- Dokumentation des Wettbewerbs
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Veröffentlicht als:
- Kurzergebnis
- wa-ID
- wa-2007022
- Tag der Veröffentlichung
- 29.04.2002
- Aktualisiert am
- 01.09.2002
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Beteiligung
- 14 Arbeiten
- Auslober
-
Stadt Kevelaer
- Abgabetermin Pläne
- 29.04.2002
- Abgabetermin Modell
- 02.05.2002
- Preisgerichtssitzung
- 29.05.2002
Verfahrensart
Einladungswettbewerb
Wettbewerbsaufgabe:
Kevelaer ist Deutschlands größter Marien-Wallfahrtsort mit Ausstrahlung in die benachbarten
Niederlande sowie nach Belgien und Luxemburg. Die südliche Innenstadt mit dem Peter-Plümpe-
Platz (Marktplatz) und dem alten und neuen Rathaus als Zentrum ist seit Jahren Gegenstand städtebaulicher
Entwicklung und Umgestaltung.
Ziel des Wettbewerbs ist, den Peter-Plümpe-Platz in der Stadtmitte ergänzend zu bebauen und
umzugestalten. Die ergänzende Bebauung soll drei Bereiche umfassen: Die Ergänzung der
Bebauung an der Annastraße/Busmannstraße, die Erweiterung des Erdgeschosses des neuen Rathauses
mit einer Neugestaltung des Eingangsbereiches zum Rathaus und eine zusätzliche ergänzende
raumbildende Bebauung im Platzbereich.
Diese zusätzliche Bebauung soll eine urbane Nutzungsmischung aus Einzelhandel, Gastronomie,
Dienstleistung und innerstädtischem Wohnen enthalten.
Die ergänzende Bebauung darf 3.500 m2 Grundfläche nicht überschreiten.
Einladungswettbewerb
Wettbewerbsaufgabe:
Kevelaer ist Deutschlands größter Marien-Wallfahrtsort mit Ausstrahlung in die benachbarten
Niederlande sowie nach Belgien und Luxemburg. Die südliche Innenstadt mit dem Peter-Plümpe-
Platz (Marktplatz) und dem alten und neuen Rathaus als Zentrum ist seit Jahren Gegenstand städtebaulicher
Entwicklung und Umgestaltung.
Ziel des Wettbewerbs ist, den Peter-Plümpe-Platz in der Stadtmitte ergänzend zu bebauen und
umzugestalten. Die ergänzende Bebauung soll drei Bereiche umfassen: Die Ergänzung der
Bebauung an der Annastraße/Busmannstraße, die Erweiterung des Erdgeschosses des neuen Rathauses
mit einer Neugestaltung des Eingangsbereiches zum Rathaus und eine zusätzliche ergänzende
raumbildende Bebauung im Platzbereich.
Diese zusätzliche Bebauung soll eine urbane Nutzungsmischung aus Einzelhandel, Gastronomie,
Dienstleistung und innerstädtischem Wohnen enthalten.
Die ergänzende Bebauung darf 3.500 m2 Grundfläche nicht überschreiten.