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Umgestaltung Steintor mit Ideenteil bis Schillerdenkmal , Hannover/ Deutschland

Architektur Wettbewerbs-Ergebnis

Dokumentation des Wettbewerbs
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Veröffentlicht als:

Kurzergebnis
wa-ID
wa-2026252
Tag der Veröffentlichung
08.04.2019
Aktualisiert am
27.03.2020
Verfahrensart
Nicht offener Wettbewerb
Zulassungsbereich
EWG
Teilnehmer
Landschaftsarchitekt*innen
Beteiligung
8 Arbeiten
Auslober
Koordination
D&K drost consult GmbH, Hamburg
Bewerbungsschluss
02.05.2019
Abgabetermin
02.12.2019 16:00
Preisgerichtssitzung
22.01.2020

Wie viele Buchstaben hat "wa"?

1. Preis

GRIEGER HARZER Landschaftsarchitekten GbR, Berlin
Stefan Grieger
Mitwirkende: Markus Storch · Hakan Sarac · Joana Carvalho
Nina Dvorak · Miguel Magalhaes · Ina Weise
  • 1. Preis: GRIEGER HARZER Landschaftsarchitekten GbR, Berlin
  • 1. Preis: GRIEGER HARZER Landschaftsarchitekten GbR, Berlin
  • 1. Preis: GRIEGER HARZER Landschaftsarchitekten GbR, Berlin
  • 1. Preis: GRIEGER HARZER Landschaftsarchitekten GbR, Berlin
  • 1. Preis: GRIEGER HARZER Landschaftsarchitekten GbR, Berlin
  • 1. Preis: GRIEGER HARZER Landschaftsarchitekten GbR, Berlin

2. Preis

lad+ landschaftsarchitektur diekmann, Hannover
Martin Diekmann
Mitwirkende: Maren Leyendecker · Christina Pach
Roya Haghparast Keyhani · Jasper Nöhren
Yellow Z urbanism architecture, Berlin
Mario Abel
Verkehr: BPR Dipl. Ing. Bernd F. Künne & Partner
Bernd F. Künne
Licht: Fahlke & Dettmar GmbH & Co.KG
Achim von Brauchitsch
  • 2. Preis: lad  landschaftsarchitektur diekmann, Hannover
  • 2. Preis: lad  landschaftsarchitektur diekmann, Hannover
  • 2. Preis: lad  landschaftsarchitektur diekmann, Hannover
  • 2. Preis: lad landschaftsarchitektur diekmann, Hannover
  • 2. Preis: lad landschaftsarchitektur diekmann, Hannover
  • 2. Preis: lad landschaftsarchitektur diekmann, Hannover

3. Preis

West 8 urban design & landscape architecture bv, Rotterdam
Adriaan Geuze
Mitwirkende: Christoph Elsässer · Peter Rier · Alvaro Novas Filgueira
Emanuele Paladin · Zeger Dalenberg · Monica Vaeth · Jessica Cangini
Marion Schiffer · Beatriz Martinez Rico · David Andreu Muñoz

Licht: Studio DL, Hildesheim
  • 3. Preis: West 8 urban design & landscape architecture bv, Rotterdam
  • 3. Preis: West 8 urban design & landscape architecture bv, Rotterdam
  • 3. Preis: West 8 urban design & landscape architecture bv, Rotterdam
  • 3. Preis: West 8 urban design & landscape architecture bv, Rotterdam
  • 3. Preis: West 8 urban design & landscape architecture bv, Rotterdam
  • 3. Preis: West 8 urban design & landscape architecture bv, Rotterdam
Verfahrensart
Nicht offener freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil, mit Teilnahmewettbewerb und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren gem. VgV

Ausgewählte Teilnehmer
COBE A/S, Nordhavn (DK)
GM013 Landschaftsarchitektur, Berlin
GRIEGER HARZER Landschaftsarchitekten, Berlin
lad+ landschaftsarchitektur diekmann, Hannover
lohrer hochrein landschaftsarchitekten und stadtplaner GmbH, München
PLANORAMA | Landschaftsarchitektur, Berlin
Sinai Gesellschaft von Landschaftsarchitekten mbH, Berlin
West 8 urban design & landscape architecture b.v., Rotterdam (NL)

Wettbewerbsaufgabe
Gegenstand des Wettbewerbs sind der Steintorplatz (Realisierungsteil, ca. 8.700 qm) sowie ein großer Bereich der unmittelbar östlich angrenzenden Fußgängerzone (Ideenteil, ca. 11.300 qm). Hier befindet sich auch ein überdimensionaler U-Bahnabgang aus den 1970er Jahren, der den Gesamteindruck der Freifläche stark dominiert.
Da der Platz aufgrund funktionaler und gestalterischer Mängel nicht erlebbar ist, soll er durch eine freiraumplanerische Umgestaltung einen Wandel erfahren.
Die Lage des Steintorplatzes am Rande der Fußgängerzone, die umliegenden gewerblichen Nutzungen und die verschiedenen öffentlichen Veranstaltungen, die jährlich auf dem Steintor stattfinden, bestimmen das Bild des Platzes. Die Fläche selber ist urban gestaltet und bietet heute wenig Aufenthaltsqualität. Ein wichtiger Ankerpunkt auf dem Platz ist ein Eispavillon am östlichen Platzrand. Durch das südlich angrenzende Vergnügungsviertel wird der Platz - insbesondere in den Nachtstunden - durch deutlich andere Nutzergruppen frequentiert, als dies tagsüber der Fall ist. Dies gilt es, bei der Planung zu berücksichtigen.
Die Baukosten der Freiraumplanung liegen für den Realisierungsteil bei ca. 3,1 Mio. Euro netto, für den Ideenteil bei ca. 4 Mio. Euro netto (ohne mögl. Rückbaukosten für den U-Bahnabgang).
Die Landeshauptstadt Hannover beabsichtigt in 2021 mit dem Umbau des Platzes (Realisierungsteil) zu beginnen.

Fachpreisrichter*innen
Uwe Bodemann: Landeshauptstadt Hannover, Stadtbaurat
Prof. Cornelia Müller: Landschaftsarchitektin, Hochschule Osnabrück, Fakultät Agrarwissenschaften und Landschaftsarchitektur; Lützow 7 C. Müller J. Wehberg Garten- und Landschaftsarchitekten, Berlin
Prof. Jörn Walter: Stadtplaner, Oberbaudirektor Hamburg a.D., Hamburg (Vorsitzender)
Henrike Wehberg-Krafft: Landschaftsarchitektin, WES LandschaftsArchitektur, Hamburg

Sachpreisrichter*in
Cornelia Kupsch: Bezirksbürgermeisterin Stadtbezirk Mitte
Wilfried Engelke: Stellvertretender Bezirksbürgermeister Stadtbezirk Mitte, Ratsherr der Landeshauptstadt Hannover, Mitglied im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
Ralf Sonnenberg: Landeshauptstadt Hannover, Bereichsleiter Eventmanagement

Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt einstimmig, die Verfasser der mit dem 1. Preis ausgezeichneten Arbeit 1335 mit der Weiterbearbeitung des freiraumplanerischen Entwurfes zu beauftragen.

Folgende Empfehlungen für eine Weiterentwicklung des Entwurfs werden durch das Preisgericht ausgesprochen:
- Es ist eine funktionale Präzisierung bzw. Reduzierung der Nutzungsangebote/-elemente vorzunehmen (z.B. Boxring entbehrlich); zudem empfiehlt das Preisgericht diesbezüglich auch die Materialitäten zu prüfen.
- Die Dächer der Pavillons sind in ihrer Dimension zu reduzieren.
- Die Ausgestaltung des Kinderspielplatzes ist zu überarbeiten; zudem wird keine zu starke Abgrenzung gewünscht.
- Aus Sicht des Preisgerichtes wird nur ein Aufzug als barrierefreier Zugang zur U-Bahn benötigt.
- Die Positionierung der Stele sowie auch deren Dimension ist zu überprüfen; zudem ist zu prüfen, ob eine ausreichende Tragfähigkeit des Untergrunds gegeben ist.
08/04/2019    S69    - - Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren 
Deutschland-Hannover: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2019/S 069-163214
Wettbewerbsbekanntmachung
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber

I.1) Name und Adressen

Landeshauptstadt Hannover, Zentrale Submission für Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Brüderstraße 5
Hannover
30159
Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Submission
Telefon: +49 511-168-42870
E-Mail: submission@hannover-stadt.de
Fax: +49 511-168-42087
NUTS-Code: DE929
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hannover.de

I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung


I.3) Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.vergabe.niedersachsen.de
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers

Regional- oder Kommunalbehörde

I.5) Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:

Freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil, mit Teilnahmewettbewerb und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren gem. VgV – Umgestaltung Steintor mit Ideenteil bis Schillerdenkmal
Referenznummer der Bekanntmachung: 61-0407-19

II.1.2) CPV-Code Hauptteil

71240000

II.2) Beschreibung


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)


II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:

Das Plangebiet befindet sich in zentraler Lage am westlichen Rand der Innenstadt der Landeshauptstadt Hannover und bildet dort den Übergang zur Nordstadt. Im Westen wird der Steintorplatz durch eine wichtige Hauptverkehrsstraße (Münzstraße) begrenzt, dort befindet sich auch eine Haltestelle (Hochbahnsteig) des städtischen Stadtbahnnetzes.
Gegenstand des Wettbewerbs sind der Steintorplatz (Realisierungsteil, ca. 8.700 qm) sowie ein großer Bereich der unmittelbar östlich angrenzenden Fußgängerzone (Ideenteil, ca. 11.300 qm). Hier befindet sich auch ein überdimensionaler U-Bahnabgang aus den 70 er Jahren, der den Gesamteindruck der Freifläche stark dominiert.
Die Lage des Steintorplatzes am Rande der Fußgängerzone, die umliegenden gewerblichen Nutzungen und die verschiedenen öffentlichen Veranstaltungen, die jährlich auf dem Steintor stattfinden, bestimmen das Bild des Platzes. Die Fläche selber ist urban gestaltet und bietet heute wenig Aufenthaltsqualität, einziger Ankerpunkt ist ein Eispavillon am östlichen Platzrand. Durch das südlich angrenzende Rotlichtviertel wird der Platz — insbesondere in den Nachtstunden — durch deutlich andere Nutzergruppen frequentiert, als dies tagsüber der Fall ist. Dies gilt es, bei der Planung zu berücksichtigen.
Da der Platz funktionale und gestalterische Mängel aufweist, soll er durch eine freiraumplanerische Umgestaltung einen Wandel erfahren.
Das Wettbewerbsverfahren wird begleitet von einem bereits im Vorfeld breit angelegten Bürgerbeteiligungsprozess (siehe auch www.steintor-dialog.de/). Von Juni bis Dezember 2018 hatten interessierte Bürger/innen Gelegenheit, sich über vielfältige Beteiligungsformate zur Neugestaltung des Platzes einzubringen. Als zentrales Ergebnis der Bürgerbeteiligung wurde die „Steintor-DNA“ entwickelt – ein Dokument, das sowohl die übergeordneten Qualitäten des Platzes im Kontext der hannoverschen Innenstadt beschreibt, als auch Empfehlungen zu den Themenfeldern Raumstruktur, Grün, Nutzung und Mobilität umfasst. Die als Anlage beigefügte „Steintor-DNA“ ist dem Wettbewerbsentwurf zugrunde zu legen.
Im Rahmen des Wettbewerbs wird eine weitere Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Dabei sollen sich die ausgewählten Büros in einer Auftaktveranstaltung zunächst den Bürger/innen vorstellen (Sommer 2019). Weiterhin ist eine öffentliche Zwischenpräsentation der Arbeiten (Vorentwürfe) als Teil der Vorprüfung geplant. Um die Anonymität der Entwurfsverfasser im Rahmen des Verfahrens zu gewährleisten, wird die Vorstellung der Entwürfe durch das wettbewerbsbetreuende Büro erfolgen. Während der Zwischenpräsentation haben die Bürger/innen die Möglichkeit, zu den Vorentwürfen Stellung zu nehmen. Die Verwaltung wird die Ergebnisse der Bürgerbeiträge zusammenfassen, verschriftlichen und dem Preisgericht sowie den Büros (projektbezogen) zur Kenntnis geben. Anschließend erfolgt eine nicht öffentliche Sitzung des Preisgerichtes zur Zwischenpräsentation und ihren Erkenntnissen. Das Preisgericht wird Empfehlungen für die Weiterentwicklung der Wettbewerbsentwürfe aussprechen. Die Büros erhalten danach mind. 4 Wochen Zeit für die finale Erstellung der Wettbewerbsarbeiten.
Nach Abgabe der finalen Wettbewerbsarbeiten werden diese erneut der Öffentlichkeit als Teil der Vorprüfung vorgestellt, die Präsentation erfolgt hier zur Sicherung der Anonymität ebenfalls durch das wettbewerbsbetreuende Büro. Auch zu den finalen Wettbewerbsarbeiten können die Bürger/innen Stellung nehmen; diese Beiträge wird die Verwaltung zusammenfassen, verschriftlichen und dem Preisgericht zur Kenntnis geben. Im Anschluss erfolgt die finale Bewertung und Prämierung der Wettbewerbsarbeiten durch das Preisgericht (Ende 2019).
Die Baukosten der Freiraumplanung liegen für den Realisierungsteil bei ca. 3,1 Mio. EUR netto, für den Ideenteil bei ca. 4 Mio. EUR netto (ohne mögl. Rückbaukosten für den U-Bahnabgang).
Die Landeshauptstadt Hannover beabsichtigt in 2021 mit dem Umbau des Platzes zu beginnen

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben


III.1) Teilnahmebedingungen


III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

Insgesamt sollen 8 Büros an dem Wettbewerb teilnehmen. Die 8 Teilnehmer/innen sollen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählt werden (6 „Büros mit Bauerfahrung“ und 2 „Junge Büros“).
Anforderungen an alle Bewerber/innen
Die in den Dokumenten „Verfahrenshinweise“, „Auswahlbogen“ und „Bewerbungsbogen“ aufgeführten formalen Kriterien sind zwingend zu erfüllen. Darüber hinaus sind von allen Bewerber/innen folgende Mindestanforderungen zwingend zu erfüllen:
— Eigenerklärung über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 0,3 Mio. EUR für sonstige Schäden (jeweils 2-fach maximiert),
— Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung des/der für die Erbringung der Leistung Verantwortlichen (Inhaber/innen oder Führungskräfte);
Anforderungen an „Büros mit Bauerfahrung“
Von diesen Büros sind zusätzlich folgende Mindestanforderungen zu erfüllen:
— Nachweis eines Jahresumsatzes von mind. 500 000 EUR (netto) für den Leistungsbereich Freianlagen gem. §§ 38 HOAI im Durchschnitt der vergangenen 3 Geschäftsjahre,
— Nachweis, dass im Durchschnitt der vergangenen 3 Jahre mind. 5 festangestellte Landschaftsarchitekt/innen bzw. Absolvent/innen der Fachrichtung Landschaftsarchitektur (mind. FH, Vollzeitkräfte) inkl. Büroinhaber/innen, Geschäftsführer/innen etc. beschäftigt waren;
— Nachweis der Erfahrung mit öffentlichen Auftraggeber/innen oder öffentlich geförderten Baumaßnahmen anhand von mind. 1 Referenzprojekt.
Anforderungen an „Junge Büros“
Von diesen Büros ist zusätzlich folgende Mindestanforderung zu erfüllen:
— Nachweis für alle Büroinhaber/innen, Geschäftsführer/innen und Entwurfsverfasser/innen, dass der Ersteintrag in die Architektenliste einer Architektenkammer nach dem 1.1.2014 erfolgte.
Die Nichterfüllung der formalen Kriterien oder der o.g. Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem Verfahren. Auf die Möglichkeit, Bietergemeinschaften zu bilden oder Unterauftragnehmer/innen zu benennen, um die genannten Anforderungen zu erfüllen, wird explizit hingewiesen.
Teilnahmewettbewerb
Für die Teilnahme am Teilnahmewettbewerb ist zwingend der vorgegebene Bewerbungsbogen zu verwenden. Dieser ist vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen fristgerecht in Papierform einzureichen. Der Poststempel gilt nicht! Bewerbungen, die nach dem unter IV.2.2) genannten Termin eingehen, werden nicht berücksichtigt. Bewerbungen per E-Mail oder Fax sind nicht zulässig.
Die Bekanntmachung des Verfahrens sowie die Bewerbungsunterlagen stehen auf der unter Punkt 1.3) Kommunikation angegebenen Internetseite der LHH für einen uneingeschränkten und gebührenfreien Zugang zum Download bereit. Es erfolgt kein Versand der Bewerbungsunterlagen per Post.
Fragen während der Bewerbungsphase sind schriftlich zu richten an u.walter@drost-consult.de. Die während der Bewerbungsphase eingegangenen Fragen und deren Beantwortung werden in anonymisierter Form auf der unter Punkt 1.3) Kommunikation angegebenen Internetseite der LHH veröffentlicht. Ein Versand der Fragen und Antworten während der Bewerbungsphase per E-Mail erfolgt nicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich auf der genannten Internetseite über eingegangene Bewerberfragen u. deren Beantwortung zu informieren.
Detaillierte Angaben zum Teilnahmewettbewerb u. zu den einzureichenden Bewerbungsunterlagen sind den Dokumenten „Verfahrenshinweise“, „Auswahlbogen“ und „Bewerbungsbogen“ zu entnehmen und sind zwingend zu berücksichtigen!
Die Anlage „Vertragsmuster“ dient ausschließlich zur Information.
Auswahl der „Büros mit Bauerfahrung“
Die Auswahl von 6 Teilnehmenden erfolgt anhand der für den Leistungsbereich Freianlagen gem. §§ 38 HOAI einzureichenden Referenzprojekte.
Auswahl der „Jungen Büros“
Die Auswahl von 2 Teilnehmenden erfolgt per Losziehung.
Weitere Angaben zur Auswahl der Büros in den Dokumenten „Verfahrenshinweise“ u. „Auswahlbogen“ sind zwingend zu berücksichtigen.

III.2) Bedingungen für den Auftrag


III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand

Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Als Berufsqualifikation wird gem. § 75 (1) VgV der Beruf Landschaftsarchitekt/in für die Leistungen gem. §§ 38 HOAI gefordert. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige gemäß vorangegangenem Satz benennen.

Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.2) Art des Wettbewerbs

Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 8

IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:


IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Die Beurteilung erfolgt nach den Kriterien
Formalleistungen;
Freiraumplanerisches Konzept;
Funktionales Konzept;
Eine detaillierte Aufstellung der Unterkriterien wird im Verfahrensteil der Auslobung bekannt gegeben. Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten.

IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge

Tag: 02/05/2019
Ortszeit: 13:00

IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

Tag: 05/06/2019

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:

Deutsch

IV.3) Preise und Preisgericht


IV.3.1) Angaben zu Preisen

Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Die Ausloberin stellt eine Wettbewerbssumme von insgesamt 100 000,- EUR (netto) bereit. Von der Gesamtsumme sollen 50 000,- EUR (netto) für 3 Preise zur Verfügung gestellt werden:
1. Preis: 25 000,- EUR
2. Preis: 15 000,- EUR
3. Preis: 10 000,- EUR
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss eine andere Aufteilung der Wettbewerbssumme vorzunehmen.
Es ist beabsichtigt, einen Teil der Gesamtwettbewerbssumme (50 000,- EUR ) in Form von Aufwandsentschädigungen auszuschütten und zu gleichen Teilen an die Teilnehmer/innen des Wettbewerbs für die Erfüllung der in der Auslobung definierten Leistungen zu verteilen (siehe IV.3.2).

IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

Die gemäß RPW 2013 ermittelte Wettbewerbssumme von 100 000,- EUR (netto) wird anteilig als Aufwandsentschädigung (50 000,- EUR) zu gleichen Teilen an die Wettbewerbsteilnehmer/innen für die Erbringung der in der Auslobung definierten Leistungen ausgezahlt (bei fristgerechter Einreichung einer prüfungsfähigen Wettbewerbsarbeit und vollständiger Erbringung der geforderten Wettbewerbsleistungen).

IV.3.3) Folgeaufträge

Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja

IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts

Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja

IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:

Die Besetzung des Preisgerichts wird mit dem Versenden der Wettbewerbsunterlagen bekannt gegeben.

Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.3) Zusätzliche Angaben
:
Das Verfahren wird mit der Architektenkammer Niedersachsen abgestimmt.
Die Ausloberin empfiehlt den teilnehmenden Büros, sich bei der Bearbeitung der Verfahrensaufgabe durch eine/n freischaffende/n Künstler/in beraten zu lassen. Der/die freischaffende Künstler/in ist im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs noch nicht zu berücksichtigen/zu benennen!
Die Ausloberin wird unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes und entsprechend § 8 (2) RPW 2013 einen der Preisträger mit der weiteren Bearbeitung der Planungsleistungen gem. §§ 38 HOAI beauftragen, sofern das Projekt umgesetzt wird und soweit kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht. Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:
Realisierungsteil:
— Leistungsphasen 2 bis 3 und Teile der Leistungsphase 5 (Leitdetails) der Freianlagen gem. §§ 38 HOAI,
— Leistungsphase 5 (anteilig, ohne Leitdetails) der Freianlagen gem. §§ 38 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung der Ausloberin,
— Leistungsphasen 2, 3 und 5 der Verkehrsanlagen gem. §§ 45 HOAI als optionale Beauftragung entsprechend dem Ergebnis aus dem Wettbewerb (ggf. in noch von der Ausloberin festzulegenden Stufen);
Ideenteil:
— Leistungsphasen 2 bis 3 und 5 bzw. Teile der Leistungsphase 5 der Freianlagen gem. §§ 38 HOAI für die Leistungen des Ideenteils als optionale Beauftragung durch Bestimmung der Ausloberin (ggf. in noch von der Ausloberin festzulegenden Stufen),
— Leistungsphasen 2, 3 und 5 der Verkehrsanlagen gem. §§ 45 HOAI für den Ideenteil als optionale Beauftragung entsprechend dem Ergebnis aus dem Wettbewerb (ggf. in noch von der Ausloberin festzulegenden Stufen).
Die Ausloberin beabsichtigt, die ausgeschriebenen Leistungen gem. § 14 (4) Nr. 8 an den Gewinner (d.h. an den 1. Preisträger) des freiraumplanerischen Wettbewerbs zu vergeben. Der Gewinner des freiraumplanerischen Wettbewerbs wird im Anschluss an den Wettbewerb zur Abgabe eines Honorarangebots aufgefordert und zu einem Verhandlungsgespräch eingeladen.
Sofern einer Beauftragung des 1. Preisträgers ein wichtiger Grund entgegensteht und ein Vertragsschluss nicht zustande kommt, wird die Ausloberin mit allen Preisträgern über die ausgeschriebenen Leistungen verhandeln. Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot nach den in der Angebotsaufforderung benannten Kriterien.
Sofern sich herausstellt, dass das Preisgericht einen Teilnehmenden der Kategorie „Junge Büros“ als einen der Preisträger ausgewählt hat und dieser zur Abgabe eines Honorarangebots aufgefordert wird, ist im Zuschlagsfall eine Zusammenarbeit mit einem erfahrenen/leistungsstarken Landschaftsarchitekturbüro gefordert. Der Preisträger ist berechtigt, in der nachgeschalteten Verhandlungsphase mit dem erfahrenen/leistungsstarken Landschaftsarchitekturbüro in Bietergemeinschaft oder als Nachunternehmer aufzutreten. Gemeinsam mit dem erfahrenen/leistungsstarken Landschaftsarchitekturbüro müssen die in der Bekanntmachung genannten Mindestanforderungen für „Büros mit Bauerfahrung“ erfüllt werden.
Nähere Informationen zum Verhandlungsverfahren sind dem Dokument „Verfahrenshinweise“ zu entnehmen und zwingend zu berücksichtigen.
Die Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung sollen im Auftragsfall angehoben werden. Näheres hierzu siehe Dokument „Verfahrenshinweise“.
Die Unterlagen stehen Ihnen kostenfrei zum Download zur Verfügung unter:
vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YRAYSRR/documents
Abschnitt Nummer: I.3
)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Kontaktstelle, weitere
D&K Drost-consult GmbH, Kajen 10, 20459 Hamburg
Frau Ulrike Walter
u.walter@drost-consult.de
Telefon: +49 40360984-25
Fax: +49 40360984-11

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Auf der Hude 2
Lüneburg
21339
Deutschland
Fax: +49 4131152943

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Auf der Hude 2
Lüneburg
21339
Deutschland
Fax: +49 4131152943

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit
1. der/die Antragstellende den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem/der Auftraggeber/in nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem/der Auftraggeber/in gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem/der Auftraggeber/in gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Rudolf-Hillebrecht-Platz 1
Hannover
30159
Deutschland

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:

01/04/2019

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