- Dokumentation des Wettbewerbs
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Veröffentlicht als:
- Kurzergebnis
- wa-ID
- wa-2028940
- Tag der Veröffentlichung
- 22.04.2020
- Aktualisiert am
- 14.02.2021
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EWG
- Teilnehmer
- Architekt*innen
- Beteiligung
- 17 Arbeiten
- Auslober
- Stadtwerke München GmbH
- Koordination
- Assmann Beraten + Planen GmbH, Münster
- Bewerbungsschluss
- 18.05.2020
- Abgabetermin Pläne
- 07.08.2020
- Abgabetermin Modell
- 21.08.2020
- Preisgerichtssitzung
- 23.09.2020
Verfahrensart
Einstufiger, nicht offener Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungs-/Losverfahren nach RPW 2013
Anlass und Wettbewerbsaufgabe
Die Stadtverwaltung Münster braucht ein neues Verwaltungsgebäude!
Mit insgesamt ca. 7.300 Mitarbeitern in rund 32 verschiedenen Ämtern und Einrichtungen ist die Stadtverwaltung der Stadt Münster einer der größten Arbeitgeber in Münster. Die einzelnen Ämter und Dienststellen der Verwaltung sind auf über 30 unterschiedliche Standorte in der Stadt verteilt. Aufgrund der zerstreuten Verwaltungseinheiten ergeben sich zahlreiche Nachteile sowohl für die Besucher als auch bei den internen Abläufen der einzelnen Ämter untereinander.
Im Mai 2019 fiel der Grundsatzbeschluss für die Erweiterung des Stadthauses 3 (Stadthaus 4) im Rat der Stadt Münster. Der Rat nahm zur Kenntnis, „dass die Verwaltung auf Grundlage der übergeordneten Kriterien Bürgerorientierung, Wirtschaftlichkeit und Flexibilität das strategische Ziel verfolgt, ihre bisherigen Standorte zu konzentrieren, zu optimieren und für die Mitarbeiter in der wachsenden Verwaltung ein modernes Arbeitsumfeld zur Verfügung zu stellen.“
Die Verwaltung der Stadt Münster und die Stadtwerke Münster GmbH sind in diesem Ratsbeschluss beauftragt worden, in einer gemeinsamen Kooperation den Neubau auf die Anforderungen der Stadt Münster hin zu entwickeln. Bauherr und Vermieter des Stadthauses ist die Stadtwerke Münster GmbH. Die Stadt Münster wird als Mieter auftreten.
Es bestehen seit längeren Überlegungen für ein neues Verwaltungsgebäude in unmittelbarer Nähe des Standorts des Stadthauses 3 an der Kiesekamps Mühle. Hier soll ein ‚soziales Rathaus‘ mit folgenden Ämtern errichtet werden:
- Amt 50 – Sozialamt
- Amt 59 – Jobcenter
- Amt 64 – Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung
- Amt 67 – Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
Mit dem neuen Verwaltungsgebäude wird ein Gebäude angestrebt, welches Besuchern als auch Mitarbeitern in allen Bereichen eine hohe Aufenthaltsqualität ermöglicht. Angestrebt wird ein Stadthaus, welches helle freundliche Räumlichkeiten schafft und vor allem Wert auf die einladende Gestaltung der publikumsintensiveren Bereiche legt. Die Bürger sollen ohne Schwellenängste in das Gebäude eintreten können.
Fachpreisrichter*innen
Prof. Bettina Mons, Bielefeld/Minden (Vors.)
Robin Denstorff, Stadtbaurat, Stadt Münster
Prof. Dr. Volker Droste, Oldenburg
Heiner Farwick, Ahaus/Dortmund
Prof. Andreas Fritzen, ABochum/Köln
Prof. Dörte Gatermann, Köln
Eckhard Scholz, Senden
Dirk Stanczus, Lübbecke
Dieter Sumbeck, Münster
Sachpreisrichter*innen
Peter Börgel
Michael Dauskardt
Frank Gäfgen, Geschäftsführer, Stadtwerke Münster GmbH
Wolfgang Heuer, Stadtrat, Stadt Münster
Gerhard Joksch
Matthias Peck, Stadtrat, Stadt Münster
Ortrud Philipp
Christine Zeller, Stadtkämmerin, Stadt Münster
Empfehlung des Preisgerichts
Die Vorsitzende erläutert, dass anschließend ein Verhandlungsverfahren mit allen Preisträgern durchgeführt wird. Vorbehaltlich dieses Verfahrens wird empfohlen, die Arbeit des 1. Preises zu einer weiteren Bearbeitung zu beauftragen.
Einstufiger, nicht offener Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungs-/Losverfahren nach RPW 2013
Anlass und Wettbewerbsaufgabe
Die Stadtverwaltung Münster braucht ein neues Verwaltungsgebäude!
Mit insgesamt ca. 7.300 Mitarbeitern in rund 32 verschiedenen Ämtern und Einrichtungen ist die Stadtverwaltung der Stadt Münster einer der größten Arbeitgeber in Münster. Die einzelnen Ämter und Dienststellen der Verwaltung sind auf über 30 unterschiedliche Standorte in der Stadt verteilt. Aufgrund der zerstreuten Verwaltungseinheiten ergeben sich zahlreiche Nachteile sowohl für die Besucher als auch bei den internen Abläufen der einzelnen Ämter untereinander.
Im Mai 2019 fiel der Grundsatzbeschluss für die Erweiterung des Stadthauses 3 (Stadthaus 4) im Rat der Stadt Münster. Der Rat nahm zur Kenntnis, „dass die Verwaltung auf Grundlage der übergeordneten Kriterien Bürgerorientierung, Wirtschaftlichkeit und Flexibilität das strategische Ziel verfolgt, ihre bisherigen Standorte zu konzentrieren, zu optimieren und für die Mitarbeiter in der wachsenden Verwaltung ein modernes Arbeitsumfeld zur Verfügung zu stellen.“
Die Verwaltung der Stadt Münster und die Stadtwerke Münster GmbH sind in diesem Ratsbeschluss beauftragt worden, in einer gemeinsamen Kooperation den Neubau auf die Anforderungen der Stadt Münster hin zu entwickeln. Bauherr und Vermieter des Stadthauses ist die Stadtwerke Münster GmbH. Die Stadt Münster wird als Mieter auftreten.
Es bestehen seit längeren Überlegungen für ein neues Verwaltungsgebäude in unmittelbarer Nähe des Standorts des Stadthauses 3 an der Kiesekamps Mühle. Hier soll ein ‚soziales Rathaus‘ mit folgenden Ämtern errichtet werden:
- Amt 50 – Sozialamt
- Amt 59 – Jobcenter
- Amt 64 – Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung
- Amt 67 – Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
Mit dem neuen Verwaltungsgebäude wird ein Gebäude angestrebt, welches Besuchern als auch Mitarbeitern in allen Bereichen eine hohe Aufenthaltsqualität ermöglicht. Angestrebt wird ein Stadthaus, welches helle freundliche Räumlichkeiten schafft und vor allem Wert auf die einladende Gestaltung der publikumsintensiveren Bereiche legt. Die Bürger sollen ohne Schwellenängste in das Gebäude eintreten können.
Fachpreisrichter*innen
Prof. Bettina Mons, Bielefeld/Minden (Vors.)
Robin Denstorff, Stadtbaurat, Stadt Münster
Prof. Dr. Volker Droste, Oldenburg
Heiner Farwick, Ahaus/Dortmund
Prof. Andreas Fritzen, ABochum/Köln
Prof. Dörte Gatermann, Köln
Eckhard Scholz, Senden
Dirk Stanczus, Lübbecke
Dieter Sumbeck, Münster
Sachpreisrichter*innen
Peter Börgel
Michael Dauskardt
Frank Gäfgen, Geschäftsführer, Stadtwerke Münster GmbH
Wolfgang Heuer, Stadtrat, Stadt Münster
Gerhard Joksch
Matthias Peck, Stadtrat, Stadt Münster
Ortrud Philipp
Christine Zeller, Stadtkämmerin, Stadt Münster
Empfehlung des Preisgerichts
Die Vorsitzende erläutert, dass anschließend ein Verhandlungsverfahren mit allen Preisträgern durchgeführt wird. Vorbehaltlich dieses Verfahrens wird empfohlen, die Arbeit des 1. Preises zu einer weiteren Bearbeitung zu beauftragen.
22/04/2020 S79 Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren
Deutschland-Münster: Architekturentwurf
2020/S 079-187050
Wettbewerbsbekanntmachung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Münster GmbH
Postanschrift: Hafenplatz 1
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33
Postleitzahl: 48155
Land: Deutschland
E-Mail: B.Recker@stadtwerke-muenster.deInternet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-muenster.de
I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y43DL5N/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: assmann münster GmbH
Postanschrift: Mendelstraße 11
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Luisa Kaltegärtner
E-Mail: kaltegaertner@assmanngruppe.com
Telefon: +49 251-980-1309Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.assmanngruppe.com
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y43DL5N
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Versorgungsunternehmen
I.5) Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Versorgung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Verwaltungsgebäude „Stadthaus 4“ in Münster
Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-003-WB-OP
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71220000
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Die Stadtwerke Münster beabsichtigen den Neubau eines Verwaltungsgebäudes, welches der Stadt Münster als Erweiterung des Stadthauses 3 dienen soll. Das für den Neubau vorgesehene Grundstück mit einer Fläche von 7 140 m² befindet sich in Münster (Westfalen) südöstlich des Stadthauses 3 am Albersloher Weg zwischen den Straßen Kiesekamps Mühle und Hafengrenzweg. Aktuell wird diese Fläche als Stellfläche für Kraftfahrzeuge genutzt. Im Grundsatzbeschlusses des Rates vom Mai 2019 wurde eine Netto-Mietfläche des Gebäudes von 16 000 m² sowie eine Gesamt-Investitionssumme von 60 Mio. EUR netto beschlossen.
Als Nutzer des Gebäudes sind folgende Ämter der Stadt Münster vorgesehen:
— Amt 50 - Sozialamt,
— Amt 59 - Jobcenter,
— Amt 64 - Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung,
— Amt 67 - Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit.
Die maximale Höhe des Gebäudes darf 22 m betragen. Die maximale Geschossigkeit sollte sich inklusive eines überhöhten Erdgeschosses auf maximal 6 Geschosse belaufen. Es wird ein Entwurfskonzept erwartet, das die vielfältigen funktionalen Anforderungen bestmöglich erfüllt und in der Errichtung wie auch im laufenden Erhalt möglichst Kosten sparend ist. Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein Wettbewerb mit 18 Teilnehmern nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungs-verfahren vorgesehen.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb ist, dass der Bewerber als Architekt teilnahmeberechtigt ist.
Zwingende Teilnahmevoraussetzung ist, dass innerhalb der Bewerbungsfrist ein Teilnahmeantrag eingereicht wird. Maßgeblich hierfür ist der rechtzeitige Eingang des Teilnahmeantrags auf der Vergabeplattform im Bereich „Teilnahmeantrag“.
Von der Teilnahme ausgeschlossen werden Bewerber, bei denen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. Ferner können Bewerber ausgeschlossen werden, bei denen einer der in § 124 GWB genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Bewerber haben in ihrem Teilnahmeantrag anzugeben, ob o. g. Ausschlussgründe vorliegen, und in Zweifelsfällen innerhalb einer angemessenen Nachfrist einen zulässigen Nachweis einzureichen. Die vorgenannten Ausschlussgründe gelten für das gesamte Verfahren bis zur Auftragserteilung.
Für den Teilnahmeantrag ist zwingend das auf der Vergabeplattform zur Verfügung stehende Formular zu verwenden.
Der Teilnahmeantrag muss folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten:
— Name des Bewerbers (Büroname); bei Bewerbergemeinschaften: Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft,
— Kontaktdaten (Büroanschrift, Name des Ansprechpartners mit Telefonnummer und E-Mail-Anschrift),
— Bestätigung, dass der Bewerber im Falle seiner Auslosung am Wettbewerb teilnehmen wird,
— Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Architekt“ (Kammernachweis),
— Erklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123-124 GWB und § 4 Abs. 2 RPW 2013 (für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft bzw. Nachunternehmer),
— Nennung der natürlichen Person, die den Teilnahmeantrag ausgefüllt hat,
— Nennung von Referenzen, die die folgenden Mindestkriterien erfüllen:
a) Jeder Bewerber muss min. jeweils eine Referenz je Kategorie (1: Größe; 2: Komplexität) nachweisen. Die Benennung der gleichen Referenzen für die Kategorien 1 und 2 ist möglich und wird dann jeweils in beiden Kategorien bewertet.
b) Die Leistungsphasen 2-5 wurden vollständig erbracht.
c) Die Referenz wurde innerhalb der letzten 5 Jahre fertiggestellt (1.4.2015 - 31.3.2020). Als Datum der Fertigstellung gilt der Tag der Übergabe an den Bauherrn.
d) für Referenzkategorie 1: Die BGF der Referenz beträgt min. 10 000 m².
e) für Referenzkategorie 2: Die Referenz wird min. der Honorarzone III zugeordnet.
f) Die Teilnehmer für den Wettbewerb werden über ein Ranking ausgewählt. Die Anforderungen sind der beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Teilnahmeanträge sind auf der Vergabeplattform in Textform hochzuladen. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich.
Unter den eingegangenen Teilnahmeanträgen erfolgt eine Auswahl von 12 Wettbewerbsteilnehmern sowie 5 weiteren Bewerbern als potentiellen Nachrückern nach folgendem Verfahren:
Alle Teilnahmeanträge werden formal geprüft. Fehlende Erklärungen und Nachweise werden unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Auftraggeber nachgefordert. Formal fehlerhafte oder trotz Nachforderung unvollständige Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen werden Teilnahmeanträge von Bewerbern, bei denen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder ein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB steht ein Ausschluss im Ermessen des Auslobers.
Aus den fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträgen werden 12 Bewerber über die beigefügte Bewertungsmatrix ausgewählt. Bei gleichem Punktestand mehrerer Bewerber, werden durch Losverfahren die Wettbewerbsteilnehmer sowie weitere Bewerber als potenzielle Nachrücker ausgelost und unverzüglich benachrichtigt. Ausgeschlossene sowie nicht geloste Bewerber werden ebenfalls zeitnah benachrichtigt. 6 weitere Bewerber sind bereits gesetzt worden.
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Zur Teilnahme berechtigt sind natürliche Personen, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der EU haben und die nach den Rechtsvorschriften ihres Herkunftsstaates zum Führen der Berufsbezeichnung „Architekt/-in“ berechtigt sind. Ist in dem Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so ist teilnahmeberechtigt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG - „Berufsanerkennungsrichtlinie“ - gewährleistet ist.
Außerdem sind juristische Personen teilnahmeberechtigt, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der EU haben und zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck Architektenleistungen gehören, wenn sie einen bevollmächtigten Vertreter sowie einen (personenidentischen oder personenverschiedenen) Verfasser der Wettbewerbsarbeit benennen und die so benannte(n) Person(en) die oben genannten Voraussetzungen für eine Teilnahmeberechtigung natürlicher Personen erfüllen.
Wer am Tage der Auslobung bei einem Teilnehmer angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Bewerbergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn ihnen mindestens ein teilnahmeberechtigter Architekt angehört.
Mitglieder von Bewerbergemeinschaften, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt sind, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 18
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
agn Niederberghaus & Partner GmbH, Ibbenbüren
AllesWirdGut Architektur ZT GmbH, Wien / München
behet bondzio lin architekten GmbH & Co. KG, Münster
HPP Architekten GmbH, Düsseldorf
ingenhoven architects gmbh, Düsseldorf
RKW Architektur +, Düsseldorf
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Die eingereichten Arbeiten werden anhand folgender Kriterien beurteilt, wobei die Reihenfolge der Nennung keine Rangfolge zum Ausdruck bringt:
— Städtebauliche und architektonische Qualität;
— Raumprogramm und Funktionalität;
— Wirtschaftlichkeit (Bau- und Lebenszykluskosten).
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 18/05/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 17/04/2020
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Für Preise und Anerkennungen stellt der Auslober als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 270 000 EUR inkl. MwSt. zu Verfügung.
Die Aufteilung der Preise ist wie folgt vorgesehen:
— 1. Preis: 72 000 EUR;
— 2. Preis: 45 000 EUR;
— 3. Preis: 27 000 EUR.
Für Anerkennungen steht eine Summe von 36 000 Euro zur Verfügung. Jedes Büro, dass eine wertbare Wettbewerbsarbeit einreicht, erhält zudem eine Aufwandsentschädigung von 5 000 EUR.
Eine Änderung der Anzahl und Höhe der Preise sowie der Teilung der Gesamtsumme auf Preise und Anerkennungen ist unter Ausschöpfung der gesamten Summe bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichtes möglich.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
Frank Gäfgen (Geschäftsführer, Stadtwerke Münster GmbH)
Wolfgang Heuer (Stadtrat, Stadt Münster)
Matthias Peck (Stadtrat, Stadt Münster)
Peter Börgel (CDU-Fraktion)
Gerhard Joksch (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL)
Michael Dauskardt (SPD-Fraktion)
Dieter Sumbeck (FDP-Fraktion)
Ortrud Philipp (Fraktion DIE LINKE)
Robin Denstorff, Stadtplaner (Stadtbaurat, Stadt Münster)
Jörg Andreas Michel, Architekt (Amt für Immobilienmanagement, Stadt Münster)
Prof. Dr. Volker Droste, Architekt, Oldenburg
Dirk Stanczus, Architekt Lübbecke
Prof. Andreas Fritzen, Architekt und Stadtplaner, Bochum/Köln
Prof. Bettina Mons, Architektin, Bielefeld/Minden
Prof. Dörte Gatermann, Architektin, Köln
Eckhard Scholz, Architekt, Senden
Heiner Farwick, Architekt, Ahaus/Dortmund
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
:
Der Auslober beabsichtigt, unmittelbar im Anschluss an den Wettbewerb ein Verhandlungsverfahren mit den Preisträgern durchzuführen.
Der Auslober erklärt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird, einen oder mehrere Preisträger mit der Realisierung des Wettbewerbs (Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume, § 34 HOAI) zu beauftragen, stufenweise nach Leistungsphasen und/ oder zu realisierenden Bauabschnitten, jeweils mindestens jedoch die Leistungsphasen 2-5 nach § 34 (Objektplanung) HOAI.
Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren erfolgt im Falle einer positiven Entscheidung für die Realisierung des Projekts die Vergabe der Planungsleistungen in einem Verhandlungsverfahren gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV. Teilnehmer am Verhandlungsverfahren sind die Preisträger wie sie in der Verfassererklärung benannt wurden.
Folgende Zuschlagskriterien sind für das spätere Verhandlungsverfahren festgeschrieben:
— Entwurf:
—— Berücksichtigung des Wettbewerbsergebnisses (Rangfolge): 45 %:
——— 1. Preis: 45 Punkte;
——— 2. Preis: 30 Punkte;
——— 3. Preis: 15 Punkte;
—— Berücksichtigung der Überarbeitungshinweise: 5 %;
Folgende weitere Zuschlagskriterien sind momentan geplant:
— Auftragsbezogene Qualifikation des Projektteams: 10 %;
— Qualität des Konzepts zur Umsetzung der Aufgabenstellung: 30 %;
—— Ausführungen zum Terminmanagement;
—— Ausführungen zum Kostenmanagement;
—— Ausführungen zum Qualitätsmanagement;
— Honorarangebot 10 %.
Der Auslober behält sich eine weitere Konkretisierung bzw. Untergliederung der festgeschriebenen Zuschlagskriterien sowie eine Abänderung, Konkretisierung sowie Untergliederung der weiteren Zuschlagskriterien und deren Gewichtung vor.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Die Preissumme wird im Falle der Auftragserteilung von der Vorplanungsgebühr des Honorars abgezogen. Grundlage der Honorargestaltung im Falle einer weiteren Bearbeitung ist die derzeitig aktuelle Fassung der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure).
— Darüber hinaus wird das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 5,0 Mio. EUR für Personenschäden sowie für Sach- und Vermögensschäden (jeweils 2-fach maximiert) verlangt, wobei der Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall genügt. Der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung muss erst im Rahmen des Verhandlungsverfahrens im Anschluss an den Wettbewerb erbracht werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y43DL5N
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: +49 2514-110
Fax: +49 2514112-165Internet-Adresse: www.brd.nrw.de/
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: +49 2514-110
Fax: +49 2514112-165Internet-Adresse: www.brd.nrw.de/
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die im anschließenden Verhandlungsverfahren unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens Unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: +49 2514-110
Fax: +49 2514112-165Internet-Adresse: www.brd.nrw.de/
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/04/2020
Deutschland-Münster: Architekturentwurf
2020/S 079-187050
Wettbewerbsbekanntmachung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Münster GmbH
Postanschrift: Hafenplatz 1
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33
Postleitzahl: 48155
Land: Deutschland
E-Mail: B.Recker@stadtwerke-muenster.deInternet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-muenster.de
I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y43DL5N/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: assmann münster GmbH
Postanschrift: Mendelstraße 11
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Luisa Kaltegärtner
E-Mail: kaltegaertner@assmanngruppe.com
Telefon: +49 251-980-1309Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.assmanngruppe.com
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y43DL5N
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Versorgungsunternehmen
I.5) Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Versorgung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Verwaltungsgebäude „Stadthaus 4“ in Münster
Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-003-WB-OP
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71220000
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Die Stadtwerke Münster beabsichtigen den Neubau eines Verwaltungsgebäudes, welches der Stadt Münster als Erweiterung des Stadthauses 3 dienen soll. Das für den Neubau vorgesehene Grundstück mit einer Fläche von 7 140 m² befindet sich in Münster (Westfalen) südöstlich des Stadthauses 3 am Albersloher Weg zwischen den Straßen Kiesekamps Mühle und Hafengrenzweg. Aktuell wird diese Fläche als Stellfläche für Kraftfahrzeuge genutzt. Im Grundsatzbeschlusses des Rates vom Mai 2019 wurde eine Netto-Mietfläche des Gebäudes von 16 000 m² sowie eine Gesamt-Investitionssumme von 60 Mio. EUR netto beschlossen.
Als Nutzer des Gebäudes sind folgende Ämter der Stadt Münster vorgesehen:
— Amt 50 - Sozialamt,
— Amt 59 - Jobcenter,
— Amt 64 - Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung,
— Amt 67 - Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit.
Die maximale Höhe des Gebäudes darf 22 m betragen. Die maximale Geschossigkeit sollte sich inklusive eines überhöhten Erdgeschosses auf maximal 6 Geschosse belaufen. Es wird ein Entwurfskonzept erwartet, das die vielfältigen funktionalen Anforderungen bestmöglich erfüllt und in der Errichtung wie auch im laufenden Erhalt möglichst Kosten sparend ist. Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein Wettbewerb mit 18 Teilnehmern nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungs-verfahren vorgesehen.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb ist, dass der Bewerber als Architekt teilnahmeberechtigt ist.
Zwingende Teilnahmevoraussetzung ist, dass innerhalb der Bewerbungsfrist ein Teilnahmeantrag eingereicht wird. Maßgeblich hierfür ist der rechtzeitige Eingang des Teilnahmeantrags auf der Vergabeplattform im Bereich „Teilnahmeantrag“.
Von der Teilnahme ausgeschlossen werden Bewerber, bei denen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. Ferner können Bewerber ausgeschlossen werden, bei denen einer der in § 124 GWB genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Bewerber haben in ihrem Teilnahmeantrag anzugeben, ob o. g. Ausschlussgründe vorliegen, und in Zweifelsfällen innerhalb einer angemessenen Nachfrist einen zulässigen Nachweis einzureichen. Die vorgenannten Ausschlussgründe gelten für das gesamte Verfahren bis zur Auftragserteilung.
Für den Teilnahmeantrag ist zwingend das auf der Vergabeplattform zur Verfügung stehende Formular zu verwenden.
Der Teilnahmeantrag muss folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten:
— Name des Bewerbers (Büroname); bei Bewerbergemeinschaften: Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft,
— Kontaktdaten (Büroanschrift, Name des Ansprechpartners mit Telefonnummer und E-Mail-Anschrift),
— Bestätigung, dass der Bewerber im Falle seiner Auslosung am Wettbewerb teilnehmen wird,
— Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Architekt“ (Kammernachweis),
— Erklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123-124 GWB und § 4 Abs. 2 RPW 2013 (für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft bzw. Nachunternehmer),
— Nennung der natürlichen Person, die den Teilnahmeantrag ausgefüllt hat,
— Nennung von Referenzen, die die folgenden Mindestkriterien erfüllen:
a) Jeder Bewerber muss min. jeweils eine Referenz je Kategorie (1: Größe; 2: Komplexität) nachweisen. Die Benennung der gleichen Referenzen für die Kategorien 1 und 2 ist möglich und wird dann jeweils in beiden Kategorien bewertet.
b) Die Leistungsphasen 2-5 wurden vollständig erbracht.
c) Die Referenz wurde innerhalb der letzten 5 Jahre fertiggestellt (1.4.2015 - 31.3.2020). Als Datum der Fertigstellung gilt der Tag der Übergabe an den Bauherrn.
d) für Referenzkategorie 1: Die BGF der Referenz beträgt min. 10 000 m².
e) für Referenzkategorie 2: Die Referenz wird min. der Honorarzone III zugeordnet.
f) Die Teilnehmer für den Wettbewerb werden über ein Ranking ausgewählt. Die Anforderungen sind der beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Teilnahmeanträge sind auf der Vergabeplattform in Textform hochzuladen. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich.
Unter den eingegangenen Teilnahmeanträgen erfolgt eine Auswahl von 12 Wettbewerbsteilnehmern sowie 5 weiteren Bewerbern als potentiellen Nachrückern nach folgendem Verfahren:
Alle Teilnahmeanträge werden formal geprüft. Fehlende Erklärungen und Nachweise werden unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Auftraggeber nachgefordert. Formal fehlerhafte oder trotz Nachforderung unvollständige Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen werden Teilnahmeanträge von Bewerbern, bei denen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder ein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB steht ein Ausschluss im Ermessen des Auslobers.
Aus den fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträgen werden 12 Bewerber über die beigefügte Bewertungsmatrix ausgewählt. Bei gleichem Punktestand mehrerer Bewerber, werden durch Losverfahren die Wettbewerbsteilnehmer sowie weitere Bewerber als potenzielle Nachrücker ausgelost und unverzüglich benachrichtigt. Ausgeschlossene sowie nicht geloste Bewerber werden ebenfalls zeitnah benachrichtigt. 6 weitere Bewerber sind bereits gesetzt worden.
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Zur Teilnahme berechtigt sind natürliche Personen, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der EU haben und die nach den Rechtsvorschriften ihres Herkunftsstaates zum Führen der Berufsbezeichnung „Architekt/-in“ berechtigt sind. Ist in dem Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so ist teilnahmeberechtigt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG - „Berufsanerkennungsrichtlinie“ - gewährleistet ist.
Außerdem sind juristische Personen teilnahmeberechtigt, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der EU haben und zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck Architektenleistungen gehören, wenn sie einen bevollmächtigten Vertreter sowie einen (personenidentischen oder personenverschiedenen) Verfasser der Wettbewerbsarbeit benennen und die so benannte(n) Person(en) die oben genannten Voraussetzungen für eine Teilnahmeberechtigung natürlicher Personen erfüllen.
Wer am Tage der Auslobung bei einem Teilnehmer angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Bewerbergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn ihnen mindestens ein teilnahmeberechtigter Architekt angehört.
Mitglieder von Bewerbergemeinschaften, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt sind, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 18
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
agn Niederberghaus & Partner GmbH, Ibbenbüren
AllesWirdGut Architektur ZT GmbH, Wien / München
behet bondzio lin architekten GmbH & Co. KG, Münster
HPP Architekten GmbH, Düsseldorf
ingenhoven architects gmbh, Düsseldorf
RKW Architektur +, Düsseldorf
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Die eingereichten Arbeiten werden anhand folgender Kriterien beurteilt, wobei die Reihenfolge der Nennung keine Rangfolge zum Ausdruck bringt:
— Städtebauliche und architektonische Qualität;
— Raumprogramm und Funktionalität;
— Wirtschaftlichkeit (Bau- und Lebenszykluskosten).
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 18/05/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 17/04/2020
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Für Preise und Anerkennungen stellt der Auslober als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 270 000 EUR inkl. MwSt. zu Verfügung.
Die Aufteilung der Preise ist wie folgt vorgesehen:
— 1. Preis: 72 000 EUR;
— 2. Preis: 45 000 EUR;
— 3. Preis: 27 000 EUR.
Für Anerkennungen steht eine Summe von 36 000 Euro zur Verfügung. Jedes Büro, dass eine wertbare Wettbewerbsarbeit einreicht, erhält zudem eine Aufwandsentschädigung von 5 000 EUR.
Eine Änderung der Anzahl und Höhe der Preise sowie der Teilung der Gesamtsumme auf Preise und Anerkennungen ist unter Ausschöpfung der gesamten Summe bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichtes möglich.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
Frank Gäfgen (Geschäftsführer, Stadtwerke Münster GmbH)
Wolfgang Heuer (Stadtrat, Stadt Münster)
Matthias Peck (Stadtrat, Stadt Münster)
Peter Börgel (CDU-Fraktion)
Gerhard Joksch (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL)
Michael Dauskardt (SPD-Fraktion)
Dieter Sumbeck (FDP-Fraktion)
Ortrud Philipp (Fraktion DIE LINKE)
Robin Denstorff, Stadtplaner (Stadtbaurat, Stadt Münster)
Jörg Andreas Michel, Architekt (Amt für Immobilienmanagement, Stadt Münster)
Prof. Dr. Volker Droste, Architekt, Oldenburg
Dirk Stanczus, Architekt Lübbecke
Prof. Andreas Fritzen, Architekt und Stadtplaner, Bochum/Köln
Prof. Bettina Mons, Architektin, Bielefeld/Minden
Prof. Dörte Gatermann, Architektin, Köln
Eckhard Scholz, Architekt, Senden
Heiner Farwick, Architekt, Ahaus/Dortmund
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
:
Der Auslober beabsichtigt, unmittelbar im Anschluss an den Wettbewerb ein Verhandlungsverfahren mit den Preisträgern durchzuführen.
Der Auslober erklärt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird, einen oder mehrere Preisträger mit der Realisierung des Wettbewerbs (Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume, § 34 HOAI) zu beauftragen, stufenweise nach Leistungsphasen und/ oder zu realisierenden Bauabschnitten, jeweils mindestens jedoch die Leistungsphasen 2-5 nach § 34 (Objektplanung) HOAI.
Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren erfolgt im Falle einer positiven Entscheidung für die Realisierung des Projekts die Vergabe der Planungsleistungen in einem Verhandlungsverfahren gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV. Teilnehmer am Verhandlungsverfahren sind die Preisträger wie sie in der Verfassererklärung benannt wurden.
Folgende Zuschlagskriterien sind für das spätere Verhandlungsverfahren festgeschrieben:
— Entwurf:
—— Berücksichtigung des Wettbewerbsergebnisses (Rangfolge): 45 %:
——— 1. Preis: 45 Punkte;
——— 2. Preis: 30 Punkte;
——— 3. Preis: 15 Punkte;
—— Berücksichtigung der Überarbeitungshinweise: 5 %;
Folgende weitere Zuschlagskriterien sind momentan geplant:
— Auftragsbezogene Qualifikation des Projektteams: 10 %;
— Qualität des Konzepts zur Umsetzung der Aufgabenstellung: 30 %;
—— Ausführungen zum Terminmanagement;
—— Ausführungen zum Kostenmanagement;
—— Ausführungen zum Qualitätsmanagement;
— Honorarangebot 10 %.
Der Auslober behält sich eine weitere Konkretisierung bzw. Untergliederung der festgeschriebenen Zuschlagskriterien sowie eine Abänderung, Konkretisierung sowie Untergliederung der weiteren Zuschlagskriterien und deren Gewichtung vor.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Die Preissumme wird im Falle der Auftragserteilung von der Vorplanungsgebühr des Honorars abgezogen. Grundlage der Honorargestaltung im Falle einer weiteren Bearbeitung ist die derzeitig aktuelle Fassung der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure).
— Darüber hinaus wird das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 5,0 Mio. EUR für Personenschäden sowie für Sach- und Vermögensschäden (jeweils 2-fach maximiert) verlangt, wobei der Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall genügt. Der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung muss erst im Rahmen des Verhandlungsverfahrens im Anschluss an den Wettbewerb erbracht werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y43DL5N
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: +49 2514-110
Fax: +49 2514112-165Internet-Adresse: www.brd.nrw.de/
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: +49 2514-110
Fax: +49 2514112-165Internet-Adresse: www.brd.nrw.de/
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die im anschließenden Verhandlungsverfahren unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens Unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: +49 2514-110
Fax: +49 2514112-165Internet-Adresse: www.brd.nrw.de/
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/04/2020