteres Mitglied der Bürogemeinschaft (Partner oder Angestellter) oder ein anderes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft bewirbt, und dass der Bewerber akzeptiert, dass Verstöße hiergegen zum nachträglichen Ausschluss des Bewerbers bzw. der Arbeitsgemeinschaft und ggf. seiner Arbeit führen.
15 Teilnehmer werden im anschließenden Losverfahren im Beisein eines Rechtsvertreters der Stadt Oerlinghausen aus den Bewerbungen ausgelost und kurzfristig benachrichtigt, um die Teilnahme zu bestätigen. Die gelosten Teilnehmerbüros werden auf der Homepage des Wettbewerbsbetreuers bekannt gegeben. Die übrigen Teilnehmer erhalten eine Absage per E-Mail.
Zur Teilnahme an diesem Wettbewerb wurden von der Ausloberin folgende 5 Teilnehmer (in alphabetischer Reihenfolge) ausgewählt und eingeladen:
1. BKS Architekten GmbH Krauß Stanczus Schurbohm + Partner, Lübbecke
2. Brüchner-Hüttemann Pasch bhp Architekten und Generalplaner GmbH, Bielefeld
3. h.s.d.architekten BDA, Lemgo
4. Schmersahl I Biermann I Prüßner Planungsgesellschaft mbH & Co. KG, Bad Salzuflen
5. Wannenmacher + Möller GmbH, Bielefeld
Termine
Bewerbungsfrist bis 21.06.2017
Losziehung 23.06.2017
Versand der Unterlagen 30.06.2017
Rückfragenfrist bis 09.07.2017
Kolloquium 11.07.2017
Abgabe Planunterlagen 28.09.2017
Abgabe Modell 09.10.2017
Preisgericht 07.11.2017
Preisgericht
Stimmberechtigtes Preisgericht:
1. Prof. Gesche Grabenhorst, Architektin, Hannover / Minden
2. Matthias Fritzen, Architekt, Ahlen (Westf.)
3. Prof. Jaspar Jochimsen, Architekt, Berlin / Detmold
4. Annette Paul, Architektin, Köln
5. N.N. Politik / Verwaltung Stadt Oerlinghausen
6. N.N. Politik / Verwaltung Stadt Oerlinghausen
7. N.N. Politik / Verwaltung Stadt Oerlinghausen
Stellvertretendes Preisgericht:
1. Karsten Schlattmeier, Architekt, Herford
2. Manfred Frericks, Architekt, Münster
3. N.N. Verwaltung Stadt Oerlinghausen
4. N.N. Verwaltung Stadt Oerlinghausen
5. N.N. Verwaltung Stadt Oerlinghausen
6. Vertreter aller Fraktionen (6. – 10.)
Preise und Anerkennungen
Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 54.000 € zur Verfügung. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen (jeweils inkl. 19% Mehrwertsteuer):
1. Preis 19.000 €
2. Preis 14.000 €
3. Preis 9.000 €
4. Preis 6.000 €
Anerkennungen 6.000 € (z.B. 2 x 3.000 €)
Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten.
Weitere Bearbeitung der Aufgabe
Die Ausloberin erklärt, dass sie dem Gewinner oder einem der Preisträger die weitere Bearbeitung der Aufgabe, zumindest die Leistungsphasen 2 bis 5 nach § 34(3) HOAI 2013 übertragen wird, insbesondere
• soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll,
• soweit mindestens einer der teilnahmeberechtigten Wettbewerbsteilnehmer/innen, deren/dessen Wettbewerbsarbeit mit einem Preis ausgezeichnet wurde, eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistung gewährleistet.
Die Leistungsphase 1 gilt durch die Wettbewerbsauslobung als erledigt.
Es ist beabsichtigt, zunächst mit dem Gewinner Vertragsgespräche zu führen. Falls diese nicht zu einem Ergebnis führen, werden die übrigen Preisträger zu Verhandlungsgesprächen eingeladen.
Das Wettbewerbsergebnis fließt im Falle von Verhandlungsgesprächen mit den Preisträgern als ein Zuschlagskriterium mit 50 % in die Bewertung ein.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Die Wettbewerbsaufgabe wird nach HOAI 2013, Anlage 10.2 - Objektliste Gebäude - Schulen in die Honorarzone III eingestuft
Neubau der zweizügigen Grundschule Oerlinghausen Südstadt mit Erweiterungsoption
Der Auslobung liegen die „Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2013“ zugrunde. Sie ist damit Bestandteil der Auslobung. Der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen hat die Auslobung vorgelegen, sie hat die Übereinstimmung mit der Richtlinie bestätigt und den Wettbewerb unter der Nummer W 44/17 registriert.
Bewerbungsfrist bis 21.06.2017
Der Auslober
Ausloberin ist die Stadt Oerlinghausen, vertreten durch den Bürgermeister Dirk Becker.
Das Wettbewerbsmanagement erfolgt durch das Büro
Drees & Huesmann . Planer, Vennhofallee 97, 33689 Bielefeld,
Telefon (05205) 7298 18 / Telefax (05205) 22679
gudrun.walter@dhp-sennestadt.de
Anlass und Ziel des Wettbewerbes
Die Stadt Oerlinghausen beabsichtigt, für die Grundschule Oerlinghausen Südstadt, die dem Grundschulverbund Oerlinghausen Südstadt Lipperreihe angehört, einen Neubau zu errichten.
In diesem Neubau soll eine zweizügige Grundschule, die Verwaltung, der OGS-Ganztagsbereich, sowie das Stadtteilzentrum untergebracht werden. Die Option der Dreizügigkeit ist Teil der Planungsaufgabe.
Der Neubau soll zwischen der jetzigen Grundschule, dem Kindergarten St. Michael und dem Heinrich-Drake-Platz geplant werden. Das bisherige Grundschulgebäude wird erst nach dem Bezug des Neubaus abgebrochen und die Gesamtfläche unter Berücksichtigung der notwendigen Schulhoffläche städtebaulich neu geordnet.
Das Gebäude soll heutigen Lernstandards entsprechen und Synergien zwischen der Grundschule und dem Ganztagsbereich schaffen, welcher sich momentan in der Hauptstelle der Grundschule Lipperreihe befindet. Heute werden in der Grundschule Südstadt die Grundschulkinder nur im Randstundenbereich betreut und werden für die Ganztagsbetreuung mit einem Schulbus in die 2,5 Kilometer entfernte Hauptstelle befördert.
Um den Schulstandort sowie die Stadtteilentwicklung zu stärken und beides zukunftsfähig zu machen, sollen alle notwendigen Bereiche unter einem Dach zusammengefasst werden.
Ziel des Wettbewerbs ist es, über alternative und optimierte Konzepte einen geeigneten Auftragsnehmer (Architekt/Architektin) für die weiteren Planungsleistungen zum Neubau der Grundschule Neustadt zu finden.
Anforderungen an die Wettbewerbsteilnahme
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der Auslobung:
• zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt berechtigt und Mitglied einer Architektenkammer in Deutschland sind;
• die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt nach § 2 BauKaG NW (auswärtiger Architekt) und Geschäftssitz / Wohnsitz in dem vom EWR-Abkommen erfassten Gebiet haben;
• zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates berechtigt und in einem der vorgenannten ausländischen Gebietsbereiche ansässig sind; ist die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EG-Richtlinie.
Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen, die am Tage der Auslobung folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:
• der Geschäftssitz befindet sich im Zulassungsbereich,
• zum satzungsgemäßen Geschäftszweck gehören der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen,
• der / die in der Gesellschaft tätigen Verfasser erfüllen die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt sind.
Wer am Tage der Auslobung bei einem Teilnehmer angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen.
Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein; dies gilt auch bei Beteiligung von freien Mitarbeitern.
Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften sowie freie Mitarbeiter, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
Verfahren zur Auswahl der Teilnehmer
Der Wettbewerb wird als nichtoffener Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren ausgelobt.
Der Wettbewerb wird in deutscher Sprache durchgeführt.
Von der Ausloberin wird eine Teilnehmerzahl von 20 angestrebt, davon werden 5 Büros gesetzt, 15 Teilnehmer werden durch ein anonymes Losverfahren ausgewählt.
Die Bekanntmachung des Wettbewerbes wird am 22.05.2017 auf elektronischem Wege an das Amt für öffentliche Bekanntmachung der EU versandt. Die Bewerbung um Teilnahme ist bis zum 21.06.2017 ausschließlich über die Homepage des Betreuungsbüros Drees & Huesmann . Planer möglich:
www.dhp-sennestadt.de/wettbewerbs-und-vergabewesen/news-service/bewerbung-zur-teilnahme.html
Zum Nachweis der Teilnahmeberechtigung sind zu nennen:
• Name des Bewerbers (bei Büropartnern reicht ein Name für die Bewerbung), bei Arbeitsgemeinschaften den Namen jedes Mitgliedes; die nachträgliche Bildung von Arbeitsgemeinschaften mit am Bewerbungsverfahren Beteiligten ist ausgeschlossen,
• Eintragungsdatum und Mitgliedsnummer der jeweiligen Kammer
• Angaben der Büroadresse inkl. Telefon / Fax / E-Mail.
Mit der Bewerbung versichert der Bewerber, dass sich kein weiteres Mitglied der Bürogemeinschaft (Partner oder Angestellter) oder ein anderes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft bewirbt, und dass der Bewerber akzeptiert, dass Verstöße hiergegen zum nachträglichen Ausschluss des Bewerbers bzw. der Arbeitsgemeinschaft und ggf. seiner Arbeit führen.
15 Teilnehmer werden im anschließenden Losverfahren im Beisein eines Rechtsvertreters der Stadt Oerlinghausen aus den Bewerbungen ausgelost und kurzfristig benachrichtigt, um die Teilnahme zu bestätigen. Die gelosten Teilnehmerbüros werden auf der Homepage des Wettbewerbsbetreuers bekannt gegeben. Die übrigen Teilnehmer erhalten eine Absage per E-Mail.
Zur Teilnahme an diesem Wettbewerb wurden von der Ausloberin folgende 5 Teilnehmer (in alphabetischer Reihenfolge) ausgewählt und eingeladen:
1. BKS Architekten GmbH Krauß Stanczus Schurbohm + Partner, Lübbecke
2. Brüchner-Hüttemann Pasch bhp Architekten und Generalplaner GmbH, Bielefeld
3. h.s.d.architekten BDA, Lemgo
4. Schmersahl I Biermann I Prüßner Planungsgesellschaft mbH & Co. KG, Bad Salzuflen
5. Wannenmacher + Möller GmbH, Bielefeld
Termine
Bewerbungsfrist bis 21.06.2017
Losziehung 23.06.2017
Versand der Unterlagen 30.06.2017
Rückfragenfrist bis 09.07.2017
Kolloquium 11.07.2017
Abgabe Planunterlagen 28.09.2017
Abgabe Modell 09.10.2017
Preisgericht 07.11.2017
Preisgericht
Stimmberechtigtes Preisgericht:
1. Prof. Gesche Grabenhorst, Architektin, Hannover / Minden
2. Matthias Fritzen, Architekt, Ahlen (Westf.)
3. Prof. Jaspar Jochimsen, Architekt, Berlin / Detmold
4. Annette Paul, Architektin, Köln
5. N.N. Politik / Verwaltung Stadt Oerlinghausen
6. N.N. Politik / Verwaltung Stadt Oerlinghausen
7. N.N. Politik / Verwaltung Stadt Oerlinghausen
Stellvertretendes Preisgericht:
1. Karsten Schlattmeier, Architekt, Herford
2. Manfred Frericks, Architekt, Münster
3. N.N. Verwaltung Stadt Oerlinghausen
4. N.N. Verwaltung Stadt Oerlinghausen
5. N.N. Verwaltung Stadt Oerlinghausen
6. Vertreter aller Fraktionen (6. – 10.)
Preise und Anerkennungen
Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 54.000 € zur Verfügung. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen (jeweils inkl. 19% Mehrwertsteuer):
1. Preis 19.000 €
2. Preis 14.000 €
3. Preis 9.000 €
4. Preis 6.000 €
Anerkennungen 6.000 € (z.B. 2 x 3.000 €)
Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten.
Weitere Bearbeitung der Aufgabe
Die Ausloberin erklärt, dass sie dem Gewinner oder einem der Preisträger die weitere Bearbeitung der Aufgabe, zumindest die Leistungsphasen 2 bis 5 nach § 34(3) HOAI 2013 übertragen wird, insbesondere
• soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll,
• soweit mindestens einer der teilnahmeberechtigten Wettbewerbsteilnehmer/innen, deren/dessen Wettbewerbsarbeit mit einem Preis ausgezeichnet wurde, eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistung gewährleistet.
Die Leistungsphase 1 gilt durch die Wettbewerbsauslobung als erledigt.
Es ist beabsichtigt, zunächst mit dem Gewinner Vertragsgespräche zu führen. Falls diese nicht zu einem Ergebnis führen, werden die übrigen Preisträger zu Verhandlungsgesprächen eingeladen.
Das Wettbewerbsergebnis fließt im Falle von Verhandlungsgesprächen mit den Preisträgern als ein Zuschlagskriterium mit 50 % in die Bewertung ein.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Die Wettbewerbsaufgabe wird nach HOAI 2013, Anlage 10.2 - Objektliste Gebäude - Schulen in die Honorarzone III eingestuft