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Alter Friedhof Judensand Mainz , Mainz/ Deutschland

Architektur Wettbewerbs-Ergebnis

Dokumentation des Wettbewerbs
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Veröffentlicht als:

Kurzergebnis
wa-ID
wa-2028880
Tag der Veröffentlichung
14.04.2020
Aktualisiert am
26.11.2020
Verfahrensart
Nicht offener Wettbewerb
Zulassungsbereich
EWG
Teilnehmer
Landschaftsarchitekt*innen und Architekt*innen
Beteiligung
8 Arbeiten
Auslober
Koordination
frankundfeil Verfahrens- | Management, Bad Kreuznach
Bewerbungsschluss
12.05.2020
Abgabetermin Pläne
11.08.2020
Preisgerichtssitzung
10.09.2020

Wie viele Buchstaben hat "wa"?

1. Preis

SINAI Ges. von Landschaftsarchitekten mbH, Berlin
A. W. Faust
Mitarbeit: Marie-Luise Tschirner · Julien Vogel
Kaiyan Jin · Pascal Müller · Christina Ritter
Holzer Kobler Architekturen Berlin GmbH, Berlin
Tristan Kobler · Barbara Holzer
Filippo Berardi · Richarda Seidenstücker
  • 1. Preis: SINAI Ges. von Landschaftsarchitekten mbH, Berlin
  • 1. Preis: SINAI Ges. von Landschaftsarchitekten mbH, Berlin
  • 1. Preis: SINAI Ges. von Landschaftsarchitekten mbH, Berlin
  • 1. Preis: SINAI Ges. von Landschaftsarchitekten mbH, Berlin
  • 1. Preis: SINAI Ges. von Landschaftsarchitekten mbH, Berlin
  • 1. Preis: SINAI Ges. von Landschaftsarchitekten mbH, Berlin
  • 1. Preis: SINAI Ges. von Landschaftsarchitekten mbH, Berlin
  • 1. Preis: SINAI Ges. von Landschaftsarchitekten mbH, Berlin

2. Preis

Ferdinand Heide Architekt, Berlin
Ferdinand Heide
Mitarbiet: M.Sc. Lorenz
DLA Die LandschaftsArchitekten PartG mbB , Wiesbaden
Pe. Bittkau · Prof. Dr.-Ing. Friedrich Bartfelder
Mitarbeit: M.Eng. Tim Harz
  • 2. Preis: Ferdinand Heide Architekt, Berlin
  • 2. Preis: Ferdinand Heide Architekt, Berlin
  • 2. Preis: Ferdinand Heide Architekt, Berlin
  • 2. Preis: Ferdinand Heide Architekt, Berlin
  • 2. Preis: Ferdinand Heide Architekt, Berlin
  • 2. Preis: Ferdinand Heide Architekt, Berlin
  • 2. Preis: Ferdinand Heide Architekt, Berlin
  • 2. Preis: Ferdinand Heide Architekt, Berlin

3. Preis

Koeber LANDSCHAFTSARCHITEKTUR GmbH, Stuttgart
Jochen Koeber
Mitarbeit: Andreas Schübl · Christopher Bölz
VON M GmbH, Stuttgart
Matthias Siegert
Mitarbeit: Felix Haas
  • 3. Preis: Koeber LANDSCHAFTSARCHITEKTUR GmbH, Stuttgart
  • 3. Preis: Koeber LANDSCHAFTSARCHITEKTUR GmbH, Stuttgart
  • 3. Preis: Koeber LANDSCHAFTSARCHITEKTUR GmbH, Stuttgart
  • 3. Preis: Koeber LANDSCHAFTSARCHITEKTUR GmbH, Stuttgart
  • 3. Preis: Koeber LANDSCHAFTSARCHITEKTUR GmbH, Stuttgart
  • 3. Preis: Koeber LANDSCHAFTSARCHITEKTUR GmbH, Stuttgart
  • 3. Preis: Koeber LANDSCHAFTSARCHITEKTUR GmbH, Stuttgart
  • 3. Preis: Koeber LANDSCHAFTSARCHITEKTUR GmbH, Stuttgart

1. Anerkennung

wbp Landschaftsarchitekten, Bochum
Christine Wolf · Rebekka Junge
Mitarbeit: Teelke Limbeck
Hille Tesch Architekten+Stadtplaner PartGmbB, Ingelheim
Marcus Hille · Fabrice Tesch
Mitarbeit: Hannah Tesch · Frederik Fandel
Jasmin Reß
  • 1. Anerkennung: wbp Landschaftsarchitekten, Bochum
  • 1. Anerkennung: wbp Landschaftsarchitekten, Bochum
  • 1. Anerkennung: wbp Landschaftsarchitekten, Bochum
  • 1. Anerkennung: wbp Landschaftsarchitekten, Bochum
  • 1. Anerkennung: wbp Landschaftsarchitekten, Bochum
  • 1. Anerkennung: wbp Landschaftsarchitekten, Bochum
  • 1. Anerkennung: wbp Landschaftsarchitekten, Bochum
  • 1. Anerkennung: wbp Landschaftsarchitekten, Bochum

2. Anerkennung

TOPOTEK 1 Gesellschaft von Landschaftsarchitekten mbH, Berlin
Martin Rein-Caro · Lorenz Dexler
Dan Budik
merz merz gmbh & co. kg, Berlin
Prof. Dr-Ing. h.c. Hans Günter Merz
Verfahrensart
Nicht offener Planungswettbewerb nach RPW 2013 zur Auswahl von 15 Teilnehmer*innen mit anschließendem Verhandlungsverfahren

Wettbewerbsaufgabe
Der Alte Jüdische Friedhof „auf dem Judensand“ ist der Beitrag der Landeshauptstadt Mainz auf Einschreibung der SchUM-Stätten Speyer, Worms und Mainz als UNESCO-Welterbe. Der Antrag an die UNESCO ist vom Land Rheinland-Pfalz termingerecht im Januar 2020 eingereicht worden und voraussichtlich im Sommer 2021 wird die Entscheidung der UNESCO fallen.
Die Wettbewerbsaufgabe besteht im Wesentlichen darin, ein Besucherzentrum mit Außenbereich zu gestalten, die externen Erschließungen (Eingänge und Betriebszufahrten) und die internen Erschließungen (vorgegebene Wegeführung) sowie Mauern und Einfriedungen zur Verbesserung der optischen Außendarstellung aufzuwerten, den Baum- und Grünbestand zu sichern sowie Sichtachsen herzustellen.
Für die Findung einer landschaftsplanerisch sowie technisch und funktional aufeinander abgestimmten Lösung ist ein koordiniertes Zusammenwirken zwischen der Planung von Freianlagen und Gebäuden sowie sonstigen baulichen Anlagen bereits im frühen Planungsprozess erforderlich. Deshalb ist es vorgesehen, den Planungswettbewerb für eine Zusammenarbeit von Landschaftsarchitekten und Architekten (15 Wettbewerbsteilnehmer) auszuloben.
Vorliegend besteht grundsätzliche Realisierungsabsicht der Wettbewerbsaufgabe, so dass er als Realisierungswettbewerb bezeichnet werden kann.
Jedoch sind bei der Realisierung des Wettbewerbs neben den Denkmalschutz- und Denkmalfachbehörden bei allen Maßnahmen, die die nominierte Welterbestätte, das Welterbegebiet und die Pufferzone berühren, die Eigentümer (Jüdische Gemeinde Mainz K. d. ö. R. und die Stadt Mainz), der SchUM-Städte e. V. sowie das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Rheinland-Pfalz zu beteiligen. Nach Anerkennung und der dann erfolgenden Implementierung eines Site Managements ist stattdessen das Site Management bei allen Maßnahmen einzubinden. Zur Prüfung der Welterbeverträglichkeit und evtl. Einleitens eines Konfliktmanagements werden zusätzlich ggfs. ICOMOS (International Council on Monuments and Sites) und andere relevante Akteure zu beteiligen sein.
Da dieser Abstimmungsprozess nicht vollumfänglich im Zuge der Preisgerichtssitzung geleistet werden kann, haben Teile der Wettbewerbsaufgabe, insbesondere solche, die z. B. die Welterbeverträglichkeit, den Grabungsschutz, die Denkmalbelange etc. berühren, zur Findung gestalterischer Lösungen den Charakter eines Ideenteils.
Nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens durch die Preisgerichtssitzung wird die Technical Mission durch ICOMOS International im Auftrag der UNESCO im Rahmen des Evaluationsverfahrens zum UNESCO-Welterbeantrages Empfehlungen für die weitere planerische Bearbeitung des Projektes formulieren. Diese werden vom Auftragnehmer zu beachten sein.

Der Auslober hat in einer Grobkostenschätzung das Kostenziel von Bauwerk-Baukonstruktion (KG 300+400) und von Außenanlagen/Freiflächen (KG 500) mit rd. 1.380.000 EUR brutto ermittelt. Dieser Betrag wird als Bestandteil für einen ersten Kostenrahmen definiert und aufgrund der Ergebnisse des Planungswettbewerbes in Bezug auf die darin festgestellten Quantitäten und Qualitäten zu überprüfen sein.

Fachpreisricnter*innen
Stephan Lenzen, Bonn (Vors.)
Klaus Bierbaum, mainz
Christoph Heckel, Trier
Thomas Metz, Generaldirektor Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Mainz
Prof. Andrea Wandel, Saarbrücken

Sachpreisrichter*innen
Katrin Eder, Stadt Mainz
Elke Höllein, Stadt Mainz
Christoph Rosenkranz, Stadtplanungsamt, Stadt Mainz
Aharon Ran Venkovsky, Rabbiner der Jüdischen Gemeinde Mainz

Empfehlung des Preisgerichts für die Arbeit des 1. Preises:
Die Gebäudehülle des Besucherpavillons verdient eine Überarbeitung, bei der z.B. die Auskragungen reduziert werden. Dadurch würde das Gesamtbild des Gebäudes „reduzierter“ in Erscheinung treten.
Auch sollte die Eingangssituation deutlicher markiert sein und die innere Erschließung großzügiger organisiert werden.
Die sog. Bastion, auf der der Pavillon eingeplant ist, stellt einen starken Eingriff in die Topografie des Terrains dar. Aufschüttungen in der Ecksituation sind zu reduzieren.
Die Überdachung des Spoilienfeldes und die am Haupteingang Mombacher Straße stellen unerwünschte bauliche Eingriffe in die Gesamtanlage des Friedhofes dar.

Ausstellung
ab 12.09.2020 bis 18.09.2020 im Zentrum für Baukultur Rheinland-Pfalz, Brückenturm, Rheinstraße 55, 55116 Mainz
geöffnet Sa - Do 14:00 - 18:00 Uhr, Fr 14:00 - 16:00 Uhr, Mi geschlossen
Am Fr 18.09.2020 findet um 16:00 Uhr die Preisverleihung statt.
10/04/2020    S72    Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren 
Deutschland-Mainz: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2020/S 072-172624
Wettbewerbsbekanntmachung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber

I.1) Name und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Mainz
Postanschrift: Große Bleiche 46/Löwenhofstraße 1
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Abteilung Vergabe und Einkauf
E-Mail: verdingungsstelle@stadt.mainz.de
Telefon: +49 6131-12-2263
Fax: +49 6131-12-2071Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mainz.de

I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung


I.3) Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.subreport.de/E81278482
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.subreport.de/E81278482
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: www.subreport.de/E81278482

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers

Regional- oder Kommunalbehörde

I.5) Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:

Nichtoffener Planungswettbewerb „Alter Friedhof Judensand Mainz“ mit Ideenteilen gemäß RPW 2013 und anschließendes Verhandlungsverfahren

II.1.2) CPV-Code Hauptteil

71000000

II.2) Beschreibung


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)

71200000
71221000
71222000

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:

Der Alte Jüdische Friedhof „auf dem Judensand“ ist der Beitrag der Landeshauptstadt Mainz auf Einschreibung der SchUM-Stätten Speyer, Worms und Mainz als UNESCO-Welterbe. Der Antrag an die UNESCO ist vom Land Rheinland-Pfalz termingerecht im Januar 2020 eingereicht worden und voraussichtlich im Sommer 2021 wird die Entscheidung der UNESCO fallen.
Die Wettbewerbsaufgabe besteht im Wesentlichen darin, ein Besucherzentrum mit Außenbereich zu gestalten, die externen Erschließungen (Eingänge und Betriebszufahrten) und die internen Erschließungen (vorgegebene Wegeführung) sowie Mauern und Einfriedungen zur Verbesserung der optischen Außendarstellung aufzuwerten, den Baum- und Grünbestand zu sichern sowie Sichtachsen herzustellen.
Für die Findung einer landschaftsplanerisch sowie technisch und funktional aufeinander abgestimmten Lösung ist ein koordiniertes Zusammenwirken zwischen der Planung von Freianlagen und Gebäuden sowie sonstigen baulichen Anlagen bereits im frühen Planungsprozess erforderlich. Deshalb ist es vorgesehen, den Planungswettbewerb für eine Zusammenarbeit von Landschaftsarchitekten und Architekten (15 Wettbewerbsteilnehmer) auszuloben.
Vorliegend besteht grundsätzliche Realisierungsabsicht der Wettbewerbsaufgabe, so dass er als Realisierungs-wettbewerb bezeichnet werden kann.
Jedoch sind bei der Realisierung des Wettbewerbs neben den Denkmalschutz- und Denkmalfachbehörden bei allen Maßnahmen, die die nominierte Welterbestätte, das Welterbegebiet und die Pufferzone berühren, die Eigentümer (Jüdische Gemeinde Mainz K. d. ö. R. und die Stadt Mainz), der SchUM-Städte e. V. sowie das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Rheinland-Pfalz zu beteiligen. Nach Anerkennung und der dann erfolgenden Implementierung eines Site Managements ist stattdessen das Site Management bei allen Maßnahmen einzubinden. Zur Prüfung der Welterbeverträglichkeit und evtl. Einleitens eines Konfliktmanagements werden zusätzlich ggfs. ICOMOS (International Council on Monuments and Sites) und andere relevante Akteure zu beteiligen sein.
Da dieser Abstimmungsprozess nicht vollumfänglich im Zuge der Preisgerichtssitzung geleistet werden kann, haben Teile der Wettbewerbsaufgabe, insbesondere solche, die z. B. die Welterbeverträglichkeit, den Grabungsschutz, die Denkmal-belange etc. berühren, zur Findung gestalterischer Lösungen den Charakter eines Ideenteils.
Nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens durch die Preisgerichtssitzung wird die Technical Mission durch ICOMOS International im Auftrag der UNESCO im Rahmen des Evaluationsverfahrens zum UNESCO-Welterbeantrages Empfehlungen für die weitere planerische Bearbeitung des Projektes formulieren. Diese werden vom Auftragnehmer zu beachten sein.
Die Beauftragung erfolgt im Anschluss an den Planungswettbewerb aufgrund der nachfolgenden Verhandlungen mit den Preisträgern im Rahmen des anschließenden Verhandlungsverfahrens (ohne Teilnahmewettbewerb), vgl. 17 VgV. § 8 Abs. 2 Satz 1 RPW 2013 findet auf das vorliegende Verfahren keine Anwendung, d. h. der Auftrag wird nicht zwingend an den ersten Preisträger vergeben, sondern an einen der Preisträger.
Der Auslober beabsichtigt, die folgenden Leistungen stufenweise zu beauftragen: Objektplanung Freianlagen nach § 39 HOAI in Verbindung mit Anlage 11 Nr. 11.1 sowie Objektplanung Gebäude nach § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10 Nr. 10.1, jeweils Grundleistungen Leistungsphasen (LPH) 1-9. Es sollen die folgenden Beauftragungsstufen gebildet werden: Stufe 1: LPH 1 bis 4, Stufe 2: LPH 5 bis 9.
Der Auslober hat in einer Grobkostenschätzung das Kostenziel von Bauwerk-Baukonstruktion (KG 300+400) und von Außenanlagen/Freiflächen (KG 500) mit rd. 1 380 000 EUR brutto ermittelt. Dieser Betrag wird als Bestandteil für einen ersten Kostenrahmen definiert und aufgrund der Ergebnisse des Planungswettbewerbes in Bezug auf die darin festgestellten Quantitäten und Qualitäten zu überprüfen sein.
Auslobungstext, siehe Link in Abschnitt I.3).

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben


III.1) Teilnahmebedingungen


III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

1. Nachweis der Vertretungsmacht des Unterzeichners des Teilnahmeantrags, bei jurist. Personen (z. B. Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder vgl. Registern des Herkunftslandes. Bei Personengesellschaften (z. B. GbR, Partnerschafts-, Kommanditgesellschaften) z. B. als Auszug aus dem Gesellschaftervertrag, bei Einzelunternehmen durch geeigneten Nachweis oder Eigenerklärung.
2. Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt und Architekt gemäß § 75 Abs. 1 VgV oder nach Richtlinie 2005/36/EG v. 7.September 2005 über Anerkennung von Berufsqualifikationen. Bei Arbeits-/Bietergemeinschaften und Hinzuziehung anderer Unternehmen muss jedes Mitglied genannt werden und in der Summe die vorgenannten Bedingungen erfüllen.
3. Juristische Personen, Partnerschafts-, Kommanditgesellschaften u. Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der zu übertragenden Leistungen verantwortliche Berufsangehörige benennen u. deren Qualifikation gemäß Ziff. 2. nachweisen, § 75 Abs. 3 VgV.
4. Erklärung des Bewerbers, dass die Umsetzung der freiberuflichen Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, § 73 Abs. 3 VgV.
5. Versicherungsnachweis: Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Sach- und Vermögensschäden und Personenschäden von je min. 1 500 000 EUR, je Versicherungsjahr 2-fach zur Verfügung stehend. Dies muss aus dem Nachweis hervorgehen sowie, dass die genannten Deckungssummen für die Ausführung des ausgeschriebenen Projekts zur Verfügung stehen oder zur Verfügung gestellt werden.
6. Erklärung der Arbeits-/Bietergemeinschaft, dass alle Mitglieder der Gemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
7. Bei Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 47 Abs.1 VgV sind alle anderen Unternehmen zu benennen u. die unter den Ziff. 1. bis 4. geforderten Angaben und Nachweise vorzulegen.
8. Referenzprojekte: Zur Sicherstellung der Aktualität werden nur Projekte gewertet, deren Leistungserbringung im Zeitraum ab 01.01.2013 liegt und bis dato abgeschlossen ist (Datum Inbetriebnahme). Referenzprojekte werden einzeln bewertet. Zur Bewertung der Vergleichbarkeit der Referenzprojekte mit dem zu vergebenden Auftrag werden Projektmerkmale herangezogen. Nur zutreffende Projektmerkmale werden jeweils einzeln bewertet, nichtzutreffende Projektmerkmale mit 0 Punkten, einzeln erzielte Punkte werden addiert.
8.1 Darstellung von 2 ausgewählten Referenzprojekten, deren Planungsanforderungen mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind + für die der Bewerber die Objektplanung bei Freianlagen, § 39 HOAI, Anl. Nr. 11.1 (min. LPH 2, 3, 5 bis 8) erbracht hat.
Je Referenzprojekt können aufgrund der Bewertung der folgenden Projektmerkmale maximal 6 Pkt. x Wichtung 33 = 198 Pkt., also insgesamt max. 396 Pkt. erreicht werden:
a) Projektgröße, gemessen an den Kosten Außenanlagen (KG 500) ? 500 000 EUR brutto: 0,5 Pkt.
b) Parkähnliche Anlage oder ein Landschaftspark: 0,5 Pkt.
c) Friedhof: 1 Pkt.
d) Projekt innerhalb einer Denkmalzone: 1 Pkt.
e) Mit Planung von Schutzeinrichtungen in Form von Umzäunungen u. kontrollierten Zugängen: 1,5 Pkt.
f) Der Umgang mit jüdischer Kultur war zu beachten: 1,5 Pkt.
8.2 Darstellung eines ausgewählten Referenzprojektes, dessen Planungsanforderungen mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar ist + für die der Bewerber die Objektplanung Gebäude, § 34 HOAI, Anl. Nr. 10.1 (min. LPH 2 bis 8) erbracht hat.
Für das Referenzprojekt können aufgrund der Bewertung der folgenden Projektmerkmale maximal 6 Pkt. x Wichtung 34 = 204 Pkt. erreicht werden:
a) Projektgröße, gemessen an den Bauwerkskosten (KG 300 + 400) ? 300 000 EUR brutto: 1 Pkt.
b) Informations-, Ausstellungs- oder Besucherzentrum: 1 Pkt.
c) Projekt innerhalb einer Denkmalzone: 2 Pkt.
d) Besucherzentrum für eine UNESCO-Welterbestätte: 2 Pkt.
Hinweise/Erläuterungen, siehe Link in Abschnitt I.3), Datei „Anlage zur EU-Wettbewerbs bekanntmacht.

III.2) Bedingungen für den Auftrag


III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand

Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Landschaftsarchitekten und Architekten, Nachweise gemäß Abschnitt III.1.10) Ziff. 2. und/oder 3. erforderlich.


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.2) Art des Wettbewerbs

Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 15

IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:

keine

IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Kriterien für die Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten durch das Preisgericht:
1. Qualität der Konzeption:
Entwurfsidee und planerischer Leitgedanke sowie der angemessene Umgang mit dem Thema.
Planerische Reflexion mit dem Umfeld.
2. Qualität der Gestaltung:
Gestalterische landschaftsplanerische und funktionale Qualität des Wettbewerbsbereiches.
Gestalterische und funktionale Qualität der baulichen Einrichtungen und der Sonderbauteile.
3. Realisierbarkeit:
Beachtung der Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege sowie des Religionsrechts und der Welterbeverträglichkeit.
Friedhofs- und betriebsorganisatorische Lösungen: Externe Erschließungen, interne Erschließungen, Funktionalität.
Wirtschaftlichkeit in Herstellung und Betrieb.
Die Reihenfolge der Kriterien stellt keine Rangfolge oder Gewichtung dar.

IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge

Tag: 12/05/2020
Ortszeit: 12:00

IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

Tag: 09/06/2020

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:

Deutsch

IV.3) Preise und Preisgericht


IV.3.1) Angaben zu Preisen

Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
1. Preis 11 200 EUR netto,
2. Preis 7 000 EUR netto,
3. Preis 4 200 EUR netto.
Sowie 3 Anerkennungen à 1 900 EUR netto, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Das Preisgericht kann einstimmig eine andere als die oben angegebene Aufteilung der Preissummen beschließen – siehe § 7 (2) RPW 2013.

IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:


IV.3.3) Folgeaufträge

Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: nein

IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts

Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein

IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:

1. Klaus Bierbaum, Landschaftsarchitekt, Mainz (Fachpreisrichter)
2. Michael Ebling, Oberbürgermeister der Stadt Mainz (Sachpreisrichter)
3. Katrin Eder, Beigeordnete der Stadt Mainz, Dezernat V-Umwelt, Grün, Energie und Verkehr (Sachpreisrichterin)
4. Christoph Heckel, Landschaftsarchitekt, Trier (Fachpreisrichter)
5. Stephan Lenzen, Landschaftsarchitekt, Bonn (Fachpreisrichter)
6. Thomas Metz, Architekt und Denkmalpfleger, Generaldirektor Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz (GDKE), Mainz (Fachpreisrichter)
7. Christoph Rosenkranz, Bauassessor und stellv. Amtsleiter 61-Stadtplanungsamt Mainz (Sachpreisrichter)
8. Aharon Ran Vernikovsky, Rabbiner der Jüdischen Gemeinde Mainz (Sachpreisrichter)
9. Prof. Andrea Wandel, Architektin, Saarbrücken (Fachpreisrichterin)
10. Stellvertreter: siehe Auslobungstext unter Teil A 8.2 ff., Link in Abschnitt I.3).

Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.3) Zusätzliche Angaben
:
1. Ausschlusskriterien
1.1. Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag – im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft jedes einzelne Mitglied — eine verbindliche Erklärung vorzulegen, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB bestehen.
1.2. Sofern ein Bewerber gemäß § 47 Abs. 1 VgV im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmen) in Anspruch nehmen will, ist die unter Ziff. 1.1 verlangte Erklärung auch von den Nachunternehmen vorzulegen.
1.3. Fehlen entsprechende Erklärungen gemäß. Ziff. 1.1 bis 1.3 bis zum Schlusstermin unter Ziffer IV.2.2), werden die fehlenden Erklärungen nachgefordert. Werden die nachgeforderten Erklärungen nicht innerhalb der vom Auftraggeber vorgegebenen angemessenen Frist vorgelegt, führt dies zwingend zum Ausschluss des Bewerbers, vgl. § 56 VgV.
2. Eignung und Auswahl:
Bewerber, die die unter III.1.10) definierten Teilnahmebedingungen zu Ziff. 1. bis 8. erfüllen und unter Ziff. 8 ? 200 Pkt. von max. 600 Pkt. erreichen, werden für diese Planungsaufgabe als grundsätzlich geeignet angesehen.
Da der Auslober 15 Wettbewerbsteilnehmer in Erwägung zieht (vgl. IV.1.2) werden die unter Ziff. 8 abgedruckten Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Wettbewerbsteilnehmern herangezogen. Ergebnis dieser Auswahlprüfung ist die Bildung einer Rangfolge. Die Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zum Planungswettbewerb eingeladen. Für den Fall, dass mehr als 15 Bewerber die Anforderungen gleichermaßen erfüllen, z. B. durch Mehrfachbesetzung des Ranges, den der 15. Bewerber einnimmt, behält der Auftraggeber sich vor, über die Teilnahme am Planungswettbewerb des Bewerbers dieser Rangstelle durch ein Losverfahren zu entscheiden. Der ggf. durchzuführende Losentscheid ist anonym und findet unter anwaltlicher Aufsicht statt.
3. Laufende Bewerberinformationen und Teilnahmeanträge:
3.1. Für den Teilnahmeantrag ist der Bewerbungsbogen als Formularvordruck zu verwenden, maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung. Zum Download des Bewerbungsbogens, siehe unter dem in Abschnitt I. 3.) angegebenen Link. Hierfür ist keine Registrierung erforderlich.
3.2. Rückfragen von Bewerbern (z. B. zur EU-Bekanntmachung oder zu den Auswahlkriterien) werden nur elektronisch über den unter Abschnitt I.3.) angegebenen Link entgegen genommen. Rückfragen sollen möglichst bis zum TT.MM.2020 (Hinweis: ca. 1 Woche vor Termin Bewerberfrist) gestellt werden.
Hierfür ist jedoch eine freiwillige Registrierung sinnvoll. Dies bietet den Bewerbern den Vorteil, dass sie automatisch über die Beantwortung von Rückfragen und eventuelle Änderungen an den Vergabeunterlagen informiert werden. Bewerber, die von der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich selbständig unter dem in Abschnitt I.3) angegebenen Link informiert halten.
3.3. Die Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch in Textform unter dem in Abschnitt I.3) angegebenen Link einzureichen. Hierzu ist eine Registrierung zwingend erforderlich. Die Bewerbungsunterlagen inklusive aller vorzulegenden Anlagen und Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen. Die eingereichten Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Der Umfang der Bewerbungsunterlagen soll die beschriebenen Anlagen nicht überschreiten. Teilnahmeanträge per Telefon, Fax, E-Mail und in Papierform sind nicht zulässig.
4. Bedingungen für den Auftrag:
4.1. Die Vergütung der zu beauftragenden Leistung erfolgt gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
4.2. Es gelten die besonderen Bedingungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne des § 99 GWB gemäß Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (LTTG) vom 01.12.2010 (GVBl. 2010, 426), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.11.2013 (GVBl. 2013, 469).

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer-rlp@mwvlw.rlp.de
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113Internet-Adresse: mwvlw.rlp.de

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren


VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Entsprechend der Regelung in § 160 GWB. Zitat:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 GWB).
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.“

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:

08/04/2020

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